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Manches Mal kommen die empörenden Dinge in so dichter Folge, dass man sich letztlich nur noch fragen kann: Steuern die Regierungskoalition, die Justiz und der ORF auch nach Salzburg geradezu absichtlich darauf hin, dass die starken Zugewinne an beiden Rändern des politischen Spektrums auch bei den nächsten Wahlen so weitergehen?
Da ist an der aktuellen Spitze das nun akkordierte neue ORF-Gesetz zu nennen. Jetzt ist nicht nur fixiert, dass noch viel mehr Österreicher als bisher gezwungen werden, für den ORF eine "Haushaltsabgabe" zu zahlen – künftig müssen dies etwa auch die der ÖVP einst nahe gestandenen Unternehmer tun! –, jetzt bekommt der ORF auch jede Menge Rechte einzementiert, den übrigen, großteils in schweren Existenznöten steckenden Medien auch online gebührenfinanzierte Schmutzkonkurrenz zu machen. Die "Limitierungen" – "nur" 50 Textbeiträge pro Tag – sind nicht gerade ein Korsett, das dem ORF wirklich wehtun könnte. Dazu bekommt er noch jede Menge zusätzlicher Online-Möglichkeiten, sowie einen eigenen Kinderkanal.
Dabei ist der ORF ganz eindeutig jenes Medium, das die größte Schuld am Wachstum von KPÖ und FPÖ trägt. Der Kommunismus wird vor allem in Ö1 ununterbrochen als etwas sehr Positives dargestellt. Über die mindestens 80 Millionen von kommunistischen Regimen Ermordeten wird auch in den anderen ORF-Sendern nie berichtet.
Zugleich ist der ORF auch in anderen Fragen ganz weit links; er provoziert viele bürgerliche Konsumenten täglich durch seine Einseitigkeiten, durch sein krampfhaftes und von der Mehrheit abgelehntes Gendern, durch die breite tägliche Bühne für die grünen NGOs, durch seine sympathievolle Berichterstattung über die Klimakleber, durch seine Familienfeindlichkeit, durch seine Klimapropaganda (im kältesten April Österreichs seit langem wird nicht etwa über die heimischen Temperaturen groß berichtet, sondern über eine Hitzewelle im weit entfernten Spanien! Das ist ein weiteres scheinbar kleines, aber sehr bezeichnendes Detail, das exemplarisch zeigt, wie durch das ständige Agenda Setting im ORF den jeweiligen Hauptthemen der Linken ununterbrochen manipulativ Vorschub geleistet wird).
Viele bürgerliche Wähler wenden sich daher in ihrer Empörung der FPÖ zu, die die ORF-Umtriebe als einzige scharf ablehnt. Man kann nur noch rätseln, was die ÖVP getrieben hat, die ORF-Privilegien jetzt sogar noch zusätzlich zu wattieren und einzuzementieren, statt wenigstens zu versuchen, sie einzudämmen oder zu stoppen. Ist es abgrundtiefe Dummheit oder ist es Masochismus?
Dabei wäre schon der nächste ORF-Skandal der letzten Tage eigentlich ausreichend für eine ÖVP mit Selbsterhaltungstrieb, dem ORF den totalen Krieg zu erklären. Das war die jüngste Berichterstattung zum Karmasin-Prozess. Ständig wurde da nämlich als offenbar Wichtigstes betont, dass mit Karmasin eine "Vertraute" von Ex-Bundeskanzler Kurz vor Gericht stehe.
Damit geht der neueste ORF-Skandal in eine neue Weiterung des Justiz-Skandals über, wo eine einzige Staatsanwaltschaft unter wohlwollendem Schutz der Justizministerin seit Jahr und Tag die Demokratie aushebeln darf.
Auch im Verfahren gegen Sophie Karmasin gibt es einen weiteren skandalösen Aspekt. Selbst wenn die Vorwürfe gegen die Frau stimmen sollten, gehen befragte Strafrechtsexperten davon aus, dass sie nur eine Bewährungsstrafe bekommen wird, es sei denn, es wirkt sich wieder einmal ein Politiker-Malus aus. Was beim Wiener Straflandesgericht durchaus möglich ist. Dessen ungeachtet ist Karmasin aber einst für vier Wochen in Untersuchungshaft geworfen worden! War das nicht im Grund eine glatte Erpressung, damit Karmasin etwas Schlechtes über Kurz – das eigentliche Ziel der linken Staatsanwälte – aussagt? Denn selbst Preisabsprachen zwischen Unternehmen anderer Größenordnung, bei denen es um wirklich große Aufträge geht (bei deren Wert drei oder vier Nullen an den Wert der Karmasin-Studie anzuhängen sind), führen fast nie zu Untersuchungshaft.
Das ist ein neuer Beweis für die Richtigkeit der massiven Kritik des ehemaligen Oberstgerichts-Präsidenten Ratz an der Strafprozessordnung, die den Staatsanwälten ein Übermaß an Macht und Rechten gibt, die zum Teil die Grundrechte abgeschafft hat.
