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Der Staat vergisst seine Neutralitätspflicht

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat ein historisches Urteil gefällt, das wieder Hoffnung gibt zumindest in die deutsche Justiz, und das zu einer Wiederbelebung des liberalen Rechtsstaats führen könnte. Diese Wiederbelebung wäre in Österreich genauso wichtig, gleichgültig ob es um die Bundesregierung, die Gemeinde Wien oder den Verfassungsschutz geht (der jetzt DSN heißt). Da sich unsere Verfassungsrichter in Grundsatzfragen insgeheim oft an den deutschen orientieren, darf man zumindest hoffen, dass das irgendwann auch hierzulande zu einer ähnlichen Rechtsprechung führen wird. Denn es geht um ein fundamentales Prinzip jedes Rechtsstaats: um die Neutralitätspflicht des gesamten Staatsapparates gegenüber allen Bürgern, gegenüber allen politischen Strömungen und Intentionen, auch gegenüber denen, die die Amtsträger nicht mögen.

Diese Neutralitätspflicht bedeutet, dass der Staat in all seinen Ausformungen nicht Partei ergreifen darf, dass er als Staat allen Organisationen, Meinungen und Weltanschauungen objektiv gegenüberstehen muss, also auch jenen Bürgern, die die gerade amtierende Regierung nicht gewählt haben. Die herrschenden Parteien können zwar Gesetze beschließen, aber sie sollten keinesfalls darüber hinaus mit den Instrumenten der Republik Meinung machen dürfen.

Das deutsche Urteil richtet sich gegen die ehemalige Bundeskanzlerin Merkel und ist zugunsten der rechtspopulistischen AfD ausgefallen. Alleine dieser Umstand lässt aufhorchen. Denn in Österreich ist ein ähnliches Urteil derzeit extrem unwahrscheinlich. Denn das hiesige Verfassungsgericht ist von erkennbarer Abneigung gegen alles geprägt, was mit FPÖ oder ÖVP zu tun hat.

Das deutsche Höchstgericht hat Merkel im Nachhinein ganz offiziell gerügt, weil sie die – mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD  erfolgte – Wahl des FDP-Mannes Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens  als "unverzeihlich" bezeichnet und ihre Rückgängigmachung mit den Worten "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie" verlangt und durchgesetzt hat. Dagegen hat sich die AfD ans Verfassungsgericht gewandt und Recht bekommen.

Dabei sprachen die Richter erfrischenden Klartext: Merkel "hat gegen die Antragstellerin (Anmerkung: die AfD) Partei ergriffen, indem sie sie aus dem Kreis der im demokratischen Spektrum koalitions- und kooperationsfähigen Parteien ausgegrenzt hat". Dies sei nicht "durch den Auftrag des Bundeskanzlers (Anmerkung: nicht gegendert!) zur Wahrung der Stabilität der Bundesregierung sowie des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft gerechtfertigt" gewesen. Merkel habe sich "in einseitig parteiergreifender Weise" in einem "ausschließlich amtsbezogenen Rahmen" negativ zur AfD geäußert. Merkel hätte zwar als Parteipolitikerin so sprechen dürfen, aber keinesfalls als Bundeskanzlerin.

In Deutschland hat also auch eine Außenseiterpartei die Chance, vor Gericht Recht zu bekommen. Allein das ist überaus erstaunlich.

Wechsel nach Österreich: Auch hierzulande wäre es mindestens ebenso dringend, wenn das Bewusstsein stärker würde, dass Staatsorgane nur die Gesetze befolgen, aber als Amtsträger keinesfalls Partei ergreifen sollten. Alles andere wäre ein Missbrauch der Amtsgewalt, der einen mehr oder weniger großen Teil der Bürger vom Staat entfremdet.

Solche Verletzungen der Neutralitätspflicht des Staates durch seine Organwalter haben in den letzten Jahren in Österreich um sich gegriffen. Diese üble Unsitte sollte im Interesse der Stabilität und Objektivität des Staates wieder gründlich zurückgedrängt werden. Das muss ganz unabhängig davon verlangt werden, wie man einzelne Fragen inhaltlich sieht.

