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Israel ist absolut im Recht, wenn es sich massiv gegen den palästinensischen Angriff auf seine Städte durch mittlerweile Tausende Raketen aus dem Gazastreifen wehrt. Die österreichische Regierung ist hingegen absolut im Unrecht, wenn sie jetzt aus Solidarität mit Israel auf offiziellen Gebäuden die Davidstern-Fahne des bedrängten Landes hisst. Das ist emotionell verständlich, aber staatspolitisch falsch – jedoch keineswegs deswegen, weil dadurch das Neutralitätsgesetz verletzt würde.
Die völkerrechtliche Neutralität verpflichtet nämlich keineswegs zu politischer Neutralität oder Äquidistanz. Bei rein politischem Agieren ist es sogar richtig und erfreulich, dass Österreich heute eine sehr israelfreundliche Politik betreibt, dass es Solidarität mit dem kleinen Land und seinen Menschen zeigt, die ein Teil der Araber seit vielen Jahren "ins Meer zu treiben" verkündet. Die Haltung der Regierung Kurz ist ein erfrischender Kontrast zu der auch mit antisemitischen Tönen unterspickten Anti-Israel-Politik Bruno Kreiskys.
Das Ärgernis der Israel-Fahne besteht in etwas ganz anderem: nicht in der Verletzung einer Neutralitätspflicht nach außen, sondern in einer solchen nach innen. Die Republik sollte so wie ein Gericht auf allen offiziellen Ebenen nüchtern und neutral auftreten. Sie sollte darauf verzichten, auf staatsoffizieller Ebene irgendwelche Symbole zu zeigen, die nicht die eigenen staatsoffiziellen sind. Das gilt natürlich ganz besonders für alle öffentlichen Gebäude und für das Aufziehen offizieller Fahnen. Zum Unterschied von einzelnen Politikern oder Parteien sollte der Staat in seinen offiziellen Auftritten selber nie als schon optisch deklariert parteiisch erscheinen. In welcher Frage auch immer.
Deshalb sollten auf staatlichen Institutionen – vom Ministerium bis zur Straßenbahn – einzig Fahnen der Republik selber, des jeweiligen Bundeslandes und der Europäischen Union sowie anderer internationaler Organisationen wehen, denen Österreich beigetreten ist. Die Ausnahmen von dieser Regel sollten immer sehr eng gehalten werden und begründungspflichtig sein:
Also sollte man insgesamt überaus zurückhaltend mit Fahnen und Symbolen sein. Denn:
Das Motiv des Aufziehens der israelischen Fahnen war klar: Das waren die unglaublichen Vorgänge in den letzten Tagen auf den Straßen Wiens. Durch diese Fahnenhissungen kann jedoch der unglaubliche Skandal nicht austariert oder gar aus der Welt geschafft werden, dass muslimische und linksradikale Horden durch die Straßen Wiens ziehen und dort antisemitische Parolen brüllen können. Dass dabei ungestraft Israel als ein Krebsgeschwür bezeichnet wird.
Dass so etwas passieren konnte, ist zweifellos primär ein Versagen des nach wie vor im Koma liegenden Verfassungsschutzes. Teile der Strafjustiz sind sowieso selbst zu einer rotgrünen Speerspitze degeneriert. Und viele Medien – mit dem ORF an der Spitze – wollen ja den linksradikal-islamischen Antisemitismus überhaupt wegignorieren und berichten einzig über die zahlenmäßig seit längerem eigentlich unbedeutend gewordenen rechtsradikalen Antisemiten.
Im Grunde sollte jeder einzelne Teilnehmer solcher Kundgebungen einerseits fremdenrechtlich perlustriert werden und andererseits strafrechtlich – auch wenn das Justizministerium versuchen sollte, das zu verhindern.
Das Aufziehen des Davidsterns war freilich keineswegs der erste Verstoß der Republik Österreich gegen die gebotene Objektivitäts- und Neutralitätspflicht. Diese Verstöße sind immer falsch – ganz egal, ob einem das Aufziehen anderer Fahnen als der republikseigenen auf staatlichen Gebäuden im Einzelfall gefällt oder nicht.