Ein weiterer Justizskandal, der ganz persönlich in die Verantwortung der Justizministerin fällt, ist die bevorstehende Entlassung Dutzender psychisch beeinträchtigter Straftäter aus dem sogenannten Maßnahmenvollzug. Die Justiz habe halt zuwenig Platz für geistig gestörte Straftäter. Zadic will sie künftig erst dann in eine solche Anstalt bringen lassen, wenn der Täter schon ein Kapitalverbrechen begangen hat. Das ist offenbar das Recht auch erkennbar gefährlicher Menschen auf den ersten Freimord.
Mit der plötzlichen Freilassung laufen in Kürze viele Menschen frei und ohne Betreuung und ohne Kontrolle der notwendigen Medikamenteneinnahme herum, die nicht nur psychisch beeinträchtigt sind, sondern die auch lange nur an das Leben in einer Anstalt gewöhnt waren.
Kann irgendjemand der Frau Zadic beibringen, dass die Strafjustiz auch die zentrale Funktion des Schutzes hat, also der Verhinderung künftiger Taten? Aber freilich: Grüne Politiker schützen nur den Planeten, aber nicht die Bevölkerung.
Wechsel zu einem weiteren Mega-Skandal im Dreieck zwischen Justiz, ORF und Politik, der jetzt offenkundig geworden ist: Jetzt hat ein Gericht offiziell bestätigt, dass der ORF (durch seine Hauptschlammwerfer Schnabl und Wolf) im letzten Präsidentschaftswahlkampf den Kandidaten Gerald Grosz verleumdet hat. Der Zwangsgebührensender hatte Grosz vor laufender Kamera vorgeworfen, dass er wegen übler Nachrede verurteilt worden wäre. Was nicht stimmt. Es gab nie einen solchen Strafprozess mit einem solchen Urteil, sondern nur ein medienrechtliches Verfahren, was rechtlich einen Riesenunterschied macht.
Der ORF hat zwar Berufung gegen das Urteil angekündigt – man könnte aber fast wetten, dass er diese Berufung nach alter Übung still und leise zurückziehen wird, sobald die allgemeine Aufmerksamkeit einmal ganz auf ein anderes aktuelles Thema gerichtet sein wird. Der Inhalt des Urteils: Grosz bekommt eine Entschädigung von ganzen 5000 Euro.
Und dieses Urteil ist das eigentlich Ungeheure: Denn in Wahrheit hat der ORF ja massiv in den Präsidentschaftswahlkampf eingegriffen, indem er einen Kandidaten vor laufender Kamera schwer diffamiert und diese Unterstellung auch nach Aufforderung bis zum Wahltag nicht zurückgezogen hat. Das darf man in Österreich ungestraft um 5000 Euro.
Ohne sonderliche Sympathien für den skurrilen Kandidaten Grosz zu haben: Aber das kann es doch in einer Demokratie eigentlich nicht geben, dass der unter Objektivitätspflicht stehende ORF de facto selbstherrlich bestimmen kann, wer Bundespräsident oder Bundeskanzler wird. Ich weiß schon, die 5000 Euro (aus der gebührengefüllten ORF-Portokasse) scheinen weitgehend alles zu sein, was ein Strafrichter da tun kann.
Dennoch bleibt bei jedem, der Rechtsstaat und Demokratie in Österreich noch ernst nehmen will, ein ganz, ganz katastrophaler Geschmack zurück. Man denke nur, wegen welcher Lächerlichkeit (nämlich wegen der vorzeitigen Schlitzung der Wahlkarten-Überkuverts zur Beschleunigung der Auszählung) der Verfassungsgerichtshof eine ganze Präsidentenwahl wiederholen hat lassen und die WKStA in ihrer Peinlichkeit zahlreiche Bezirkshauptleute vergeblich vor Gericht geschleppt hat. Jetzt aber muss die gezielte – oder aus Dummheit erfolgte – Diffamierung eines Kandidaten vor der Wahl völlig irrelevant bleiben?
Dabei haben OSZE, viele andere internationale Organisationen und alle Völkerrechtler seit langem klargemacht: Damit eine Wahl als korrekt angesehen werden kann, muss auch im Vorlauf der Wahl alles korrekt zugehen. Da genügt nicht nur die Stimmabgabe selber.
Das gilt auch für Bananenrepubliken.
PS: Fußnote zu den Berichten über den Karmasin-Prozess: Ausdrücklich und lobend sei am Rande hervorgehoben, dass der Hörfunk zum Unterschied vom ORF-Rest über das Karmasin-Verfahren recht korrekt berichtet hat.
PPS: Was an der Haushaltsabgabe am meisten sprachlos macht: Das ist das Schweigen der WKO, die diese neue Belastung der Wirtschaft offenbar locker wegsteckt.