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Die ToDo-Liste für eine neue Regierung

Nachdem der Zögerant als Bundespräsident mehr als drei Wochen seit dem Wahltag sinnlos verstreichen hat lassen – außer dass er Herbert Kickl eine perfekte Märtyrerrolle zukommen hat lassen –, sollte es jetzt endlich an die Sache, an die Inhalte gehen. In der Folge daher die 74 wichtigsten Aufgaben und Projekte, die jenseits der persönlichen Unverträglichkeiten zwischen Politikern im Interesse der Österreicher und ihrer Zukunft unbedingt im neuen Regierungsprogramm stehen sollten: Je weniger davon am Ende in einem Koalitionsabkommen drinnen steht, umso sinn- und verantwortungsloser kann man jetzt schon die Regierungskoalition bewerten.

Auch für die Parteien sollte diese Liste in den nächsten Wochen dazu dienen, sachlich Punkt für Punkt zu klären, was mit wem als Koalitionspartner erreichbar wäre – sollten einmal die persönlichen Befindlichkeiten hintangestellt worden sein.

  1. Eine rasche und signifikante Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zur langfristigen Rettung des Budgets: Es gibt keine andere Einzelmaßnahme, die wirksamer und notwendiger wäre, ohne katastrophale Nebenschäden auszulösen. Sie müsste unbedingt jetzt schon beschlossen werden, auch wenn sie erst in ein paar Jahren wirksam wird, weil der VfGH in seiner wirtschaftlichen Ahnungslosigkeit ohnedies lange Vorlauffristen erzwingt. Der VfGH kann nur bei Blau-Schwarz-Pink mit Zweidrittelmehrheit übergangen werden.
  2. Die freiwillige Weiterarbeit bei Erreichen des Pensionsalters wird gefördert. Insbesondere dadurch, dass dann nicht doppelt Krankenversicherung bezahlt werden muss. Aber auch durch Wegfall der steuerlichen Progression.
  3. Verfassungsrechtliches Verbot von Pensionserhöhungen über die Inflationsrate hinaus, sofern eine Zweidrittelmehrheit zur Verfügung steht.
  4. Witwenpensionen werden abgeschafft.
  5. Gleichzeitig werden jene Jahre, in denen Mütter (oder Väter) bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr nachweislich ihre Arbeit reduziert haben, mit ihrem sonstigen Durchschnittsverdienst bei der Pensionsberechnung angerechnet.
  6. Das Pensionssplitting (also die 50:50-Teilung von während der Ehejahre erworbenen Pensionsansprüchen) wird als wichtigste Maßnahme gegen Altersarmut ebenso verpflichtend, wie es etwa die Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens ist.
  7. Die Verfassung wird so umgebaut, dass die Bundesländer die eigene Finanzierung komplett durch eigene Steuereinnahmen sicherstellen müssen (etwa durch Zuschläge zu einer stark sinkenden Bundes-Einkommensteuer, die von den Finanzämtern gemeinsam eingetrieben werden).
  8. Alle kostspieligen "grünen" Maßnahmen werden zurückgenommen, sofern sie nicht von der EU erzwungen sind.
  9. Jedenfalls wird der "Klimabonus" als kurzfristiger Beitrag zur ersten Teilsanierung der Republik abgeschafft.
  10. Keinerlei neue Steuern – falls aber internationale Beispiele wirklich einen positiven Beitrag zur Volksgesundheit nachweisen, ist als Ausnahme vom Steuererhöhungsstopp die Einführung einer Zuckersteuer zu prüfen.
  11. Die Grundsteuer wird inflationsangepasst.
  12. Die Einkommensteuer wird auf eine Flat tax umgestellt (= gleicher prozentueller Steuersatz oberhalb eines Freibetrags): Dadurch wird einerseits Mehrarbeiten wieder attraktiv und andererseits wird Österreich auch für internationale Schlüsselarbeitskräfte und Investitionen viel interessanter.
