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Wir brauchen Gesetze, keine Untersuchungskommissionen

Sie sind unerträglich, diese Heuchler. Jetzt tun sie rund um ein besonders grässliches Verbrechen nach der Reihe so, als ob das Hauptproblem beim Mord an der 13-jährigen Leonie irgendein Fehler irgendeiner Behörde, irgendeines Sozialamts, irgendeines Verwaltungsgerichts wäre. Und dass ohne diesen Fehler nichts passiert wäre. In Wahrheit versuchen sie halt irgendwie zu reagieren, weil momentan der Druck der Öffentlichkeit besonders groß geworden ist. Dabei schauen sie sonst bei den vielen tausenden anderen Einzelfällen immer weg. Dabei hätten sie es in der Hand, die notwendigen Verfassungsgesetze zu erlassen, um den Hauptschuldigen an der Migrationskatastrophe, den Verfassungsgerichtshof, in die Schranken zu weisen. Besonders widerlich ist die Heuchelei bei Rot und Pink. Aber die Rolle der anderen Parteien ist kaum besser.

Lediglich die Grünen sind Heuchelei-frei – dafür umso widerlicher in ihrer Haltung. Denn sie finden eh alles in Ordnung. Sie tun nicht einmal so, als ob sie einen Handlungsbedarf sehen würden (außer den, dass man gegen alle "Männer" vorgehen müsse).

Aber auch in Hinblick auf die anderen Parteien kann man fast wetten: Wenn in ein, zwei Wochen die Aufregung abebben wird, werden auch sie sich wieder anderen Dingen zuwenden. Und sie werden keinerlei relevante Gesetze beschließen, geschweige denn die eigentlich notwendigen Verfassungsgesetze.

Zuerst zu den Heuchlern. Der Neos-Abgeordnete Scherak schlägt jetzt vor, die Maximaldauer eines Asylverfahrens bis zur zweiten Instanz mit 180 Tagen zu begrenzen. Der Vorschlag des letzten nicht linksradikalen Neos-Politikers klingt zwar zumindest interessant. Aber in Wahrheit ist das nur ein Wortgeklingel, keine Lösung. Denn es gibt auf nichts eine Antwort:

  • Was passiert, wenn das durch die Unmenge an Asylverfahren völlig überlastete und von zahllosen VfGH-Schikanen behinderte Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz eben nicht fertig sein sollte?
  • Wird dann auf jeden Fall abgeschoben?
  • Oder müssen wir warten, bis es auch eine saftige Strafverurteilung für einen solchen Nicht-Asylanten gibt, damit es erst dann zur Abschiebung kommt?
  • Was ist, wie im aktuellsten Fall, mit (angeblich) jugendlichen Asylwerbern?
  • Soll es auch weiterhin die Möglichkeit von "subsidiärem Schutz" geben? Dieser ist ja in Wahrheit der Hauptmechanismus geworden, mit dem es illegale Migranten gerade aus den problematischsten und gewaltaffinsten Ländern schaffen, trotz rechtskräftiger Abweisung ihres Asylantrages dauerhaft in Österreich zu bleiben.
  • Scherak sagt nicht einmal, was er mit der seltsam anmutenden Forderung meint, die Asylverfahren sollen "fairer" werden. Fairer zu Österreich oder zu einem Schmähs erzählenden Asylwerber? "Fairness" klingt nach einem Tarnwort, das verbergen soll, wenn man eine noch mehr linkslastige Justiz fordert.

Endgültig zur Heuchlerpartie verkommen die Neos aber, wenn man sich an das skandalöse Verhalten einer anderen ihrer Abgeordneten erinnert, nämlich an jenes der Frau Krisper, die im Schutz ihrer parlamentarischen Immunität eine illegale Demonstration samt Blockadeaktion gegen eine polizeiliche Abschiebung veranstaltet hat. Anlass war die Abschiebung einer Familie, gegen die es im Laufe von zehn Jahren nicht weniger als fünf rechtskräftige Abweisungen eines – meist identischen! – Asylantrags samt Ausreiseaufträgen gegeben hatte. Für die Frau Krisper offenbar noch immer zuwenig.

Solange Scherak nicht sagt: "Krispers Verhalten war und ist ein Skandal", sind die Neos keine Sekunde ernst zu nehmen.

Ähnlich verlogen sind die Sozialdemokraten. Sie haben gerade erst bei ihrem in die Hose gegangenen "Jubel"-Parteitag für Rendi eine Resolution beschlossen, "dass Österreich keine Abschiebungen in Krisenregionen" durchführen darf. Dabei haben sie sogar ausdrücklich Afghanistan als Beispiel für eine solche Krisenregion genannt, in die nicht abgeschoben werden dürfe. Nachdem ihnen diese Resolution Stunden später angesichts des Falls Leonie ziemlich peinlich geworden ist, haben sie einen Parteisekretär ausgesandt, um zu beteuern, dass man damit eh nicht Asylwerber gemeint hätte, "die schwere Straftaten begangen haben". Nur: Gesagt haben sie das nicht, sie haben es nicht einmal angedeutet. Sie haben vielmehr eindeutig ein Verbot aller Abschiebungen nach Afghanistan beschlossen.

