Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung.
Der Putsch eines Teils der Justiz gegen eine demokratisch gewählte Regierung – oder genauer gegen den Bundeskanzler und seine Partei geht weiter. Die Kampfaktionen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die schon der Justiz-Sektionschef Pilnacek wohl zu Recht als "Putsch" bezeichnet hat, treffen nun nach der Reihe die ÖVP-Spitze. Jetzt ist Parteichef und Bundeskanzler Sebastian Kurz an der Reihe. Da man die von den Linksparteien seit Jahr und Tag krampfhaft und mit zahllosen Vorverurteilungen gesuchte Korruption der schwarz-blauen Zeit nicht und nicht gefunden hat, hat die seit langem (zusammen mit dem ORF) als Speerspitze von Rotgrün agierende Korruptionsstaatsanwaltschaft nach Finanzminister Blümel nun Sebastian Kurz direkt ins Visier genommen, und zwar wegen einer angeblichen Falschaussage. Auch das wird zwar mit 99,9-prozentiger Sicherheit nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Kurz führen. Das bringt ihn aber enorm und vermutlich auf lange in die Defensive. Was zweifellos der Zweck war.
Diese WKStA ist noch dazu berüchtigt dafür, Erhebungen schier unendlich in die Länge zu ziehen. Es war Kurz selber, der vor einiger Zeit darauf hingewiesen hat, wie sehr die Länge der WKStA-Verfahren vielen Beschuldigten beruflich schwer schadet, auch wenn diese am Ende nie verurteilt werden.
Diese Kritik ist übrigens auch schon vorher in diesem Tagebuch mehrfach mit Anführung vieler Beispiele geübt worden, bei denen staatsanwaltschaftliche Beschuldigungen den Opfern bisweilen Hunderttausende Euro an Kosten für Anwälte und Sachverständige verursacht haben, die ihnen nie ersetzt werden, auch wenn später das Verfahren eingestellt wird oder sie freigesprochen werden. Kurz, wie auch das Tagebuch, haben auch eine zweite legitime Kritik an der WKStA vorgebracht, nämlich, dass regelmäßig Akten aus dieser Staatsanwaltschaft in – mutmaßlichem – Bruch des Amtsgeheimnisses bei bestimmten Medien landen. Die Justizministerin hat sich bis heute geweigert, das eingehend untersuchen zu lassen und sich mit der lächerlichen Ausrede begnügt, dass das ja auch die Rechtsanwälte getan haben könnten.
Stattdessen ist es dieser WKStA gelungen, den vorgesetzten Oberstaatsanwalt und den zuständigen Sektionschef mit Hilfe der linksradikalen Justizministerin Zadic (die einst als Abgeordnete heftig gegen Kurz gehetzt hatte) außer Gefecht zu setzen. Jetzt hat die stramm linke Behörde freie Bahn.
Wie sehr das nunmehrige Verfahren eine eindeutige Retourkutsche, um nicht zu sagen Rache der Staatsanwälte gegen Kurz ist, bestätigen selbst sehr linke Journalisten. So beginnt einer von ihnen seinen Bericht darüber genau mit diesem Aspekt: "Der Kanzler und ÖVP-Chef hat andere Institutionen angegriffen und selbst am meisten verloren." Und später: "Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Das trifft jetzt womöglich auf Sebastian Kurz zu. Es könnte ihm zum Verhängnis werden, vor allem auch in den vergangenen Monaten versucht zu haben, die Glaubwürdigkeit der WKStA zu untergraben, sie zu diskreditieren und zu schwächen."
Genau dieser Zusammenhang zwischen der Kurz-Kritik an der WKStA und der jetzigen Anklageerhebung trifft in der Tat wohl haargenau zu. Genau dieser Zusammenhang ist aber eine grobe Rechtswidrigkeit.
Dabei war die Kurz-Kritik an der von einem grünen Ex-Abgeordneten als erstem Chef geführten und inhaltlich wie personell dauerhaft geprägten WKStA mehr als berechtigt, ist jedoch von der Justizministerin unter Verweis auf die angebliche – bei der Staatsanwaltschaft jedoch gar nicht zutreffende! – Unabhängigkeit der Justiz abgeschmettert worden. Legitim wie erhellend ist es, dazu an das alte Protokoll einer Geheimsitzung roter Juristen zu erinnern, bei der diese einst die strategische Durchdringung der Justiz in wichtigen Bereichen geplant haben. Oder an die vielen anderen hier schon aufgezählten bedenklichen Aktionen der WKStA.