  13. Falls über die Flat tax vorerst kein Konsens gefunden werden kann, wird bei Lohnbeziehern die Steuer auf Stundensätze umgestellt, sodass jede Überstunde zum gleichen Betrag besteuert wird.
  14. Zur Erleichterung internationaler Investitionen wird fixiert:
    • Die Körperschaftssteuer muss immer unter dem Schnitt sämtlicher Nachbarstaaten liegen.
    • Die Standortkosten für die Luftfahrt dürfen nicht über dem Schnitt sämtlicher Nachbarstaaten liegen.
  15. In der EU werden die teilweise schon gestarteten strategischen Koalitionen mit ähnlich denkenden Ländern (wie Italien, Niederlande, Ungarn, Polen, Dänemark, Schweden) in Sachen Migration zur zentralen Aufgabe. Um hier wirklich Dinge in Bewegung zu bringen, erfolgt eine Blockade aller Konsens erfordernden EU-Beschlüsse, bis eine Änderung all jener Bestimmungen auf EU-Vertragsebene beziehungsweise der Menschenrechtskonvention zustande kommt, wo die Judikatur einem wirksamen Stopp der illegalen Migration im Wege steht. Dabei muss es gehen um:
    • Stopp des Anspruchs auf Familienzusammenführungen von Asylanten;
    • Abschiebung aller illegalen Migranten in (gegen finanzielle Leistungen aus Europa) willige Drittländer wie Albanien oder Ruanda, wo in gesicherten Zentren die Asylverfahren abzuwarten sind; ohne Asylgewährung führt kein Weg in die EU zurück; die Migranten können von dort zwar in jeden anderen aufnahmewilligen Staat, aber in keinen der EU weiterreisen;
    • Sollte es keine ausreichenden Kapazitäten in solchen Drittstaaten geben, kommen abgewiesene Asylwerber in der EU in Abschiebezentren;
    • Stopp der Entwicklungshilfe, der Visumfreiheit und der Handelsprivilegien für Staaten, die ihre Bürger nicht zurücknehmen;
    • Stopp des humanitären Bleiberechts für abgewiesene Asylwerber;
    • Erlaubnis von "Pushbacks" an den Grenzen.
  16. Österreichische Regierungsmitglieder verpflichten sich, in keinem EU-Rat einer neuen Richtlinie oder Verordnung zuzustimmen, die zu weiterer Überregulierung, Bürokratie oder zu neuen EU-Schulden führt.
  17. Das Abstimmungsverhalten der österreichischen Minister in EU-Räten darf nur im Regierungskonsens erfolgen. Gibt es den nicht, haben sich die Minister zu enthalten.
  18. Als zentrale Ziele der österreichischen Außen- und EU-Politik werden neben dem Migrationsthema, neben dem Bürokratiestopp und der Sparsamkeit fixiert:
    • Die Unterstützung von Staaten und Volksgruppen, die durch andere Staaten oder Milizen angegriffen werden wie etwa die Ukraine oder die Christen und Jesiden im Nahen Osten,
    • Erhöhung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit,
    • Ausbau des Binnenmarktes,
    • Zurückschrauben von Regulierungen und von Einmischungen der EU in nationales Recht,
    • Aufhebung aller Richtlinien und Verordnungen, die zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit geführt haben,
    • Engagement für die Aufnahme der Westbalkanländer,
    • Engagement für den Abschluss von globalen Handelsabkommen, etwa insbesondere auch mit Lateinamerika,
    • Abschaffung der EU-Einmischung in die Zulassung zum Studium an österreichischen Universitäten,
    • Blockade irgendwelcher Klimamaßnahmen, sofern die nicht im globalen Gleichschritt (insbesondere mit China) erfolgen,
    • Abschaffung aller europäischen Restriktionen zur Bejagung von Tieren wie Wölfen oder Bären,
    • Schaffung europäischer Plattformen in Konkurrenz zu Google für die Schaltung von Werbung.
