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WKStA untergräbt Vertrauen in Rechtsstaat

Eine ehemalige Staatsanwältin der Korruptionsstaatsanwalt übt im soeben erschienenen "Jahrbuch für Politik 2023" massive Kritik an der WKStA und insbesondere ihren Forderungen nach mehr Macht. Gleichzeitig listet sie die vielen juristischen Niederlagen und Pannen der WKStA auf. Diese sind konkret und beweisbar – und sie sind mindestens so katastrophal für Österreich wie die Affäre Ott-Marsalek, die aber einzig Parteien und Medien beherrscht, obwohl hier außer der offensichtlichen Spionage zweier übler Typen für Russland nach wie vor wenig evident und auch der Schaden für Österreich noch völlig unklar ist.

Linda Poppenwimmer ist vor zweieinhalb Jahren aus Empörung über das "vergiftete Klima" in der Justiz aus der WKStA ausgeschieden und arbeitet seither in der Rechtsanwaltskanzlei Ainedter. Sie ist jetzt besonders verärgert über die Forderung der WKStA nach einem eigenen, nur für ihre Fälle zuständigen Gerichtshof "zur Betonung der erforderlichen speziellen Expertise und Erfahrungen der handelnden Personen". Poppenwimmer arbeitet die wahrscheinlich wahren Motive der WKStA für diese Forderung heraus: Diese begründe "ihr nicht genehme Gerichtsentscheidungen im Ergebnis mit mangelnder Kompetenz der Entscheidungsorgane".

Weniger juristisch formuliert: Die knalllinken Ankläger schieben die Schuld für ihre ständige Niederlagenserie auf die Richter und glauben, bei einem eigens für sie zusammengestellten Gerichtshof bessere Chancen zu haben. Solches denken sich freilich viele Österreicher, nachdem sie bei Gericht verloren haben, ohne dass sie sich aber deswegen andere Richter aussuchen könnten.

Die Juristin wörtlich: Somit "untergräbt eine derartige Forderung das Vertrauen in die unabhängigen Gerichte und damit in den Rechtsstaat."

Die Formulierung dieser Attacke ist nicht unelegant: Denn in den letzten Jahren hat die Justizministerin umgekehrt jede Kritik an der WKStA als "Kritik am Rechtsstaat" abzuwehren und zu ignorieren versucht.

Poppenwimmer schließt an diese Kritik auch die Forderung an, die schon im Regierungsprogramm stehenden Justizvorhaben zur Steigerung der Effizienz der Strafjustiz bei der Erledigung von Großverfahren endlich umzusetzen, die ja bisweilen bis zu acht Jahre dauern. All diese Vorhaben sind von der Justizministerin mehr als vier Jahre liegengelassen worden. Poppenwimmer zählt als fehlend auf:

  • die Evaluierung des Verfahrensmanagements,
  • die Ausweitung der Möglichkeiten, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen,
  • ein Beweisverwertungsverbot, wenn die Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme festgestellt worden ist (was sich insbesondere auf die oft flächendeckende Beschlagnahme und Verwertung von Handy- und Computerinhalten beziehen würde),
  • ein (ausreichender) Kostenersatz im Falle eines Freispruchs (hier zeichnet sich ein teilweiser Durchbruch ab),
  • eine Neuregelung der in der Praxis zahnlosen Bestimmung über die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens vor dem eigentlichen Prozess,
  • und die Präzisierung der Zuständigkeiten der WKStA (die ja derzeit wahllos Verfahren von anderen Staatsanwaltschaften nach eigenem Gutdünken an sich ziehen kann, wie sie es etwa gerade im Falle des Unfalltodes des Ex-Sektionschefs Pilnacek ohne jede rechtliche Basis getan hat – dann aber skurrilerweise ständig nach mehr Personal verlangt, beziehungsweise mit dem Fehlen an solchem die langen Verfahrensdauern rechtfertigt).

Auch der Bericht zum letzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss enthält vernichtende Aussagen, die eigentlich dringende Handlungsnotwendigkeiten aufwerfen. Auch sie werden aber ignoriert. Darin wurde in Hinblick auf die WKStA gesprochen von

  • "schweren juristischen Fehlleistungen",
  • "falschem Rechtsverständnis" und
  • "Vorgehen aus reiner Willkür";
  • ferner heißt es, dass es einige Fälle gebe, in denen es "ziemlich oder doch einigermaßen danebengegangen" sei;
  • die WKStA verkenne "ihre weisungsunterworfene Rolle. Notwendige und zulässige Korrekturen der übergeordneten Instanzen würden als fortgesetztes unsachliches Eingreifen wahrgenommen";
  • der "Vorwurf, die WKStA gehe gegen Kritik mit Anzeigen vor," konnte vom Untersuchungsausschuss anhand konkreter Fälle nachvollzogen werden, denen gemeinsam war, "dass die betroffenen Personen tatsächlich oder vermeintlich Kritik geübt hatten und die WKStA strafrechtlich relevante Vorwürfe erhob oder Anzeigen erstattete, die nach Beurteilung anderer Anklagebehörden aber jeweils keine ausreichenden Anhaltspunkte für konkrete Strafverfolgung enthielten".

