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Wie Österreich wieder Rechtsstaat werden könnte

Karoline Edtstadler hat völlig Recht: Die Länge der Strafverfahren in Österreich ist unerträglich. Sie gleicht einem "zivilen Tod". Edtstadler hat hingegen mit ihrem gleichzeitig gemachten Vorschlag, eine eigene Internet-Staatsanwaltschaft zu schaffen, absolut Unrecht. Etwas ganz anderes wäre nötig, um die beiden Hauptdefizite unseres Strafrechtssystems zu bekämpfen. Das sind einerseits die vielen, Jahre dauernden, aber nie zu einer Verurteilung führenden Strafverfahren, deren Länge einer willkürlichen Folter durch die Staatsanwälte gleicht, die, seit die Justizministerin Zadic heißt, jeder wirksamen Kontrolle entzogen sind. Das sind andererseits die Gewalt- und Todesdrohungen aus der Internet-Anonymität, von denen sich gar nicht so wenige Menschen terrorisieren lassen, gegen die sich unsere Justiz aber als hilflos erweist.

Nach den die Republik schwer beschädigenden Aktionen der von unerträglicher Selbstüberheblichkeit und Machtgier angetriebenen "Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft" eine neue Sonderstaatsanwaltschaft zu fordern, ist schlicht absurd. Da kann man nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und rufen: Nein, um Himmels willen nicht schon wieder eine neue Behörde, und schon gar keine neue Staatsanwaltschaft.

Es gibt immer mehr hochqualifizierte Juristen, die, wie zuletzt der Rechtsanwaltskammerpräsident, sogar die Auflösung dieser WKStA empfehlen und die Rückkehr aller Zuständigkeiten an die normalen Staatsanwaltschaften. Ganz abgesehen von den vielen juristischen Fehlleistungen und einseitigen Kampagnen der WKStA gegen Schwarz und Blau war es immer schon ein schwer marxistischer Untergriff, bereits im Namen der WKStA Wirtschaft und Korruption in einem Atemzug zu bringen. Dieser semantische Untergriff entspricht aber dem offensichtlichen Selbstverständnis der heutigen WKStA (die längst entdeckt hat, dass es ihren ideologischen Zielen mehr dient, wenn sie gleich generell gegen jene Parteien losgeht, die für die Marktwirtschaft eintreten, statt mühsam ein Unternehmen nach dem anderen zu attackieren).

Zurück zu Edtstadlers Vorschlag: Braucht es nicht wirklich ein effizienteres Vorgehen gegen Gewaltdrohungen im Internet? Ja, das braucht es. Aber dazu sind zwei ganz andere Dinge nötig als eine neue Behörde, die enorm viel kostet und die, wie es die WKStA bei Politik und Wirtschaft schon ist, zu einem gefährlichen, macht- und strafgierigen Kraken in Hinblick auf das Internet wird.

Würde die Politik den Kampf gegen Gewaltdrohungen wirklich ernst meinen, gäbe es schon längst auf gesetzlicher Ebene Konzentration auf jede Art von Gewaltankündigung oder -androhung. Derzeit sind Polizei und Justiz jedoch durch die Menge solcher Zensurverfahren wegen falscher Meinungen abgelenkt und unkonzentriert. Würde man diesen Kampf wirklich ernst meinen, müsste die Entwicklung radikal gestoppt werden, auch unerwünschte Ansichten und nach Ansicht der Behörden oder Politik oder "Wissenschaft" falsche Meinungen – etwa zum Islam oder zur Corona-Pandemie oder zur Migration – strafrechtlich zu verfolgen.

Dieser Trend hat längst schon fundamental das zentrale Grundrecht der Meinungsfreiheit erodiert.

  • Es sei auch an das irre Urteil erinnert, wo eine österreichische Wissenschaftlerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestraft worden ist, weil sie den Sexualverkehr des islamischen Propheten Mohammed mit einer Neunjährigen als das bezeichnet hat, was er ist.
  • Oder – ganz aktuell – sei auf den österreichischen Präsidentschaftskandidaten Grosz hingewiesen, dessen Facebook-Konto einfach gesperrt worden ist. Das ist – auch wenn man Grosz nicht gerade für einen Sympathieträger hält – ein unerträglicher Eingriff in den Wahlkampf, in die österreichische Demokratie. Solche willkürlichen Internetsperren dort, wo es nicht um irgendeine Form der Gewalt oder direkte Beschimpfungen geht, sollten auch bei Nichtpolitikern zu ernsthaften Konsequenzen für Facebook & Co führen. Auch wenn dieser Eingriff wahrscheinlich "nur" durch einen von irgendwelchen politisch-korrekten Idioten gespeicherten Algorithmus erfolgt ist.