  19. Der Bund harmonisiert durch Ausführungsgesetze die Sozialhilfe, insbesondere um die weit überhöhten Sätze in Wien zu reduzieren.
  20. Die Möglichkeit geringfügiger Beschäftigung neben dem Bezug von AMS-Geldern oder sonstigen Sozialhilfen wird abgeschafft, weil nur so das "Pfuschen" erfolgreich bekämpft werden kann.
  21. Reduktion der Arbeitslosigkeits- und Sozial-Unterstützungen, damit in keiner Konstellation das Nichtarbeiten samt Wohn- oder Kinderzuschüssen ähnlich viel Geld einbringen kann wie das Arbeiten.
  22. Die Summe aller Sozialbezüge von Bund und Ländern muss mindestens 30 Prozent unter dem niedrigsten Kollektivvertrag für Vollzeitbeschäftigte liegen.
  23. Die Bildungskarenz wird abgeschafft – oder an die Absolvierung von regelmäßigen Prüfungen bei jenen Ausbildungen geknüpft, an denen ein gesellschaftliches Interesse besteht.
  24. Absolventen österreichischer Ausbildungsstätten vom Facharbeiter bis zur Universität erhalten unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft eine legale Arbeitserlaubnis. Bei Ausländern gilt dabei die Voraussetzung, dass die jeweiligen Arbeitgeber die volle zivilrechtliche Haftung für diese Personen übernehmen. Unter diesen beiden Voraussetzungen (Absolvierung einer Ausbildung plus volle Arbeitgeber-Haftung) können auch illegale Migranten angestellt werden, falls sich mit den bisherigen Methoden (wie Rot-Weiß-Rot-Card) keine ausreichende Zahl legaler Arbeitskräfte findet.
  25. Strafrechtliche Konsequenzen für österreichische Beamte, die Menschen mit Migrationshintergrund davon abraten, im familiären Umkreis primär die deutsche Sprache zu verwenden.
  26. Konzentrierter Kampf gegen die Islamisierung:
    • Strenge Strafen für Eltern, die sich selber oder deren Söhne sich diskriminierend gegenüber weiblichen Lehrern verhalten,
    • oder die Druck auf Mädchen ausüben, Kopftücher zu tragen.
    • Moscheen, ähnliche Institutionen wie auch islamische Religionslehrer müssen Erklärungen unterschreiben, dass der Vorrang staatlichen Rechts vor religiösen Regeln anerkannt wird, dass Frauen völlig gleichberechtigt zu Männern sind, dass die Religion keine Vorschriften etwa zur Verhüllung des Kopfes vorsieht, dass die Religionsfreiheit auch die Freiheit umfasst, den islamischen Glauben zu verlassen.
    • Diese Erklärungen müssen ständig groß in diesen Einrichtungen affichiert sein, sonst werden diese geschlossen und die Verantwortlichen mit Berufsverbot belegt.
    • Ebenso wird die Werbung für Medien aller Art strafbar, die Propaganda gegen diese Prinzipien machen.
  27. Strafrechtliche Konsequenzen für Eltern und "Ehemänner" über 24 Jahren, wenn Mädchen unter 16 Jahren zwangsverheiratet werden. Wobei im Ausland abgeschlossene "Ehen", etwa "islamische Ehen" vor religiösen Personen, von in Österreich aufgewachsenen oder hier die Schule absolviert habenden Mädchen automatisch als Zwangsverheiratung gelten.
  28. Strafrechtlich wird die Teilnahme an Banden sanktioniert, die Delikte begehen, auch wenn im Einzelfall eine Täterschaft nicht zugeordnet werden kann.
  29. Es werden Maßnahmen gegen Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr geschaffen, wie etwa die Zwangseinweisung in Erziehungsheime, die Gewaltdelikte begehen.