Doch all die Kritik blieb offensichtlich ergebnislos. Die WKStA kann weiterhin ihr Unwesen treiben. Das Verhalten der WKStA ist nach Formulierung Poppenwimmers "geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in Objektivität und Effizienz der Strafverfolgung zu erschüttern".

Eher ins Kapitel der frommen Illusionen gehört angesichts dieses vernichtenden Urteils und der Nichterfüllung weiter Teile des Regierungsprogrammes wohl der Appell Poppenwimmers an die Justizministerin, "das reibungslose Funktionieren der ihr unterstellten Behörden und Einrichtungen sicherzustellen".

In ein ganz anderes Kapitel, das man im Gegensatz zu dieser Illusion wohl "sehr konkretes Protokoll des Versagens der WKStA" nennen müsste, ist dann ihre Aufzählung vieler Niederlagen und Peinlichkeiten der Korruptionsstaatsanwälte – von denen ja zuletzt wohl nicht ganz zufällig eine ganze Reihe fast fluchtartig diese Behörde verlassen hat – allein im Jahr 2023 einzuordnen:

  1. Im sogenannten "Prikraf"-Verfahren ist der frühere FPÖ-Chef H.C. Strache und ein FPÖ-Spender vom Vorwurf der Bestechung, beziehungsweise Bestechlichkeit rechtskräftig freigesprochen worden (Strache ist in diesem Verfahren zuletzt sogar unentgeltlich von einem Rechtsanwalt vertreten worden, weil er sich die Kosten der zahlreichen ihm von der Zadic-Justiz angehängten Verfahren nicht mehr leisten konnte).
  2. Einen Freispruch gab es auch für den früheren Grün-Politiker Christoph Chorherr und eine Reihe Unternehmer, denen von der WKStA Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen worden war (Chorherr, der in der Anklage fälschlich als "Stadtrat" bezeichnet worden, obwohl er nur Gemeinderat gewesen ist, konnte sich das Verfahren nur mit familiärer Unterstützung leisten).
  3. Ebenfalls einen Freispruch gab es für den freiheitlichen Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine Beamtin, denen Missbrauch der Amtsgewalt wegen der Unterbringung jugendlicher Flüchtlinge in einem angeblich ungeeigneten Quartier vorgeworfen worden war.
  4. Rechtskräftig freigesprochen wurde auch die ehemalige ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin vom trotz tätiger Reue erhobenen Vorwurf des schweren Betrugs wegen der Bezugsfortzahlung nach der Ministertätigkeit (verurteilt wurde sie hingegen wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Vergabeverfahren).
  5. Freisprüche gab es weiters auch im sogenannten BVT-Verfahren. Vier Mitarbeiter des Staatsschutzes hatten auf Bitten Israels einem übergelaufenen syrischen General Asyl in Österreich verschafft; hier hat die WKStA ihre Berufung zurückgezogen (zugleich sprechen ganz aktuelle Hinweise davon, dass beim Vorgehen der WKStA gegen das BVT der russische Spion Ott eine Rolle gespielt habe!).
  6. Auch im Asfinag-Verfahren gab es rechtskräftige Freisprüche für Strache und einen Unternehmer vom Vorwurf der Bestechlichkeit, beziehungsweise Bestechung.
  7. Das Oberlandesgericht bestätigte weiters gleich mehrere Beschlüsse des Landesgerichts, wonach die WKStA im sogenannten "Ibiza" Verfahren das verfassungs- und menschenrechtliche Recht von Beschuldigten auf Akteneinsicht verletzt habe.
  8. Zwei längere Zeit von der WKStA Verfolgte haben von der Finanzprokuratur im Wege der Amtshaftung Ersatzansprüche weit über das gesetzlich vorgesehene – sehr geringe – Ausmaß hinaus zuerkannt bekommen (das ist ein absolut sensationeller Vorgang, der nur bei total unvertretbarer Rechtswidrigkeit denkbar ist!). Poppenwimmer: "Es bleibt abzuwarten, ob der Bund diese Kosten im Regressweg von den schuldtragenden Organen der WKStA zurückfordert."
  9. Freisprüche gab es auch im Verfahren zum Schwechater "Multiversum", wo einer Landesrätin und zwei Beamten von der WKStA zu Unrecht Untreue vorgeworfen war.

