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Doppelter FPÖ-Skandal: einmal Täter, einmal Opfer

Diese Stunden gehen als mehrfache Katastrophe in die Geschichte der FPÖ ein. Sie steht gleich zweimal im Mittelpunkt gewaltiger Skandale. Dabei ist sie einmal eindeutig Täterin, einmal eindeutig Opfer. Daran ändern auch die krausen Verzerrungen der österreichischen Szene nichts, wo die einen die Freiheitlichen immer nur als Täter sehen können (selbst wenn das mit einem gewaltigen Schaden für den Rechtsstaat verbunden ist), wo auf der anderen Seite die Freiheitlichen und ihr Umfeld sich selber immer nur als das arme Opfer sehen wollen. Freilich: Schaden werden ihr beide Skandale.

Zuerst zu jenem, wo die Freiheitlichen ganz eindeutig Täter sind. Sie haben durch ihr grob provozierendes, alle Ansteckungsgefahren durch das Corona-Virus ignorierendes Verhalten ausgerechnet über den ohnedies extrem problematischen parlamentarischen Untersuchungsausschuss für einen heftigen Corona-Cluster gesorgt. Da die Infektion auch drei andere Parteien (Grün, Rot und Pink) getroffen hat, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass der Infektionsweg über diesen Ausschuss gegangen ist.

Das besonders Widerlich-Pikante an der Ansteckungskette: Sie dürfte bei einem Umtrunk nach der letzten Ausschusssitzung im Parlament passiert sein, zu dem nahestehende Journalisten und alle Parteien bis auf die ÖVP eingeladen waren. Es ist mehr als bezeichnend für die verkommene Medienlandschaft dieses Landes, dass bis zum Bekanntwerden des Corona-Clusters kein einziger der teilnehmenden Journalisten über die seltsame Zusammensetzung der Umtrunk-Runde berichtet hat. Und ebenso bezeichnend ist es für den Zustand der Koalition, dass die Grünen nichts dabei gefunden haben, dort mit den Oppositionsparteien gegen den eigenen Koalitionspartner zu fraternisieren.

Ganz offensichtlich wollte dieser Kreis darauf anstoßen, dass man zuvor im Ausschuss wieder einmal Sebastian Kurz vorgeführt hat. Das ist zwar nicht wirklich gelungen. Das wird aber Blau-Rot-Pink-Grün nicht daran hindern, wieder penibel danach zu suchen, ob nicht Kurz vielleicht doch ein Wort gesagt hat, das man ihm dann als nicht ganz übereinstimmend mit irgendeinem illegal abgefangenen Handy-Chat vorhalten kann. Woraus dann die sogenannte Korruptionsanwaltschaft, die ja stets mit Gewehr im Anschlag bereit steht, wenn es gegen eine Rechtspartei geht, gleich wieder eine Monsteranklage gegen die "dunkle Rhetorik" des ÖVP-Obmannes drechseln kann.

Freilich: Zumindest eines hat die grobe Fahrlässigkeit der Blauen – vor allem die ihres Fraktionsführers Christian Hafenecker, der sich weder impfen lässt, noch eine Maske zu tragen bereit ist, – tatsächlich im Kampf gegen ihr Hassobjekt Kurz erreicht: Auch dieser musste sich in Isolation begeben, obwohl er bei dem Jubelumtrunk seiner Jäger nicht dabei gewesen ist.

Das Verhalten des Herrn Hafenecker ist rechtlich jedenfalls sehr problematisch. Ist er doch weder geimpft, noch trägt er im Gegensatz zu den meisten anderen Ausschussteilnehmern dort eine Maske. Das müssten sich Strafrechtler eigentlich genau anschauen in Hinblick auf ein Gefährdungsdelikt. Politisch ist die Rolle der Freiheitlichen in dieser Ausschuss-Sitzung überhaupt der Tiefpunkt ihres Verhaltens während der gesamten Corona-Krise. Sie war zynisch und verantwortungslos.

