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In Österreich und vielen anderen Ländern regt man sich – zu Recht – über die Brutalität auf, mit der Russland die letzten kritischen Medien abdreht und unabhängige Journalisten verfolgt. Viele in der EU klagen über Ungarn, weil dort über die Steuerung von Inseraten die Medienlandschaft so beeinflusst werde, dass 80 Prozent der Medien regierungsfreundlich sind. Während über diese beiden Länder intensiv berichtet wird, fehlt in Österreich absolut jede Spur von Selbstkritik, jede Suche nach dem Balken im eigenen Auge. Dabei ist auch hierzulande in den letzten Tagen die Meinungsfreiheit noch weiter zurückgedrängt worden, als sie es ohnedies schon war. Oder ist die Medienlandschaft schon zur Gänze so korrupt und einseitig, weil die Meinungsfreiheit immer nur zugunsten der Linken eingeschränkt wird, sodass das den linksgewendeten Medien keine Sorgen bereitet?
Die folgenden Fälle und Entwicklungen zeigen jedenfalls wie im Brennglas, wie schlecht es um die Meinungsfreiheit von nichtlinken Journalisten in diesem Lande schon steht:
Am spektakulärsten und bedrohlichsten ist zweifellos der Fall Wegscheider. Da ist zum ersten Mal seit vielen Jahrzehnten ein offizielles Verfahren gegen einen Journalisten eines nationalen Mediums wegen seiner Kommentare eingeleitet worden. Der konservative Senderintendant Ferdinand Wegscheider spricht auf Servus-TV jeden Samstag einen satirisch-ironischen Kommentar. Diese Kommentare haben ihm jetzt ein formelles Verfahren der (seit SPÖ-Zeiten stark linkslastigen) Regierungsbehörde KommAustria wegen "irreführender und unbelegter" Behauptungen eingebracht.
Das ist atemberaubend. Denn irreführende und unbelegte Behauptungen finden sich in praktisch jedem Medium ununterbrochen. Völlig unbelegt sind etwa – um einen ganz aktuellen Beweis anzusprechen – die ständigen Strafanzeigen des rot-pinken Oppositions-Duos Krainer und Krisper gegen andere Politiker, die dann nach vielen Monaten von der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingestellt werden mussten, weil zu eindeutig klar war, dass ein echter Strafprozess vor einem unabhängigen Gericht mit einer neuerlichen Blamage für die WKStA enden würde. Dennoch wird über diese unbelegten Strafanzeigen ebenso riesig berichtet wie über die monatelangen Versuche der WKStA, daraus doch noch irgendein strafrechtliches Substrat zu konstruieren. Über die letztlich notwendige Einstellung der Strafverfahren wird dann hingegen immer nur in ganz kurzen Meldungen berichtet.
Das konnte man jetzt bei einem weiteren der vielen schließlich ergebnislosen Oppositions/WKStA-Verfahren gegen den Exminister Blümel sehen. Allein diese unterschiedliche Dimension der Berichterstattung ist grob irreführend, weil sie beim Durchschnittsleser einen völlig falschen und verzerrten Eindruck hinterlassen muss. Was man auch an der Berichterstattung über die vielen früheren WKStA-Verfahren gegen Gernot Blümel bei so gut wie allen Medien eindeutig nachweisen konnte, die nach großem Oppositions/WKStA-Trommelwirbel jeweils eingestellt werden mussten.
Dabei geht es bei diesem Vorwurf an die Medienszene nur um Nachrichten, an die ja im Gegensatz zu einem eindeutig als solchen ausgewiesenen Kommentar weit höhere Ansprüche zu stellen sind, nicht einseitig und nicht irreführend zu sein.
Besonders schlimm ist die ständig einseitige, irreführende und unbelegte Berichterstattung des ORF. Und eben nicht bloß in Kommentaren und Diskussionen, sondern in Nachrichtensendungen, Magazinen und – besonders arg – in den Textbeiträgen des Radioprogramms Ö1. Dabei wäre der ORF durch ein eigenes Gesetz eigentlich sogar dazu verpflichtet, Objektivität und Ausgewogenheit zu beachten.
Das heißt natürlich nicht, dass allen Kommentaren Wegscheiders inhaltlich zuzustimmen wäre. Ganz und gar nicht. Speziell in Sachen Corona war das überhaupt nicht der Fall.
Aber es kann um Himmels willen doch in einem freien Land nicht beim Recht auf ungehinderte und straflose Veröffentlichung eines Kommentars darum gehen, ob irgendwer irgendwelchen Aussagen zustimmt oder nicht. Und schon gar nicht kann es darum gehen, dass eine staatliche Behörde sie erlaubt!
