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Obwohl der freiheitliche Parteichef Kickl wegen Verhöhnung des Bundespräsidenten etwa durch die Bezeichnung "Mumie" mit hoher Wahrscheinlichkeit strafrechtlich verurteilt worden wäre, hat der Bundespräsident nicht die notwendige Zustimmung zur Strafverfolgung erteilt. Da hat er klug agiert.
Denn ein solches Verfahren wäre von den Freiheitlichen ganz eindeutig für eine Thematisierung seiner altersgemäßen Ausfallserscheinungen benutzt worden (wie sie ja auch Joe Biden im US-Wahlkampf droht). Das wäre nicht ganz einfach für ihn geworden, um nicht zu sagen peinlich.
Der Fall zeigt, wie seltsam die strafrechtliche Notwendigkeit der Zustimmung des Bundespräsidenten bei solchen Delikten ist. Denn sonst arbeiten die Parteien ja bei vermeintlichen Delikten anderer Parteien mit ganz anderen Waffen: mit anonymen Sachverhaltsdarstellungen (die sie dann in Kopie auch immer gleich sogenannten Investigativjournalisten zustecken, die bekanntlich nicht investigieren, sondern immer nur ihr Postfach aufmachen müssen). Und wenn solche "anonymen" Sachverhaltsdarstellungen nach dem richtigen – also roten oder grünen – Kanzleipapier riechen, wird dann die Zadic-Staatsanwaltschaft aktiv, ohne dass sich irgendjemand als Denunziant outen müsste. Das geht ausgerechnet bei Delikten gegen den eigentlich besonders geschützten Bundespräsidenten nicht.