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Liegt es daran, dass sie sich im Völker- und Europarecht nicht auskennen? Oder haben sie sogar ganz bewusst Unmögliches in den Koalitionspakt hineingeschrieben, das oberflächlich den Eindruck eines starken Maßnahmenbündels hervorruft, um von Möglichem, Dringendem und Wichtigerem abzulenken, das sie aber leider nicht hineingeschrieben haben? Oder wurde die ÖVP bewusst von ihren Koalitionspartnern hineingelegt? Jedenfalls ist das, was die ÖVP als ihren Haupterfolg im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen bezeichnet, in Wahrheit sehr kritisch zu sehen. Aber auch jenseits dieses verpfuschten Kernanliegens bringt einen der Koalitionspakt noch in weiteren Punkten immer wieder ins Kopfschütteln, sooft man in seine 211 Seiten hineinblättert. Dafür seien neben dem Migrationsthema fünf weitere Anlässe aufgezählt.
Die ÖVP hat die Migrationsproblematik zu Recht als die zentrale Herausforderung der Republik angesehen und deshalb dafür gekämpft, dass es da starke Maßnahmen gibt. Sie hatte damit auch – scheinbar – Erfolg: Gleich zwei dramatische Lösungsmaßnahmen sind in den Pakt hineingeschrieben worden. Beide Ansätze werden aber höchstwahrscheinlich dramatisch scheitern, wahrscheinlich schon beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (selbst wenn dieser nicht so links wäre, wie er es seit einigen Jahren durch ideologischen Seitenwechsel eines – von der ÖVP auf Druck des Niederösterreichers Erwin Pröll vorgeschlagenen, daher meist auf SPÖ-Linie fahrenden – Mitglieds schon ist und wie er es auf Grund der Linksbesetzungen durch den Koalitionspakt noch viel mehr werden wird). Und mit noch größerer Wahrscheinlichkeit werden beide Ansätze spätestens bei den beiden europäischen Gerichtshöfen scheitern.
Das gilt sowohl für das versprochene "Ziel, die Asylanträge im Inland auf null zu reduzieren," wie auch für das Versprechen, dass der "Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend gestoppt" wird. Beides ist zwar extrem wünschenswert. Beides ist aber rechtlich ziemlich chancenarm ohne Rechtsänderungen auf europäischer Ebene, wenn man sich die Judikatur der immer wirklichkeitsfremder gewordenen Oberstgerichte anschaut. Egal, wie das dazu vorgesehene innerösterreichische Gesetz im Detail auch ausschauen wird. Und unabhängig davon, dass auch die neue deutsche Regierung ebenfalls ihrerseits solche Massenablehnung an der Grenze machen will (was man aber ironischerweise in Wien wiederum strikt ablehnt, denn wenn man selber zum Opfer wird, will man solche Abweisungen dann plötzlch nicht mehr ...).
Jedoch: Wäre das Thema für die ÖVP wirklich ein zentrales Anliegen und verstünde sie auch die juristischen Zusammenhänge, dann hätte sie darauf bestanden, dass zumindest einer der beiden heuer zu bestellenden Richter im VfGH von ihr und nicht von den beiden gesellschafts- und migrationspolitisch linken Koalitionspartnern vorgeschlagen wird, wie es der Koalitionspakt vorsieht. Das wäre in der Sache wichtiger gewesen als fast jedes Ministerium (mit Ausnahme jener für Bildung, Justiz und Finanzen – oops, da habe ich ja fast vergessen, dass die ÖVP ausgerechnet diese drei Ressorts kampflos hergegeben hat …).
Mit Hilfe eines nicht mehr so linken VfGH hätte Österreich diese beiden an sich epochalen Migrations-Vorhaben wenigstens eine Zeitlang praktizieren können, bis die EU und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dagegen vorgehen, was diese auf Grund ihrer bisherigen Judikatur vermutlich tun werden. Der EGMR braucht aber in der Regel mindestens fünf Jahre, bis er zu seinen Erkenntnissen kommt – was er ja auch bei Menschenrechtsverletzungen gegen Europäer braucht. (Deshalb kann ja auch die österreichische Korruptionsstaatsanwaltschaft bei ihren vielen skandalösen Aktionen gegen ÖVP und FPÖ-Politiker noch etliche Zeit unbesorgt sein – ganz abgesehen davon, dass es ihr wohl ohnedies wurscht ist, wenn sie wieder einmal in Straßburg verliert …).
Hingegen hat der Koalitionspakt das, was in Zusammenhang mit der illegalen Migration möglich gewesen wäre, was eindeutig genauso wichtig und vor allem dringlich wäre, völlig unbehandelt gelassen: Das ist das Staatsbürgerschaftsgesetz. Das ist eine österreichische Katastrophe, egal warum dieses Gesetz nicht verändert wird. Also egal,
Eine Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes wäre vor allem deshalb jetzt dringend, weil jetzt die massenhafte Einbürgerung von 2015 und 2016 – als Folge der irrwitzigen Merkel-Faymann-Grenzöffnungen – illegal nach Österreich Gekommener bevorsteht. Das sind weit über hunderttausend Menschen. Sie haben nach der derzeitigen Rechtslage einen Rechtsanspruch auf den österreichischen Pass, wenn sie zehn Jahre hier gelebt haben. Die SPÖ hatte zumindest eine Zeitlang die Fristen für die automatischen Einbürgerungen sogar verkürzen wollen!
Diese nun drohenden Masseneinbürgerungen hätte man problemlos verhindern können, indem man dem Gesetz einen Satz hinzugefügt hätte: "Nicht eingebürgert werden darf, wer illegal nach Österreich gekommen ist."
Das nicht getan zu haben, wird sich noch als ein besonders folgenschweres Versäumnis herausstellen.
Beim Durcharbeiten des Koalitionsabkommens stößt man immer noch auf etliche weitere "Gustostückerl", von denen heute wieder sechs vorgestellt seien:
Ach ja, wird einem entgegnet, das seien doch alles sicher nur schlampige Redaktionsfehler, die nicht so ernst zu nehmen wären. Soll dann vielleicht das ganze Programm eh nicht so ernst genommen werden?