Ganz abgesehen davon sind wir auch in Sachen Corona in den letzten 25 Monaten ununterbrochen von allen – politischen, medialen wie wissenschaftlichen – Seiten mit irreführenden, falschen und unbelegten Behauptungen bombardiert worden. Sonst wären wir die Pandemie ja schon lange los.
Um es noch klarer zu sagen: Wenn ein privater Sender – der im Gegensatz zum ORF ohne Zwangsgebühren und sonstige Privilegien auskommen muss – sich vor einer staatlichen Behörde wegen der Inhalte eines Kommentars rechtfertigen muss, dann ist Feuer am Dach, dann ist das ein riesengroßer Schritt Richtung Diktatur. Dann wird das zentrale Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit brutal ausgehebelt. Dann wird das auch dadurch nicht besser, dass in fünf Jahren der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof wahrscheinlich alle eventuell gegen Wegscheider ergehenden Behörden-Bescheide in der Luft zerreißen wird.
Noch dramatischer wird die Causa durch den Umstand, dass ausgerechnet die Funktionäre eines Journalistenvereins (die sogenannte "Concordia", die bisher nur als Vermieter einer Wiener Presskonferenz-Örtlichkeit aufgefallen ist) Servus-TV wegen der Wegscheider-Kommentare vor die Behörde geschleppt haben. Dass also Journalisten selber die Meinungsfreiheit mit Hilfe staatlicher Behörden zerschmettern wollen.
Der nächste Fall ist jener der Gudula Walterskirchen, einer langjährigen "Querschreiber"-Autorin der "Presse". Sie ist über Nacht gefeuert worden, nachdem sie einen kritischen Kommentar über Bundespräsident Van der Bellen veröffentlicht hat. Zwar ist keine offizielle Begründung für den Hinauswurf genannt worden – aber der zeitliche Zusammenfall ist evident.
Wieder geht es nicht darum, ob alle Ansichten Walterskirchens zu teilen sind (vor allem vom Themenkreis Neutralität, Krieg und EU scheint sie wenig Ahnung zu haben). Vielmehr geht es um den massiven Eindruck einer inhaltlichen Zensur einer freien Autorin, um die medieninterne Wiedereinführung des Delikts "Majestätsbeleidigung". Wobei unklar bleibt, wieweit es da beim Hinauswurf auch Interventionen aus der Hofburg gegeben hat.
Das ist nicht das einzige Beispiel, dass in der einst bürgerlichen "Presse" mit winzigen Ausnahmen nur noch die linke Political-Correctness herrscht. Das erinnert daran, dass ein Kommentar von Karl-Peter Schwarz noch vor Erscheinen aus dem gleichen Blatt gekippt worden ist. Schwarz war neben Walterskirchen der einzige konservative "Quergeschrieben"-Autor. Er hat dann aber trotz dieser Demütigung weiter für das Blatt geschrieben.
Die Eliminierung Walterskirchens erinnert mich an das Jahr 2000, als ich bei der "Presse" in mehreren Kommentaren scharf den damaligen Bundespräsidenten Klestil kritisiert habe, weil er mit bedenklichen Mitteln und trotz eines eindeutig demokratischen Wählerauftrags das Zustandekommen einer schwarz-blauen Koalition verhindern wollte.
In jenen Tagen bin ich dann bei einer Veranstaltung auf Christian Konrad aufgelaufen, den damaligen Raiffeisen-, Kurier- und Profil-Gewaltigen, der mich anschnauzte: "Wenn Sie bei einer meiner Zeitungen wären, wären Sie jetzt Ihren Job los!" Ich konnte nur erwidern: "Zum Glück bin ich bei keiner Ihrer Zeitungen." Denn ich hatte auch nach Veröffentlichung meiner Texte und einem Tobsuchtsanfall des Thomas Klestil vom damaligen "Presse"-Gewaltigen Julius Kainz volle Rückendeckung und volle Garantie der Meinungsfreiheit erhalten (nur am Rande: Mit diesen sich auch in Rekordauflagen niederschlagenden tollen Zeiten war es für die "Presse" dann bald vorbei, als beim Eigentümer "Styria" ein Horst Pirker die volle Macht an sich gerissen hat, der dann dafür verantwortlich war, dass es in jeder Hinsicht mit dieser Zeitung bergab ging, die sich heute als vermeintliche Qualitätszeitung nicht einmal mehr einen Korrespondenten in Amerika leisten kann; Pirker ist übrigens heute Eigentümer von "News", jenem Medium, das überhaupt den Rekord beim Verlust an Lesern erzielt …).
