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Das hat man sich bisher alles eigentlich nur in einer Bananenrepublik vorstellen können. Das gilt sowohl für das Verhalten eines (ehemaligen) Spitzenbeamten wie des Thomas Schmid, der offenbar in innigste Gespräche darüber verwickelt gewesen ist, um welchen Betrag er käuflich ist. Das gilt aber auch für die (noch immer amtierende) WKStA, die monatelang einen von ihr verhörten Beschuldigten vor dem Parlament versteckt gehalten hat. Das gilt aber noch mehr für dieses Parlament selber.
Denn die sonst so lautstarken Abgeordneten des parlamentarischen ÖVP-Jagdausschusses haben nicht nur dieses skandalöse Verhalten der WKStA ohne Protest hingenommen, als wenn diese über Gesetz und Verfassung stünde. Überdies lassen sich jetzt vier von fünf Parteien unwidersprochen von diesen Staatsanwälten vorschreiben, welche Fragen sie an diesen nun endlich von der Staatsanwaltschaft freigegebenen Zeugen Thomas Schmid zu stellen haben. Und welche also nicht!
Das ist alles unfassbar.
Wir sind offenbar nicht mehr in einer parlamentarischen Demokratie, sondern in einer Justizdiktatur gelandet, wo nicht einmal die Richter, sondern in Wahrheit wild gewordene Staatsanwälte die ganze Macht in Händen haben. Und wo die gewählten Vertreter des Volkes, von dem laut Verfassung (einst?) das gesamte Recht ausgegangen ist, mehrheitlich untertänig vor ihnen buckeln.
Denn zumindest das (von wem wohl) breit verteilte lange "Geständnis" des Thomas Schmid ist ja bekannt. Sodass es eigentlich selbstverständlich sein müsste, wenn dazu Fragen gestellt werden und nicht nur die von den Staatsanwälten erlaubten.
Es bleibt zu hoffen, dass zumindest die Abgeordneten der ÖVP den Mut und die Klugheit haben, Thomas Schmid jene Fragen zu stellen, die in der ganzen Justizgroteske derzeit am meisten interessieren, die aber die WKStA-Staatsanwälte – aus klar erkennbaren Gründen – nicht gestellt haben wollen:
Und was für die WKStA und Schmid unangenehme Fragen es sonst noch gibt. Gewiss: Schmid und die Wahrheitsliebe sind ein schwieriges Verhältnis. Aber andererseits kann ihm unter Wahrheitspflicht im Zeugenstand jede kleinste nachgewiesene Unwahrheit zusätzliche Probleme bereiten.
Höchstwahrscheinlich wird sich der Mann freilich ohnedies in allen heiklen Punkten auf sein Schweigerecht als strafrechtlich Beschuldigter zurückziehen. Es sei denn, er ist von den Staatsanwälten in den (mindestens) 15 Verhörtagen schon so bearbeitet worden, dass er genau weiß, was er zu sagen hat.
Dass die Staatsanwälte den Volksvertretern bestimmte Fragen zum Schmid-"Geständnis" verbieten wollen, wird damit begründet, dass sie vorgeben, sonst würden weitere Fahndungen unmöglich gemacht. Auch das ist lächerlich und skandalös, weil das "Geständnis" ja schon seit Wochen allgemein bekannt ist. Und weil die Staatsanwälte selbst es ja schon ein halbes Jahr kennen. Sie hätten in Wahrheit sogar schon Jahre Zeit gehabt, fast alle notwendigen Fahndungen durchzuführen. Oder finden sich die Abgeordneten, also der oberste Gesetzgeber der Republik, wirklich damit ab, dass die WKStA die Sache noch viele weitere Jahre – wie andere Verfahren – gezielt hinausziehen will?
Geradezu zwingend ist jetzt vor allem, dass Justizministerin Zadic unter Wahrheitspflicht aussagt.
Etwa darüber, welche Rolle sie beim Schmid-Verstecken gespielt hat? Wann die ehemalige Jung-Anwältin vom geheimen Anwaltswechsel erfahren hat? Warum sie wochenlang zu den auch von ihrer Partei ausgehenden Attacken auf den Innenminister geschwiegen hat, weil dieser Schmid nicht vorführen konnte und offensichtlich von den Aktionen der roten Staatsanwälte nichts gewusst hat?
Der einzige Punkt, wo das Schmid-"Geständnis" wirklich neue Nuancen gebracht zu haben scheint, sind die Aktionen des Immobilien-Jongleurs René Benko (obwohl auch dieser in seinen Chats breit vorkommt). Da gibt es zumindest Anzeichen, dass Benko die Steuerprüfung seiner Millioneneinnahmen rund um den Weiterverkauf des "Goldenen Quartiers" in der Wiener Innenstadt durch den Versuch beantworten wollte, Schmid mit einem goldenen Angebot zur Einstellung des Verfahrens zu bringen.
Aber auch da sind bisher mehr Fragen aufgemacht worden, als das "Geständnis" weitergebracht hätte:
Man wird ja noch fragen dürfen – so hätte man zumindest bis vor Kurzem gemeint. Doch jetzt meint man: Nein, man darf nicht fragen. Denn neuerdings gilt für vier Parteien ein neuer oberster Verfassungsartikel: "Das gesamte Recht geht von der Korruptionsstaatsanwaltschaft aus."