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Wenn bei einer Fußballmannschaft eine Niederlage an die andere schließt, ist mit großer Sicherheit bald der Trainer seinen Job los. Wenn zwei Filme eines Kinostars die Kinos leeren, statt zu füllen, dann ist dieser in Kürze nur noch ein Ex-Schauspieler. Wenn ein ÖVP-Obmann auch nur eine Wahl verliert, dann muss er meist bald seine Funktion zurücklegen oder auch die Politik verlassen. Total anders ist es im geschützten Bereich, vor allem wenn Linke mit beiden Händen unser Steuergeld ausgeben dürfen. Das zeigt sich ganz besonders in den Bereichen Kultur, Universitäten und Justiz. Dort ist völlige Leistungs- und Eignungsfreiheit kein Problem.
Ein Theaterdirektor etwa muss nur oft genug linke Sprüche klopfen und sich mit ein paar Feuilleton-Journalisten gutstellen, dann kann er jahrelang fast ohne Publikum irgendetwas Sinnfreies tun oder tun lassen, was Wohlgesinnte als Inszenierung bezeichnen – und dennoch wird er Direktor bleiben, zumindest solange sein gutdotierter Vertrag läuft. Die jüngere Geschichte von Burg- wie Volkstheater in Wien sind da nur die bekanntesten Beweise.
Ganz Ähnliches spielt sich an Universitäten ab. Dort sind ja vor etlichen Jahren die Rektoren geradezu allmächtig geworden. Um als Rektor wiederbestellt zu werden, genügt es aber meist, sich mit dem universitätseigenen Senat gutzustellen. Es genügt also, die dort sitzenden Kollegen in allem gut zu behandeln, was sie wollen. Was von Dienstposten bis zu den Sachausgaben reicht. Die andere Hälfte des eigentlich über die Rektors-Bestellung bestimmenden Universitäts-Rates wird zwar von der Regierung gestellt, ist aber vor allem in Koalitionsregierungen gegenüber dem Senat weitgehend ohnmächtig, sobald der Rektor diesen geschlossen auf seine Seite gebracht hat.
Ein vorzeitiger Rektorswechsel wegen erwiesener Unfähigkeit ist de facto völlig undenkbar. Das ist er auch schon deshalb, weil in Österreich keinerlei objektive Maßstäbe für die Qualität einer Uni und damit die Leistung eines Rektors etabliert sind, mit deren Hilfe der Steuerzahler – oder gar die Regierung – überprüfen kann, wie das Geld verludert wird. Obwohl es die durchaus gäbe: Solche Maßstäbe wären etwa die Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Professoren einer Universität in anerkannten (und daher qualitätsbewussten) Fachzeitschriften. Das wären etwa die internationalen Uni-Rankings. Das wären bei naturwissenschaftlichen und technischen Fakultäten die Zahl der sogenannten Drittmittel, die an die Uni für Forschungsaufträge vergeben werden. Das wären etwa – das Allerwichtigste – die Qualität und gesellschaftliche Relevanz der Uni-Ausbildung (dies ließe sich beispielsweise gut an den beruflichen Erfolgen der Absolventen etwa nach drei Jahren im Vergleich zu anderen messen). Aber statt sich irgendeinem Maßstab zu stellen, können Rektoren mit den Unis tun und lassen, was sie wollen. Sie können etwa für sinnlose Gender- oder Journalistik- oder Politik-Professuren das Geld der Steuerzahler verbrennen.
Das alles ist aber noch harmlos gegenüber dem, was sich in der Justiz im Bereich der Staatsanwaltschaft abspielt. Dort erleidet die sogenannte Korruptionsstaatsanwaltschaft vor Gericht eine krachende Blamage nach der anderen – sofern sie sich überhaupt einmal traut, Anklage einzubringen, statt Vorverfahren in unerträgliche Längen zu ziehen und nie abzuschließen. Dieses In-die-Länge-Ziehen ist in Wahrheit schwer menschenrechtswidrig, da auch die unschuldigen Opfer massive Schäden erleiden (sie verlieren oft ihren Beruf und müssen große Summen an auch später nie refundierten Anwalts- und Sachverständigenkosten tragen).
Soeben hat diese ohnedies schon schwer belastete WKStA die nächste schwere Niederlage erlitten: Im sogenannten BVT-Prozess sind alle Angeklagten freigesprochen worden. Der zweifellos keiner Rechtsabweichlerei verdächtige "Standard" formuliert in seinem Bericht wörtlich so: "In der Begründung spart sie (die Richterin) nicht mit Kritik an der Anklagebehörde: Die hätte nicht alle objektiven Umstände so berücksichtigt, wie der (Schöffen-)Senat es getan habe. Es habe keine illegale Anwendung des Asylrechts vorgelegen, stellt sie klar, sie kann auch kein Motiv erkennen."
Ärgernis am Rande: In der Berichterstattung des ORF-Fernsehens findet man hingegen keinerlei Kritik an der Staatsanwaltschaft, geschweige denn einen Überblick über die Dauerserie der WKStA-Misserfolge. Statt dessen wird schwadroniert , dass es einen Freispruch im Zweifel gegeben hätte. Als ob die österreichische Strafprozessordnung einen solchen, also eine Art zweitklassigen Freispruchs kennen würde. Und der ORF-Bericht wird vor allem dazu genutzt, um neuerlich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu wiederholen.
Jenseits dieser (üblichen) journalistischen Sauerei und der (üblichen) juristischen Unfähigkeit war diese Anklage auch staatspolitisch einer der miesesten Akte der Justizgeschichte. Sie hätte von Anfang an durch die Justizministerin abgedreht gehört, der dieses Recht aus gutem Grund von der Verfassung eingeräumt worden ist. Denn die aberwitzige Hetzjagd der WKStA gegen den Verfassungsschutz hat nicht nur den Angeklagten, sondern auch den Interessen der Republik schwer geschadet.
