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Immer banger muss man angesichts vieler Einzelbeobachtungen aus Österreich, aus Europa diese Frage stellen – und zwar ganz ohne diesmal die schweren Verfehlungen der österreichischen Korruptionsstaatsanwaltschaft oder die linken "Transformationspläne" der deutschen Ampelkoalition in Hinblick auf die Justiz auch nur zu erwähnen. Es genügen die Seltsamkeiten anderer Teile der Rechtsstaatlichkeit, über die man alleine in den letzten Stunden gestolpert ist.
Beginnen wir mit zwei aktuellen Fällen aus Deutschland:
Dort hat ein 17-Jähriger eine Frau gewürgt und versucht, sie zu vergewaltigen wie auch zu berauben; als dann eine andere Frau dem Opfer zu Hilfe kommen wollte, verletzte er diese so schwer im Gesicht, dass sie in einer Spezialklinik eingeliefert werden musste. Also: versuchte Vergewaltigung, schwerer Raub, schwere Körperverletzung.
Wie aber reagierte die Justiz? Der Täter wurde unfassbarer Weise auf freien Fuß gesetzt. Und dort kann er bis zu seinem irgendwann stattfindenden Prozess bleiben.
Das ist ein unglaublicher Skandal, egal, ob das mit einem – wieder einmal nicht kommunizierten – ethnischen Hintergrund oder nur seinem jugendlichen Alter zu tun hat. Diese Reaktion eines (ehemaligen) Rechtsstaats sendet solchen Typen das absolut falsche Signal. Jetzt hat der Täter sehr lange und sehr oft Möglichkeiten zu neuerlicher einschlägiger Betätigung, da ja nur eine Botschaft bei ihm angekommen ist: Er kann tun, was er will, und es passiert ihm eh nichts.
Vielleicht sollten die Berufsfeministen und die linken Medien, die derzeit schon wieder mit einer wochenlangen Hasskampagne über alle Männer wegen deren angeblicher "toxischen Männlichkeit" herziehen, sich an Stelle ihres infamen Generalverdachts eher damit beschäftigen, dass solche wirklich toxischen Typen effektiv aus dem Verkehr gezogen werden. Das aber interessiert sie in ihrer ideologischen Verbohrtheit offensichtlich nicht.
Zweiter Fall: Ein aus Deutschland stammender Mann ist freiwillig in den Syrien-Krieg des "Islamischen Staats" gezogen. Dort hat er in einem Gefängnis Gefangene gefoltert, wobei mindestens einer ums Leben gekommen ist.
Wie aber reagiert der deutsche "Rechtsstaat", unter dessen Kontrolle er jetzt ist? Mit bloßen zehn Jahren Haft (die in aller Regel auch nie voll abzusitzen sind). Das ist lächerlich wenig im Vergleich zu sonstigen Mord-Urteilen.
Jetzt kann man nur rätseln, was für die deutsche Justiz da so ungewöhnlich mildernd gewesen ist, dass sie zu einem solchen Urteil kommt. Vielleicht, weil Islamisten nicht so streng zu bestrafen sind? Vielleicht, weil Foltern vor dem Mord im heutigen Deutschland ein Milderungsgrund ist?
Zwei Fälle aus Österreich, die einen ebenfalls – wenn auch in ganz anderen Zusammenhängen – den Kopf über den Zustand des Rechtsstaates schütteln lassen.
Im Burgenland läuft seit einem Jahr(!) ein Strafverfahren gegen einen Winzer wegen Tierquälerei. Der ganze Anlass: Zwei Stare sollen sich in seinen Vogelschutznetzen verfangen haben und dabei gestorben sein, weil die Netze angeblich nicht korrekt aufgehängt gewesen sind. Eine aktivistische Tierschützerin hat ihn deshalb angezeigt.
Ist wegen dieses Sachverhalts schon ein solches langwieriges und aufwendiges Verfahren absurd genug, so hat auch eine Richterin bei einer Verhandlung die Groteske noch nicht zu einem Ende gebracht. Denn jetzt ist zweifelhaft, ob die gezeigten Fotos überhaupt einen Weingarten des Angeklagten zeigen. Jetzt muss ein Beamter zum Weingarten fahren und überprüfen, ob das alles stimmt.
