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Österreich hat einen neuen "Staatsschutz". Er soll viel effizienter sein und viel besser ausgestattet werden als sein Vorgänger, der "Verfassungsschutz". Das ist nur sehr zum Teil positiv zu werten – selbst wenn die Behörde wirklich effizienter werden sollte. Solche Institutionen wie ein Geheimdienst sollten von den Bürgern grundsätzlich skeptisch beobachtet werden, denn sie sind von ihrer ganzen Idee her immer etwas sehr Zwiespältiges.
Positiv ist gewiss alles, was die Bürger dieses Landes gegen Bedrohungen schützt. Am wichtigsten ist der Schutz der Österreicher gegen Bedrohungen von außen – aber dafür ist eigentlich ja schon das Bundesheer da, samt seinen beiden mehr oder weniger guten Geheimdiensten, wovon sich ja einer nur um die Bedrohungen von außen kümmern sollte. Daher wäre es jedenfalls für das Ziel eines effektiven Schutzes dieses Staates das weitaus Wichtigste, das Bundesheer besser aufzustellen. Woran aber mit ganz wenigen Ausnahmen die Politik des Landes seit langem nicht interessiert war und ist. Die Bürger freilich auch nicht sonderlich, die naiverweise oft glauben, dass einem eh nichts passieren kann, wenn man einem ausländischen Übeltäter zuruft: "Halt! Wir sind ja neutral!"
Dieser neue "Staatsschutz" hat also primär die Aufgabe, innerösterreichischen Bedrohungen nachzugehen. Klar ist freilich, dass internationale von nationalen Bedrohungen nicht zu trennen sind – siehe etwa im Inland rekrutierte oder aus dem Ausland einsickernde islamistische Terrorkämpfer.
Viel weniger klar ist, was eigentlich innerösterreichische Bedrohungen sind, vor denen der Staat sich – oder eigentlich die Bürger schützen muss. Wo er also legitimiert ist, nicht erst im Nachhinein einer Tat durch Justiz und Polizei, sondern schon im Vorfeld durch Beobachtungen aktiv zu werden, damit er sich bemüht, dass Gefahren nicht zu Aktionen führen.
Hier wird es mehr als heikel, auch wenn man die simpel gestrickte Medienargumentation ablehnt, die nach jedem Zwischenfall oder Anschlag Staatspolizei/Verfassungsschutz/Staatsschutz automatisch vorwirft, sie hätten die Tat doch verhindern müssen. Aber die Gefahr ist groß, dass der Staatsschutz die Bürger im Interesse der Mächtigen unter Kontrolle hält. Zu diesem Zweck kann der Staat ja im Grund jeden einzelnen Staatsbürger zur potenziellen Gefahr erklären und ihn überwachen. Man kann es ja theoretisch tatsächlich – unter Vorschützen der nötigen Paranoia – bei niemandem total ausschließen, dass er nicht eines Tages eine Bombe zündet, weil ihn irgendetwas stört.
Daher bräuchte jeder Geheim- oder Nachrichtendienst (auch diese beiden Begriffe gehen übrigens schwimmend ineinander über) strenge Kontrolle, dass da kein Missbrauch stattfindet. Dass er wirklich nur gegen echte Gefahren zu schützen versucht, dass er niemals zum Einschüchterungs- oder Überwachungsinstrument gegen die Bürger wird.
Nur: Wer kann, wer soll das machen? Die Politik? Die Bürokratie? Die Regierung? Das Parlament? Da liegt bei jeder Variante die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs durch die Kontrolleure selbst auf der Hand!
Bei Regierung oder Bürokratie als Kontrollinstanz ist die Gefahr einer zusätzlichen Machtakkumulation eindeutig. Dort wird man oft durchaus mit einem Missbrauch der Möglichkeiten eines Geheimdienstes einverstanden sein – wenn dieser nicht gar von der Regierung selbst losgeschickt worden ist. Soll hingegen das Parlament kontrollieren, ist wiederum die Gefahr gewaltig, dass da nicht nach echtem Missbrauch gesucht wird, dass da nicht das Staats- und Bürgerinteresse im Mittelpunkt steht, sondern dass dabei – wie zuletzt in den unsäglichen Untersuchungsausschüssen – von der ersten Sekunde an nur danach gesucht wird, womit man parteipolitisch punkten kann.
Vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt: Von den vorhandenen Institutionen sind am ehesten Richter dazu geeignet, solche Missbrauchskontrolle ordentlich zu machen. Nach den Erfahrungen mit der dramatischen Politisierung und dem ideologischen Machtmissbrauch in der Justiz, vor allem in Korruptionsstaatsanwaltschaft und Verfassungsgerichtshof, ist das Vertrauen in die Justiz dramatisch geschrumpft. Das ist nicht nur bei mir der Fall, sondern in der gesamten Bevölkerung, wie Umfragen eindeutig beweisen. Dort hat man viel mehr Vertrauen in die Polizei als in die Justiz (noch viel weniger in die Politik oder gar in die Medien …).
Dieses Misstrauen wächst auch durch die jetzige Namensänderung. Denn jetzt ist gemäß dem neuen Titel des Geheimdienstes nicht mehr die Verfassung zu schützen, sondern der ganze "Staat". Theoretisch sind das zwar wir alle. Aber im wirklichen Leben bedeutet "Staatsschutz" immer nur Schutz der Staatsorgane, vor allem der Politik – und zwar meist gegen das eigene Volk.
Besonders gefährdet ist das Volk durch diesen Politikerschutz dann, wenn es wagt, unzufrieden zu sein. Dann kann es ihm sehr schlecht ergehen, wie es etwa die Bürger von Belarus, von Russland, von Myanmar, von China, von Kuba, von Venezuela und von vielen anderen Ländern erfahren mussten.
Auch bei den vielen Worten rund um den neuen österreichischen Staatsschutz kommt das Volk nicht vor, obwohl es theoretisch laut Verfassung das oberste Staatsorgan ist, von dem das ganze Recht ausgeht. Theoretisch eben. Vor allem linke Angehörige der politmedialjustiziellen Machtschicht, aber auch viele andere können nur lachen, wenn man auf die Rechte des Volkes gegen den Staat verweist.
Würde man das Wort "Staatsschutz" wirklich ernst meinen, dann müsste dieser erstens den Schutz auf das Staatsvolk konzentrieren. Dann müsste er zweitens noch auf etwas anderes achten, von dem schon überhaupt nicht die Rede ist: nämlich auf den Schutz des Staates gegen ökonomische und gesellschaftliche Bedrohungen. Dabei kann es überhaupt keinen Zweifel geben: Wer Österreich wirklich schützen will, der müsste auch an die katastrophalen Folgen der rapiden Überalterung denken, an die Islamisierung, an die rapid steigende Verschuldung auf dem Rücken von viel zu wenigen Kindern, an die ungehinderte Massenzuwanderung aus mit Österreich völlig inkompatiblen Kulturen. Um nur die schlimmsten Bedrohungen zu nennen.
Der einzige Verfassungsschützer, der auch solche Gefahren wirklich auf dem Radarschirm hatte, der musste deswegen prompt gehen. Die Regierung hat es nicht ertragen, dass sich da einer nicht als Instrument der Mächtigen verstehen wollte, sondern des Volkes, dass da einer die ganze Nation schützen wollte. Das war der Deutsche Hans-Georg Maaßen.
Was braucht es für einen solchen echten Staatsschutz, der sich nicht nur als bloßer Politikerschutz versteht? Da gibt es zwar kein Patentrezept. Es müsste wohl eine bunte Mischung aus folgenden Faktoren sein:
Denn diese Freiheit ist mehr bedroht als seit langem. Dabei ist es kein Trost, dass es in vielen anderen – auch westlichen – Ländern genauso schlecht um die Freiheit steht:
Das alles – und hier ist nur das Wichtigste genannt – wird aber diese "Staatsschützer" nicht interessieren. Sie stehen, wie auch die Höchstgerichte, ganz automatisch auf der Seite der Macht. Dabei sind Freiheit und damit die Meinungsfreiheit die wichtigsten und daher eigentlich an erster Stelle zu schützenden Grund- und Verfassungsrechte. Aber das begreifen ja wohl auch die neuen Chefs nicht, die reine Beamtenkarrieren gemacht haben, die übrigens auch sonst nicht sehr vertrauenswürdig wirken. Und selbst wenn sie es begreifen sollten, fehlt ihnen, nach allem, was man über sie weiß, das notwendige Standing. Sie sind vom Vertrauen der Politik abhängig, und das Vertrauen der Bürger kann ihnen egal sein.
Deshalb werden wir mit Sicherheit weiterhin einen Politikerschutz und keinen Bürgerschutz haben, also keinen richtig verstandenen Staatsschutz. Nur wird es halt teurer werden als bisher.
Aber trotz dieser gewaltigen Skepsis verdienen sie – vorerst – noch immer mehr Vertrauensvorschuss als Gerichte, Parlamente oder ihre Vorgänger.