Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Wenn eine Schule alljährlich eine Rekordzahl an Schülern hat, die bei der Matura scheitern, dann wird sehr bald der Direktor dieser Schule gewaltige Probleme und schlechte Dienstbeschreibungen bekommen, die ihn letztlich den Job kosten. Das gleiche wird (hoffentlich) bei einem ÖBB-Chef passieren, der tatenlos einer dramatischen Steigerung von Unfällen und Verspätungen zusieht. Noch sicherer verliert ein Polizeichef den Job, wenn in seinem Revier viel mehr Verbrechen passieren und unaufgeklärt bleiben als anderswo. Nur in einem einzigen Bereich dieser Republik brauchen versagende und noch dazu ideologische Feme-Feldzüge führende Behörden keinerlei Konsequenzen zu fürchten.
Das ist die Staatsanwaltschaft. Ganz im Gegenteil. Die eigentlich zuständige Ministerin hat alle Oberstaatsanwälte und Sektionschefs, die versucht haben, den skandalösen Zuständen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft nachzugehen, unter läppischen Vorwänden suspendiert (die vor unabhängigen Gerichten bisher allesamt geplatzt sind). Die seit mehr als drei Jahren für diesen Sumpf zuständige Frau Zadic hat ganz im Gegenteil – in Kollusion mit dem ebenfalls grünen Bundespräsidenten – diese Abteilung nicht nur verteidigt, sondern sogar lautstark gepriesen.
Das ist ein zusätzlicher Beweis, dass da ein rein ideologisches Spektakel auf Kosten des Rechtsstaats stattfindet. Diesem üblen Feldzug sind schon zahlreiche unschuldige Bürger als Kollateralschäden einer juristisch unfähigen, aber ideologisch aufgeladenen Feme-Justiz zum Opfer gefallen. Aber was schert das eine linksradikale Justizministerin: Sind diese doch alle Opfer des edlen Kampfes der Linken gegen alles Bürgerliche. Aus dieser Gesinnung heraus lässt sich für diese Justizministerin die – ohne jedes Urteil – durch die Willküraktionen der Staatsanwälte erfolgte Vernichtung ganzer Existenzen rechtfertigen, ebenso wie die schweren Schäden in Hinblick auf den Beruf, die psychische Gesundheit, die Familie und die gigantischen, ins Sechsstellige gehenden und von den Tätern im rotgerandeten Talar nie ersetzten Kosten für Gutachter und Rechtsanwälte.
Längst sind wir mit der größten Krise des Rechtsstaats seit Lucona und Proksch konfrontiert. Dieser Rechtsstaat wird zwar wie damals – mit Ausnahmen – noch sehr gut von der klassischen Richterschaft verteidigt. Seine Beschädigung durch diese Staatsanwälte und diese Justizministerin übersteigt aber wahrlich alles, was wir seit der Ära Broda miterleben mussten.
Dass jetzt erst das Verfahren gegen die Partnerin von Exkanzler Sebastian Kurz eingestellt worden ist, ist ein weiterer Beweis, wie grob fahrlässig die WKStA mit den Grundrechten der Österreicher umspringt. Hat doch schon im Jahr 2021 ein Bericht der Revision klar festgehalten, dass die Bezüge der Mitarbeiterin des Finanzministeriums komplett den Gesetzen entsprechen und kein Privileg enthalten. Würde man bösen Willen ausschließen, dann bliebe völlig unklar, warum man dennoch bis heute gebraucht hat, um den Strafakt gegen sie einzustellen.
Der Rechtsstaat ist von den Zadic-Staatsanwälten nicht nur dadurch schwer geschädigt worden, dass man über diesen Untergriff gegen seine Partnerin natürlich vor allem den Hauptfeind, also Sebastian Kurz, treffen wollte, der es einst gewagt hatte, eine Regierung ohne eine Linkspartei zu bilden und in einem Hintergrundgespräch die WKStA zu kritisieren.
Noch viel dramatischer für die von der lange engen politischen Partnerin des Peter Pilz zu verantwortende Ruine namens Rechtsstaat ist, dass das nun gescheiterte Verfahren gegen die Kurz-Partnerin ausgerechnet auf Aussagen des Thomas Schmid zurückgeht. Diese Aussagen bilden aber die einzige Beweisgrundlage, die die Zadic-Justiz bei ihrer Vendetta gegen Kurz und große Teile der ÖVP in Händen hat. Mit diesen Aussagen, in denen er reihum Beschuldigungen in die Welt setzt, hat sich Schmid aber auch seinen Kronzeugenstatus erkauft!
Dieser Status ist seit Scheitern der Vorwürfe gegen Susanne Thier nun nicht einmal das Papier wert, auf dem er Schmid zuerkannt worden ist. Durch eine weitere Infamie dieses Rechtsstaats ist jedoch prozessrechtlich die Zuerkennung des Kronzeugenstatus komplett der Willkür der Staatsanwälte überantwortet, muss also nie vor einen unabhängigen Richter gebracht werden.
