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Der Verfall von Demokratie und Rechtsstaat

Die regelmäßigen Machtdemonstrationen Tausender eingewanderter Moslems auf Österreichs Straßen und ihre Brüll-Chöre, mit denen sie einem von Österreich anerkannten und von heimischen Politikern immer wieder mit dem Versprechen besonderer Sorge und Zuwendung versehenen Staat die Vernichtung ankündigen, sorgen für immer mehr Empörung der Österreicher. Man sollte sich gerade zum Nationalfeiertag bewusst werden, dass diese Empörung aber auch das Potential hat, die Grundfesten von Demokratie noch mehr zu zerstören, als sie ohnedies in  letzter Zeit schon beschädigt worden sind. Diese Empörung richtet sich auch in vielen anderen  europäischen Ländern gegen Regierung und Demokratie – während die Hauptschuldigen an der eigentlich illegalen Massenzuwanderung fast immer völlig im Dunkel geblieben sind.

Das heißt nicht, dass es keine schweren Fehler gegeben hätte, die der österreichischen Regierung zuzurechnen sind.

  • Dazu zählt etwa das Nichteinschreiten der Polizei bei Kundgebungen, die von Anfang an verboten waren und daher von einem Staat, der sich ernst nimmt, verhindert oder spätestens angesichts der dort verbreiteten Parolen eigentlich aufgelöst hätten werden müssen.
  • Dazu zählt der erst in den allerletzten Tagen beendete Nicht-Schutz der bekanntesten Synagoge des Landes während der Nachtstunden, sodass Extremisten dort ungehindert die israelische Fahne herunterreißen konnten (wobei die einzige erwischte Täterin sofort im Zusammenwirken von Polizei und Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gelassen worden ist, obwohl sie ihre Komplizen nicht verraten hat).
  • Dazu zählt das Unterlassen der Verfolgung antisemitischer Hassdelikte im Internet – wobei die Polizei sich keineswegs auf angebliche Internet-Anonymität ausreden kann. Ist sie doch sehr wohl imstande, Tausende aufzuspüren und vor Gericht zu bringen, die im Internet grausliche Kinderpornos angeschaut haben.
  • Dazu zählt die unerträgliche Untätigkeit der Zadic-Staatsanwälte auch in anderen Zusammenhängen, die noch nie einen Klimakleber vor einen Richter gebracht haben – während es in Deutschland schon die erste Verurteilung zu einem Monat Haft gegeben hat.

Da ist – da wäre viel an Versäumnissen aufzuarbeiten. Da müssten sowohl der Innenminister als auch der Wiener Polizeichef wie auch die Justizministerin ganz dringend über einen Rücktritt nachdenken. Und wenn sie es nicht selber tun, dann wäre es Aufgabe von Parlament, Bundeskanzler oder Bundespräsident, ihnen beim selbstkritischen Nachdenken zu helfen.

Aber dennoch ist die weitaus wichtigste Ursache der Migrationskatastrophe und all ihrer Folgen nicht im Bereich einer der genannten Persönlichkeiten, Institutionen oder Behörden zu finden, sondern bei den Höchstgerichten, insbesondere im Bereich des österreichischen Verfassungsgerichtshofs und der beiden europäischen Gerichtshöfe, die im Gefolge des Europarates (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR) beziehungsweise der Europäischen Union (EU-Gerichtshof, EuGH) entstanden sind. Die aber inzwischen alle weitgehend losgelöst von den ursprünglichen Konventionen und Verfassungstexten judizieren.

Sie haben das wohl nicht a priori aus böser Absicht getan. Sie wollten vielmehr besonders gut sein. Sie wollten den Schutz der Menschenrechte gegen staatliche Übergriffe möglichst weitgehend, möglichst human gestalten. Sie haben dabei freilich zwei fundamentale Fehler begangen:

  1. Sie haben den Menschenrechtsschutz, der von den politischen Vätern der ursprünglichen Konventionen eigentlich nur für Europäer in Europa gedacht gewesen war, komplett auf alle acht Milliarden Erdenbürger ausgedehnt (obwohl sich umgekehrt kein Europäer außerhalb Europas auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen kann, obwohl es in Afrika oder Asien nichts Vergleichbares gibt).
  2. Sie haben geistig nicht begriffen, dass praktisch alles, was sie zugunsten der individuellen Menschenrechte eines illegalen Migranten unternehmen, die Menschenrechte vieler anderer Menschen schwer beeinträchtigt, um die sie sich nicht kümmern.

