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Neuerlich hat die Regierung eine positive Nachricht zu verkünden: Sie hat in Sachen Heizungen einen Kompromiss gefunden. Dieser ist deutlich besser als das, was die Grünen lange verlangt hatten. Er hat aber eine typisch österreichische Schattenseite: Wieder einmal wurde ein politisches (in Wahrheit: ideologisches) Problem mit viel eigentlich nicht vorhandenem Steuergeld gelöst. Schon vorige Woche ist die regierungsinterne Blockade bei Postenbesetzungen zumindest teilweise beendet worden – durch Konzessionen der ÖVP. Umso dringender wären jetzt gleich aus mehreren Gründen die noch fehlenden Neubesetzungen im Justizbereich.
Beim Thema Heizungen hat die Regierung eindeutig aus Deutschland gelernt: Der unfassbare grüne Wunsch, dass alle Heizungen zwangsweise auf "alternative" Methoden umgestellt werden müssen, wird in Österreich vorerst nicht Realität – zumindest solange es keine Linkskoalition gibt. Das ist gut, das empfinden Millionen Österreicher als Erleichterung von einem ultimativen Albtraum. Die Meinungsumfragen wie auch die deutschen Wahlergebnisse haben die österreichische Koalition das Fürchten gelehrt. Zumindest die ÖVP hat erkannt, dass sie bei einem über die ganze Nation verhängten Zwang zum Heizungstausch gar nicht mehr zu den nächsten Wahlen anzutreten brauchte.
Die Österreicher sind aber nur um ein Frauenhaar diesem Zwang entkommen. Auf Regierungsebene war er nämlich schon fix vereinbart – ohne Rücksicht darauf, dass es schon rein technisch praktisch unmöglich ist, dass sämtliche Häuser und Wohnungen neue Heizungen installieren. Oder sollen überall neben den Hauseingängen auf den Gehsteigen Wärmepumpen-Splitgeräte aufgestellt und die Fußböden aller Zimmer aufgerissen werden, damit die bei Wärmepumpen notwendige Fußbodenheizung installiert werden kann?
Im Parlament ist aber dann bei der ÖVP Vernunft eingekehrt. Der Preis für die Rückkehr des normalen Menschenverstandes ist freilich ein hoher: Im Gegenzug wurde beschlossen, den nunmehr freiwilligen Tausch einer Heizung so hoch zu subventionieren, dass die ohnedies schon schwer verschuldete Republik nach zwei Megabrocken (erstens Abschaffung der Stillen Progression und zweitens freigiebiger Finanzausgleich mit den Bundesländern) nun binnen kurzer Zeit eine dritte milliardenschwere Zusatzlast auf sich lädt. Oder genauer gesagt: auf die jetzigen und künftigen Steuerzahler. Für sie gilt der Zentralfriedhofs-Spruch: "Verkauft's mei G'wand, i fahr' in Himmel" (wobei die Fahrt freilich in die Schuldenhölle geht …).
Mindestens so brisant und elendslang aufgeschoben waren die Personalbesetzungen diverser Spitzenpositionen. Auch da ist nach monatelanger Blockade recht überraschend ein teilweiser Fortschritt geglückt, bei dem sich aber komplett die Grünen durchgesetzt haben. Der größere Rest scheint aber noch komplett offen zu sein – es sei denn, dass sie sich intern schon auf eine Lösung geeinigt haben, die sie aber erst in Raten verkünden wollen, um die wenigen guten Nachrichten angesichts ihrer Knappheit besser streuen zu können.
Bei den noch offenen Spitzenposten geht es vor allem um den Weisungsrat im Justizministerium wie auch um die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts. In beiden Fällen wäre es eine Katastrophe, würden sich auch hier die Personalwünsche der Grünen durchsetzen. Das wäre vor allem einmal schon auf Grund der Tatsache schlimm, dass dann die Volkspartei endgültig als der blamierte Affe in dieser Koalition dastünde, weil es immer nur sie ist, die bei Personalfragen nachgibt.
