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Bitte um neue Ausreden für Böswilligkeit oder Unfähigkeit!

Jahrelang hat sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft darauf ausgeredet, dass sie ja nur deshalb so unerträglich und menschenrechtswidrig langsam sei, weil sie ständig mit Berichtspflichten an eine feindlich gesinnte Oberstaatsanwaltschaft und die ebenfalls feindliche Strafsektion des Justizministeriums aufgehalten werde. Die Frau Zadic als angebliche Justizministerin, aber in Wahrheit gehorsame Mittäterin dieser WKStA hat das Argument immer brav nachgeplappert. Sie hat dann ganz im Sinne dieser WKStA nach ein paar miesen Intrigen der Staatsanwälte wie heimliches Abhören der eigenen Vorgesetzten sowohl den Chef dieser Oberstaatsanwaltschaft wie auch der zuständigen Sektion entfernt. Seither ist aber guter Rat teuer.

Denn die WKStA ist um keinen Deut schneller oder effizienter geworden. Jetzt aber fehlt die Ausrede, warum sie – weiterhin – so skandalös langsam ist. Jetzt gibt es nur zwei Erklärungen dafür, was dort wirklich los ist: ideologisch motivierte Böswilligkeit oder totale juristische Unfähigkeit. Genau das haben die beiden suspendierten Spitzenjuristen jedenfalls schon seit vielen Jahren geortet. Und sie haben deshalb durch das Verlangen von Berichten die WKStA zu mehr Effizienz zu drängen versucht.

Diesen Druck hat man dort aber mit der Hilfe von Frau Zadic immer zurückgewiesen. Wobei auch bei ihr offen ist, welches der beiden genannten Motive sie bei ihrer Helfershelfer-Rolle für die WKStA antreibt. Jedenfalls hat ihr noch niemand nachgesagt, dass sie eine ausgewiesene Expertin in Sachen Strafrecht wäre. Hingegen liegt ideologisch motivierte Böswilligkeit sehr nahe – ist sie doch lange enge politische Weggefährtin ausgerechnet eines Peter Pilz gewesen. Und dessen Hassaktionen gegen alles Bürgerliche sind seit langem bekannt. Jedenfalls richten sich die Fälle, wo die WKStA Verfahren ohne jeden objektiven Grund in schier unendliche Länge gezogen hat, immer gegen Politiker, die rechts der Mitte stehen.

Das beweisen – nach fast unendlich vielen anderen Skandalfällen, die hier schon aufgezählt worden sind – auch die drei allerneuesten Fälle:

Erstens: Die WKStA hat ein volles Jahr(!) gebraucht, um herauszufinden, dass es keinerlei Beweise für die von einer (in den letzten Jahren sehr weit nach links gerückten) Vorarlberger Tageszeitung verbreitete Behauptung gibt, wonach der Vorarlberger Landeshauptmann Wallner Inserenten eines ÖVP-Blattes amtliche Begünstigung zugesagt hätte, was Amtsmissbrauch gewesen wäre. Die WKStA hat der anonym vorgebrachten Beschuldigung ein Jahr lang durch Führung eines Strafverfahrens breiten Raum und Glaubwürdigkeit gegeben und damit die Existenz des Politikers fast vernichtet. Ganz "zufällig" hat man erst eingestellt, als in Vorarlberg die Gerüchte übergekocht sind, dass die Anschuldigungen in Wahrheit aus der Gewerkschaft stammen dürften.

Ganz zufällig setzen gerade jetzt Journalistenlobbys, die genau der Qualität der Vorarlberger Zeitung entsprechen, bei der EU in Brüssel durch, dass sich die Opfer solcher medialer Meuchelmorde nicht mehr gerichtlich wehren dürfen. Daher werden wir künftig noch viel mehr solcher infamer Medienaktionen erleben. Und dann werden linke Staatsanwälte noch leichter die ihnen ideologisch ins Konzept passenden Opfer heraussuchen und Treibjagden gegen sie beginnen. Hingegen hat sich die Staatsanwaltschaft noch nie für den immer wieder erhobenen Vorwurf interessiert, dass das Imperium der Gemeinde Wien gezielte Medienbestechung durch einen gigantischen Inseratenumsatz betreibt.

Zweitens: Der Vorwurf gegen Sebastian Kurz ist nun schon mehr als zwei Jahre Gegenstand einer WKStA-Treibjagd, dass Kurz vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt hätte.

Dabei liegt jedes kleinste Detail längst vor (und hängt im Übrigen auch nicht mit dem zweiten von der WKStA verfolgten, aber – wenn man von den Beschuldigungen des Haupttäters Thomas Schmid absieht – ebenso beweisfreien Vorwurf zusammen, dass Kurz einst als Außenminister dazu angestiftet hätte, dass im Finanzministerium Studien falsch abgerechnet werden): sowohl die Aussage von Kurz, wo er ein objektiv falsches "Nein" als erste Reaktion auf die Frage eines ihn hassenden Neos-Abgeordneten gesagt, aber dann sofort in den nächsten Sätzen die objektiv richtige Antwort gegeben hat, als auch seine "Tatsächliche Berichtigung" dieser Aussage vom nächsten Tag, die parlamentarischen Gepflogenheiten entsprochen hätte, die aber in diesem Fall vom Ausschuss abgelehnt worden ist.

Ich habe noch keinen Strafrechtsexperten getroffen, der das für eine ausreichende Grundlage einer gerichtlichen Verurteilung hält. Genau deswegen wagen offenbar auch WKStA und Zadic nicht, den Fall vor einen unabhängigen Richter zu bringen. Aber den Fall pflichtgemäß einstellen, wollen sie wiederum aus nicht schwer zu erratenden Motiven auch nicht.

Drittens, der Fall Strache/FPÖ. Da geht es um möglicherweise betrügerische Spesenabrechnungen des ehemaligen FPÖ-Chefs gegenüber seiner Partei bis zu seinem Rücktritt im Jahr 2019.

Dazu wollte die Staatsanwaltschaft Wien sämtliche Konten der FPÖ seit 2006(!) öffnen. Das hat nun – nachdem wieder einmal zuerst das Wiener Straflandesgericht den Staatsanwälten die Mauer gemacht hat – das Oberlandesgericht abgelehnt. Mit gutem Grund. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wären dann sämtliche finanziellen Geschäfte der FPÖ bald in den einschlägigen Medien erschienen, in denen immer wieder auf "rätselhafte" Weise Akten aus der Staatsanwaltschaft landen. Gleichzeitig wären die Bankdaten aber völlig untauglich gewesen, um eventuell manipulierte Abrechnungen Straches offenzulegen. Denn ohne die nach so langen Jahren in der Regel nicht mehr aufbewahrten Belege wären die Bankauszüge allein völlig aussagefrei. Also hätte der Zugriff auf jene Belege höchstens den Zweck gehabt, das Verfahren noch weiter in die Länge zu ziehen.

Man kann das groteske Spiel der Staatsanwälte so zusammenfassen: Die FPÖ, also eigentlich das Opfer mutmaßlicher Betrügereien, wäre solcherart zum Opfer des Strafverfahrens geworden.

Das ist die heutige österreichische Strafjustiz nach Zadic-Art. Gleichzeitig wehrt sich die Ministerin aber dagegen, dass zu Unrecht von diesen Staatsanwälten Verfolgte eine echte Entschädigung bekommen!

Und ÖVP und FPÖ sind so blöd, sich gegenseitig zu bekriegen, statt diese Skandale durch einen Koalitionswechsel abzudrehen.

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