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Zwei gänzlich unterschiedliche aktuelle Materien zeigen, wie willkürlich und schlagseitig in einem Fall Grün und im andern Fall Rot mit dem Recht umgehen. Wie sie sich, "ihre" Leute und ihre Ideen rechtlich privilegiert behandeln. Wie sie die Bürger vor den Kopf stoßen. Wie sie Recht in alter marxistischer Tradition für etwas Bieg- und Knetbares halten.
Die Bürgermeister zweier Qualitäten: Der eine Fall sind die alleine vom ORF-Fernsehen (mindestens) dreimal groß thematisierten Grundstücksgeschäfte des schwarzen Gemeindebundpräsidenten Alfred Riedl. Dabei konnte bisher freilich noch keine einzige Rechtswidrigkeit des Wirtschaftstreuhänders gefunden werden. Aber man kann es leicht als anrüchig darstellen, wenn eine Gemeinde (der Gemeinderat, nicht der Bürgermeister) die Flächenwidmungskompetenz hat, wenn sie einen großen künstlichen Teich mit vielen Siedlungshäusern beschließt und wenn gleichzeitig der Bürgermeister (der erlaubterweise Wirtschaftstreuhänder ist) in dieser Gemeinde Grundstücksgeschäfte vornimmt.
Das ist erlaubt. Allerdings kann man sich manches Unschöne dazu denken, was dahintersteckt. Daher wäre es an sich besser und würde alle Verdächtigungen ausräumen, wenn in Zukunft Bürgermeister und Gemeinderäte samt all ihren Familienangehörigen und von ihnen geleiteten Vereinen keinerlei Grundstücksgeschäfte in ihrer Gemeinde vornehmen dürfen.
Freilich: Eine solche Regel müsste für alle Bürgermeister der Republik gelten. Ihre Nichteinhaltung kann nicht einzig und allein für Grafenwörth zu einem Verbrechen hochstilisiert werden, weil es dem ORF dort halt parteipolitisch passt.
Und freilich müsste uns dann auch klar sein, dass es bei Einführung einer solchen Regel noch schwieriger wird, jemanden zu finden, der die unbeliebte und undankbare Rolle eines Bürgermeisters übernimmt, der aber dennoch ein normaler Bürger einer Gemeinde ist.
Das Gegenstück eines anderen Bürgermeisters ist in Wien zu finden: Hier hat der Rechnungshof jetzt Flächenwidmungsverfahren exemplarisch untersucht und ist zu mehr als erstaunlichen Ergebnissen gekommen (und viel konkreteren, als wir sie im Fall Riedl bisher kennen). Da ist etwa im 22. Bezirk eine Liegenschaft um 261.400 Euro an die stadteigene Wien-Holding verkauft worden. Diese verkaufte sie noch am gleichen Tag um 350.000 Euro weiter, was der Stadt von vornherein bekannt gewesen war. Schon das stinkt zum Himmel, weil "man" bei der Holding viel freier über Geld, das ja bei einer Gemeinde nichts anderes als Geld der Bürger ist, verfügen kann. Aber dann kommt es noch viel schlimmer: Dann wird eine Bausperre aufgehoben, dann werden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne geändert. Und plötzlich kann das Grundstück um 1,4 Millionen verkauft werden. Ein paar Jahre später ist es bei einem weiteren Verkauf plötzlich sieben Millionen wert.
Wunder über Wunder! Oder doch Gaunerei über Gaunerei?
Wetten, dass der ORF diesem Fall jedenfalls keine drei ZIB-Sendungen widmen wird. Obwohl dabei ganz eindeutig der Steuerzahler, dem das Grundstück ja ursprünglich gehört hat, der Betrogene ist (während im Fall Grafenwörth zumindest bisher kein direkter Schaden für den Gemeindesäckel oder den Steuerzahler bekannt ist).
Wetten, dass sich auch die sogenannte "Korruptionsstaatsanwaltschaft", die am häufigsten versagende, aber bestbezahlte Behörde Österreichs, nicht für den Wiener Skandal interessieren wird.
Dieser ist überdies auch ein Verfassungs-Skandal: Denn alle Gemeinden Österreichs unterstehen der oft sehr peniblen Gemeindeaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Nur die größt Gemeinden unterstehen keiner solchen Aufsicht. Denn die ist ja zugleich Bundesland.
Rätselfrage: Bei welcher der beiden skizzierten Konstruktionen ist Filz und Korruption leichter?
Wo die grünen Minister Rechtsbrüche sehen und wo nicht: Das grüne Umweltministerium hat jetzt allen Ernstes die diversen Wolfsabschussverordnungen mehrerer Bundesländer gerügt. Damit ist das, was bisher ein EU-Skandal war (weil die Union die Wölfe ohne jeden Grund wider die große Mehrheit der Europäer und ohne, dass es eine Notwendigkeit für eine gesamteuropäische Regelung gäbe, unter Schutz gestellt hat), zum Skandal der Frau Gewessler geworden.
Sie verlangt vor jedem Abschuss eine noch viel genauere Einzelfallprüfung und bemängelte die "fehlende Zweck-Mittel-Relation". Gewiss, man kann bei jedem Vorgang auf noch mehr Bürokratie bestehen und es werden sich immer einige Juristen finden, die das für richtig halten. Als ob nicht die Tötung von Schafen und Jungtieren durch Wölfe und die Gefährdung von Wanderern und Almen Grund genug für alle Abschüsse sein müssten. Als ob irgend jemand außer einem skurrilen Zeitungs-Kolumnisten überhaupt Interesse daran hat, dass sich in Österreich wieder Wölfe breitmachen.
Das Empörende ist, wie sehr das Verhalten der Frau Gewessler mit dem der Frau Zadic kontrastiert. Diese und ihre weisungsuntergebenen Staatsanwälte weigern sich bis heute, ein Strafverfahren gegen den Terror der Klimakleber anzustrengen. Obwohl dort tausend Mal mehr Rechtsbrüche begangen worden sind als durch die Verordnungen der Bundesländer. Obwohl dort Hunderttausende Mal schon finanzieller Schaden verursacht worden ist, den all die erleiden, die im Stau stehen müssen. Der aber niemandem ersetzt wird.
Auch hier sehen wir wieder, wie sehr in diesem Land zweierlei Recht gilt. Wie sehr die Linken, ob grün, ob rot, das Recht immer so biegen, wie es ihnen nutzt.
PS: Kein Wunder, wenn auch wenig erfreulich, ist, wie die "normalen" Österreicher auf diese immer frecheren Rechtsbrüche reagieren. Als ich in diesen Sommertagen mit ein paar Kärntnern zusammengesessen bin, wurde da ganz offen darüber geredet, wie man die Gemeinschaft gegen Wölfe schützen wird: Schießen, vergraben und nicht viel darüber reden, lautet (vom Kärntnerischen ins Hochdeutsche übersetzt) das klare Rezept. Mit anderen Worten: Die Kleinmädchenromantik von Gewessler und ihren Spießgesellinnen in den diversen Umwelträten haben uns das Zeitalter der Wilderer zurückgebracht. Selten habe ich innerlich einem Rechtsbruch so zugestimmt.