Objektiverweise ist zwar zu betonen, dass der Erfolg der Grünen bei der Besetzung der Bundeswettbewerbsbehörde in der Sache durchaus akzeptabel ist, obwohl man sich dabei über die Empfehlungen der Findungskommission hinweggesetzt hat. Ein solcher Vorgang lässt zwar die Mainstreammedien normalerweise laut aufheulen und ist für die WKStA normalerweise sofort Anlass, Dutzende Handys wegen "Postenschachers" zu beschlagnahmen: Dies alles freilich nur, wenn man dahinter einen Nutzen für Schwarz oder Blau erkennen könnte. Aber immerhin hat man da eine wissenschaftlich gut qualifizierte Lösung gefunden.
Nach dem Nachgeben bei der Wettbewerbsbehörde sollte die ÖVP keinen Grund mehr haben, jetzt bei der Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls nachzugeben. Auch wenn die Grünen dort schon wieder eine Frau protegieren (wahrscheinlich automatisch schon deshalb, weil sie eine Frau ist ...). Auch wenn sämtliche linke Organisationen für sie Druck zu machen versuchen. Auch wenn diesmal eine Findungskommission eine Empfehlung zugunsten der linken Kandidatin ausgesprochen hat. Aber immerhin hat man sich bei der Wettbewerbsbehörde ja auch über die Empfehlungen einer solchen Kommission hinweggesetzt, also kann man sie auch hier voll ignorieren.
Noch viel gravierender aber sind die inhaltlichen Gründe, die gegen die von den Grünen forcierte Kandidatin sprechen. Sie hat als Vorsitzende der Richtervereinigung im Namen der ganzen, freilich nie gefragten Richterschaft unfassbarer Weise eine Solidaritätserklärung für die Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA veröffentlicht, so, als ob die Staatsanwälte in gleicher Weise wie die Richter Teil der Justiz wären.
Diese Gleichstellung zwischen den Richtern und der bedenklichsten und von so vielen Skandalen gebeutelten Behörde Österreichs, deren Verhalten zu Recht schon mehrfach mit dem Wort "Putsch" charakterisiert worden ist, hat viele Richter empört, die auf den Ruf ihres Standes Wert legen.
Das hat noch mehr deshalb empört, weil es ja immer wieder Richter – etwa des Oberlandesgerichts – waren und sind, die die Fehler und Skandale der WKStA (und des mit ihr verbündeten Wiener Straflandesgerichts) richtigzustellen hatten und haben. Damit hat die Richterpräsidentin eine fremden Weisungen unterstehende Behörde ganz mit den wirklich unabhängigen Richtern des Landes gleichgestellt.
Eine Richter-Präsidentin, die einen so schweren Fehler begeht, ist entweder total naiv – oder aber knalllinks und aus diesem Grund ganz automatisch mit den Genossen von der WKStA solidarisch. Beides macht sie aber jedenfalls völlig ungeeignet für die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts.
Dieses Gericht kann in seiner Bedeutung gar nicht gewichtig genug eingeschätzt werden. Denn das Bundesverwaltungsgericht fällt insbesondere viele Asylentscheidungen. Und es stellt in diesem Bereich zumindest ein gewisses Gegengewicht zum Asyl- und Aufenthalts-Gewährungs-freundlichen Verfassungsgerichtshof dar.
Geradezu zwingend wäre deshalb der bisherige Vizepräsident die Idealbesetzung für diese Position. Nicht nur weil sein Avancement zum Präsidenten das perfekte Spiegelbild der Lösung bei der Wettbewerbsbehörde wäre, wo auch der Stellvertreter an die Spitze rückt. Sondern auch gerade deshalb, weil linksradikale Asylaktivisten vehement gegen ihn wegen seiner Urteile in Asylfragen Stimmung gemacht haben (sie taten das eigentlich, um ihn bei der zuvor beschriebenen Wettbewerbsbehörde zu verhindern, wo er von der Findungskommission vorgeschlagen worden war …). Gerade diese Kampagne zeigt, dass der Mann die absolute Idealbesetzung für das Bundesverwaltungsgericht ist, das vor allem in der Asylfrage so wichtig ist.
Er wäre zumindest dann die Idealbesetzung, würde die Bundesregierung wenigstens jetzt nach den empörenden Anti-Israel-Demonstrationen von Immigrantenmassen den Willen der großen Mehrheit der Österreicher nach einer viel strafferen Asyl- und Migrationspolitik ernst nehmen. Er wäre es zumindest dann, wenn noch irgendetwas von dem Koalitions-Slogan "Das Beste aus zwei Welten" stimmen sollte, wenn also die ÖVP wenigstens in Sache Massenmigration das Sagen hätte.