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Wie man die ÖVP zu Rechtsextremisten macht

Die neue Koalition schlägt viele wirtschaftliche, sozialpolitische, bildungspolitische und auf noch viel mehr Regulierung und Einschränkungen abzielende Irrwege ein. Dieser Irrsinn wird nur durch die richtige Wegwahl in Sachen Außen- und Gesundheitspolitik ein wenig kompensiert. Hinter diesen im Vordergrund stehenden Bereichen ist eine weitere gefährliche Fehlentwicklung noch kaum beachtet worden. Das ist die geplante Verabschiedung der Republik von rechtsstaatlichen Grundsätzen rund um das Stichwort "Rechtsextremismus".

War in der letzten Regierung der skurrile Rechtsextremismusbericht vor allem ein Verlangen des grünen Koalitionspartners, so ist er in der neuen Regierung auf SPÖ-Wunsch schon im Koalitionspakt ausdrücklich als Fixpunkt festgehalten worden, der nun jedes Jahr erstellt werden müsse und der heuer zusätzlich durch "Aktionspläne" unterstützt wird. Dieser Umstand müsste jeden noch an den Rechtsstaat glaubenden Österreicher eigentlich empören. Aus gleich mehreren Gründen ist das nämlich  eine extrem problematische Entwicklung:

  1. Nirgendwo findet sich im Koalitionspakt oder in einem Gesetz eine klare rechtliche Definition, was denn überhaupt "Extremismus" sei. Ohne eine solche Definition als Grundlage dürfte es aber eigentlich niemals eine Aktivität der Staatsmacht geben. Und schon gar nicht dürfte es teure Aufträge auf Steuerkosten an ein ideologisch vorbelastetes Institut mit auffälliger Nähe zur Wiener SPÖ geben.
  2. Die Erstellung eines solchen Berichts ohne gesetzliche Definition, was "Extremismus" oder "Rechtsextremismus" eigentlich sein soll, ist im Grunde eine klare Verletzung des Legalitätsprinzips der Verfassung, laut dem sämtliches staatliches Handeln nur auf Grund von parlamentarisch beschlossenen Gesetzen erfolgen darf.
  3. Damit ist agitatorischer Willkür Tür und Tor geöffnet, unerwünschte Meinungen und Überzeugungen öffentlich als scheinbar verboten anzuprangern und wie ein Verbrechen zu brandmarken, auch wenn es keines ist.
  4. Ein typisches Beispiel für diesen schweren Missbrauch ist etwa die Aufnahme eines "Rechtskatholizismus" in den staatlich finanzierten "Rechtsextremismusbericht". Sucht man für diesen Begriff nach konkreten Definitionen, dann stöß man neuerlich auf komplette Leeranzeige. De facto werden so alle entschlossenen Kritiker der Abtreibung zu Rechtsextremisten gemacht, sowie alle jene, denen unter den letzten Päpsten der polnische und deutsche lieber waren als der italienische und argentinische. Aber auch diese beiden waren beziehungsweise sind entschlossene Kritiker der Abtreibung und des Schwulen- und Trans-Kults, womit man im Grund alle gläubigen Katholiken als Extremisten bezeichnen kann. Das haben auch schon Kommunisten und Nazis zu wissen behauptet und daher die Katholiken verfolgt.
  5. Noch schlimmer ist, dass diese Republik, die vorgibt, ein Rechtsstaat zu sein, nur Rechts-, aber nicht Linksextremismus anprangert, und ebensowenig Grünextremismus. Auch diese Ungleichbehandlung ist in Wahrheit glatt verfassungswidrig.