Das waren die inzwischen fast zur Gänze rechtskräftigen Niederlagen für die WKStA allein aus dem Vorjahr, wie sie Poppenwimmer bilanziert hat. Psychologisch kann man es da ja irgendwie verstehen, wenn die WKStA nicht in ihrer eigenen Unfähigkeit die Ursachen all dieser Niederlagen und Peinlichkeiten sucht, sondern die Richter attackiert, indem sie ein neues Gericht für sich verlangt. Angriff ist halt die beste Verteidigung und Ablenkung …

Dabei kommen die allergrößten WKStA-Skandale in dieser Jahresbilanz gar nicht vor, weil sie sich in den Jahren davor, beziehungsweise danach abgespielt haben:

  1. Die WKStA hat nie ein Verfahren im weitaus größten österreichischen Korruptionsskandal aufgenommen: Das sind die den zusammengerechneten Gesamtbetrag der Inserate aller anderen Bundesländer(!) übertreffenden Bestechungsinserate aus dem Imperium der Gemeinde Wien an willfährige Medien.
  2. Sie ist (zusammen mit einem Richter des Wiener Straflandesgerichts) hauptverantwortlich für die so folgenschwere Hausdurchsuchung beim Verfassungsschutz BVT, also einer der wichtigsten Ämter der Republik, die Österreichs Interessen schwer geschadet hat (was in der parteipolitischen Polemik gegenwärtig untergeht). Besonders skandalös ist, dass das WKStA-intern eine ganz unerfahrene – daher wohl lenkbare! – Staatsanwältin eingeteilt hat, dass die Ministerin und damit der Weisungsrat nicht über die geplante Durchsuchung informiert wurden, dass der Akt zwei Monate liegengeblieben war, bevor man dann an einem Wochendende schnell vom Wiener Straflandesgericht (von einem vermutlich ebenfalls wohlwollenden oder ahnungslosen Journalrichter) die Hausdurchsuchung genehmigen hat lassen!
  3. Inzwischen ist auch das von der WKStA eingeleitete Verfahren gegen den Kurzzeitfinanzminister Müller wegen eines Steuerstreits des Industriellen Wolf eingestellt worden.
  4. Die WKStA hat kein Verfahren gegen Justizministerin Zadic und die involvierten Beamten wegen Amtsmissbrauchs eröffnet, der mutmaßlich in der Nichteinbringung einer Anzeige gegen Peter Pilz wegen der durch ein Gericht bestätigten falschen Zeugenaussage bestanden hat, die Zadic & Co lange vor der Verjährung bekannt gewesen sein musste (jenes Gerichtsurteil im Disziplinarverfahren – ausgerechnet gegen den späteren Kurz-Richter! – wurde gezielt erst nach der Verjährung veröffentlicht!)

Es ist absolut unfassbar, dass im Bereich der Strafjustiz eine solche Behörde weiterhin agieren kann, ohne dass auch nur die Behördenleiterin ihren Posten verliert. Das wäre in jedem anderen Ministerium und Amt völlig undenkbar!

PS: Im Vorjahr hat auch noch der sogenannte Kurz-Prozess begonnen, in dem außer der (von der WKStA ursprünglich abgelehnten) Diversion für die ehemalige Casinos-Vorsitzende Glatz-Kremsner noch nichts rechtskräftig ist. Auch hier sind der WKStA schwere Fehler passiert; so wurde die Aussage von Ex-Minister Blümel seinem Vorgänger Löger zugeordnet. Kurz wurde in erster Instanz in einem von vier von der WKStA angeklagten Punkten verurteilt, in drei freigesprochen (das Tagebuch hat mehrfach über die schweren, nach dem Prozess auftauchenden Vorwürfe gegen den Richter berichtet, die massiv auf eine Befangenheit hindeuten). Poppenwimmer hält im Widerspruch zur WKStA fest, dass das Gericht einen wesentlichen Entschuldigungsgrund für Kurz und Bonelli von Amts wegen prüfen hätte müssen (man ist auch bei einer falschen Beweisaussage nicht zu verurteilen, wenn man sie "abgelegt hat, um die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung von sich abzuwenden", was nach Juristenansicht auch bei einer bloß vermeintlichen Gefahr zutrifft). Wie dieses Verfahren letztlich endet, wird wohl noch etliche Jahresbilanzen prägen …

(Das Jahrbuch für Politik 2023 enthält eine Reihe von Texten zu allen möglichen Aspekten der österreichischen Politik, darunter den hier zitierten Text von Linda Poppenwimmer)

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