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Der Putsch: die nächsten Etappen, diesmal gleich in Serie

Das Vorgehen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Sebastian Kurz erfolgt, ohne dass diese Behörde für das Delikt einer angeblich falschen Aussage überhaupt zuständig wäre. Darin sehen Juristen ein weiteres starkes Indiz für den massiven Verdacht, dass in Österreich erstmals seit 1950 ein Putsch im Gange sei. Dieser Vorwurf ist ja auch schon lange vor der Einleitung des Verfahrens gegen Kurz von Justiz-Sektionschef Pilnacek erhoben worden, den mittlerweile die grüne Ressortführung prompt suspendiert hat. Zusätzliche Bestätigung findet dieser Vorwurf in dem auffallenden Umstand, dass ohne diese Suspendierung normalerweise Pilnacek selber wie auch der gleichfalls von den Grünen kaltgestellte Oberstaatsanwalt Fuchs in erster Linie dafür zuständig gewesen wären, aus dieser Unzuständigkeit die Konsequenzen zu ziehen. Diese hätten höchstwahrscheinlich darin bestanden, die von Rotpink erstattete Strafanzeige gegen Kurz an die eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft Wien weiterzuleiten. Und eine weitere Bestätigung für den Putsch-Verdacht findet sich in der Einleitung eines Verfahrens dieser WKStA gegen eine ÖVP-Abgeordnete wegen eines Vorwurfs, der auch gegen viele andere Abgeordnete insbesondere der SPÖ erhoben werden könnte. Aber nicht wird.

Nachdem Pilnacek wie Fuchs aus dem Weg geräumt sind, ist es beklemmenderweise die grüne Ministerin selber, die den Fall Kurz  der WKStA entziehen hätte können (und wohl auch müssen). Was Frau Zadic in konsequenter Fortsetzung ihres bisherigen Verhaltens aber nicht getan hat.

Eindeutige Tatsache ist, dass eine – behauptete – Falschaussage weder ein Wirtschafts- noch ein Korruptionsdelikt ist. Aber nur bei diesen hätte die WKStA die Kompetenzkompetenz (gemäß § 20b StPO), also das Recht, einen Fall, der eigentlich in eine andere Staatsanwaltschaft gehört, an sich zu ziehen. Ganz eindeutig ist jedenfalls auch, dass die Postadresse, an die die Oppositionsabgeordneten ihre Anzeige geschickt haben, rechtlich irrelevant für die eigentliche Zuständigkeit ist.

Eigentlich müsste die WKStA selber eine fälschlicherweise bei ihr einlangende Anzeige umgehend (gemäß §20a Z.4 StPO) an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten. Es sei denn, sie führt gegen Kurz in sachlichem Zusammenhang mit der Anzeige wegen Falschaussage ein Verfahren wegen eines Korruptions- oder Wirtschaftsdelikts. Davon hätte sie aber Kurz umgehend informieren müssen. Aber weder Kurz noch die einschlägig immer mit Informationen gefütterten linken Wochenblätter haben davon etwas gehört.

Das Infame: Da der Vorwurf einer falschen Zeugenaussage nur einen bloßen Strafantrag vor einem Einzelrichter zur Folge hat, kann Kurz diesen nicht durch ein Rechtsmittel vor dem Oberlandesgericht bekämpfen, was er bei einer formellen Anklageschrift und einem Schöffenverfahren sehr wohl schon vor dem eigentlichen Prozess könnte. Strafjuristen weisen freilich darauf hin, dass es natürlich keineswegs sicher ist, ob ein solcher Einspruch auch Erfolg hätte. Denn zu einem solchen Einspruch wegen Unzuständigkeit der Staatsanwaltschaft gibt es praktisch keine Judikatur, ob diese eine Verletzung in einem subjektiven Recht ist. Die Entscheidung darüber wäre also juristisches Neuland.

Welche Staatsanwaltschaft eine Causa betreibt, ist ja normalerweise für einen Beschuldigten auch ziemlich egal. Das ist im konkreten Fall jedoch völlig anders: Gibt es doch massive Hinweise auf eine Befangenheit dieser WKStA Kurz gegenüber, obwohl sie ja theoretisch zur Objektivität verpflichtet ist. Hat Kurz doch die WKStA vor mehreren Journalisten scharf als in ihrem gesamten Verhalten einseitig und schlagseitig kritisiert. Das war wohlgemerkt lange vor Beginn des nun für Aufregung sorgenden Verfahrens.

Daher erweckt die nunmehrige Einleitung eines Verfahrens gegen Kurz – die ja schon vor einer Verhandlung für den Beschuldigten extrem unangenehme Folgen hat – angesichts der überaus dünnen konkreten Fakten doppelt den Eindruck eines Revancheaktes. Denn noch vor der ersten Vernehmung von Kurz hat die WKStA einen langen Schriftsatz mit dem Charakter eines psychiatrischen Ferngutachtens erstellt, das ganz offensichtlich schon der Entwurf eines Strafantrags ist. Statt die Anzeige an die zuständigen Kollegen abzutreten. Oder statt sie gleich wegen offensichtlicher Substanzlosigkeit zurückzulegen.

Außer in solchen spezifischen Situationen kann freilich generell die Kritik an einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht sicherlich nicht automatisch einen Ausschluss wegen Befangenheit zur Folge haben. Zumindest nicht mehr NACH Einleitung eines Verfahrens. Denn sonst könnte ja jeder Beschuldigte das betreffende Gericht "abschießen".

Zurück zur WKStA: Wie sehr sich diese zur Speerspitze des linken Kampfes gegen die bürgerlichen Parteien – derzeit ist naturgemäß fast ausschließlich die ÖVP interessant für sie – entwickelt hat, und wie sehr sie auch schon allgemein als solche eingesetzt wird, zeigt sich bei ihrer neuesten Aktion: Sie hat nun auch ein Strafverfahren gegen die ÖVP-Justizsprecherin Steinacker eingeleitet.