  30. In der Justiz erhalten Staatsanwälte eine Reduktion ihrer Bezüge für überdurchschnittlich viele Fälle von durch sie verschuldeter langer Verfahrensdauer (wo sie also nicht nachweisen können, dass wesentliche Erhebungsergebnisse ohne ihr Verschulden durch den Verdächtigen blockiert worden sind) und eine überdurchschnittliche Zahl von erst nach länger als vier Monaten eingestellten oder erst vor Gericht durch Freispruch beendeten Verfahren.
  31. Die Aufnahme von nicht strafrechtlich relevanten Erhebungsergebnissen in Strafakte (etwa aus beschlagnahmten Chats) wird verboten.
  32. Freigesprochene Angeklagte oder jene, gegen die ein Verfahren eingestellt wird, erhalten von der Strafjustiz vollen Kostenersatz sowie eine Entschädigung für ihre beruflichen und psychischen Schäden durch eine ungerechtfertigte Verfolgung.
  33. Die Gerichtsgebühren im Zivilverfahren dürfen die echten Kosten eines Verfahrens nicht übersteigen.
  34. Die Überwachung von elektronischen Konversationen, ähnlich wie sie durch ausländische Sicherheitsdienste erfolgt, wird – nur – bei Verdacht schwerer Blut- oder Terrorverbrechen möglich, aber so, wie bei allen anderen abhörartigen Aktionen, dürfen die abgehörten Inhalte nur nach strenger richterlicher Selektion zu den Akten kommen.
  35. Die Veröffentlichung von Polizei- oder Strafakten vor Prozessbeginn wird wie in Deutschland strafbar.
  36. Polizei und Staatsanwaltschaften sind zu möglichst vollständiger Information der Öffentlichkeit verpflichtet, sofern dadurch die Strafverfolgung und der Persönlichkeitsschutz nicht gefährdet werden.
  37. Die Teilnahme an Straßenblockaden bei nicht genehmigten Demonstrationen wird strafrechtlich verfolgt (das sollte auch als Verfassungsbestimmung beschlossen werden, da der VfGH in seiner Judikatur gerne das Versammlungsrecht als absolut über alle anderen Grundrechte setzt).
  38. Jeder Teilnehmer an nicht genehmigten Demonstrationen, der auch Auflösungsaufforderungen der Polizei ignoriert, haftet zivilrechtlich zu ungeteilten Handen für die der Öffentlichkeit entstandenen Kosten, wie etwa den Polizeieinsatz.
  39. Die Polizei erhält an öffentlichen Orten das Recht, Überwachungskameras aufzustellen. Deren Ergebnisse dürfen aber nur bei strafrechtlich relevanten Aktionen ausgewertet werden.
  40. Jeder Missbrauch der Zugriffsmöglichkeit zu solchen Kameras wird bestraft.
  41. Das Bundesheer erhält erhöhte finanzielle Aufmerksamkeit.
  42. Zugleich werden internationale Kooperationen etwa in der EU angestrebt, die die Landesverteidigung effizienter machen können.
  43. Die Präsenzdienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) wird auch auf Frauen ausgedehnt. Dies soll einerseits dem Bundesheer zugute kommen, andererseits aber auch die Situation insbesondere im Pflegebereich verbessern.
  44. An den Unis werden – mit großzügigen sozialen Förderungen sowie Kreditmöglichkeiten, die erst nach Beendigung des Studiums fällig werden, – wieder Gebühren eingeführt. Diese können auf Verordnungsbasis für jene Studien abgeschafft werden, wo Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftsministerium im Konsens einen bedrohlichen Mangel von Absolventen feststellen.
  45. Die Finanzierung der Universitäten wird streng nach dem Ergebnis folgender vier Faktoren ausgerichtet:
    • Die Messung der Forschungsleistung (Zitierung in wissenschaftlichen Fachmedien, Umfragen unter internationalen Forschungseinrichtungen, Patente, Publikationen …),
    • Die Messung der Ausbildungserfolge (etwa anhand der ein Jahr nach Absolvierung durchschnittlich erzielten Einkommen),
    • Sonderförderung für gesellschaftlich erwünschte Schwerpunkte (etwa Medizin und MINT).
