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Warum sich Sebastian Kurz jetzt fürchten sollte

Das Urteil nicht über, sondern gegen H.C. Strache sollte den Bundeskanzler das Fürchten lehren. Wenn die dünne Suppe, die die WKStA zusammenbraut, dem "richtigen" Richter vorgesetzt wird, dann muss sie der Angeklagte in jedem Fall auslöffeln. Die Justiz – gedacht als einer der drei Stützpfeiler der Republik – hat daran Gefallen gefunden, ihre unkontrollierbare Macht im Staat auszuleben: Sie lernt, wie man Wahlergebnisse "korrigiert".

Dieses Tagebuch hat schon mehrmals auf den Aberwitz der Strache-Klage in Sachen "Gesetzeskauf" hingewiesen – nichts von dem, worauf sich nun die Verurteilung gründet, hält auch nur der einfachsten Logik stand: Strache hätte im Alleingang – und wenn er sich noch so angestrengt hätte – niemals einen Gesetzesantrag durchsetzen können – also war offensichtlich der gesamte Nationalrat an dem "Gesetzeskauf" beteiligt. Was bereits die bedenkliche Tatsache schafft, dass hier die roten Staatsanwälte im Verein mit der willigen Richterin einen Gesetzesbeschluss freier Mandatare bekämpft und sich damit über die Legislative erhebt. In anderen Ländern nennt man so etwas einen Putsch – wie es auch der von der rot-grünen WKStA unter tätiger Assistenz der Justizministerin von Pilzens Gnaden erlegte Spitzenjurist Pilnacek genannt hat.

Hat sich darüber hinaus niemand gefragt, wieso die Spende vulgo "Kaufsumme" abgeliefert wurde, als überhaupt nicht klar war, ob die Gesetzesänderung zustande kommt – und nicht erst, bei "erbrachter Leistung", wie etwa der Heumarkt-Spekulant Tojner es bei seinen Zahlungen an den Grünen Christoph Chorherr gehalten hat: Er zahlte erst, wenn "Vassi" (die grüne Vize-Bürgermeisterin Vassilakou) und Chorherr "brav" umgewidmet hatten.

Und schließlich: Bei der angeblich gekauften Gesetzesänderung handelt es sich nur um die Beseitigung einer evidenten Ungleichbehandlung. Wenn also die Richterin ihr Urteil darauf gründet, dass ihr Straches Beschäftigung mit einem "Randthema" verdächtig erscheint, dann sollte der Staatsbürger alarmiert sein: Für (hoffentlich nur) eine Richterin ist Gleichbehandlung ein "Randthema"? Das hat sie ja auch mit ihrer Verurteilung Straches gezeigt. Denn wir lernen: So absurd kann eine Anklage gar nicht gestrickt sein, dass ein nicht-linker Politiker nicht in jedem Fall schuldig gesprochen wird. Vor dem Gesetz sind alle gleich, mit Ausnahme von bürgerlichen Politikern – zumindest, wenn es nach der linken Justiz geht.

Man hört schon, wie die Messer für Kurz und Blümel gewetzt werden. Schließlich schafft es die vereinte Opposition mit all ihren Hilfsbataillonen in ORF und Zeitungen nicht, Kurz wegzukriegen. Dafür werden sie einen Richter brauchen. Der kann den Wählerwillen dann endlich weg-urteilen.

Vladimir Putin lässt grüßen.

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