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Der einstige ORF-Chef Alexander Wrabetz, der sich über einen Zwischenstopp im Chefsessel des von der roten Gemeinde Wien finanzierten Fußballklubs Rapid in den Chefsessel der gleichermaßen maroden SPÖ schwingen will, hat sich jetzt zum Verfassungsgerichtshofs-Verdikt geäußert, dass künftig auch das reine Streaming des ORF kostenpflichtig sein soll. Dieses Urteil könne "mit einem Satz" umgesetzt werden. Und Wrabetz hat Recht. Er hat freilich nicht gesagt, mit welchem Satz. Aber da können wir ihm gerne aushelfen.
So würde zum Beispiel der Satz genügen: "Niemand, der nicht nachweislich Gebührenzahler ist, darf Zugang zu den Internet-Angeboten des ORF bekommen, was der ORF elektronisch zu überprüfen hat."
Alternativ ginge auch der Satz: "Der ORF hat seine Internet-Angebote einzustellen." (Da kann dann gar niemand gratis streamen!).
Noch besser wäre natürlich der Satz: "Die Gebührenpflicht für ORF-Programme wird für alle Übertragungswege abgeschafft, ob terrestrisch, per Satellit, per Kabel oder per Internet."
In der Tat: Alles ganz einfach. Alles besser als die wahnwitzige Haushaltsabgabe. Die Genossen vom VfGH bekämen Recht, weil sie die Gleichbehandlung von Streaming und Sender durchsetzen. Und die Österreicher hätten einen Grund zur Freude in trostlosen Zeiten.