Zu den auffallendsten Beispielen zählt das Beflaggen von Staatsgebäuden mit anderen Fahnen als jenen der Republik, der Bundesländer und Gemeinden sowie der EU und anderer internationaler Organisationen, denen Österreich angehört. Dazu können dann noch als erlaubt die Fahnen jener Länder kommen, deren Repräsentanten Österreich einen offiziellen(!) Besuch abstatten. Aber damit sollte es sein Bewenden haben.

Gegen diese – leider ungeschriebene – Regel wird aber immer häufiger und immer provozierender verstoßen. Dabei schienen die Anfänge der Beflaggeritis harmlos – waren aber dennoch falsch.

  • Einer der ersten war der Bürgermeister Helmut Zilk, der aus Freude über die deutsche Wiedervereinigung die deutsche Fahne auf dem Wiener Rathaus aufziehen ließ.
  • Ein jüngeres Beispiel ist Sebastian Kurz, der aus Solidarität mit dem immer wieder von außen und durch Terroranschläge angegriffenen Staat Israel dessen Fahne auf mehreren Regierungsgebäuden aufziehen ließ.
  • Und in den letzten Wochen sind da und dort ukrainische Flaggen auf offiziellen Amtsgebäuden zu sehen gewesen.

Alle drei Aktionen sind gewiss von sehr vielen Österreichern mit Sympathie begleitet worden – aber eben nicht von allen. Es geht aber nicht um eine Bürger-Abstimmung , welche Fahnen netter oder sympathischer sind. Es geht vielmehr darum, dass diese Fahnen die Neutralitätspflicht der Republik eindeutig verletzen.

Früher war diese Pflicht sogar von der durch und durch roten Gemeinde Wien beachtet worden. Sie hat zwar den de facto der SPÖ gehörenden 1. Mai durch Beflaggung von Gemeindebauten begangen – aber dabei wurde nie die Parteifahne aufgezogen, sondern immer Landes- oder Bundesfahnen. Hingegen waren einzelne Genossen natürlich frei, die drei Pfeile aus ihren Wohnungsfenstern zu hängen, wenn ihnen danach ist (wonach immer wenigeren ist).

Diese Neutralitätspflicht hat mit den im österreichischen Neutralitätsgesetz festgehaltenen Pflichten der Republik nichts zu tun. Daher wäre eigentlich die Bezeichnung Objektivitätspflicht besser. Aber es hat sich von Deutschland aus (wo es ja kein Neutralitätsgesetz gibt) halt der Ausdruck "Neutralitätspflicht" durchgesetzt. Deswegen sei er weiter verwendet.

Es geht nicht nur darum, dass Aktionen wie die willkürlichen Beflaggungen zu unterlassen sind. Noch viel wichtiger ist die Objektivität von Beamten, Lehrern und insbesondere Richtern bei all ihren dienstlichen Aktionen. Sie haben die Pflicht, jeden Anschein von Vorurteilen und Sympathien zu vermeiden und auch ihre Bescheide, Schulnoten und Urteile möglichst nüchtern abzufassen. Dass das nicht immer gelingt, dass man zumindest zwischen den Zeilen manchen Bias entdecken wird, ändert nichts an der grundsätzlichen Pflicht.

Die ärgste und gröbste Verletzung der Neutralitätspflicht des Staates ist aber zweifellos das aktuelle Einschwenken aller rot und grün dominierter Staatsbereiche auf die Schwulenpropaganda. Für den Großteil der Österreicher ist es aber absolut unerträglich, dass grüne Minister jetzt bei ihren offiziellen Auftritten statt oder neben der österreichischen Fahne die der Schwulen platzieren; und dass auf vielen Ämtern, sogar auf manchen Schulen die Regenbogenfahne weht, zumindest auf jenen, die einen roten Direktor haben, aber auch auf der offiziellen Wiener Bildungsdirektion.

Das ist zweifellos die weitaus gröbste Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht der letzten Jahrzehnte. Denn die Schwulenfahne ist nichts anders als eine Parteifahne, oder sogar weniger. Sie symbolisiert ja nicht einmal eine Partei, die im Parlament und in den Landtagen Gesetze beschließt, und die damit wenigstens eine wichtige Verfassungsfunktion hat. Sie ist vielmehr die Fahne einer Pressure group, die ein bestimmtes, nicht gerade der Fortpflanzung dienliches Sexualverhalten insbesondere auch Schulkindern – höflich ausgedrückt – nahebringen will.

