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Die (angebliche) Korruptionsstaatsanwaltschaft ist wie jener schon sprichwörtlich gewordene Geisterfahrer unterwegs, der empört eine Radio-Warnung vor einem Geisterfahrer kommentiert: "Was heißt, ein Geisterfahrer, da sind ja viele auf der falschen Fahrbahn unterwegs!" Und so, wie ein solcher sich im Recht dünkender Geisterfahrer eine immense Gefahr für viele andere Autofahrer darstellt, so tut es das Verhalten der WKStA für den österreichischen Rechtsstaat. Der einzige Unterschied: Bei Bekanntwerden einer Geisterfahrt auf der Straße rückt sofort die Polizei mit Blaulicht aus (mit nachträglicher Ergänzung).
Bei der WKStA rückt hingegen niemand aus. Denn es ist ihr gelungen, alle vom Rechtsstaat eigentlich vorgesehenen "Polizisten" raffiniert und brutal zu entfernen. Lediglich die Justizministerin Alma Zadic könnte da noch mit politischem Blaulicht ausrücken (und müsste es gemäß Verfassung auch!!).
Der Rechtsstaat ist in seinen Grundfesten bedroht, wenn staatliche Strafverfolger ungehindert und unkontrolliert so viel Macht haben, dass sie ungestraft die Existenz Unschuldiger vernichten können. Wenn sie diese Macht ständig einsetzen können, ohne dass da in den allermeisten Fällen ein unabhängiges Gericht am Ende ein strafwürdiges Delikt der von der WKStA Verfolgten erkennen und bestrafen würde, geschweige denn in jenem Ausmaß bestrafen würde, das die jahrelange Verfolgung der WKStA-Opfer durch die außer Rand und Band geratenen Staatsanwälte rechtfertigen würde.
Das wird durch das jüngste Urteil eines Strafgerichts neuerlich deutlich, das, wie fast alle früheren Urteile, eine weitere schwere Schlappe für die WKStA bedeutet. Dieses Urteil ist bezeichnenderweise vom Großteil der Mainstream-Presse nur minimal berichtet worden, obwohl es einen weiteren massiven Beweis der Rechtsstaats-Gefährdung durch die WKStA bedeutet.
Dabei geht es um das sogenannte "Multiversum"-Verfahren. Die abenteuerliche Bilanz dieses von der WKStA angezettelten Prozesses:
In der Sache ist es um einen angeblichen Förderbetrug im Zusammenhang mit einer Mehrzweckhalle und einer geplanten Tischtennis-Akademie in der (übrigens immer "rot" gewesenen) Gemeinde Schwechat gegangen. Das Beweisverfahren hat nach den Worten der vorsitzenden Richterin ein "recht eindeutiges Bild" ergeben, dass es weder den von der WKStA behaupteten "Täuschungsvorsatz" noch einen "Betrugsvorsatz" gegeben hat. Lediglich in einem nur mitverhandelten Randvorwurf wegen einer unberechtigten Kreditvergabe ist den Vorwürfen der Staatsanwälte Recht gegeben worden.
Am Rande sei erwähnt, dass interessanterweise das ursprünglich auch gegen den für die Förderung einst zuständig gewesenen Ex-Sportminister Darabos geführte Verfahren vor zwei Jahren, also lange vor Prozessbeginn eingestellt worden ist. Dazu mag man sich denken, was man will. Jedenfalls mussten etliche der Darabos damals unterstellten Beamten sehr wohl auf der Anklagebank sitzen ...
Damit ist durch einen weiteren großen Fall bewiesen, dass sich die WKStA eigentlich nicht gesetzeskonform verhält – obwohl das für die Opfer persönlich über viele Jahre viel schlimmere Folgen hat, als es die (in diesem Fall behauptete) unrechtmäßige Auszahlung einer Förderung durch die Republik gewesen wäre.