Und auch jetzt geht es ihnen nur um "schwere Straftaten". Ihrer Logik zufolge muss also auch ein abgewiesener Asylwerber zuerst jemanden umgebracht haben, bevor man ihn abschieben kann. Was kümmert es einen Sozialdemokraten, dass sich die Österreicher eigentlich etwas ganz anderes erwarten würden …

Dem Burgenländer Doskozil ist da jetzt der Kragen geplatzt. Er hat seine Partei öffentlich zur "vollkommenen Kooperation" mit der Regierung bei einer konsequenten Migrationspolitik aufgefordert. Schön wär's, aber Doskozil gilt in seiner Partei als Außenseiter, den man prinzipiell ignoriert.

ÖVP und FPÖ finden zwar scharfe Worte. Aber auch sie sind nicht glaubwürdig, solange sie nicht sehr konkrete und mutige Gesetzesanträge vorlegen. Denn das, was man derzeit von ihnen sieht, ist (noch?) in keiner Weise ausreichend:

  • ÖVP-Ministerin Edtstadler veranstaltet Runde Tische mit viel guten Worten, aber ohne klares Ergebnis, und fällt ansonsten dadurch negativ auf, dass sie nur von der Abschiebung "straffällig" gewordener Asylwerber spricht – was zu wenig ist, aber immerhin weit mehr als die SPÖ, die nur nach "schweren" Straftaten abschieben will.
  • Und die FPÖ bringt zu absolut jeder politischen Frage seit einiger Zeit wie eine hängengebliebene Schallplatte immer nur das gleiche zusammen: Hassausbrüche gegen Sebastian Kurz. Ziemlich dürftig.

Die ÖVP als größte und einzige Regierungspartei, die in Sachen Migranten handlungswillig ist, steht aber jetzt tatsächlich vor einem Riesenproblem und unter massivem Handlungszwang. Sie muss trotz der Koalition mit den Grünen sehr konkret werden. Sie muss wissen, dass ihre Glaubwürdigkeit beim Teufel ist, wenn sie sich von den Grünen und deren linksradikaler Justizministerin wieder von konkreten Parlamentsbeschlüssen abhalten lässt. Oder wenn es bloß Wischiwaschi-Gesetze gibt, die nichts ändern.

Immerhin gäbe es ja für eine zum Handeln entschlossene ÖVP zusammen mit der FPÖ, mit dem Scherak-Flügel der Neos und mit dem Doskozil-Flügel der SPÖ eine klare Zweidrittelmehrheit für konsequente Maßnahmen – sofern die anderen nicht alle schamlos gelogen haben. Und unter den Bürgern gibt es eine noch viel klarere Mehrheit. Man müsste nur einmal im Parlament zielführende Gesetzesvorlagen einbringen.

Bei einem gesetzgeberischen Kampf gegen die illegale Migration muss man auch berücksichtigen, dass die Verwaltungsgerichte asylantenfreundlicher sind als die polizeilichen Asylbehörden, aber dass der Verfassungsgerichtshof als Hauptübel noch viel asylantenfreundlicher ist als das Bundesverwaltungsgericht. Weshalb man insbesondere diesem durch glasklare Gesetze den Rücken gegen den VfGH stärken müsste, damit es sich auf seine eigentlichen Aufgaben im Kampf gegen den Asylmissbrauch konzentrieren und von den ständigen Grabenkämpfen gegen das Verfassungsgericht befreien kann.

Diese konkreten Verfassungsgesetze und eine ernsthafte Migrationspolitik müssten  etwa Folgendes vorsehen, wenn es nicht nur um Scheinlösungen gehen soll, wenn Österreich so tatkräftig gegen den Asylmissbrauch vorgehen will wie einige andere Länder:

