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Nicht die Richter, sondern eine Ministerin spricht in Österreich Recht

Er klingt aufs Erste positiv, richtig und selbstverständlich. Aufs Zweite reißt er aber ein schwarzes Loch, in dem sich beklemmende und beklemmend viele Fragen auftun, die alle auf eine zentrale Frage hinauslaufen: Ist Österreich noch ein Rechtsstaat? Er, der diese Fragen aufreißt,  ist ein Erlass der Justizministerin, ein Erlass, in dem es um die Parole geht, die auf zahllosen anti-israelischen Demonstrationen der leider massenweise in Österreich lebenden Moslems und der zum Glück relativ brustschwachen Linksradikalen gebrüllt worden ist. Denen die Ministerin aber geistig extrem nahesteht.

Daher sollte man sich eigentlich ja über den Inhalt dieses Erlasses freuen, der jetzt mit einem Monat Verspätung bekannt geworden ist. Darin hält das Ministerium – und das ist verfassungsrechtlich, aber meist auch in der informellen Realität immer der amtierende Minister selbst – fest, wie der Spruch "From the river to the sea, Palestine will be free" zu werten ist: Er ist objektiv eine öffentliche Gutheißung von Terror und daher ein strafrechtliches Delikt.

Das war zwar eigentlich jedem Rechtskundigen immer schon eindeutig klar. Das gibt es nun auch schriftlich.

Das Bekanntwerden dieses Erlasses hängt mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zusammen, dass der Ministerin mulmig geworden ist, als in den letzten Tagen einige Rektorinnen amerikanischer Spitzenuniversitäten genau wegen dieses Satzes zurücktreten mussten. Sie haben ihn in öffentlichen Kongress-Hearings massiv relativiert und behauptet, seine Bedeutung hänge immer nur vom "Kontext" ab. Das war dann doch zu viel der Anbiederung an das Gebrüll linksextremistischer US-Studenten der diversesten Hautfarben, die mit kruden "Neokolonialismus"-Theorien alles Böse in der Welt voller Hass den weißen Menschen in Europa, Amerika – und Israel in die Schuhe schieben.

In die gleiche Rücktrittsreif-Schublade wie diese Universitäts-"Führungen" wollte Frau Zadic dann wohl doch nicht geraten, daher brachte man schnell diesen eigentlich internen Erlass ans Licht der Öffentlichkeit.

So weit, so scheinbar relativ harmlos – doch halt, schon beim ersten Reflektieren über diesen Erlass tut sich ein erstes großes Bündel an Fragen auf, die ein ganz übles Gefühl auslösen:

  1. Wieso haben die österreichischen Staatsanwälte einen solchen Erlass überhaupt gebraucht?
  2. Warum haben sie nicht längst schon ganz ohne Erlass, also Weisung Anklage erhoben?
  3. Können sie vielleicht nicht gut genug Englisch, um diesen Spruch zu verstehen?
  4. Oder wissen sie vielleicht nicht, auf welchen Fluss und welches Meer sich dieser Slogan bezieht, der gebrüllt wird, wenn gleichzeitig palästinensische Fahnen geschwungen werden?
  5. Oder wissen sie nicht, dass zwischen diesem Fluss und dem Meer, zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, schon ein Staat existiert?
  6. Oder wissen sie nicht, dass dieser Staat von Juden bewohnt wird, die aus Gründen, von denen vielleicht sogar österreichische Staatsanwälte irgendwann einmal erfahren haben könnten, recht empfindlich reagieren, wenn sie wieder einmal ausgerottet werden sollen?
  7. Oder wissen sie nicht, dass es noch nie einen palästinensischen Staat gegeben hat?
  8. Oder wissen sie nicht, dass die Araber schon mehrmals Krieg zur totalen Vernichtung dieses jüdischen Israel geführt haben, dass es da bei diesem "River"-"Sea"-Spruch also ganz und gar nicht um eine bloß abstrakte Bemerkung geht?
  9. Oder haben sie nichts davon erfahren, welche sadistischen, an Völkermord grenzenden Massenverbrechen diese "palästinensischen" Araber am 7. Oktober aus heiterem Himmel in Israel begangen haben?
  10. Oder haben sie nicht mitgekriegt, wie sehr diese Araber bei ihren österreichischen Demonstrationen jenes Massaker gefeiert haben?
  11. Warum um Himmels willen haben die österreichischen Staatsanwälte also nicht sofort ohne Ministerium reihenweise Anklage erhoben, nachdem diese Rufe ertönt sind und die Polizei doch eine ganze Reihe der brüllenden Demonstranten zumindest namentlich identifiziert hat?
  12. Werfen sich die österreichischen Staatsanwälte also offenbar wirklich nur noch dann ins Zeug, wenn sie gegen einen ÖVP- oder FPÖ-Politiker vorgehen können?

Dabei sind das die gleichen Staatsanwälte, die sich nicht genug aufpudeln können, wenn irgendwo eine Familie irgendein Erinnerungsstück an den im Weltkrieg gefallenen Großvater aufbewahrt hat.

Man kann nur ahnen, welch schlimme ideologische Auslese bei der Rekrutierung der österreichischen Staatsanwälte herrschen muss (beim Agieren der sogenannten Korruptions-Staatsanwaltschaft sind diese Ahnungen freilich schon länger konkreter geworden …).