Vor allem aber sollte man sich jetzt dazu genauer die aktuellen Vorwürfe der WKStA gegen Kurz anschauen, die – bezeichnenderweise – bisher einzig dem "Standard" zu entnehmen waren. Darin findet sich auf 58 Seiten ein unglaubliches Geschwurbel anstelle harter Beweise. Die eigentlich ausschließlich dem Gesetz verpflichteten Staatsanwälte zitieren lieber aus einem Buch "Dunkle Rhetorik: Manipuliere, bevor du manipuliert wirst". Und sie werfen Kurz und seinem Kabinettschef Bonelli düster vor, sie hätten im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Kargheitssignale" ausgesendet. Peinliches Gewäsch.
Das einzige Konkrete, an das sich die WKStA-Staatsanwälte klammern können, war folgender Vorfall im U-Ausschuss: Dort war Kurz gefragt worden, ob er vor der Bewerbung von Thomas Schmid für die Funktion eines Vorstands der Verstaatlichtenholding ÖBIB nie darüber gesprochen habe, dass Schmid das werden könnte. Kurz antwortete mit: "Nein, es war allgemein bekannt, dass ihn das grundsätzlich interessiert, und es war sicherlich auch so, dass immer wieder davon gesprochen wurde, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre."
Wie ist das zu bewerten? Der Antwortteil "Nein" alleine ist sicher eine Falschaussage. Durch den gesamten restlichen Teil sagte Kurz aber in Wahrheit eindeutig, wenn auch nicht wörtlich "Ja". Wenn er sagt, es sei "immer wieder" davon gesprochen worden, heißt das zweifellos genau das.
In jedem normalen Gerichtsverfahren, wo sich zwei Antwortteile so zu widersprechen scheinen, hätte der Richter intensiv nachgesetzt und mehrere Fragen hinzugefügt, bevor er auch nur im entferntesten daran gedacht hätte, die Aussage so der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Er hätte etwa gefragt:
Aber nichts davon wurde nachgefragt. Der U-Ausschuss maßt sich zwar an, jede Falschaussage wie ein Gericht bestrafen lassen zu können. Er verhält sich aber nicht einmal annähernd so.
Im Übrigen war Kurz auch bald nach dieser Aussage klar, dass er missverständlich gesprochen hat. Deshalb wollte er auch nach seinem Auftritt vor dem Ausschuss eine Korrektur des Ausschussprotokolls vornehmen und das Wort "Nein" streichen lassen. Solche Korrekturen sind im gesamten Parlamentsgetriebe gang und gäbe. Nur: Die anderen Parteien haben sie in diesem Fall nicht genehmigt. Glauben sie doch den ÖVP-Chef jetzt mit einer unrichtigen Aussage festnageln zu können. Sie wollen nämlich nicht die Wahrheit, sie wollen den Kopf von Kurz.
Dabei ist völlig klar: Mit dieser einen Korrektur wäre die Wahrheitspflicht gegenüber dem Ausschuss vollinhaltlich erfüllt gewesen. Und zwar rechtzeitig, bevor irgendein Ausschuss-Bericht auch nur konzipiert worden ist. Die WKStA verwendet aber diesen Korrekturwunsch des Bundeskanzlers groteskerweise jetzt im Gegenteil als Hauptbeweis gegen ihn!
Dabei sind solche Aussagekorrekturen nicht nur im Parlament üblich, sondern auch in vielen echten Gerichtsverfahren. Dort tätige Anwälte berichten, dass es bei Prozessen immer wieder lange nach Vernehmungen zu Protokollberichtigungen kommt. Dass dort immer wieder bei einer Folgeverhandlung jemand ausdrücklich sagen kann: Ich möchte meine Aussage vom letzten Mal präzisieren, was immer eine Korrektur, eine Änderung bedeutet.
All das macht klar, dass es in einem Rechtsstaat eigentlich nie zu einer Verurteilung von Kurz kommen dürfte, zumindest wenn es mit rechten Dingen zugeht. Selbst der Kurz nicht gerade wohlwollend gegenüberstehende "Standard" schreibt: "Tatsächlich ist die Situation für Auskunftspersonen im U-Ausschuss oft schwierig, weil viele Fragen zu unterschiedlichen Themen und zu Vorgängen in unterschiedlichsten Zeiträumen gestellt werden. Ständig finden – je nach Fraktion, die gerade mit dem Fragen an der Reihe ist – Zeit- und Themensprünge statt."
