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Warum verdient ein Moderator des staatlichen Seichtsenders Ö3 gewaltig mehr als der Bundeskanzler, also als der weitaus wichtigste Politiker des Landes? Die Antwort, die von den linken Propagandisten des ORF ausgestreut wird, seit die Spitzengagen des Gebührensenders auf Grund einer Gesetzesänderung bekannt gegeben werden müssen, ist mehr als entlarvend. Sie zeigt endgültig, wie unhaltbar und verfassungswidrig der ORF und seine Konstruktion sind.
Die hohen Gagen dieses Mannes werden nämlich damit begründet, dass er ein Angebot eines Konkurrenzsenders gehabt hat, dessen Annahme er dem ORF angedroht hat. Und der zweithöchst Verdienende (ein grüner Politruk namens Strobl) hat einfach seinen horrenden früheren Agentur-Verdienst zur Grundlage seiner Gehaltsforderung gemacht.
Beide Argumentationsketten machen sprachlos und sind gleich aus mehreren Gründen der beste Beweis dafür, wie skandalös und rechtlich unhaltbar die Zustände in dem mit Zwangsgebühren finanzierten Privilegienstadel ORF sind.
Dieser Unterschied ist eindeutig und glatt grundrechts- und verfassungswidrig (wenn auch möglicherweise nicht für diesen VfGH in seiner jetzigen Zusammensetzung …).
Ein Bundeskanzler oder Minister oder Landesrat kann ja nicht sagen: In der Privatwirtschaft habe ich so viel verdient oder würde ich so viel verdienen; daher müsst ihr mir auch so viel bezahlen. Der Bezug des Bundeskanzlers ist vielmehr gesetzlich genau festgelegt. Und jeder kann nachschauen, wie hoch er ist: Er ist mit 328.160 brutto (also vor Steuern und Abgaben) um ein Eckhaus niedriger als jener des Ö3-Schwätzers.
An solchen Beispielen zeigt sich die ganze verlogene Schieflage des ORF: Die Gebühreneinnahmen sind staatlich garantiert, bei den Ausgaben kann hingegen der ORF völlig frei wie jedes Privatunternehmen agieren.
Hätten wir einen Verfassungsgerichtshof, der die Verfassung, der die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz ernst nimmt, müsste er spätestens jetzt die gesamte ORF-Konstruktion in die Luft sprengen, da nun diese Schieflage bewiesen und offen auf dem Tisch liegt.
Zu den hohen Bezügen der ORF-Menschen kommen in etlichen Fällen auch noch saftige Nebenverdienste, die sie nur deswegen kassieren können, weil sie dank des Gebührenmonopol-Senders einen persönlichen Bekanntheitsgrad haben. Die Spesen für den ORF trägt die gezwungene Allgemenheit, der Profit wird privatisiert.
Um dem VfGH nicht ganz Unrecht zu tun: Der Ärger so vieler Österreicher über die nun auf jeden Haushalt ausgedehnte Pflicht, Gebühren zu zahlen, der nun durch Offenlegung der Gagen noch massiv vermehrt worden ist, ist nur zur Hälfte den Richtern anzulasten. Zur anderen Hälfte geht er jedoch auf das Konto des Gesetzgebers und des – unter Druck des grünen Koalitionspartners – von der Medienministerin Raab ausgearbeiteten neuen ORF-Gesetzes.
Frau Raab und das Parlament hätten jenes Detail, das den VfGH an der früheren Rechtslage gestört hat, ganz leicht auch ohne Haushaltsabgabe aus der Welt schaffen können. Der VfGH hat kritisiert, dass via Internet auch jene Menschen die ORF-Programme sehen und hören können, die keine ORF-Gebühr zahlen. Das schien in der Tat eine Ungleichheit gewesen zu sein. Nur hätte sich diese spielend – und ganz dem VfGH-Erkenntnis entsprechend – aus der Welt schaffen lassen: Der ORF stellt halt seine Programme nicht mehr gratis über Internet zur Verfügung.
Das ginge ganz leicht auf zwei möglichen Wegen:
Das macht auch dieses Tagebuch (während der ersten Tage nach Erscheinen eines Textes). So etwas ist in wenigen Tagen programmiert. Das ist in der gesamten Medienwelt längst etablierter Standard. Das praktiziert auch der ORF selbst in einem bestimmten Bereich schon seit vielen Jahren: Denn zu seinen Satelliten-Programmen erhält man nur über einen vom ORF zugesandten Code Zugang.
Das wissen alle. Nur nicht die Koalitionsabgeordneten. Nur nicht die Frau Raab. Nur nicht die VfGH-Richter.
Die Konsequenz dieser zwei Alternativen wäre auch dann zwangsläufig eingetreten, wenn man sich in der Koalition nicht auf ein neues Gesetz als Reaktion auf das VfGH-Erkenntnis einigen hätte können.
In einem einzigen Punkt haben die wehleidigen Reaktionen der ORF-Menschen, die nun ihre Gehälter offenlegen müssen, an sich Recht: Sie verlangen Gleichberechtigung mit all jenen, die auch von gesetzlich verordneten Zwangsgebühren leben, wie etwa mit den Mitarbeitern von Kammern und Sozialversicherungen. Freilich dürfte es dort niemanden geben, der 400.000 Euro kassiert oder der üppige Nebeneinkünfte hat.
PS: Dass wir die Spitzeneinkommen der ORF-Menschen nun kennen, muss man eindeutig als Verdienst das neuen ORF-Gesetzes anerkennen. Das sei klar gesagt und soll nicht ganz in der sonstigen massiven Kritik an dem Gesetz untergehen.
PPS: Absolut faszinierend ist aber, wie sehr es die ÖVP geschafft hat, sich da zwischen alle Stühle zu setzen. Im ORF sind alle böse auf sie, weil Gehälter und Privilegien offengelegt werden müssen. Sie würden jetzt zweifellos noch untergriffiger über die ÖVP berichten, wenn das noch ginge. Alle anderen Österreicher sind böse auf die Regierung, weil jetzt alle Haushalte Zwangsbeiträge zahlen müssen. Und werden das am Wahltag die Regierungsparteien spüren lassen.