Wie kommen Eltern dazu, dass ihre Kinder täglich ein solches Schulgebäude betreten müssen? Dass die Kinder mit Repressionen rechnen müssen, wenn sie oder ihre Eltern sich dagegen auflehnen? Dass aber auf den Schulen noch nie irgendeine familienfreundliche Fahne gehängt ist?

In der Wiener Stadtverwaltung geht die Verletzung dieser rechtsstaatlichen Pflicht sogar noch viel weiter und hat eigentlich die Grenzen eines massiven Amtsmissbrauchs erreicht. Denn sie nimmt für ihre pro-schwulen Indoktrinations- und Gehirnwäsche-Versuche auch sehr viel Steuergeld in die Hand. Siehe die teure Umpinselung von Zebrastreifen, um sie in schwule Regenbogenfahnen zu verwandeln. Siehe den Austausch vieler Fußgängerampeln durch schwule Demonstrationsleuchten.

Die größte Provokation und der massivste Amtsmissbrauch waren aber wohl in den letzten Tagen ganzseitige und aus Steuergeld bezahlte Zeitungsanzeigen, in denen sich zwei Männer leidenschaftlich küssen.

Mit dieser Aktion – auch und gerade in einst bürgerlichen Blättern – hat die Gemeinde Wien nicht nur massiv Steuergeld verschwendet, nicht nur mit Staatsgeld einseitige ideologische Propaganda betrieben, nicht nur ihre eigentlich kriminellen, wenn auch von der Korruptionsstaatsanwaltschaft ignorierten Medienbestechungsaktionen fortgesetzt. Sie haben die Zeitungen solcherart auch "motiviert", nur ja nichts Kritisches über diese Provokation zu schreiben (es soll ja noch ein paar nichtlinke Redakteure geben, die das voll Zorn gerne getan hätten).

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, sei festgehalten: Es wäre natürlich auch nicht Aufgabe des Staates, mit Steuergeld – also Mitteln, die den Bürgern mit sehr hohen Zwangsabgabenquoten und oft brutal bis hin zur Exekution abgenommen worden sind, – einen leidenschaftlichen Kuss zwischen einem Mann und einer Frau zu plakatieren.

Der einzige Sinn, der in diesen so viele Bürger ganz massiv vom Staat entfremdenden Aktionen zu finden ist, ist der Wettbewerb von Rot, Grün und Pink um die Stimmen der Schwulen aller Art. Wie viele das auch immer sein mögen.

Der Effekt wird aber nicht die angestrebte – einen liberalen Rechtsstaat jedoch nichts angehende! – Umerziehung der Bürger sein, sondern das Gegenteil: eine wachsende Polarisierung zwischen den Bürgern. Die Regenbogen-Provokation wird auch dazu führen, dass man sich in der rasch wachsenden islamischen Gemeinde massiv bestätigt fühlt in der inneren Ablehnung dieser (von ihnen fälschlich als "christlich" bezeichneten) Gesellschaft.

Umso positiver ist es, dass zumindest in Deutschland das Höchstgericht die Politik jetzt massiv an ihre Pflicht erinnert hat, sich neutral zu verhalten. Dieses Präjudiz ist zweifellos auch für viele andere Situationen bindend.

Das Lob für das deutsche Höchstgerichtsurteil hängt keineswegs mit Sympathie für die AfD zusammen. Diese hat zwar in ihren Anfangsjahren zwei positive Schwerpunkte gehabt: nämlich die Kritik an den inflationsfördernden Fehlern von EU und EZB sowie die Kritik an der Massenmigration. Aber gerade der jüngste AfD-Parteitag hat fast alle Sympathien vertrieben.

Das ist an einem von den jetzt tonangebenden Herrn Gauland und Höcke getragenen Resolutionstext zum Thema Ukraine besonders deutlich abzulesen. Wie wenn sie eine russische Propagandaplattform wären, haben sie in dem Text kein einziges Mal die Schuld Russlands an den schweren Kämpfen erwähnt oder zumindest von "Krieg" oder "Invasion" gesprochen, sondern nur völlig verharmlosend von einem "Ukraine-Konflikt".