  6. Damit sind blöde 15-Jährige, die mit Hakenkreuzen-Schmierereien provozieren wollen, ohne eine Ahnung zu haben, wofür die gestanden sind, Extremisten. Damit kann man auch Süd- und Ostasiaten aus dem buddhistischen Kulturkreis als gefährliche Extremisten stempeln, für die Hakenkreuze ein altes Glückssymbol sind. Hingegen sind das grüne Straßenkleber, die durch Blockade des Verkehrs Hunderttausende schädigen und die den Staat zu Änderung seiner Gesetze erpressen wollen, offenbar nicht. Und ebensowenig werden linke Studenten zu den Extremisten gezählt, die mit gewaltsamen Aktionen etwa eine Biologieprofessorin am Reden, hindern weil diese zu sagen wagt, dass es nur zwei Geschlechter gibt.
  7. Unter den Rechtsextremismus fallen nach Ansicht der Berichtsverfasser auch islamophobe Taten. Damit ist es nur ein Katzensprung zur Verfolgung aller (auch ÖVP-)Politiker, die den Islam kritisieren, als Extremist.
  8. Das gilt auch für alle jene, die sich für eine Abschiebung aller illegalen Migranten einsetzen: Man braucht solche Abschiebungen nur als "Remigration" zu bezeichnen und schon hat man sie man rechtsextrem denunziert.
  9. Noch viel schlimmer ist, dass die neue Regierung nicht nur einen alljährlichen "Bericht" über den nie definierten Rechtsextremismus zu erstellen beschlossen hat, sondern auch die "Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans (NAP), Extremismusprävention und Deradikalisierung‘ unter Einbindung der relevanten Stakeholder, der österreichischen Strategie, Extremismusprävention und Deradikalisierung‘ und die Entwicklung konkreter Maßnahmen."
  10. Diese schwurbeligen Regierungs-Formulierungen würde man als erstes gegen islamistische Aktivisten gerichtet empfinden. Jedoch gibt es noch einen weiteren geplanten "Nationalen Aktionsplan": einen "gegen Hate Crime". Und damit sind in den letzten Jahren eindeutig und ausschließlich alle Meinungen gemeint gewesen, die gewagt haben, bestimmte Ausformungen des Islam zu kritisieren.
  11. Die offenbar richtige Interpretation, was da gemeint ist, hat inzwischen die SPÖ-Abgeordnete Schatz geliefert: Die neue Regierung plane einen "Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus". So berichten es jedenfalls mehrere Medien.
  12. Es spricht sehr viel dafür, dass das Ganze eine Eins-zu-eins-Kopie des "Kampfs gegen rechts" ist, den die deutsche Ampelkoalition in den letzten Jahren mit riesigen Geldmitteln finanziert hat. Erst in den letzten Wochen ist die CDU aus ihrer Naivität aufgewacht und hat erkannt, dass dieser "Kampf gegen rechts" nicht nur gegen wirklichen Rechtsextremismus gerichtet ist, sondern auch gegen die Christdemokraten. Haben doch jetzt Dutzende über diverse einschlägige Regierungsprogramme steuerfinanzierte NGOs – wie immer mit massiver Unterstützung der Zwangsgebührenmedien – Massendemonstrationen gegen die CDU veranstaltet, als diese begonnen hat, ein wenig den unter Angela Merkel eingeschlagenen Linkskurs zu verlassen. Dabei zeigt sich nicht nur, wie absurd es ist, wenn sich ein Agitationsverein als "Nicht-Regierungs"-Organisation ausgibt, der sich gleichzeitig von dieser Regierung bezahlen lässt. Dabei hat sich auch endgültig gezeigt, dass Vereine wie die so unbedarft klingenden "Omas gegen rechts" klassische Vorfeldorganisationen der Sozialisten sind, um jede Partei auf der Straße zu bekämpfen, die nicht so links wie diese sind.
  13. Es ist extrem gefährlich wie rechtsstaatswidrig und hat eine frappierende Ähnlichkeit mit den Methoden totalitärer Diktaturen, wenn solche Brandmarkungen durch im Dunkeln arbeitende "Dokumentationsarchive" (ohne Dokumente) und streng geheime Polizeiabteilungen erfolgen können, ohne je in einem verfassungsmäßigen öffentlichen Gerichtsverfahren durch einen unabhängigen Richter bestätigt zu werden.
