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Jetzt will die linksradikale Justizministerin den nächsten Funktionsträger abschießen, der es gewagt hatte, sich den Umtrieben der gleichfalls linksradikalen Korruptionsstaatsanwaltschaft in den Weg zu stellen. Nach dem zuständigen Sektionschef, nach dem Leiter der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft, nach der Justizsprecherin der ÖVP, nach Verfassungsrichter (und Ex-Justizminister) Brandstetter ist nun die unabhängige Rechtsschutzbeauftragte der Justiz an der Reihe, um mit unsauberen Methoden abgeschossen zu werden. Frau Zadic kann in ihr Gewehr damit nun schon die fünfte Kerbe schnitzen.
Sie hat öffentlich – was eine eindeutige Maßregelung signalisiert – angekündet, dass sie Frau Aicher "zu einem Gespräch ins Ministerium geladen" hat. Damit verstößt Zadic nicht nur frontal gegen die gesetzlich festgehaltene Unabhängigkeit der Rechtsschutzbeauftragten, damit bedroht sie ganz eindeutig auch noch ein verfassungsrechtlich gesichertes Grundrecht. Aus diesem und vielen anderen Gründen wäre eigentlich eine andere demonstrative Gesprächsladung viel eher angebracht: nämlich eine des amtierenden Bundeskanzlers an die Justizministerin.
Zadic stellt mit ihrer rechtlich fragwürdigen Vorladung nicht nur die Unabhängigkeit der Rechtschutzbeauftragten, sondern auch das verfassungsrechtliche Grundrecht jedes Staatsbürgers in Frage, sich ungehindert der Dienste eines Rechtsanwalts bedienen zu dürfen. Der Anlass des skandalösen Zadic-Vorstoßes: Aicher hatte sich bei ihrer öffentlichen Erklärung vor wenigen Wochen, in der sie die jüngsten Aktionen der Korruptionsstaatsanwaltschaft kritisiert hatte, vom prominenten Strafrechtsanwalt Manfred Ainedter beraten lassen. Jetzt haben linke Medien diese Beratung zu inkriminieren versucht, weil Ainedter auch der Verteidiger mehrerer anderer Opfer der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist.
Aber das ist in keiner Weise inkompatibel.
Das Vorgehen der Frau Zadic ist umso skandalöser, als sie auf die eigentlichen Inhalte der schweren Vorwürfe der Rechtsschutzbeauftragten gegen die Korruptionsstaatsanwaltschaft seit Wochen in keiner Weise reagiert hat. Obwohl es dabei sogar um die Verletzung fundamentaler Grundrechte gegangen ist:
Es ist jedenfalls umso provozierender und skandalöser, wie anders Zadic nach der Nichtreaktion auf die Aicher-Aussagen jetzt auf die Berichte zweier linker Medien reagiert, die versuchen, die Beratungstätigkeit Ainedters für Aicher zu kriminalisieren. Zadic behauptet nämlich umgehend, dass durch diese Beratungstätigkeit der Anschein der "Unabhängigkeit der Justiz" bedroht sei. "Deshalb habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine umfassende Prüfung durch die Beamt:innen (gemeint wohl: Beamten) des Hauses angeordnet und die Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gespräch ins Ministerium geladen."
Das ist absolut unfassbar: Während die Justizministerin auf den Vorwurf schwerer Grundrechtsverletzungen gegen ihr weisungsmäßig unterstellte Beamte absolut nicht reagiert, ordnet sie nur wenige Stunden nach zwei Zeitungsartikeln, in denen ein völlig rechtskonformes Vorgehen der Rechtsschutzbeauftragten "aufgedeckt" wird, eine "umfassende" Prüfung durch das ebenfalls knalllinks gewordene Ministerium an und verkündet fast gleichzeitig offiziell eine demütigende Vorladung der eigentlich weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten.
Was natürlich auch weitere spannende Fragen aufwirft: Handelte die Ministerin da, ohne das Ergebnis der "umfassenden" Prüfung zu kennen? Oder können die Justizbehörden, die zur Qual vieler Bürger oft jahrelang Verfahren nicht voranbringen, plötzlich binnen Stunden etwas "umfassend" prüfen? Oder können sie das nur, wenn es gegen die eigenen Kritiker geht?
Allein dieser Zeitablauf mit seiner fast völligen Gleichzeitigkeit ist ein massives Indiz, dass Medien, Ministerium, Minister von wem ganz anderen instrumentalisiert werden. Wer dieser Andere ist, weiß inzwischen wohl ganz Österreich, auch wenn Zadic peinlich eine objektive und unabhängige Untersuchung all der merkwürdigen, aber von der früheren Peter-Pilz-Zuträgerin politisch ganz offensichtlich erwünschten Vorgänge in ihrem Bereich verhindert.