Um effektiv gegen Gewaltdrohungen im Internet vorgehen zu können, braucht es neben dem Stopp der Überlastung der Justiz durch einen solchen Stopp der Verfolgung von Meinungsdelikten noch etwas zweites Essenzielles: auf polizeilicher Ebene die technischen, digitalen und rechtlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten, einschlägige Täter rasch herauszufinden. Egal, ob sie nun aus jugendlicher oder politischer oder einfach kranker Bösartigkeit heraus gehandelt haben. Würde das hingegen über eine neue Staatsanwaltschaft gehen, würde es mit hoher Wahrscheinlichkeit vor allem einmal Monate dauern, in der die Täter weiterhin ihr Opfer terrorisieren können. In diesem Punkt hat also zweifellos Justizministerin Zadic die richtige Antwort auf Edtstadler gegeben.

Damit sind wir beim zweiten Thema der Verfassungs- und EU-Ministerin, bei der Kritik an den viel zu langen Vorverfahren, die ihre Opfer in sehr vielen Fällen weit härter bestrafen, als es dann ein Strafurteil tut – wenn es überhaupt jemals ein solches gibt. In den meisten Fällen sind die Aktivitäten der WKStA ja zum bloßen Mobbing unschuldiger Menschen mit der falschen Parteifarbe degeneriert (Gegen das im Übrigen auch schon frühere Justizminister energisch eingreifen hätten müssen).

Wie aber geht man effizient gegen irrlichternde Staatsanwälte vor? Da darf man keineswegs generalisieren. Denn Amokläufer des Justizsystems sind ja nicht alle. In manchen Fällen geht ja die WKStA auch gegen wirklich Schuldige vor. Immerhin scheinen zwei Personen aus der Legion der von der WKStA Verfolgten nach allen bekanntgewordenen Indizien tatsächlich strafrechtliche Delikte begangen zu haben: ein ehemaliger Generalsekretär eines Ministeriums und eine ehemaligen ÖVP-Ministerin. So schlimm das ist, was gegen diese beiden vorzuliegen scheint, so wenig rechtfertigt das die vielen anderen menschenrechtswidrigen Aktionen der Staatsanwälte.

Die Wirtschaft hat längst kluge Methoden entwickelt, wie man die Mitarbeiter zu effizientem und sinnvollem Arbeiten anhält, wie man sie zu Leistung motiviert: Das sind Prämien und Boni. In manchen Unternehmen verdienen Wirtschaftsmanager in guten Jahren den Großteil ihrer Einkünfte auf diesem Weg.

Prämien für gute Staatsanwälte

Wie aber misst man bei Staatsanwaltschaften die Leistung?

Das geht gerade bei ihnen viel leichter als im Großteil des sonstigen öffentlichen Dienstes. Die gesellschaftlich wichtige und erwünschte Leistung eines Staatsanwalts besteht darin, möglichst nur jene Menschen zu verfolgen, die dann auch wirklich verurteilt werden. Ein hochrangiger Staatsanwalt hat mir das einmal so beschrieben: "Wir sollten nur dann Anklage erheben, wenn die Chance auf Verurteilung größer als 50 Prozent ist." Das ist ein Wert, von dem heute vor allem die WKStA meilenweit entfernt ist.

Sollen die Staatsanwälte etwa in die Armut gestoßen werden, wenn sie das nicht schaffen, werden manche voll Mitleid (oder Eigeninteresse) einwenden. Nein, keineswegs. Aber Staatsanwälte sind ja deutlich besser bezahlt als die Richter. Man könnte daher diese Differenz (und sogar ein bisschen mehr) künftig nur noch als Erfolgs-Prämie auszahlen. Man könnte das zumindest bei künftigen Gehaltserhöhungen oder Vorrückungen so regeln (weil ein österreichischer Beamter ja niemals weniger verdienen darf als im Jahr davor – so etwas ist nur den gewöhnlich Sterblichen zumutbar …).