    • Internationale Rankings.
  46. Umstellung der Schulpflicht auf eine Bildungspflicht, wobei die für die eventuell zusätzlich notwendigen Bildungsjahre erforderlichen Kosten von den Familien getragen werden müssen.
  47. Das Bildungssystem wird schrittweise auf ein Voucher-System umgestellt, sodass die Eltern die Schulwahl unabhängig von den Kosten treffen können.
  48. Die Schulen können Schüler vor der Aufnahme nach eigenen Prioritäten testen.
  49. Die "Mittlere Reife" nach 8 bis 9 Schuljahren und die Reifeprüfung (Matura) werden jeweils durch staatliche Prüfungen festgestellt.
  50. Sexualerziehung im Rahmen der Schulpflicht erfolgt durch lizenzierte Vereine, welche die Eltern individuell selbst aus einer Liste aussuchen können, an deren Kursen die Schüler verpflichtend teilzunehmen haben.
  51. Weder im Unterricht noch in diesen Kursen darf Werbung für hormonelle oder operative Geschlechtsumwandlungs-Maßnahmen erfolgen.
  52. Sofortiger Stopp der Homosexuellen- und Trans-Propaganda im Schulunterricht oder durch Anbringung der Regenbogenfahne an öffentlichen Institutionen.
  53. In keiner staatlichen Institution einschließlich der Universitäten oder Schulen darf in irgendwelchen amtlichen Texten "gegendert" werden oder von Schülern oder Studenten das Gendern verlangt werden.
  54. In einem Zusatzartikel zur Verfassung wird – sofern eine Zweidrittelmehrheit erzielbar ist – in Hinblick auf die deutsche Amtssprache festgehalten, dass das generische Maskulinum immer für beide biologischen Geschlechter gilt.
  55. Die Zuschüsse zu Kulturinstitutionen (Theater und Museen) aus Steuermitteln werden so umgestellt, dass sie zur Hälfte die Umwegrentabilität berücksichtigen und bezahlen, zu einem Viertel die erzielte Auslastung und zu einem weiteren Viertel die Entwicklung der Eigeneinnahmen (da ja die Auslastung mit Gratis-Tickets fingiert werden könnte).
  56. Der Denkmalschutz wird forciert und strenger gemacht.
  57. Die Finanzierung des Gesundheitsapparats wird bis hin zu Kur- und Rehabilitationsanstalten in eine einzige Hand zusammengelegt (was freilich nur mit einer Verfassungsbestimmung gehen kann). Dabei soll auch durch Kostenpflicht für den Besuch von Spitals-Ambulanzen eine Umlenkung zu Privat- oder Gruppen-Praxen erreicht werden.
  58. Stopp der Förderung von Spitzensport, zugleich Umstellung auf Förderung von Breiten- und Gesundheitssport, insbesondere durch Bereitstellung ausreichender Spielstätten.
  59. Verbot von Geschlechtsumwandlungs-Operationen oder Hormonbehandlungen vor dem 18. Lebensjahr.
  60. Alle Gesetze, die ins Familienleben eingreifen, etwa "Väterkarenz", werden abgeschafft.
  61. Österreich führt, ähnlich wie Ungarn, Maßnahmen ein, die in Österreich geborene Eltern fördern und bevorzugen, wenn sie drei und mehr Kinder in die Welt setzen.
  62. Die Vergabe von Inseraten aus Steuer- oder Gebührengeldern oder durch Unternehmen mit Staatsbeteiligung wird als vermutlich weitaus größte Quelle von Korruption an strafrechtliche Konsequenzen geknüpft.