Zwar haben sich – angesichts der parteipolitischen Interessen erwartungsgemäß – sämtliche Oppositionsparteien hinter Zadic und gegen die Rechtsschutzbeauftragte gestellt. Aber ebenso erwartbar ist, dass die wirklich unabhängigen Strafgerichtsinstanzen die Dinge ziemlich anders sehen werden als die WKStA und die offenbar total von ihr gesteuerte Justizministerin. Nur wird das halt Jahre dauern. Dies schon deshalb, weil die WKStA – wie so oft – alles tun wird, um Verfahren in die Länge zu ziehen.
Die Sündenliste der Ministerin in Zusammenfassung:
Die Einschätzung, dass Zadic dabei von der WKStA gesteuert wird, stützt sich nicht nur auf zahllose Aktionen der Ministerin in den letzten Monaten. Diese Einschätzung wird auch dadurch noch bestärkt, dass die WKStA in ihrer Gründungsphase lange von einem Parteifreund der Frau Zadic, nämlich dem grünen Ex-Abgeordneten Geyer geleitet worden war, der auch jetzt ständig als öffentlicher Verteidiger der Behörde auftritt. Sowie dadurch, dass Zadic eines ihrer ersten Gespräche nach Amtsantritt mit der jetzigen Leiterin der WKStA geführt hat, während sie an der Rechtsschutzbeauftragten der Justiz von vornherein kein Interesse gezeigt hat.
Wir lernen: Wenn jemand hunderte Male die Rechte von Bürgern gegen die Strafverfolgungsbehörden zu verteidigen versucht, dann hat diese linksradikale Politikerin kein Interesse an ihr. Dann ist eine solche Rechtsschutzbeauftragte die natürliche und verhasste Feindin von Ministerin und Staatsanwaltschaft. Für die grüne Ministerin und ehemalige Fraktionskollegin eines Peter Pilz ist ganz offensichtlich nur jene Behörde wichtig und sympathisch, die im Verdacht steht, Schritt für Schritt einen linken Putsch vorzunehmen. Grund- und Freiheitsrechte sind ihr hingegen schnurzegal.
Jeder ihrer Schritte zeigt jedenfalls eindeutig das ideologische Ziel, dass die beiden Parlamentsparteien rechts der Mitte schwer beschädigt werden, und dass dann eines Tages endlich ein linke Ampelregierung installiert werden kann.
Was ihr möglicherweise sogar gelingen kann, steht doch die jetzt besonders unter Beschuss gekommene ÖVP juristisch seit einigen Jahren völlig nackt da; sie kann peinlicherweise nur einen Betriebswirt in diesem Justizstreit als Sprecher aufbieten. Ganz offensichtlich haben die in der ÖVP-Personalpolitik dominierenden Bünde ebensowenig wie Sebastian Kurz selbst die zentrale Bedeutung von Verfassungs- und Strafrecht in der Politik begriffen. Also könnte man auch sagen: Selber schuld, wenn sie jetzt wehrlos dastehen und Opfer eines Putsches werden. Man sollte allerdings auch bedenken, dass einem linksradikalen Justizputsch in diesem Land viel mehr als nur ÖVP und FPÖ zum Opfer fallen wird.
Wie sehr speziell deren Tod das Ziel der linken Blase ist, hat die linksradikalste Wochenschrift des Landes, also der vor allem durch Gemeinde-Wien-Inserate finanzierte und durch viele Informationen aus WKStA-Akten gefütterte "Falter", jetzt wieder augenfällig bewiesen: Er hat eine großflächige Todesanzeige für die ÖVP aufs Titelbild gesetzt.
Natürlich ist langfristig auch das freiheitliche Lager das zweite zentrale Ziel der WKStA, wie jetzt die öffentliche Bettelaktion des Ex-FPÖ-Chefs Strache erneut bewiesen hat: Denn dieser kann sich kaum mehr gegen die unzähligen Attacken der Staatsanwälte verteidigen, weil die WKStA alle seine Ersparnisse beschlagnahmt hat. Daher ist es mehr als dumm und kurzsichtig, wenn sich die FPÖ plötzlich auf die Seite von Zadic und WKStA stellt, weil deren Aktionen derzeit scheinbar nur gegen die ÖVP gehen. Es ist aber völlig undenkbar, dass der linke Salami-Putsch mit den Messern der Justiz nur die ÖVP killen wird, nicht aber die FPÖ, auch wenn diese derzeit zum erstenmal nicht in der ersten Reihe der Opfer der mit allen unsauberen Mitteln kämpfenden Linken steht.
PS: Eigentlich müsste sich auch die Rechtsanwaltskammer kritisch und vielleicht sogar disziplinär mit einer theoretisch noch immer zu ihrem Stand gehörenden Ministerin befassen, wenn diese die Rechte auf anwaltliche Beratung und freie Anwaltswahl einschränken will.
PPS: Falls es jemand nicht weiß: Auch wenn es im konkreten Fall nicht um einen Prozess geht, so sei festgehalten, dass es keine Inkompatibilität für einen Rechtsanwalt gibt, in einem Strafverfahren mehrere Klienten zu vertreten, wenn die alle auf der gleichen Seite stehen und damit einverstanden sind.