Im Übrigen ist es ja auch kein strafbarer oder rechtswidriger Tatbestand gewesen, dass Kurz mit Schmid über dessen Bewerbung und über den Aufsichtsrat gesprochen hat. Aber die eigentliche Entscheidungskompetenz über den Aufsichtsrat war beim damaligen Finanzminister gelegen. Und die Entscheidungskompetenz über den neuen Vorstand liegt beim ÖBIB-Aufsichtsrat. Sowohl der Finanzminister wie auch der ÖBIB-Aufsichtsratsvorsitzende haben klar und deutlich und unter Wahrheitspflicht gesagt, dass sie selber beziehungsweise der Aufsichtsrat die eigentlichen Entscheidungen getroffen haben. Und das ist das Einzige, was zählt. Egal, wer mit wem vorher darüber gesprochen hat.
Dennoch muss sich die ÖVP, muss sich zum Teil auch Kurz selbst enorm viele Fehler vorhalten lassen, auch wenn sie keine strafrechtlichen sind. Um nur die wichtigsten zu nennen:
Kurz ist jetzt zwar Bundeskanzler, aber ein solcher ohne Mehrheit. Zum Teil aus eigener Schuld.
ÖVP wie FPÖ ist aber gleichermaßen der Vorwurf zu machen, dass sie sich immer wieder von geschickten Intrigen der Linken auseinanderdividieren haben lassen. Diese hat dadurch erreicht, dass die eigentlich von den Wählern seit 40 Jahren kontinuierlich gewünschte Mehrheit rechts der Mitte fast nie wirksam wird. Was eigentlich gemeinsamer Verrat an den Wählern durch ÖVP oder FPÖ ist. Sie begreifen nicht, dass das strategische Ziele der Attacken gegen auch nur eine von ihnen immer war und ist, endlich eine linke Mehrheit zu installieren.
PS: Wie katastrophal es in der Staatsanwaltschaft insgesamt zugeht, zeigt absolut gleichzeitig mit den oben analysierten Ereignissen ein in der Berichterstattung des Mainstreams völlig untergegangener (oder unterdrückter) Vorfall: Ein Terrorverdächtiger, ein des Mordes im Dienste des "Islamischen Staates" verdächtiger Tschetschene, musste jetzt nach zwei Jahren U-Haft gemäß dem Gesetz freigelassen werden, weil sich die Staatsanwaltschaft zu lange Zeit gelassen hat, um ihn vor Gericht zu stellen. Das ist absolut unfassbar, aber doch irgendwie logisch, wenn in der Staatsanwaltschaft alle Nichtlinken entfernt werden, und man lieber Anklageschriften gegen "dunkle Rhetorik" fabuliert.
PPS: Wer sich wundert, was eine angebliche inkorrekte Aussage in einem Parlamentsausschuss eigentlich mit "Wirtschaft" oder "Korruption" zu tun hat, der übersieht, dass diese WKStA die "Kompetenzkompetenz" hat. Sie kann also alles an sich ziehen, was sie mag. In einem ordentlichen Rechtsstaat würde freilich eine Behörde, die einen so direkten Konflikt mit einem Politiker hat, eine Anzeige gegen diesen Politiker sofort an eine andere Staatsanwaltschaft abtreten (beziehungsweise erst gar nicht an sich ziehen), weil sie selbst befangen ist. Aber in Österreich … Und bei dieser Ministerin …
PPPS: Es gibt nichts in diesem Land, was nicht auch hell auflachen ließe: Ausgerechnet diese Korruptionsstaatsanwaltschaft hat jetzt in einer Stellungnahme zu einem Entwurf eines neuen Wettbewerbsgesetzes davor gewarnt, dass dadurch Leaks aus dem Wirtschaftsministerium möglich werden könnten, dass also Geheimes an die Öffentlichkeit dringen könnte. Davor kann und soll wirklich jeder in diesem Staat warnen. Nur bitte diese Behörde nicht!
PPPPS: Das erinnert mich persönlich daran, dass ich vor vielen Jahren von der damaligen Außenministerin direkt aufgefordert worden bin, mich um die Leitung der Diplomatischen Akademie zu bewerben. Die Entscheidung hat dann aber eine Kommission mit einigen seit langem mit mir auf Kriegsfuß stehenden Teilnehmern getroffen. Gegen mich. Dabei hatte ich gedacht, dass die Kompetenz zur Entscheidung beim zuständigen Minister liegen würde ...