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Gut gemeint bewirkt oft das genaue Gegenteil. Das trifft zu hundert Prozent auf den Internationalen Strafgerichtshof zu. Bei diesem kann man in den letzten Stunden nur noch darüber debattieren, was sich stärker gezeigt hat: Ist es die kriegsfördernde Weltfremdheit der internationalen Diplomatie und Völkerrechtler? Oder ist es das Setzen eines weiteren Schritts der globalen Machtübernahme durch den Islam in einer einst christlich-jüdisch geprägten Welt, wie man ihn ja schon in vielen UNO-Organisationen, vor allem nach dem Schulterschluss von Iran & Co mit Russland und anderen Diktaturen beobachten hat können?
Eine eindeutig islamische Dimension zeigt sich am Irrsinn des Antrags eines internationalen Haftbefehls durch den Chefankläger dieses IStGH gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu sowie dessen Verteidigungsminister (sowie gegen die Chefs der Hamas). Dadurch wird der Kampf Israels gegen die islamistische Hamas mit deren Terror gleichgesetzt, obwohl diese seit vielen Jahren unzählige tödliche Überfälle auf den Judenstaat verübt hatte und obwohl sie am 7. Oktober diesen Terror durch einen großangelegten Überfall auf israelische Dörfer, zahllose Vergewaltigungen, Morde, Folterungen und Geiselnahmen auf einen neuen, bisher ungeahnten Gipfel getrieben hat.
Dadurch wird das jüdische Opfer, obwohl ihm maximal Notwehrüberschreitung vorgeworfen werden kann, mit den islamischen Aggressoren gleichgesetzt. Und selbst das Vorliegen einer solchen Notwehrüberschreitung ist juristisch wie moralisch mehr als zweifelhaft, solange die Hamas nicht die vielen noch in ihrer Gewalt befindlichen Geiseln herausgibt, beziehungsweise zumindest Klarheit darüber ermöglicht, wie viele bereits ermordet worden sind. Wie sehr Israel da selbst das Opfer einer verbrecherischen Aktion ist, zeigt sich auch daran, dass die Hamas für die Freilassung der Geiseln nicht nur die Rückgewinnung der Oberhoheit über den Gaza-Streifen verlangt, sondern auch die Freilassung von arabischen Mördern, die von unabhängigen israelischen Gerichten zu Haftstrafen verurteilt worden sind.
Die islamische Dimension hinter dem Haftbefehl-Antrag zeigt sich aber auch in der Person des IStGH-Chefanklägers, auch wenn niemand darüber reden will. Karim Ahmad Khan, über dessen Religion offiziell nichts gesagt wird, ist ein Brite pakistanischer Abstammung, der nicht nur den Namen Mohammeds als zweiten Vornamen trägt, sondern der auch "islamisches Recht" gelehrt hat (was auch immer das außer der Scharia sein soll).
Dass ein solcher Mann einen globalen Haftbefehl gegen den Regierungschef des Judenstaats beantragen kann, ist ein beinahe schon finaler Triumph des Islams. Etliche Länder wie Österreich und Deutschland haben diesen Antrag zwar zumindest durch einen Teil ihrer Regierung zaghaft kritisiert. Sie haben aber nicht gesagt, ob sie auch die Durchführung des Haftbefehls verweigern würden, falls Netanyahu einmal auf ihr Staatsgebiet kommt (bei der grünen österreichischen Justizministerin mit ebenfalls nie offengelegter Religionszugehörigkeit, aber ebenfalls eindeutiger islamischer Abstammung wäre das doppelt zweifelhaft – noch dazu, da die Grünen im Gegensatz zur ÖVP überhaupt zu keinem Tadel an der IStGH-Aktion bereit gewesen sind). Theoretisch rechtsstaatlich-demokratische Schlüsselstaaten wie Frankreich haben sich in den letzten Stunden sogar eindeutig hinter jenen Gerichtshof gestellt. Wer fragt, warum Frankreich das tut, sollte sich den ständig wachsenden Anteil wichtiger islamischer Wählergruppen anschauen, die jeder Gegenkandidat zu Frau Le Pen unbedingt braucht. Und das links regierte Spanien hat ebenso wie etwa Irland überhaupt schon länger gegen Israel gehetzt.
Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass die EU-Länder jenen einhelligen Beschluss fassen werden, der jetzt das eindeutig Richtige wäre: dem von allen guten Geistern verlassenen Gerichtshof zu sagen, dass einem solchen "Befehl" nicht entsprochen werde.
Die EU-Staaten müssten aber noch etwas anderes zugeben: dass die gesamte Konstruktion des IStGH ein schwerer Fehler gewesen ist – auch wenn die internationale Politik und Diplomatie auf seine Schaffung sehr stolz gewesen sind, nicht zuletzt jene Österreichs. Um den Vorwurf auf den Punkt zu bringen: Dieser IStGH ist entgegen den verkündeten Intentionen kein Beitrag zur Reduktion gewalttätiger internationaler Konflikte, sondern vielmehr dazu, dass deren Lösung dramatisch erschwert wird, dass Kriege verlängert werden.
Es gibt keinen einzigen Fall, nicht einmal einen theoretisch konstruierten, wo die Strafdrohung durch einen solchen Gerichtshof einen Angriffskrieg, einen Völkermord verhindert hätte. Oder in Zukunft verhindern könnte. Jeder, der einen Angriffskrieg, einen Terroranschlag, gar einen Völkermord plant oder durchführt, lässt sich ganz gewiss nicht durch eine solche Androhung abhalten. Denn solche Täter glauben ja immer, dass sie gewinnen werden. Sonst hätten sie gar nicht begonnen.