Einziger Vorwurf gegen Steinacker: Sie soll in ihrem Hauptberuf (viele Abgeordnete haben ja erlaubterweise einen solchen) bei einer Raiffeisen-Tochter unverhältnismäßig hoch entlohnt worden sein. In Wahrheit soll sie aber vor allem als Abgeordnete für die ÖVP gearbeitet haben. Das sei Untreue auf Seite Raiffeisens, und Beihilfe dazu sowie Vorteilsnahme durch Frau Steinacker.

Dieses Vorgehen ist eine genauso üble Infamie wie das zuvor  skizzierte – selbst wenn die behaupteten Fakten stimmen sollten. Diese kann ich im konkreten Fall zwar nicht beurteilen; sie scheinen aber eher unwahrscheinlich zu sein, denn sonderlich durch politische Aktivität aufgefallen ist Frau Steinacker nicht. Die Infamie liegt jedoch vor allem darin, dass der absolut gleiche Vorwurf mit mindestens dem gleichen Gewicht Dutzenden anderen Abgeordneten auch gemacht werden kann. Vor allem jenen, die pro forma in Gewerkschaften und Kammern angestellt sind, in Wahrheit aber tagaus, tagein parteipolitisch arbeiten.

In keinem dieser Fälle aber kümmert sich die Staatsanwaltschaft darum. Aber vielleicht meinen die Genossen Staatsanwälte ja, dass ein Gewerkschafter oder Arbeiterkämmerer per definitionem nichts Rechtswidriges tun kann? Weil diese ja zu den Guten gehören. So wie die politischen Bestechungsinserate nie vor einen unabhängigen Richter gebracht werden. Denn sie sind überwiegend von roten Politikern vergeben worden.

Würden die ÖVP oder auch FPÖ aus ihrem juristischen Dauerschlaf aufwachen, dann müssten sich im Übrigen jetzt umgehend auch alle doppelt beschäftigten Sozialdemokraten mit solchen "anonymen" Anzeigen herumschlagen.

Und hätten wir einen Verfassungsgerichtshof, der sich um seine wahren Aufgaben kümmert und sich nicht nur als Vorkämpfer von Schwulenehe und Schwulenadoption sieht, dann würde dieser der WKStA energisch in die Parade fahren. Versucht diese Behörde des Justizministeriums doch offensichtlich, sich zur vorgesetzten Oberbehörde über gleich beide anderen Staatsgewalten zu machen. Über die Exekutive (siehe ihr Vorgehen gegen Regierungsmitglieder), und nun auch über die Legislative.

Mit dieser WKStA und einer überforderten (oder insgeheim heftig mit diesen Staatsanwälten zusammenarbeitenden?) Justizministerin wird Österreich nämlich jetzt endgültig zum Unikat unter den westlichen Demokratien: Denn es ist wohl weltweit zum ersten Mal, dass die Justiz das Recht für sich beansprucht, überprüfen zu können, wie viel ein laut Verfassung unabhängiger Abgeordneter für seine Partei arbeitet.

Das wahre "Delikt" der Frau Steinacker – abgesehen von ihrer ÖVP-Zugehörigkeit – steht natürlich nicht im WKStA-Akt: Sie hat sich im Winter danach erkundigt, wie viele Verfahren dieser Korruptionsstaatsanwaltschaft letztlich mit einer gerichtlichen Verurteilung geendet haben. Und dabei ist Ungeheuerliches herausgekommen: nämlich, dass die WKStA seit ihrem Bestehen nicht weniger als 16.301 Verfahren eingeleitet hat; und dass davon ganze 471 mit einer Verurteilung zu Ende gegangen sind, also nicht einmal drei Prozent!

Wer jetzt meint "Na also, dann sorgen unabhängige Richter ja am Schluss eh wieder für den Rechtsstaat!", der vergisst, wie psychisch belastend und berufsschädigend diese meist jahrelangen Verfahren für die Opfer der WKStA auch ganz ohne Verurteilung sind. Überdies müssen die Opfer oft sechsstellige Kosten für ihre Verteidigung und für Sachverständige tragen, die ihnen weder die schuldigen Staatsanwälte noch die Republik ersetzen, welche die Staatsanwälte so fuhrwerken lässt.

Genau darauf hatte Kurz einst vor Journalisten – wenn auch mit weit höflicheren Worten – hingewiesen. Ganz offensichtlich waren diese Hinweise sein bisher größter politischer Fehler, der ihm dieses dubiose Verfahren eingebrockt hat.

PS: Und jetzt hat sich ein WKStA-Staatsanwalt vor dem parlamentarischen U-Ausschuss allen Ernstes darüber beklagt, dass die vorgesetzte Oberstaatsanwaltschaft bei der WKStA im Lauf der Zeit mehrmals eine Dienstaufsichtsprüfung vorgenommen hat. Er stellt dieses legitime Vorgehen als "Störfeuer" dar und deutet an, dass deswegen alles so lang anhängig sei. In die Köpfe dieser Staatsanwälte geht aber offensichtlich nicht hinein, dass ihr eigenes Störfeuer die ganze Republik lahmzulegen versucht. Was für die Bürger dieses Landes doch ein wenig problematischer ist, als wenn ein bedenklich vorgehender Beamter einen Bericht schreiben muss. Außerdem behauptet der Mann aus der Anti-ÖVP/FPÖ-Staatsanwaltschaft, dass die elektronischen Nachrichten des Thomas Schmid von der ÖVP selbst an die Öffentlichkeit gespielt worden seien …

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