Der BVT-Prozess war ja nicht das erste von der WKStA gegen die Verfassungsschützer betriebene Verfahren. Man erinnere sich nur an die unselige WKStA-Hausdurchsuchung beim BVT wegen eines ebenso absurden Vorwurfs, der von einem stadtbekannten SPÖ-Anwalt gegen den – auch in diesem Fall völlig korrekt arbeitenden – Verfassungsschutz erhoben worden war. Die Frau Zadic und ihre WKStA-Genossen sind offensichtlich unfähig zu begreifen, wie diese ständigen haltlosen Vorwürfe, Hausdurchsuchungen und Verfahren die internationale Kooperation des Nachrichtendienstes schwer beschädigen.
Dabei ist Österreich als kleines Land mit einem kleinen Dienst in vielerlei Hinsicht auf diese internationalen Kooperationen angewiesen. Welcher ausländische Dienst wird noch mit Österreich kooperieren, welches Land wird uns noch lebenswichtige Informationen etwa in Sachen Terrorismus zukommen lassen, wenn es keine Sicherheit mehr gibt, dass Geheimes, dass vertrauliche Informationen in Österreich wirklich geheim bleiben? Wissen doch inzwischen alle ausländischen Dienste, dass in Österreich nachweislich Gefahr besteht, dieser Informationsaustausch und diese Kooperationen könnten neugierigen, ahnungslosen, alle Staatsinteressen und internationale Notwendigkeiten ignorierenden Staatsanwälten in die Hände fallen.
Im konkreten BVT-Fall waren die Zadic- und WKStA-Aktionen besonders mies, weil durch die Anklage eine Kooperation mit dem Mossad, also dem israelischen Geheimdienst, sabotiert worden ist, der in Österreich einen wichtigen Informanten zu seinem eigenen Schutz verstecken wollte.
Freilich kommt da der besonders würgende Verdacht auf, dass gerade die Kooperation mit Israel die Staatsanwälte zu besonderer Hetze motiviert hat: Linke sind ja auch zunehmend antisemitisch (was man meist als anti-israelisch tarnt, nach dem Motto: "Das wird man ja noch sagen dürfen").
Das passt übrigens nahtlos zu den an die Nazis erinnernden Attacken des grünen Parteichefs Kogler auf die Kirche …
Jedenfalls ist Tatsache, selbst wenn man alle ideologischen und parteipolitischen Motive beiseite lässt: Es wäre schon längst oberste Pflicht des amtierenden Justizministers gewesen, jenen Teil der ihm weisungsgebunden unterstehenden Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft zu ziehen, umzubauen oder zumindest mit neuer Leitung zu versehen, der nur in einem winzigen Bruchteil der von ihm angezettelten Verfahren auch eine rechtskräftige Verurteilung durch ein unabhängiges Gericht erreicht. Der sich also zu einem Großteil mit der Verfolgung Unschuldiger befasst, denen er dadurch schweren finanziellen, beruflichen, psychischen Schaden zufügt (übrigens dem Steuerzahler auch, der ja all diese unfähigen Ideologen in der Staatsanwaltsrobe fürstlich honorieren muss – nämlich besser als Richter mit dem gleichen Dienstalter).
Warum nur erinnert dieses Verhalten neuerlich ganz lebhaft an die Nazi-Justiz?
Dieses Versagen der Ministerin, das nicht schon längst abgestellt zu haben, führt logischerweise nahtlos zur unendlichen Diskussion über die Schaffung eines Generalstaatsanwalts, der oberste Weisungsspitze aller Staatsanwälte werden soll. Gerade das aktuelle Beispiel zeigt, dass dann alles noch viel schlimmer wäre. Erstens, weil wir dann schon wieder ein weiteres Amt finanzieren müssten. Zweitens, weil ein Generalstaatsanwalt – gemäß dem Verlangen der Linksparteien – keinerlei demokratische Legitimation hätte, während Frau Zadic den Österreichern spätestens am Wahltag Rechenschaft geben muss. Sie wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit im nächsten Jahr durch eine demokratische Wahl aus dem Amt befördert werden. Ein Generalstaatsanwalt müsste hingegen niemals dem Volk, von dem laut Verfassung alles Recht in der Demokratie ausgeht, Rechenschaft geben. Er wäre also de facto unabsetzbar.
Im Bereich der Strafjustiz geht es nicht mehr nur um die eingangs aufgeworfene Frage, warum in manchen Bereichen Unfähigkeit zu keinen Konsequenzen führt. Da geht es vielmehr auch um die Grundlagen von Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechten.
Man stelle sich die Katastrophe vor, wenn ein solcher Generalstaatsanwalt ebenso ideologisch einseitig ist wie Frau Zadic (auch wenn er formal ein besserer Jurist sein mag): Dann ist der Weg in eine Diktatur wirklich nicht mehr weit. Und selbst wenn er nicht so radikal auf einer Seite stehen würde, wie die Ex-Kollegin von Peter Pilz, verführt eine solche, jeder demokratischen Kontrolle enthobene Position oft zur eitlen Selbstdarstellung.
Solche Generalstaatsanwälte wären auch frei von allen staatspolitischen, außenpolitischen und sicherheitspolitischen Rücksichtnahmen, wie sie jedes Mitglied einer Bundesregierung immer im Auge haben sollte. Diese ist ja von der Verfassung aus gutem Grund in vielerlei Aspekten als Kollegialorgan konstruiert worden, das nur einstimmig agieren kann (wenn sie auch nicht direkte Weisungen an Beamte wie etwa die Staatsanwälte geben kann).