  1. Alle rechtskräftig abgewiesenen Asylwerber sind ausnahmslose und sofort abzuschieben, ohne dass diese (beziehungsweise die hinter ihnen stehende Szene aus Justizministerium und NGOs) vorher noch irgendwelche Verzögerungstaktiken einsetzen können, wie etwa die ständigen Beschwerden und Anrufungen von Höchstgerichten.
  2. Die Institution von "subsidiär Schutzberechtigten" ist abzuschaffen, mit der Asylwerber trotz Abweisung ihres Asylantrags dauerhaft in Österreich bleiben können, weil die Zustände in ihrer Heimat nicht gerade mitteleuropäische Qualität haben.
  3. Österreich setzt alle jene Maßnahmen zum Stopp der Massenmigration und zur Erhöhung der Abschiebungen um, die irgendein anderes EU-Land praktiziert. Ob das nun Dänemark oder Ungarn, ob es Tschechien oder Griechenland ist, die uns da voraus sind.
  4. Dabei wird endlich auch ernsthaft an der Umsetzung des von Sebastian Kurz vor Jahren versprochenen, aber nie realisierten australischen Modells gearbeitet, also an der – wohl nur gemeinsam möglichen – Schaffung von Anlandeplattformen außerhalb Europas (die Kosten dafür – etwa auch für die "Motivation" des betreffenden Landes – wären locker hereinzubringen, würde man sich so ja die hunderttausenden Euro für jeden einzelnen "jugendlichen" Flüchtling ersparen, der viele Jahre den Sozialstaatseinrichtungen auf der Tasche liegt).
  5. Intensives Ziel auf europäischer Ebene muss sein, dass in der EU nur noch Menschen aus unmittelbaren Nachbarländern überhaupt einen Asylantrag stellen können.
  6. Alle Ausreisepflichtigen sind ab Rechtskraft in Schubhaft zu nehmen, damit sie nicht jahrelang untertauchen können.
  7. Es wäre völlig sinnlos, auf Deutschland oder die EU-Kommission zu warten. Das wäre eine widerliche Verhöhnung der Österreicher und würde nichts bringen.

Jene, die da jetzt sagen "Man kann doch nicht wegen eines Einzelfalls, der ja nur ungeplant aus dem Ruder gelaufen ist, gleich so scharf werden", sollten sich endlich bewusst werden, dass wir es keineswegs nur mit einem Einzelfall zu tun haben.  Die Statistiken zeigen vielmehr eine beängstigende und überproportionale Häufung von Verbrechen – ob nun islamistischer, sexueller oder drogenhändlerischer Bauart – durch Afghanen, Syrer, Nigerianer oder Somalis.

Die Beschwichtiger mögen sich nur fünf Minuten jene "Einzelfälle" zu Gemüte führen, die da alleine binnen der letzten Stunden bekannt geworden sind (ohne dass ich lange recherchiert hätte):

  • Der 18-Jährige Tatverdächtige im Fall Leonie war schon dreimal gerichtlich verurteilt und elfmal polizeilich angezeigt worden (was ja meist auf ein Vielfaches von nie aufgeflogenen Delikten hindeutet). Aber kein einziges Mal sind diese Verurteilungen und Anzeigen medial berichtet worden. Daher wurde auch nie berichtet, dass der Afghane von einer Verurteilung zu zehn Monaten nur drei hat absitzen müssen.
  • Der 23-jährige Tatverdächtige ist fünfmal angezeigt und zu 24 Monaten verurteilt worden. Vor zwei(!!) Jahren ist er zur Verhandlung über seine eigene Beschwerde gegen eine Ausreise-Anordnung nicht erschienen. Worauf das Gericht das Verfahren einfach einstellte (statt der Polizei den Auftrag zur Abschiebung zu geben). Und der Typ ist konsequenzlos im Land geblieben.
  • Der 16-jährige Tatverdächtige hat nicht einmal teure Schlepper für die Flucht bezahlen müssen. Er ist vielmehr mit Hilfe der "Familienzusammenführung" in die Republik geholt worden.
  • In Oberösterreich hat ein 15-jähriger ungenannter Herkunft jüngere Schulkollegen mit dem Messer verletzt und bedroht.
  • In der Strafanstalt Stein hat ein Syrer einem Afghanen einen zehn Zentimeter langen und beinahe tödlichen Schnitt im Halsbereich zugefügt.
  • In Wien-Ottakring gerieten zwei Syrer im Streit um eine Frau in eine schwere Rauferei, wobei es auch zu Drohungen mit einem Messer kam. Statt einer Festnahme wurde gegen einen der Männer ein Annäherungsverbot gegenüber der Frau ausgesprochen.
  • Ebenfalls in Ottakring ist eine griechische Gruppe aufgeflogen, die ein illegales Glücksspielcasino mit nicht weniger als 18 Automaten betrieben, Strom gestohlen und einen Notstandshilfebezieher als Aufpasser bezahlt hat (aber gleichzeitig macht die Justiz einer Gruppe von Polizisten gerade einen für diese existenzgefährdenden Prozess, weil sie bei der Razzia in einem ebenfalls illegalen Casino gegen den tschetschenischen Betreiber zu grob vorgegangen sind).
  • Bei gleicher Gelegenheit hat die Polizei ein paar Meter weiter gleich drei weitere illegale Automaten ausgehoben.
  • In Wien-Liesing hat eine "russische Staatsbürgerin" (was in aller Regel auf tschetschenische Herkunft hindeutet) ihre drei Kinder geschlagen und ebenfalls mit einem Messer bedroht.

Binnen weniger Stunden gemachte Blitzlichter aus dem "Rechtsstaat" Österreich, wo die sich für unangreifbar ansehende Justiz damit ausgelastet ist, von als Hauptfeind angesehenen Politikern Handys und Computer zu beschlagnahmen.

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