Angesichts dieser Entwicklung, und angesichts der Tatsache, dass an der Spitze der CDU jetzt statt Angela Merkel ein Friedrich Merz steht, sollte es niemanden wundern, dass es mit der AfD schon seit längerem wieder deutlich bergab geht. Dass immer weniger Deutsche an ihr anstreifen wollen.

Ist das jedoch schon "Rechtsextremismus", wie es der deutsche Verfassungsschutz behauptet?

Bei dieser Frage ist vielmehr wieder eine weitere massive Verletzung der Neutralitätspflicht des Staates zu konstatieren, diesmal nicht durch den Bundeskanzler, sondern den Verfassungsschutz der Bundesrepublik. Es ist einfach inakzeptabel, dass ein im Dunkeln arbeitendes Gremium wie der Verfassungsschutz einfach einer Partei einen solchen Stempel aufdrücken kann. Das ist doppelt inakzeptabel, seit vor dreieihalb Jahren dort der Präsident Maaßen von der Politik einfach hinausgeworfen und durch einen viel weiter links stehenden Chef ersetzt worden ist. Da war es geradezu zu erwarten, dass in der Folge der gewendete Verfassungsschutz solche von der Regierung wohl erwünschte Beurteilungen in die Welt setzt. Ohne konkrete Beweise vorzulegen.

Das heißt zwar nicht, dass ich die Existenz wirklich extremistischer Elemente in der AfD für ausgeschlossen halte, auch wenn wir sie nicht kennen. Dass etwa einige AfD-Menschen zur Gewalt bereit sind, dass sie die Verfassung mit nicht verfassungsmäßigen Mitteln ändern wollen, dass sie eine Rehabilitation der NS-Diktatur anstreben oder  behaupten, den Holocaust habe es nicht gegeben.

Aber solche vernichtende Qualifikationen in generalisierender Form sollten von einer staatlichen Behörde nur unter Vorlage präziser Beweise abgegeben werden können, und nicht nur mit dem totalitären Hintergrund, dass halt ein Geheimdienst alles wisse und nichts zu beweisen brauche. So agieren Geheimdienste in Russland, aber in einem EU-Land sollten sie eigentlich undenkbar sein.

Wir haben jedoch auch in Österreich einen solchen. Hier hat eine – aus dem SPÖ-Dunstkreis kommende – Verfassungsschutz-Mitarbeiterin in einen offiziellen Bericht geschrieben, die Gruppe der Identitären wäre rechtsextremistisch. Wieder geschah das total beweisfrei. Das ist mittelfristig für eine Gruppe vernichtend, deren Hauptziele der Einsatz für die österreichische Identität und die Ablehnung von illegaler Massenmigration und Islamisierung ist. Das sind Ziele, die auch der Großteil der Österreicher teilt, die auch bei der ÖVP (zumindest in der Kurz-Ära) und der FPÖ (zumindest vor ihren Anti-Impf- und Pro-Russland-Obsessionen) prägend gewesen sind. Dennoch werden die Identitären als extremistisch bezeichnet.

Wir lernen, dass in Österreich der Verfassungsschutz wie ein Femegericht solche Qualifikationen freihändig verbreiten darf. Was so, wie in Deutschland, ein Skandal und eine schwere Verletzung des Neutralitätsgebots ist.

Sollte der Verfassungsschutz jedoch Beweise haben – was nicht auszuschließen ist –, dann sollte ein unabhängiges Gericht diese bewerten können.

Ohne Beweise vorzulegen ist das Agieren des Verfassungsschutzes schlicht und einfach rechtsstaatswidrig und eine schwere Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots. Daran ändert es auch nichts, dass diese Identitären regelmäßig mit problematischem Aktionismus agieren, wie es etwa das Entrollen von Transparenten auf fremden Gebäuden oder die Störung fremder Veranstaltungen ist.

Das ist zutiefst unsympathisch. Aber wenn das auch "extremistisch" sein sollte, dann muss der Verfassungsschutz, beziehungsweise jetzt das DSN, beispielsweise Greenpeace und die anderen radikalen "Klimaretter" öffentlich als extremistisch anprangern. Dann sind auch alle jene Typen Extremisten, die ständig ihre oft wirren oder linksradikalen Botschaften auf Häuserwände und Mauern schmieren und sprayen.

Aber davon hört man gar nichts. 

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