Ähnlich atemberaubend ist die Information, dass die Staatsanwaltschaft schon etliche Verfahren nach von der Polizei eingebrachte Anzeigen wegen dieser antiisraelischen Vernichtungsaufrufe rechtskräftig eingestellt hat, weil angeblich die "subjektive Tatseite" fehlt.

  1. Was soll denn das wiederum heißen?

 Offenbar haben sich die Staatsanwälte gleich reihenweise davon überzeugen lassen, dass die armen Demonstranten halt nicht gewusst haben, dass zwischen "River" und "Sea" schon ein anderer Staat existiert. Bei meinem nächsten Mord werde ich halt auch sagen, nicht gewusst zu haben, dass Menschen tot sind, wenn man sie in den Kopf schießt.

Blödere Ausreden für das Versagen der Staatsanwaltschaft kann man sich kaum vorstellen.

Noch viel atemberaubender ist aber die nächste Fragen-Ebene, die sich da auftut:

14. Wie unabhängig von der Politik ist die Justiz in diesem Lande, wenn ihr Agieren sogar in einer so eindeutigen Frage von einem politischen Erlass abhängig ist (und politisch wie auch direkter Teil der Ministerverantwortlichkeit ist er zu hundert Prozent, auch wenn man nicht "Bundesminister", sondern "Bundesministerium" in den Absender schreibt)?

15. Wie unabhängig sind die Staatsanwälte, die sich gerne als Teil der unabhängigen Justiz ausgeben, wenn sie ganz offenbar auf eine solche Weisung gewartet haben?

16. Haben sie vielleicht sogar darum gebeten?

17. Als wie verlogen müssen es die Österreicher empfinden, wenn sich die gleiche Ministerin zugleich bei jeder Kritik an dieser von ihr an einer offensichtlich so kurzen Leine geführten Staatsanwaltschaft empört vor die Kameras stellt und Attacken "auf die unabhängige Justiz" beklagt – und ganz offensichtlich mit der zu schützenden Justiz sich selber meint?

In einem wirklichen Rechtsstaat müsste die Vorgangsweise eindeutig eine ganz andere sein: In einem solchen müssten es eindeutig und nur unabhängige Richter sein, die darüber entscheiden, ob das Verlangen nach einer Vernichtung von Israel in Verbindung mit dem Jubel über ein Massaker die Gutheißung von Terror ist oder nicht. Es sollten also nur Menschen solche Entscheidungen treffen können, denen niemand einen solchen Erlass schicken darf, Menschen, die kein Politiker ab- oder versetzen kann.

Zadic hat zwar mit diesem Erlass inhaltlich eindeutig recht, aber dennoch ist damit zugleich die eindeutige Abhängigkeit der Justiz von einem Parteipolitiker endgültig bewiesen. Falls die Ministerin das nicht als Beleidigung empfinden würde, müsste man ihr daher zumindest den Ausdruck "Chuzpe" entgegenschleudern.

Das müsste man übrigens doppelt, weil sie sich fast gleichzeitig – natürlich war es wieder nicht sie, sondern "das Ministerium", – für die Freilassung einer linksextremistischen Klimakleberin aus der Untersuchungshaft eingesetzt hat. Auch bei diesem Engagement hat "das Ministerium" krass gegen die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen. Denn es hat der Staatsanwaltschaft die Einbringung eines Rechtsmittels gegen die Freilassung der Dame mit der Begründung untersagt, dass dieses Rechtsmittel bei Gericht keine Chance hätte. Auch das ist ein massiver Eingriff in die Unabhängigkeit des Gerichts, weil dieses ja dadurch gar nicht mehr über jenen Antrag entscheiden durfte, den zumindest ein verwegener Staatsanwalt im Gegensatz zum Ministerium einbringen wollte (immerhin kann man freilich auch sagen, dass die Existenz eines solchen Staatsanwalts doch ein kleiner Lichtblick im schwarzen Loch Staatsanwaltschaft ist).

Diese zwei Fälle machen jedenfalls eindeutig klar, an welch kurzer Leine die Staatsanwaltschaft politisch geführt wird. Bisweilen erfährt man davon. In vielen anderen Fällen nicht. Denn Wünsche der Ministerin, pardon: "des Ministeriums" werden in österreichischer Beamtengewohnheit nicht immer in einem formellen Erlass transportiert, sondern oft ganz informell zur Kenntnis gebracht. Und Karriere machen will schließlich fast ein jeder …

Seit diesen beiden Fällen bin ich überzeugter denn je, dass es politischer Wille und nicht bloß Faulheit der Staatsanwälte ist, warum gegen das weitaus größte Korruptionsschema Österreichs nie Anklage erhoben worden ist, also gegen die Bestechungsinserate aus dem Imperium der Gemeinde Wien.

Wenn Frau Zadic diesen Vorwurf widerlegen will, dann brauchte sie nur dasselbe zu tun, was sie im "River"-"Sea" Fall getan hat: auch für den faulsten oder begriffsstutzigsten Staatsanwalt festzuhalten, dass ein Delikt ein Delikt ist und daher vor einen unabhängigen Richter zu bringen ist. Und es ist nun mal ein Delikt – Amtsmissbrauch oder Untreue –, wenn öffentliches Steuer- oder Gebühren-Geld aus diesem Imperium nur deshalb in Massen etwa an eine bestimmte Wochenzeitung fließt, weil diese den Rathausgewaltigen politisch ständig die Mauer macht, aber ohne deren Geld niemals den nächsten Monat überleben könnte.

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