Um nicht missverstanden zu werden: Gewiss sollte den vielen Fällen des Vorwurfs eines mutmaßlichen Missbrauchs von Steuergeldern nachgegangen werden, den der Rechnungshof so oft (und wohl oft recht leichtfertig) erhebt. Aber das ist vor allem im politischen Bereich zu thematisieren, sofern es keine persönliche Bereicherung gibt.
Vor allem aber ist es ein zum Himmel schreiender Skandal, wenn die WKStA da nach nicht nachvollziehbaren Kriterien einzelne Fälle herausgreift, viele andere aber nicht. Und es ist ein noch viel schlimmerer Skandal, wenn die offensichtlich völlig überforderte, ja unfähige Behörde da zehn Jahre braucht, um ein Strafverfahren wegen in Wahrheit sehr einfach zu klärender Vorwürfe vorzubereiten. Werden doch die Existenzen unschuldiger Staatsbürger dadurch in kaum fassbarer Weise beschädigt.
Daher ist es auch nur noch lächerlich, wenn die Leiterin dieser Behörde regelmäßig Mitleid mit öffentlichen Klagen zu erwecken versucht, dass ihr die zuständige Dienst- und Fachaufsicht auf die Finger zu schauen versucht und angeblich ihre Arbeit behindert hat.
Selbst wenn der Vorwurf wahr wäre, und wenn die vorgesetzte Aufsicht nicht geradezu die Pflicht zum Kontrollieren bei so vielen bedenklichen Vorfällen gehabt hätte, rechtfertigt das nicht im Mindesten die vielen überschießenden Anklageerhebungen oder Menschenrechtsverletzungen durch die WKStA.
Durch die Schuld der grünen Justizministerin ist es diesen Staatsanwälten aber sogar gelungen, nicht nur den eindeutig schon längst fälligen Konsequenzen dieser mehrfachen Rechtsverletzungen aus dem Weg zu gehen, sondern auch alle jene Beamten und Politiker zu bekämpfen und großteils aus dem Weg zu räumen, die versucht haben, sich ihrem Treiben in irgendeiner Weise entgegenzusetzen. Dazu gehören insbesondere:
Von allen fühlt sich die WKStA verfolgt – und konnte sie alle mit Hilfe der Frau Zadic zu Geisterfahrern stempeln. Sie alle sind also weitere Opfer der "Korruptions"-Staatsanwälte – so wie die große Zahl der zu Unrecht angeklagten Österreicher.
Die WKStA kann dennoch vorerst ungehindert weiter auf ihrer Spur fahren und alles Entgegenkommende aus dem Weg räumen. Wobei es trotz der roten Beispiele Schwechat und Salzburg ganz überwiegend schwarze und blaue "Fahrzeuge" sind, die ihr im Weg sind.
Nachträgliche Ergänzung: Schon wenige Stunden nach Erscheinen dieses Textes wird das nächste schwere Foul – man kann es auch beschönigend den nächsten schweren Kunstfehler nennen – der WKStA bekannt. Sie hat die Rechte der Ex-Ministerin Karmasin gravierend und gesetzwidrig beeinträchtigt, indem sie ihr bei einem Verhör den Akteninhalt vorenthalten haben. Jetzt haben sie Karmasin freilassen müssen. Auch schon die Verhängung der U-Haft über Karmasin ist vermutlich eine schwere Rechtswidrigkeit gewesen. Denn die behauptete (und als Voraussetzung einer U-Haft notwendige) "Tatbegehungsgefahr" ist grotesk. Wird doch absolut niemand bei der Frau angesichts der breitgetretenen Vorwürfe eine Meinungsforschung in Auftrag geben. Aber sie hatten wieder einmal einen blutjungen U-Richter gefunden, der die U-Haft mit seinem Stempel genehmigt hat. Jetzt hat wieder einmal das Oberlandesgericht dem Recht zum Durchbruch verhelfen müssen.