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Ein wirklich ungeheuerliches Faktum hat der "Kurier" aufgedeckt. Dieses stellt alle bisher bekannten Umtriebe der Zadic-Justiz weit in den Schatten. Bei den Vorgängen rund um die Disziplinarstrafe wegen der doppelten Pflichtverletzung des Kurz-Verurteilers Michael Radasztics gibt es nämlich einen Aspekt, der die bisher dominierenden Fragen geradezu zu Randproblemen macht, ob sich dieser Richter nicht im Kurz-Prozess für befangen erklären und ob er nicht schon am Beginn des Verfahrens seine zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftige diesbezügliche disziplinäre Verurteilung offenlegen hätte müssen, als ihn die Kurz-Verteidiger wegen seiner engen Kontakte zum linksradikalen Politiker Peter Pilz abzulehnen beantragt haben. Spätestens jetzt ist eine eingehende Untersuchung wie auch ein hochrangiger Rücktritt im Justizsystem wirklich dringend und fällig. Erstmals seit langem wäre jetzt auch wirklich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss gerechtfertigt, in dem ein paar Akteure dieses Justizsystems unter Wahrheitspflicht aussagen müssten.
Denn bei dem, was der "Kurier" da offengelegt hat, kann kein Mensch mehr an Zufälle glauben. In dem von Radasztics und allen anderen Justizakteuren während des Prozesses geheimgehaltenen Urteil des Disziplinargerichts steht nämlich ausdrücklich, dass die Aussage, die Pilz am 26. Februar 2019 im damals laufenden Strafverfahren gegen Radasztics unter Wahrheitspflicht gemacht hat, "unglaubwürdig" sei, also vom Gericht rechtskräftig für falsch gehalten wird. Pilz hatte in einem Strafverfahren gegen Radasztics in einem offenkundigen Versuch, diesen zu entlasten, diametral einer anderen Zeugin widersprochen, die damals gleichzeitig auch (nicht mit dem Fall betraute) Staatsanwältin gewesen ist.
Der Vorwurf gegen Pilz ist eigentlich ein klassischer Fall, wo nach einem solchen Urteil ein Verfahren gegen den Mann wegen falscher Zeugenaussage gestartet werden müsste.
Eigentlich hätte jeder Justizangehörige, der mit dem Fall zu tun hatte, diesbezüglich Anzeige erstatten müssen, da es um ein Offizialdelikt geht! Das umso mehr, als die unglaubwürdige Pilz-Aussage in einem strafrechtlichen Verfahren und nicht bloß im hasserfüllten Chaos eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemacht worden ist. Eine solche Anzeige ist aber offensichtlich nicht erfolgt.
Das führt gleich zur nächsten, noch viel größeren Ungeheuerlichkeit der Zadic-Justiz: Öffentlich wurde die Radasztics-Verurteilung mitsamt diesem Verdacht gegen Pilz "in relativ klaren Worten" (Kurier) genau am 26. Februar 2024 bekannt gegeben. Also haargenau fünf Jahre nach der Pilzaussage.
Das kann kein merkwürdiger Zufall sein. Das stinkt zum Himmel. Denn genau an diesem Tag war das Delikt der falschen Zeugenaussage zum ersten Mal verjährt, genau fünf Jahre nach der Pilz-Aussage!! Und dieser kann allen eine lange Nase zeigen.
Zu diesen beiden neuen und dramatischen Fakten sind noch folgende weitgehend schon bekannt gewordene Aspekte hinzuzufügen:
Zu all diesen skandalösen Vorgängen fällt den Grünen nur noch ein, ständig zu sagen: Die Justiz solle "in Ruhe arbeiten können". Das hätten die Grünen wohl gerne, obwohl so viele Justizskandale offenkundig geworden sind, die in der ganzen Nachkriegsgeschichte nur noch durch den einstigen Lucona-Fünffachmord im Dunstkreis der SPÖ übertroffen werden. Dagegen verblasst sogar die bis heute nicht aufgearbeitete und überaus dubiose Kampusch-Affäre, wo es gegen mutmaßliche Mittäter des Verbrechens nie ein Verfahren gegeben hat.
Spätestens jetzt ist klar: Teile der Justiz nutzen das Arbeiten "in Ruhe" eindeutig nicht zum Arbeiten, sobald es gegen linke Aktivisten und Politiker gehen müsste, sondern lassen in diesen Fällen gezielt die Arbeit ruhen.
Das wird durch den allerspektakulärsten Sachverhalt im Verhalten der sogenannten Korruptionsstaatsanwaltschaft bewiesen. Diese betreibt auf der einen Seite zwar seit Jahr und Tag ein (weiteres) Verfahren gegen Sebastian Kurz; genauer gesagt: Sie lässt dieses Verfahren in aller Beamtenfaulheit, in allem Hass auf die ÖVP und mangels Beweisen gegen Kurz selber vor sich hin köcheln. Darin geht es darum, dass einer Boulevardzeitung möglicherweise durch Amtsmissbrauch Inserate aus dem Finanzministerium zugute gekommen sind (Diesen Amtsmissbrauch versucht die WKStA unbeschadet der Tatsache, dass Kurz damals Außenminister und dass der allmächtige Generalsekretär im Finanzministerium eigentlich ein gewisser, Kurz in keiner Weise untergebener Thomas Schmid gewesen ist, Kurz als Bestimmungstäter anzuhängen). Aber auf der anderen Seite ist diese Korruptionsstaatsanwaltschaft nie gegen die Korruptions- und Bestechungsinserate aus dem roten Imperium des Wiener Rathauses vorgegangen. Obwohl diese ein Hundertfaches der inkriminierten Schmid-Inserate ausgemacht haben.
Nein, diese Strafjustiz darf nicht "in Ruhe gelassen" werden, wenn einem am Rechtsstaat irgendetwas liegt.