  63. Inserate, Medienkooperationen und Ähnliches aus Steuer- oder Subventionsgeldern dürfen nur noch vergeben werden, wenn folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Positive inhaltliche Voraus-Prüfung durch den Rechnungshof oder eine zu schaffende Kommission aus Richtern sowie pensionierten Medien- und Werbungsexperten, ob die Inserate oder sonstigen Werbekampagnen inhaltlich gerechtfertigt, notwendig und keine versteckte Parteipropaganda sind;
    • Die wirtschaftliche Vergabe des Werbevolumens nur durch eine unabhängige Schaltagentur, welche medienübergreifend die optimale Betreuung der definierten Zielgruppe durch eine möglichst große Zahl kostengünstiger Kontakte mit dieser Zielgruppe sicherstellt.
  64. Abschaffung der Zwangsgebühren beziehungsweise Haushaltsabgaben zugunsten des ORF.
  65. Reduktion aller Förderungen von österreichischen Medien unterschiedlichster Formen auf das Minimum; vor allem werden diese gleichzeitig auf eine objektive Basis nach für alle gleiche Kriterien gestellt, unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung und unabhängig vom Trägermedium. Das hat auch für den ORF und die Überreste der zerstörten Wienerzeitung zu gelten, für die es keine darüber hinausgehenden Unterstützungen gibt.
  66. Als Sofortmaßnahme wird allen Medien jede öffentliche Förderung entzogen, die in irgendeiner Weise Glücksspiele, homöopathische oder gesundheitsschädliche Produkte, gewaltbetonte Sportarten oder Pornographie bewerben oder zeigen.
  67. Der Rechnungshof bekommt den ausdrücklichen Auftrag, sich ausschließlich wieder auf die Kontrolle der Sparsamkeit und Effizienz bei allen Varianten staatlicher Geldausgaben und Subventionen zu konzentrieren. Politische Ziele wie Anteile der Väterkarenz sind von ihm nicht zu überprüfen.
  68. Die Regierung wird eine intensive Aufklärungskampagne für die Ermöglichung von Atomkraftwerken der neuen und nach Aussage internationaler Experten sicheren Bauart starten.
  69. Gas- und Lithium-Förderstellen in Österreich werden im nationalen Interesse mit Vorrang abgebaut.
  70. Sollte es bei den CO2-Vorgaben der EU bleiben, so wird Österreich das Vergraben von eingefangenem CO2 intensiv betreiben, um keine Strafen zahlen zu müssen.
  71. Die Wiederbelebung von Innenstädten wird durch steuerliche Begünstigungen gegenüber Einkaufszentren auf der grünen Wiese, aber auch durch Förderung von Parkgaragen in diesen Innenstädten gefördert.
  72. Tourismusbetriebe müssen pro Übernachtung einen Beitrag für die Erhaltung von Wanderwegen, Schutzhütten und Landwirtschaft leisten.
  73. Auch bei Initiativanträgen muss es eine mindestens vierwöchige Begutachtungsfrist geben, außer es kann Gefahr im Verzug nachgewiesen werden.
  74. In der Straßenverkehrsordnung wird die Gefährdung von Fußgängern durch Rad- und Roller-Fahrer deutlich strenger unter Strafe gestellt. Dies gilt auch für unbeleuchtetes Radfahren in der Dunkelheit.

Gewiss ist jeder einzelne Punkt vorerst nur eine Überschrift, die zu detaillieren ist. Gewiss kann fast bei jedem Punkt ein Eingriff des überaus machtgierigen Verfassungsgerichtshofs drohen, was eine eventuelle Absicherungsmöglichkeit durch eine Zweidrittelmehrheit dringend empfehlenswert macht, die es aber nur bei Blau-Schwarz-Pink geben kann.

Leider wird es wohl kein Koalitionsabkommen geben, das all diese Punkte umzusetzen verspricht. Aber es kann überhaupt keinen Zweifel geben: Je mehr davon umgesetzt wird, umso besser wäre es für Österreich und die Österreicher. Von kurzfristigem Populismus haben diese hingegen gar nichts.

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