Da aber, wie Edtstadler zu Recht tadelt, bei manchen Staatsanwaltschaften primär die jahrelange Dauer der Vorverfahren der wahre Skandal ist, müsste man wohl die Prämie darauf ausrichten. Im Grunde muss drei Monate nach Einlangen einer Anzeige klar sein, ob eine weitere Verfolgung halbwegs sinnvoll ist. Sonst sollte sie eingestellt werden – auch bei angeblich großer Arbeitsbelastung.

Aber dann könnte es ja am Ende passieren, dass ein Schuldiger dem Richter entgeht, werden manche rufen. Ja, das könnte sein. Aber so etwas ist immer schon möglich gewesen und auch passiert. Das hat noch keine Rechtsordnung aus den Angeln geworfen. Es ist besser, ein Schuldiger bleibt straffrei, als zehn Unschuldige werden (noch dazu meist auf Grund einer parteipolitisch in die Welt gesetzten Verschwörungstheorie) darauf gesiebt, ob sie vielleich schuldig sind.  Das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" ist seit Jahrtausenden Eckstein fast aller Rechtsordnungen.

Für den Rechtsstaat und die Gerechtigkeit ist die jahrlange Verfolgung und öffentliche Anprangerung Unschuldiger viel, viel schlimmer als die Möglichkeit, dass ein Schuldiger unentdeckt bleibt. Das ist lediglich für das Ego der Staatsanwälte anders.

Gleichzeitig – und genauso wichtig – müsste auch noch die nächste Schweinerei des österreichischen Strafrechts in Angriff genommen werden: Das ist der Bettel, den man als Entschädigung bekommt, wenn man unschuldig von den Staatsanwälten verfolgt worden ist. Diese Entschädigung reicht nicht einmal annähernd zur Deckung der Rechtsanwaltskosten, geschweige denn als Ersatz des Verdienstentgangs, den die meisten von den Staatsanwälten Verdächtigen erleiden. Zumindest, wenn das Verfahren gegen sie an die Öffentlichkeit gedrungen ist. Was ja bei Verfahren, die die WKStA betreibt, die Regel ist.

Und letztlich solle auch noch viel strenger gegen den weiteren Skandal der Justiz, wieder vor allem der WKStA, vorgegangen werden: Das ist die geradezu willkürliche Beschlagnahmung von Handys und Computern unter irgendeinem – in Wahrheit meist haltlosen – Vorwand, die sich die Staatsanwälte von einem ahnungslosen Journalrichter genehmigen lassen. In der Folge hoffen sie auf Zufallsfunde in den zahllosen beschlagnahmten Chats, die doch irgendein Delikt zeigen könnten. Zumindest rechnet man mit dem Fund irgendwelcher unziemlichen Dialoge, Vorgänge oder Schimpfwörter, die in der vermeintlichen Dialog-Privatheit gefallen sind. Und die man dann – auch wenn sie strafrechtlich irrelevant sind – über willfährige Medien (bei denen ja die sogenannten "Investigativ-Journalisten" meist die dümmsten sind) zur Demolierung eines politisch unerwünschten Menschen hinausspielen kann, der wegen irgendeiner Formulierung jahrelang am Pranger steht.

Bezeichnenderweise ist durch solche Aktionen noch nie ein roter oder grüner Politiker schwer beschädigt worden, dafür trafen sie umso öfter schwarze und blaue. Das jüngste Opfer heißt Herbert Kickl. Dieser wird jetzt vielleicht bald viel Zeit haben nachzudenken, ob es sehr klug von ihm gewesen ist, ständig lautstark zu feixen, als die ÖVP das Opfer gewesen ist, statt gemeinsam gegen die Missstände in der Justiz vorzugehen.

PS: Statt des hier vorgeschlagenen Prämiensystems zur Qualitätskontrolle der Staatsanwaltschaft gibt es in Amerika die öffentliche Wahl von Staatsanwälten. Auch das scheint ein gutes Korrektiv gegen sadistische oder ideologische Exzesse von Strafverfolgern zu sein. Das wäre aber in unserem Verfassungssystem vorerst ein wohl zu schwieriger Ausreißer …

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