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Der Kunst ihre Grenzen

"Endlich!", kann man nur sagen. Endlich ist der sogenannte Kabarettist Florian Scheuba wegen übler Nachrede (noch nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Endlich haben Richter auszusprechen gewagt, dass üble Erfindungen, Unwahrheiten und Unterstellungen nur deshalb nicht straffrei bleiben können, weil sie sich als "politische Satire" tarnen.

Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil noch viele Nachfolger finden wird. Denn dieses so leicht durchschaubare Versteckenspiel politischer und denunziatorischer Agitation hinter der künstlerischen Freiheit ist seit langem und in gar vielen Fällen ein absoluter Skandal. Das ist bei künstlerischen Lesungen genauso der Fall wie bei etlichen linksradikalen Fernsehformaten vor allem in den Zwangsgebühren kassierenden Sendern wie etwa jenem des deutschen Hetzers Jan Böhmermann.

Diesmal hat sich der Chef des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, mit Erfolg gegen einen Artikel von Scheuba im "Standard" gewehrt. Ach ja, schon wieder der "Standard" …

Scheuba hatte Holzer als Leiter der sogenannten "Soko Tape" kritisiert, weil dieser angeblich gegen den früheren FPÖ-Obmann H.C. Strache untätig geblieben wäre. Scheuba hatte in diesem "Standard"-Artikel im Jahr 2021 beweisfrei behauptet, dass Holzer schon im Jahr 2015 von den künftigen "Ibiza"- Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über Strache vorgelegt worden wäre, unter anderem Fotos einer prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum. Holzer hätte darüber nur einen unvollständigen Aktenvermerk angelegt, was Scheuba als "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnet.

Das sind ganz eindeutig Tatsachenbehauptungen und nicht Meinungen, die etwa durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt wären. Scheubas Vorwurf wäre in Wahrheit wohl sogar glatter Amtsmissbrauch gewesen, hätte er denn gestimmt.

Das wirklich Bedenkliche ist, dass Scheuba nicht einmal den Versuch gemacht hat, Beweise für seine wilden Anschuldigungen vorzulegen, sondern seine Behauptungen im Nachhinein als politische Satire bezeichnet hat. Jetzt aber haben wir es amtlich, dass die Bezeichnung als Kabarettist oder Comedian noch lange kein Freibrief für Beleidigungen und Unwahrheiten ist. Diesen Freibrief genießt Scheuba auch dann nicht, wäre er ein Kabarettist, über den viele noch nie lachen konnten. Was aber nur noch wirklich geeichte Genossen können.

Ebenso bedenklich ist, dass Scheuba in der ersten Instanz vor dem Wiener Straflandesgericht noch Recht bekommen hatte, einem Gericht, das immer häufiger in seinen politiknahen Prozessen das Adjektiv "umstritten" verdient. Holzer bekam erst durch das Oberlandesgericht Recht, das die erste Instanz zu einer Neuverhandlung und einem anderen Urteil zwang, gegen das Scheuba nun noch einmal zum Oberlandesgericht gehen könnte.

Es ist jedenfalls höchste Zeit, dass endlich ein klarer Strich gezogen wird zwischen dem, was Kunst, also für jeden erkennbare Erfindung, ist, und dem, was eindeutige und überprüfbare Tatsachenbehauptung ist. Damit wird endlich auch eine der größten und infamsten Lügen der Kunstszene in die Schranken gewiesen, die da lautet: "Kunst darf alles". Nein, das darf sie nicht. Das darf sie nur dann, wenn sie von der ersten bis zur letzten Sekunde klar macht, dass alles nur Erfindung, nur Theater, nur Spiel ist. Sie darf aber weder jemanden auf offener Bühne wirklich ermorden, noch darf sie konkreten Personen konkrete ehrenrührige Dinge unterstellen.

PS: Übrigens muss nicht nur Scheuba, sondern auch der "Standard" Strafe zahlen.

PPS: Alle jene, die sich einmal Auftritte des Herrn Scheuba angetan haben, bitte ich zu verzeihen, dass ich ihn unter den Überbegriff Kunst subsumiert habe.

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