Der wahre Grund für dieses Verhalten ist ein formaljuristischer. Und Richter bewegen sich nun einmal in sehr formaljuristischen Denkstrukturen: Im konkreten Verfahren darüber, ob ein illegaler Migrant bleiben darf, ist nämlich immer nur dieser neben den gerichtlichen und behördlichen Institutionen Verfahrenspartei, aber keiner der von der illegalen Zuwanderung nachteilig Betroffenen. Das ist ein gewaltiger Unterschied zum Zivilverfahren, wo es zwei Parteien auf totaler Augenhöhe gibt, die einander widersprechen können, oder gar zum Strafverfahren, wo die Staatsanwälte sogar deutlich mehr und effizientere Rechte haben als die Beschuldigten und ihre Rechtsanwälte.

In all den Asyl- und Bleiberechtsverfahren sind daher nie die acht Millionen Österreicher involviert,

  • obwohl laut Verfassung von ihnen und nicht irgendwelchen Richtern oder Politikern das Recht ausgeht,
  • obwohl die Österreicher mit überwältigender Mehrheit (bei einer jüngeren Umfrage etwa zu 83 Prozent) für mehr Abschiebungen plädieren,
  • obwohl sie durch Steigen der Kriminalität,
  • durch den wachsenden Wohnungsmangel,
  • durch die Milliardenkosten an Leistungen für die Migranten,
  • und durch das Sinken des Schulniveaus vom Ausgang all dieser Verfahren enorm betroffen sind.

Vom Schicksal der jüdischen Mitbürger gar nicht zu reden. Ich kann nur jedem raten, der einen kennt, mit ihm selbst zu reden. Nicht nur zum Trösten, weil fast jeder von ihnen persönliche Beziehungen zu einem der getöteten oder als Geisel leidenden Israelis hat, sondern auch um zu erfahren, wie es einem Juden heute in Österreich geht.

Von all den Organisationen, die viel Steuergeld für ihren angeblichen Kampf gegen Antisemitismus kassieren, werden sie hingegen gar nichts erfahren. Diese beklagen prinzipiell Antisemitismus nur bei den autochthonen Österreichern. Diese verstehen ihr Geblöke "Nie wieder" in Wahrheit nur als parteipolitischen Kampf der angeblich guten Linksparteien gegen die bösen Parteien rechts der Mitte. Obwohl ich von dort im Unterschied zur SPÖ schon lange keine antisemitischen Töne gehört habe.

Während der Verfassungsgerichtshof in konkreten Fällen die Abschiebung eines islamischen Asiaten zum Beispiel mit der lächerlichen Begründung verhindert hat, dass in dessen Heimatprovinz Arbeitslosigkeit herrschen würde, 

  • müssen österreichische Juden alles tun, um überall in der Öffentlichkeit ihre jüdische Identität zu verbergen;
  • sie können nur unter Polizeischutz in die Synagoge gehen,
  • können nur noch anonymisiert auf fremden(!) Anlagen irgendeiner sportlichen Begegnung nachgehen,
  • und sie müssen tagtäglich um ihre Kinder bangen, wenn diese in die Schule gehen. Weil bei jüdischen Schulen der Weg in die Schule und aus der Schule ein erhöhtes Risiko mit sich bringt; weil in öffentlichen Schulen brutales Mobbing durch migrantische Moslems offenbar an der Tagesordnung ist.

Aber das alles ist doch den sich selbst für Gutmenschen haltenden Höchstrichtern egal. Hauptsache, sie schützen extensiv alle Menschenrechte der illegal ins Land Gekommenen.

Alle anderen Österreicher sollten aber um die Zukunft von Demokratie und Rechtsstaat bangen. Dies umso mehr, als schon in den letzten Jahren viele Umfragen bestätigt haben, dass Demokratie und Rechtsstaat demoskopisch auf gar nicht mehr so festem Fundament wie früher stehen.

Sonst kann man diesen anderen Österreichern eigentlich nur empfehlen, gleich nach Ungarn auszuwandern, wo zwar laut den Hassbotschaften der Mainstreammedien und des von den Linksparteien und den Karas-Typen beherrschten EU-Parlaments die Demokratie abgeschafft ist. Wo man aber in viel größerer Sicherheit leben kann – trotz des Risikos, dass es dort wieder einmal eine Linksregierung gibt, dass also die Grenzen für Illegale geöffnet werden, da ja die Demokratie eben keineswegs abgeschafft ist.

PS: Am Dienstag war das Tagebuch durch eine mehrstündige DDOS-Attacke lahmgelegt. Wir bedauern den Ausfall sehr. Da wir vorerst noch mit der Einkreisung der organisierten Täterbande befasst sind, werde ich meine diesbezüglichen Vermutungen für mich behalten. Klar ist freilich schon, wen ich in den Tagen, da das Tagebuch vor der 48-Stunden-Frist für Abonnenten allgemein zugänglich war, kritisiert habe (Für die WKStA wäre dieses Indiz freilich Beweis genug).

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