  14. Damit ist die Dreierkoalition genauso rechtsstaatlich bedenklich, wie es auf Oppositionsseite die FPÖ mit ihren Sympathiebekundungen für den russischen Diktator und Aggressor Wladimir Putin ist, der alle demokratischen Alternativen wegsperren oder umbringen lässt.
  15. Noch über eine andere Argumentationskette kann man mit solchen "Berichten" und "Aktionsplänen" ÖVP-Politiker zu gefährlichen Rechtsextremen machen: Vor allem unter Sebastian Kurz war der Kampf gegen die Islamisierung und für die Bewahrung der österreichischen Identität eindeutiges Hauptziel aller damals aktiven ÖVP-Exponenten. Das sind aber haargenau die gleichen Ziele, die die schon jetzt als "rechtsextrem" gebrandmarkten "Identitären" haben.
  16. Man kann also ziemlich sicher sein, dass die ÖVP oberstes Opfer des "Aktionsplans" gegen rechts sein wird, wenn sie nicht so spurt, wie die SPÖ es verlangt.
  17. Dieses absurde Aufblasen einer angeblich großen rechtsextremistischen Gefahr bedeutet einen dreifachen taktischen Vorteil für die SPÖ:
    • Sie kann damit, erstens, ständig die ÖVP und die FPÖ nach Belieben denunzieren und in die Nähe der Auschwitz-Täter rücken.
    • Sie kann damit, zweitens, sich selbst als etwas moralisch Überlegenes ausgeben – was heftig an die dialektischen Untergriffe eines Bruno Kreisky erinnert, der immer nur gegen Schwarz, aber nie gegen Braun geschimpft hat (was ihm auch schwer gefallen wäre, hat er doch weit mehr ehemalige NSDAP-Mitglieder in seiner Regierung gehabt als irgendein anderer Bundeskanzler!).
    • Und sie kann damit, drittens, von dem wirklich gefährlichen Extremismus im Zeichen des Islam ablenken, dessen Anhänger die SPÖ ja vehement zu ihren Wählern zu machen begonnen hat.
  18. Dass der "Kampf gegen rechts" im Sinne Kreiskys als Kampf vor allem gegen die ÖVP ein massives politisches Ziel der SPÖ sein wird, darauf deutet auch die Person der neuen Justizministerin: Anna Sporrer kommt aus dem Stalle der Johanna Dohnal, die Kreisky zur Staatssekretärin gemacht hat. Ein weiteres Indiz in die gleiche Richtung ist auch der Ehemann Sporrers, der nicht nur einst beim linksradikalen "Extrablatt" geschrieben hat, der nicht nur im Kabinett von gleich drei Außenministern der Kreisky-Zeit tätig gewesen ist, sondern der auch dann als ORF-Redakteur Hetz-Sendungen produziert hat, in denen der katholisch-österreichische CV, der eine klare Anti-Nazi-Vergangenheit hat, in üble Nähe zu den schlagenden Verbindungen gebracht worden ist, von denen viele Angehörige 1938 bei NSDAP oder SS gelandet sind.
  19. In Österreich gibt es ein sogar im Verfassungsrang stehendes Verbotsgesetz, das strenge Sanktionen für jede Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn vorsieht. Wenn da jetzt zusätzlich zu diesem Verbotsgesetz etwas als "rechtsextrem" bekämpft, aber nie definiert wird, dann ist völlig klar, dass da ganz anderes als irgendwelche nationalsozialistischen Aktivitäten mit Steuermitteln bekämpft wird.
  20. Wer Zweifel hat, dass schon dieses Verbotsgesetz aus 1947 – das damals zur Bekämpfung von überzeugten NSDAP-Mitgliedern sehr notwendig und berechtigt gewesen ist – eine klassische Einschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist, der sei daran erinnert, dass Österreich in Hinblick auf dieses Verbotsgesetz sogar einen ausdrücklichen Vorbehalt beim Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention machen musste, der bis heute gilt. Sonst wäre das Verbotsgesetz längst aufgehoben worden.