Dennoch sollte eine objektive Bewertung genauso offen festhalten: Mindestens genauso übel geht die sogenannte Korruptionsstaatsanwaltschaft mit ihnen um. Es geht um die WKStA-Anklagen gegen die beiden FPÖ-(Ex-)Politiker H.C. Strache und Gottfried Waldhäusl.

Der Prozess gegen den langjährigen FPÖ-Chef wird wohl nur deshalb angestrengt, weil die Staatsanwälte hoffen, wenigstens irgendetwas rechtlich Relevantes im Ibiza-Zusammenhang gegen Strache gefunden zu haben.

Inhaltlich geht es darum: Ein kleines Privatspital hat seit Jahren gegen die massive und den Gleichheitssatz der Verfassung ad absurdum führende Diskriminierung gekämpft, dass es im Gegensatz zu anderen Privatspitälern keine Direktverrechnung mit den öffentlichen Krankenkassen vornehmen durfte (wobei es natürlich nicht um die Bezahlung für Schönheitsoperationen ging, wie ausgestreut wird, sondern um eindeutig kassenpflichtige Behandlungen). Erst die schwarz-blaue Koalition hat diese Direktverrechnung ermöglicht, die lange ohne objektiven Grund von den anderen Spitälern behindert worden war, welche dadurch eine Verkleinerung des ihnen zufallenden Kuchens befürchtet haben. Anstelle der angebrachten Erleichterung über die Herstellung eines rechtmäßigen Zustands klagt die SPÖ-Außenstelle WKStA das nun als Korruption an, weil jenes Privatspital an die FPÖ auch eine – für ein Unternehmen nicht sonderlich exzessive – Spende von 10.000 Euro geleistet hatte. Das stuft die WKStA als Bestechung ein.

Diese nun von einem Gericht abzuhandelnde Anklage ist in mindestens sechserlei Hinsicht extrem problematisch.

  • Erstens ging es dabei nicht um ein "Amtsgeschäft", von dem das Gesetz ausdrücklich spricht, sondern um eine Gesetzesänderung durch den Gesetzgeber. Es ist eine staatsrechtliche Atombombe, dass Gesetzesbeschlüsse des Parlaments von roten Staatsanwälten vor Gericht gezerrt werden, dass sich damit die Judikatur zur Vorgesetzten der Legislative zu machen versucht.
  • Zweitens konnte der Gesetzesbeschluss logischerweise auch kein Alleingang Straches gewesen sein, und auch nicht einer der von ihm geleiteten Partei, da die Herstellung der Gleichbehandlung ja nur mit Zustimmung des Koalitionspartners ÖVP Gesetz hatte werden können – oder steht in der WKStA-Logik jetzt auch die ÖVP als bestochen da?
  • Drittens ist auch nach Ausscheiden der FPÖ aus der Regierungsmehrheit diese Regelung nicht geändert, ja nicht einmal thematisiert worden, was zeigt, dass offensichtlich alle die Regelung als richtig empfinden – oder stehen in der WKStA-Logik jetzt auch die Grünen als bestochen da?
  • Viertens haben auch die WKStA-Staatsanwälte nicht einmal verbal auch nur ein einziges Argument vorzubringen gewusst, warum diese Herstellung der Gleichbehandlung im Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds unberechtigt gewesen sein soll.
  • Fünftens wäre in Wahrheit die frühere Situation, wo ohne Grund ein Privatspital finanziell gegenüber den anderen diskriminiert worden ist, als rechtlich bedenklich anzusehen.
  • Da von der linksgewendeten Justiz all diese Argumente nach der Devise "Tut nichts, der Strache wird gehenkt" beiseitegewischt worden sind, tut sich jetzt sechstens die allergrößte Ungeheuerlichkeit auf: Denn nun wäre es absolut zwingend, dass auch SPÖ und ÖVP wegen des gleichen Delikts aber in Bezug auf andere Spender angeklagt werden. Das tut die WKStA aber nicht. Dabei sind bei Rot wie Schwarz die Gegengeschäfte von Parteispenden (direkte Geldzahlungen oder geldwerte Leistungen) im Gegenzug für die Erfüllung von Gesetzeswünschen schon seit vielen Jahrzehnten völlig normal!