Da kann man nur sagen: Wenn die österreichischen Staatsanwälte wegen so einer Bagatelle ein noch dazu so langwieriges Verfahren führen, wenn sie nicht imstande sind, wenigstens solche lächerlichen Fälle zu "derschlogn" (wie es im justizinternen Jargon heißt), dann darf man sich nicht wundern, dass wichtige und für die oft unschuldigen Beschuldigten sehr belastenden Causen jahrelang liegenbleiben. Statt da aufzuräumen, verlangt die dafür letztverantwortliche Justizministerin ständig vom Steuerzahler immer noch mehr Staatsanwälte. Die dann wahrscheinlich noch mehr solcher Mega-Verbrechen verfolgen.
Ein zweiter Fall aus Österreich betrifft zwar "nur" die Verwaltung, ist aber ebenso absurd: 19 Tage lang hat die Gemeinde Wien zugelassen, dass 30 bis 40 Corona-Leugner im Stadtpark wild campieren, Passanten und Schulkinder aufdringlich mit ihrer Propaganda anpöbeln, die Wiese massiv beschädigen und dort sogar Lagerfeuer entfachen. Erst jetzt hat die Gemeinde mit dem Einsatz von 80 Polizisten das Lager räumen lassen.
Wer soll sich in dieser Stadt eigentlich noch an Gesetze halten, wenn solche Tausende Passanten empörenden Ungeheuerlichkeiten als angebliche Folge des Grundrechts der Versammlungsfreiheit toleriert werden? Offenbar darf man in dieser Stadt alles (zumindest solange man nicht Vogelschutznetze aufspannt …).
Freilich ist sogar möglich, dass die Gemeinde da rechtens gehandelt hat. Denn der Verfassungsgerichtshof hat schon mehrfach "Versammlungen" in extremster Weise in Schutz genommen, auch wenn die Teilnehmer noch so viele Mitbürger terrorisiert und noch so viel Schaden angerichtet haben. Den "natürlich" die Steuerzahler zu tragen haben. Allerdings waren es bisher fast immer Linksradikale und Klimaretter, die sich so exzessiv "versammelt" haben.
Und schließlich noch zwei neue Entscheidungen der europäischen Höchstgerichte, die ebenfalls empörend sind.
Der Menschenrechtsgerichtshof hat Kroatien verurteilt: Erstens, weil ein afghanisches Mädchen beim Versuch, mit ihrer Familie illegal von Serbien nach Kroatien zu gelangen, dort zuerst nicht hineingelassen, dann auf Eisenbahngleisen von einem Zug erfasst und getötet worden ist. Und zweitens, weil dann bei der Unterbringung der später doch nach Kroatien gelangten Afghanen-Familie angeblich weitere Menschenrechtsverletzungen begangen worden seien.
Kroatien kann angesichts des immer schlimmeren Wütens linker Richter an den europäischen Gerichtshöfen wohl noch froh sein, weil es "nur" zu einer Entschädigung von 57.000 Euro verurteilt worden ist …
Der zweite unglaubliche Fall hat sich vor dem EU-Gericht abgespielt. Es hat die skandalöse Entscheidung des EU-Parlaments bestätigt, die Immunität des katalanischen Europaabgeordneten Puigdemont aufzuheben. Das "Delikt", dessentwegen ihn Spanien quer durch Europa jagt: Er hat als katalonischer Regionalpräsident ein Referendum über die von vielen Katalanen geforderte Unabhängigkeit durchgeführt und dadurch seien öffentliche Gelder "veruntreut" worden.
Eine solche völlig gewaltfreie Aktion zur Unterstützung des sogar in der UNO-Satzung garantierten Selbstbestimmungsrechts ist ganz eindeutig ein politisches Delikt – sofern es überhaupt ein Delikt ist. Wegen eines solchen darf ein demokratisch gewählter Mandatar aber eigentlich in einem Rechtsstaat keinesfalls verfolgt werden. In einem Rechtsstaat halt, wo die Grundrechte gelten.
Aber die EU-Gewaltigen sehen den Rechtsstaat und die Grundrechte ja nur in Polen und Ungarn bedroht, jedoch niemals durch ihre eigenen Aktionen. Obwohl es in Polen und Ungarn seit 1989 keine politischen Gefangenen gibt …