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Eine der größten Lügen, die uns Arbeiterkammer, ORF und Genossen mit nervender Beharrlichkeit auftischen, ist jene von der massiven Diskriminierung von Frauen beim Einkommen. Rund ums Jahr verteilt prasseln ständig "Equal Pay Days" und ähnliche Pseudoevents auf uns ein, mit denen linke Aktivisten vorgeben, beweisen zu können, dass Frauen beim Einkommen angeblich um 18 Prozent diskriminiert würden, auch wenn sie formal Vollzeit arbeiten. Aber die gleichen Gruppen, die sich da so feministisch geben, verraten ausgerechnet dort die Interessen der österreichischen Frauen, wo diese wirklich Unterstützung brauchen würden.
Der "Equal Pay Days"-Schmäh ist aus mehreren – schon oft nachgewiesenen Gründen – eine Lüge,
Es ist aber auch eine Lüge, wenn immer wieder behauptet wird, die Arbeit von Frauen in Familie und Haushalt würde nicht honoriert. Das ist freilich viel weniger Mitmenschen klar als die zuvor aufgelisteten Fakten. Das ist nicht nur deshalb eine Lüge, weil die vorherrschende Arbeitsaufteilung ja in den allermeisten Fällen freiwillig und im Konsens getroffen wird.
Diese Behauptung ist vielmehr auch rein rechtlich falsch, wie sich insbesondere im Konfliktfall zeigt. Der Unterhalt – nach einer Scheidung, aber auch in aufrechter Ehe – wird immer nach dem Geldeinkommen des besser Verdienenden, also meist des Mannes berechnet. Das Nettoeinkommen wird also immer nach einem bestimmten Prozentsatz geteilt. Sobald Kinder da sind, bleibt dem Mann meist nicht einmal die Hälfte. Mit anderen Worten: Eine Ehefrau verdient automatisch und mit Rechtsanspruch mit, egal wer den Geschirrspüler befüllt. Umso mehr, je größer der scheinbare Gehaltsunterschied ist.
Noch deutlicher ist die Lage, wenn nach einer Scheidung der gesamte Familienbesitz aufzuteilen ist. Dieser wird von den Gerichten nämlich immer genau der Hälfte nach geteilt! Egal, ob er nur aus einem klapprigen Auto (beziehungsweise dessen Wert) oder aus einem viele Millionen umfassenden Vermögen oder aus Immobilien besteht, bei denen sich beispielsweise nur der Mann ins Grundbuch eintragen hat lassen: Die Frau bekommt immer die Hälfte, und zwar auch dann, wenn sie immer "nur" Hausfrau gewesen ist und er ein erfolgreicher Geschäftsmann. Von dieser Hälfte-Teilung sind lediglich jene Werte ausgenommen, die einer der beiden schon vor der Ehe besessen hat oder die er einseitig während der Ehe geschenkt bekommen, beziehungsweise geerbt hat, etwa nach einem Todesfall in der Herkunftsfamilie.
Das erstaunt zwar viele Männer, die in eine Scheidung geraten. Das ändert aber nichts am Ergebnis. Zwar versuchen manche Männer, da betrügerisch Geld auf die Seite zu bringen, aber es ist letztlich nicht sehr ratsam, ins Gehege mit der Strafjustiz zu kommen (zumindest dann nicht, wenn diese wieder beginnen sollte, statt Politik zu machen ihrer eigentlichen Aufgabe nachzugehen).
Dazu kommt noch, dass der eheliche Wohnsitz oft ganz der Frau zu überlassen ist, wenn diese dort die – ja meist auch nach der Scheidung ihrer Obsorge anvertrauten – gemeinsamen Kinder betreut.
Das bestätigt aber ganz klar: Die Arbeit des Mannes als Arbeitnehmer oder Unternehmer und die der Frau als Haushalts- und Kindermanagerin sind für die Familiengerichte völlig gleichwertig.
Nur für einen anderen Bereich sind sie das skandalöserweise nicht: für die Pensionsversicherung. Eigentlich müsste auch dort ein "Splitting" ebenso wie bei den in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerten obligatorisch sein, also die völlig gleichmäßige Aufteilung aller Pensionsansprüche ("Pensionszeiten"), die während der Ehe durch Einzahlung in die Versicherung entstanden sind, egal ob der Mann oder die Frau da mehr eingezahlt hat.
Das müsste eigentlich schon aus der Analogie zur Vermögensteilung auch für den Verfassungsgerichtshof eine Selbstverständlichkeit sein. Ist es aber nicht (auch der politisiert halt lieber, als sich um die echte Gleichberechtigung zu kümmern). Und ebensowenig ist es erstaunlicherweise für jene Parteien eine Selbstverständlichkeit, die sich tagaus, tagein als radikalfeministisch ausgeben. Damit fördern sie all jene Konstruktionen, wo Männer mit Gestaltungsmöglichkeit lieber viel Geld in ihre persönliche Altersvorsorge als in das zu teilende Einkommen lenken (was ja auch bei staatlichen Pensionen durch Überzahlung möglich ist).
Sie sind damit direkt für die Altersarmut von Frauen verantwortlich, die ohne Splitting oft nur eine sehr kleine Pension haben. Der Grund des Desinteresses von FvGH und SPÖ an einer Einführung des Splitting ist klar: Frauen, die sich der Familien- und Kinderarbeit gewidmet haben, zahlen ja keine Arbeiterkammer- und Gewerkschaftsbeiträge, tragen also nicht zur Finanzierung der Kosten der sozialdemokratischen Parteien bei. Und Verfassungsrichter – also die anderen, die das Splitting durchsetzen könnten – haben ja in aller Regel eine weit höhere Eigenpension als ihr (weiblicher oder männlicher) Partner. Und die Wirtschaft will lieber die Frauen als Arbeitnehmer nutzen denn sie als Anspruchsberechtigte eines Pensions-Splittings zu sehen.
Verlogen bis zum Exzess.