Dieses Modell der Verquickung privater Vereine mit Parteien und Gesetzgebung ist sogar lange ganz offen als "Sozialpartnerschaft" gepriesen worden. So kommen der SPÖ sehr viele Leistungen von Gewerkschaften und Arbeiterkammer zugute, bis hin zur direkten Ausrichtung von Wahlveranstaltungen. Umgekehrt hat sich die SPÖ – solange sie in der Regierung war – immer als absolute Erfüllungsgehilfin von Wünschen, von Aufträgen des ÖGB beziehungsweise der AK benommen und diese ungeniert in Gesetzesform verwandelt. Bei der ÖVP wiederum war spiegelbildlich das Verhältnis zu Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung ganz ähnlich. Während sie oft erstaunlich wenig Interesse für Selbständige außerhalb der WKO gezeigt hat.

Es ist daher ein Rechtsstaatsskandal, dass die WKStA – wenn sie schon Gesetzesbeschlüsse als Korruption aufzugreifen wagt – das nur bei den lächerlichen 10.000 für die FPÖ anklagt, nicht aber bei den beiden anderen Großparteien, wo es um ganz andere Dimensionen geht.

Beschämend für die Kickl-FPÖ ist freilich, dass sie nicht imstande oder willens ist, das Grundmuster des üblen Spiels der WKStA zu durchschauen und anzuprangern. Ganz im Gegenteil: Sobald sich diese gegen die ÖVP richtet, jubeln die Freiheitlichen laut auf und ignorieren völlig, dass bei der WKStA ganz eindeutig der Kampf der SPÖ gegen die Rechtsparteien und nicht der Rechtsstaat die Linie vorgibt.

Dabei hätten die Freiheitlichen das spätestens seit der vorletzten Woche endlich durchschauen müssen, als die WKStA auch gegen den FPÖ-Landesrat Waldhäusl Anklage erhoben hat. Auch dort geht es um eine politische Entscheidung, die in Wahrheit richtig war: Waldhäusl hatte unbegleitete jugendliche "Flüchtlinge", die als Problemfälle und Gefahr bekannt waren, in Drasenhofen in ein gesichertes Quartier bringen lassen. Das sei laut WKStA eine Verletzung der elementaren Wohnbedürfnisse und daher Amtsmissbrauch gewesen.

Spätestens seit der Ermordung der 13-jährigen Leonie durch junge afghanische "Flüchtlinge" hat freilich ganz Österreich massive Sympathien für ein solches Vorgehen, dessen konsequente Anwendung (auch) gegenüber den vier tatverdächtigen Afghanen dem Mädchen wahrscheinlich das Leben gerettet hätte.

Nun gewiss: Strache wie Waldhäusl haben gute Chancen freizugehen, wird doch fast keiner der von der WKStA Verfolgten letztlich verurteilt. Aber erstens passiert es – siehe etwa das Grasser-Verfahren – manchmal halt doch, dass die WKStA an gleichgesinnte Richter kommt. Und zweitens fügt sie ja jedenfalls jedem Beschuldigten auch bei späteren Freisprüchen enormen Schaden zu, nämlich schon durch die (von diesem in jedem Fall zu tragenden!!) Kosten für Verteidigung und Sachverständige sowie durch die berufliche, familiäre und psychische Belastung.

Aber das ist ganz offensichtlich einer Partei wurscht oder zu hoch, deren Parteiprogramm auf die Sätze "Kurz muss weg!" reduziert worden ist. Weshalb die Linksparteien noch viele Anlässe haben werden, einander mit dem Glas in der Hand zuzujubeln. Mit oder ohne Virus.

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