Das einzige, was der IStGH verhindert oder zumindest erschwert, sind ganz im Gegenteil Friedensverhandlungen, um solche Konflikte zu beenden. Seit etwa Wladimir Putin zur Fahndung ausgeschrieben wird, ist es noch unwahrscheinlicher geworden, dass er bereit wäre, auf neutralen Boden zu Friedensverhandlungen zu kommen (die manche der EU-Parlamentskandidaten in ihrer beängstigenden Schlichtheit als Stein der Weisen verlangen). Denn im Ausland droht ihm fast überall die Verhaftung. Selbst ein Besuch bei Putin in Moskau, wie ihn Karl Nehammer und viele andere am Beginn des Krieges versucht haben, könnte seit dem IStGH-Haftbefehl gegen Putin von spitzfindigen Völkerrechtlern zum Problem gemacht werden. Jedenfalls haben diese "Vermittlungsmissionen" seither fast total abgenommen.
Das ändert zwar nichts daran, dass Putin einer der verbrecherischsten Staatsmänner des 21. Jahrhunderts ist. Das ändert auch nichts an den furchtbaren Untaten, die in seiner Verantwortung geschehen sind und geschehen.
Aber jeder vernünftige Diplomat, Jurist, Politiker, der von der Geschichte eine Ahnung hat, wüsste, dass solche Kriege praktisch immer nur auf zweierlei Arten zu Ende gehen:
Beispiele für Letzteres waren:
In diesen Fällen eines echten Kompromissfriedens gab es dann keine Gerichtsverfahren mehr zur Verfolgung der zahllosen während des Krieges begangenen Verbrechen, sondern wie insbesondere im Fall Südafrikas die Aufarbeitung historischer Fakten durch eine Wahrheitskommission. Hätten jedoch die jeweiligen Anführer mit globaler Verfolgung durch eine Art IStGH-Vorläufer rechnen müssen, hätten etwa diese beiden Kriege mit Garantie noch viel länger gedauert.
Im Fall Gaza kommt noch die unerträgliche Verlogenheit dazu, dass dieser Haftbefehl den aus heiterem Himmel Angegriffenen gleich wie den Angreifer behandelt. Das ist so, wie wenn ab September 1939 ein IStGH-Vorläufer Adolf Hitler und die polnische Staatsführung gleich behandelt hätte. Nur weil vielleicht bei der verzweifelten Verteidigung Polens auch von polnischer Seite einige nicht dem internationalen Kriegsrecht entsprechende Aktionen gesetzt worden sind.
Auch ein Vergleich mit der Endphase des zweiten Weltkriegs zeigt, wie völlig anders damals etwa bei den Nürnberger Prozessen geurteilt worden ist. Denn die großflächige Bombardierungen deutscher und österreichischer Städte waren eindeutig hemmungslose Massenmorde – am krassesten war zweifellos die Bombardierung des von Flüchtlingen überfüllten Dresdens durch mehr als 700 alliierte Flugzeuge, die viele Zehntausende Opfer gefordert hatte. Diese Aktion war in keiner Weise gegen militärische Ziele gerichtet oder gar kriegsrelevant.
Dennoch ist wegen dieser Bombardierung niemand zur Verantwortung gezogen worden. Das kann aber nicht einfach nur als unfaire Siegerjustiz abgetan werden. Diese Bombardierung war vielmehr eine klare, wenn auch überschießende Reaktion auf den deutschen Angriffskrieg, der fast ganz Europa schwer zerstört hatte. Und er war auch eine klare Vergeltung auf die von den Deutschen gestarteten Bombenangriffe gegen britische Zivilbevölkerungen, insbesondere in Coventry.
In der nachträglichen Beurteilung hat sich vor allem die Auffassung durchgesetzt, dass das ganze deutsche Volk, also auch die Zivilisten, Mitschuld an den Verbrechen der Nazis hatten, weil sie sich, bis auf den missglückten Stauffenberg-Versuch einiger Offiziere im Juli 1944, nie erkennbar gegen das Regime aufgelehnt hatten, weil sie 1933 Hitler sogar auf demokratischem Weg an die Macht gelassen haben, obwohl schon damals viele verbrecherische Aspekte des Nationalsozialismus unbestreitbar waren (auch wenn die sogenannte "Endlösung" erst viel später in Angriff genommen worden ist).
Die Lage in Gaza ist gar nicht so unähnlich. Auch dort hat die Bevölkerung der Verbrecherorganisation Hamas demokratisch zur Macht verholfen; auch dort gab und gibt es keine Zeichen eines innerpalästinensischen Widerstands gegen die Hamas; und noch vor wenigen Monaten haben die Zivilisten (wie einst die Plebs im alten Rom) die im zynischen Triumph angeschleppten Geiseln verhöhnt, beziehungsweise die Taten der Hamas bejubelt.
Dennoch können die israelischen Aktionen in Gaza in keiner Weise mit Dresden verglichen werden, auch wenn es zweifellos viele zivile Opfer auf palästinensischer Seite gibt. Nach allem, was man weiß, versucht Israel primär kriegswichtige Hamas-Ziele anzugreifen. Israel hat immer wieder humanitäre Hilfslieferungen in den Gazastreifen gelassen. Es hat auch immer wieder Korridore für die Flüchtlinge eröffnet.
PS: Die tägliche dumme Peinlichkeit lieferte der ORF diesmal im nahöstlichen Zusammenhang: Er sprach in der ZiB wörtlich von einem "Staat Palästina". Einen solchen gibt es jedoch für Österreich und die meisten westlichen Demokratien nicht, der würde erst durch eine Zweistaatenlösung geschaffen, die aber immer nur gefordert, nie realisiert worden ist ...