Dennoch wird dieser eindeutige Kollaps der Glaubwürdigkeit des "Belastungszeugen" Schmid dramatische Folgen haben. Wann auch immer die Korruptionsstaatsanwälte mit ihm als Belastungszeugen einen Prozess gegen Kurz oder auch sonst immer wagen sollten, kann dessen Glaubwürdigkeit von allen Strafverteidigern und mutmaßlich auch allen Richtern problemlos in der Luft zerfetzt werden.
Der Kampf der Linksparteien gegen die ÖVP hat aber nicht nur durch die Niederlage in der Schlacht gegen die Kurz-Partnerin und durch den Glaubwürdigkeitsverlust des Thomas Schmid einen schweren Rückschlag erlitten. Auch die ständigen Behauptungen, dass die ÖVP rechtswidrig die Wahlkampfkosten überzogen hätte, sind nun – an ganz anderer Front – durch die zuständige Kommission abgeschmettert worden.
Unerträglich skandalös ist auch das noch laufende Verfahren der WKStA-Staatsanwälte gegen Angehörige des einstigen Verfassungsschutzes, weil diese mit dem israelischen Geheimdienst beim Verstecken eines syrischen Überläufers kooperiert haben. Es ist vor allem auch ein Skandal der aus dem moslemischen Teil Bosniens stammenden Ministerin, diese Anklage überhaupt zugelassen zu haben. Denn ganz eindeutig sind Kontakte und Kooperationen mit dem vielleicht weltbesten Geheimdienst für Österreich existenziell wichtig, um Hinweise auf geplante Terroraktionen zu erhalten. Außerdem gibt es zweifellos eine moralische Verpflichtung Österreichs, mit Israel gut zu kooperieren. Das alles ist der Ex-Bosnierin aber ganz offensichtlich egal (und lässt intensiv über den nachweislich hohen Antisemitismus unter den hier lebenden Moslems nachdenken).
Um ein Gesamtbild vom Zadic-WKStA-Skandal zu bekommen, sollte man sich etwa das letzte halbe Jahr anschauen. Neben zahlreichen Verfahrenseinstellungen nach monate- oder jahrelanger Jagd mit schweren Schäden für die jeweiligen Opfer hat die WKStA dort, wo sie – mit Genehmigung durch Frau Zadic und ihre willfährig gemachten Berater! – Anklage erhoben haben, keine einzige Verurteilung erreicht. Keine einzige! Sondern nur Freisprüche.
Solche gab es in unterschiedlichen Verfahren unter anderen gegen die Herren Waldhäusl, Fuchs, Strache, Grubmüller, Chorherr, Benko, Tojner – um nur die bekanntesten der letztlich durchwegs unschuldigen Opfer der WKStA allein aus dem letzten Halbjahr zu nennen.
Dabei wären die Staatsanwälte beziehungsweise das Justizministerium laut Strafprozessordnung verpflichtet, nur in jenen Verfahren Anklage zu erheben, wo es eine zumindest 50-prozentige Chance auf Verurteilung gibt. Bei der WKStA gibt es jedoch 100 Prozent Freisprüche. Dennoch gibt es nicht die fälligen Konsequenzen.
Wann, wenn nicht bei so einem eklatanten Versagen der für diese Konsequenzen zuständigen Ministerin, die gegen die Umtriebe der WKStA Null unternimmt, sondern sie de facto noch ermutigt, ist eigentlich sonst die von der Verfassung vorgesehene Ministeranklage fällig und gerechtfertigt?
Neben all den gescheiterten Prozessen kommen dazu ja noch etliche andere Aspekte, die als Drüberstreuer ebenfalls von einer Unfähigkeit – oder aber Bösartigkeit – der von Zadic geschützten WKStA zeugen:
Fassungslos macht auch eine andere Abteilung der Staatsanwaltschaft, die mit offensichtlicher Genehmigung durch Zadic einen Prozess geführt hat, der ins Herz der seit mehr als 150 Jahren – mit Ausnahme der Nazi-Zeit – grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit gezielt hat. Den gleichen Prozess könnten die Zadic-Staatsanwälte gegen Hunderttausende, wenn nicht Millionen Österreicher genauso führen. In diesem Fall war es die StA Wien, die ja derzeit ebenfalls ohne juristisch qualifizierte Aufsicht werken kann: Sie hat allen Ernstes gegen sogenannte Identitäre Prozess geführt, weil diese von einem Zusammenhang der illegalen Massenmigration und der gesteigerten Kriminalität zu sprechen gewagt haben! Zum Glück hat auch in diesem Fall ein unabhängiges Gericht einen vollen Freispruch gefällt.
Die diesen Prozess führende Staatsanwaltschaft ist im Übrigen die gleiche, die zuständig wäre, um den größten Teil des Terrors der Klima-Extremisten endlich vor einen Strafrichter zu bringen. Die das aber nicht tut.
Es ist vieles faul im Staate Österreich. Aber das eindeutig Verrottetste ist diese Zadic-Justiz.