Das ist im Übrigen die gleiche Konvention, die von allen Linken heute zur Ehre der Altäre erhoben wird, weil das darin stehende "Recht auf Familie" von den europäischen Richtern in den letzten Jahren so absurd interpretiert worden ist, dass Millionen Asylanten einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführungen haben.

Das ist genau jene Konvention, an der rechtlich höchstwahrscheinlich der von der Regierung auf ÖVP-Verlangen jetzt verhängte Stopp dieser Familienzusammenführungen (leider) scheitern wird.

Das ist genau jene Konvention, aus der Großbritannien unter der konservativen Regierung austreten wollte, um die Abschiebung illegaler Immigranten nach Ruanda rechtlich möglich zu machen.

Das ist genau jene Konvention, samt dem zugehörigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die außerhalb der EU steht – was auch etliche "Europarechter" nicht zu wissen scheinen – , sodass irgendwelche Schutzklauseln des EU-Rechts gar nichts gegen ihre Judikatur helfen können, um den Massenimport aus islamischen und afrikanischen Ländern zu stoppen.

Wenn Österreich also Familienzusammenführungen wirklich dauerhaft stoppen wollte, müsste es aus dieser EMRK austreten, was kein Politiker aber auch nur zu sagen wagt. Dabei könnte die Republik nach dem Austritt ja sofort wieder in die Konvention eintreten – aber einen ausdrücklichen Vorbehalt in Bezug auf Familienzusammenführungen machen. Dieser Schritt würde jedoch nicht nur Konsens in einer Regierung mit der SPÖ an Bord erfordern, sondern auch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und ein Stillhalten der obersten EU-Institutionen.

Eine weitere Strategie, um den Stopp durchzusetzen, wäre der Versuch, in Europa einen diesbezüglichen Konsens herzustellen. Den man durch Neuabschluss einer Menschenrechtskonvention auch nur mit einem Teil der EMRK-Länder wagen sollte, weil Konventionsländer wie Aserbaidschan dabei wohl nicht mitmachen werden.

Aber die neue Regierung will ja überhaupt nicht in diese Richtung gehen, um die Familienzusammenführungen zu stoppen. Sie will vielmehr die EMRK noch mehr einbetonieren. Steht doch im Koalitionspakt: "Einsatz auf europäischer Ebene für den Beitritt der EU zur EMRK". Sollte dieser wirklich erfolgen, gäbe es dann gar keine Möglichkeit für Österreich mehr, in Hinblick auf die Familienzusammenführungen etwas zu ändern. Aber auch das hat die verfassungs- und europarechtlich seit einigen Jahren völlig unbeschlagene ÖVP nicht begriffen.

Eine bezeichnende Einseitigkeit der linken Mainstreammedien ist übrigens auch in diesem Zusammenhang zu beobachten. Durchaus zu Recht weisen sie zwar darauf hin, dass ein Stopp der Familienzusammenführungen (also ein Wunsch der ÖVP) aus den oben angeführten Gründen rechtlich problematisch ist. Aber nirgendwo wird das plötzlich dekretierte Einfrieren des Mietzinses (also ein Wunsch der SPÖ) kritisiert, obwohl es verfassungsrechtlich mindestens genauso problematisch ist: als Teilenteignung, als Eingriff in die Privatrechtsautonomie, und als teilweise rückwirkendes Gesetz.

Dabei ist das nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch wirtschaftlich dumm, wie jeder planwirtschaftliche Eingriff dumm ist, weil es das Angebot an Wohnungen drastisch verringern wird ...

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