Während es bei den ersten beiden Exempeln um konkrete und aktuelle Kampagnen gegen zwei der ganz wenigen konservativen Journalisten in traditionellen Medien geht, geht es beim dritten Fall um das hier schon öfter gegeißelte Faktum, dass Politiker freihändig und ohne jede Objektivierung aus Steuergeldern Inserate vergeben. Das ist der eindeutigste und weitaus größte Fall von Korruption in diesem Lande.
Verantwortliche für diese gezielte Medienbestechung sind bei allen Parteien zu finden. Der Haupttäter aber ist eindeutig die Wiener SPÖ, sowohl im Zynismus der Inseratenvergaben wie auch in der Dimension der dabei ohne jede Kontrolle oder Objektivierungsmechanismus eingesetzten Steuermittel. Diese haben den einzigen Zweck, die bedachten Medien in ihrer Kommentierung positiv für das Rathaus, genauer: für die Wiener SPÖ zu steuern.
Geradezu köstlich ist, wie sehr jetzt um ähnliche Medienvergaben in Vorarlberg eine Riesendebatte ausgebrochen ist. In Wien aber bringen es weder ÖVP noch FPÖ in ihrer jämmerlichen Schwäche zusammen, diesen hier viel größeren Skandal zu thematisieren. Das mag freilich auch damit zusammenhängen, dass die beiden Parteien es nicht wagen, sich damit eventuell mit allen Medien anzulegen, da inzwischen wohl so gut wie alle Schweigegeld in Inseratenform erhalten dürften. Man muss sich nur anschauen, wie oft man überall Inserate aus dem Rathaus und seinem Imperium findet. Auch wenn sie nicht überall so dominieren wie beim Linksaußenblatt "Falter".
Die WKStA wäre eigentlich die für große Korruptionsfälle zuständige Staatsanwaltschaft, also zweifellos auch für den größten. Sie befasst sich aber lieber rund um die Uhr mit den unzähligen inhaltsleeren Strafanzeigen von Pink und Rot gegen bürgerliche Politiker als mit den wirklich großen Korruptionsskandalen.
Rund um die ungarische Wahl waren übrigens alle österreichischen Blätter voll mit der Behauptung, dass sich Viktor Orbán durch politisch gelenkte Inserate 80 Prozent der Medien freundlich gestimmt hat. Da kann man nur sagen: Was für ein Stümper! Anderswo – etwa in Wien – gelingt das zu 100 Prozent. Und niemand wagt dort inzwischen, es noch zu kritisieren.
Damit kommen wir zum vierten Thermenbereich, dem schwierigsten. Während die ersten drei Beispiele eindeutige schwere Eingriffe in die Meinungs- und Medienfreiheit darstellen, fällt das Urteil beim vierten Themenkomplex schwerer: Das ist das Verbot der russischen Propagandamedien wie RT oder Sputnik in Europa. Es ist überhaupt keine Frage, dass dort in unglaublichem Ausmaß gelogen und Tatsachen verdreht worden sind.
Nur: Es gibt wohl auch sonst kein Medium, wo das nicht auch zumindest gelegentlich oder auch recht häufig passiert. Und es gibt schon gar keinen Politiker, der das nicht auch tut. Es gibt aber keine objektivierbare Grenze, ab der das staatliche Eingreifen gegen ein Lügenmedium zulässig werden könnte.
Dazu einige – einander durchaus widersprechende – Anmerkungen:
Ist aber das Vertrauen einmal verspielt, so hilft kein Verbot konkurrierender Medien mehr, um es zurückzugewinnen.
PS: Ein "Rechtsstaatlichkeitsbericht" der EU über Österreich hat hingegen anstelle der wirklichen Probleme moniert, dass die Staatsanwaltschaften durch Berichtspflichten an die vorgesetzten Behörden in ihrer Arbeit behindert werden. Jetzt ist die Regierung ganz stolz, dass diese Berichtspflichten weitgehend abgeschafft worden sind. Das bedeutet aber in der wirklichen Welt, dass insbesondere die Korruptionsstaatsanwaltschaft noch viel ungehinderter, unkontrollierter und einseitiger werken kann, um die ihr missliebigen Politiker – also die der ÖVP und FPÖ – möglichst lange lahmlegen zu können. Vielen Dank, liebe EU, für diese Farce.
PPS: Eine auch nur halbgute Nachricht kommt aus Finnland: Dort hat ein Gericht jetzt eine Abgeordnete und einen evangelischen Bischof von der Anklage wegen angeblicher Hassrede freigesprochen. Aber das kann man nur halb als positiv sehen. Negativ und beklemmend ist, dass es auch dort schon wahnwitzige Staatsanwälte gibt, die jemanden anklagen, der einzig und allein unter der Überschrift "Als Mann und Frau schuf er sie" zur Homosexualität kritische Aussagen aus der Bibel zitiert hat.