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Ein überraschendes EuGH-Urteil zeigt der WKStA Grenzen auf

Die Urteile der beiden europäischen Gerichtshöfe sind oft sehr deprimierend: weil sie (im Falle Österreichs zusammen mit dem Verfassungsgerichtshof) Hauptverursacher der ungehinderten Massenmigration nach Europa sind; und weil sie die europäischen Nationalstaaten immer mehr kastrieren und demütigen (dieses Verhalten des EuGH war ja auch ein starkes Motiv für die britische Brexit-Entscheidung). Diesmal jedoch hat der EU-Gerichtshof ein Urteil gefällt, das mindestens ebenso laut zu bejubeln ist. Denn es kann im Grund nur bedeuten, dass viele der Aktionen der österreichischen Staatsanwälte, insbesondere der sogenannten Korruptionsstaatsanwaltschaft, dem EU-Recht widersprechen.

Der Kern des Urteils: Ermittlungsbehörden – das sind Staatsanwälte und Polizei – dürfen nur zur Aufklärung schwerer Kriminalität Zugang zu Kommunikationsdaten der Bürger erhalten. Und der Gerichtshof hat auch klargemacht, was er unter schwerer Kriminalität versteht: nämlich terroristische Bedrohungslagen.

Der EuGH hat dieses Urteil im Fall eines Kriminellen aus Estland gefällt. Dieser war zuvor von estnischen Gerichten wegen Diebstahls, Verwendung einer fremden Bankkarte und Gewalttaten immerhin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, also einer zumindest für österreichische Maßstäbe durchaus saftigen Strafe. Die gegen ihn erhobenen Beweise bestanden in verschiedenen Standort- und Verbindungsdaten seines Handys.

Nach dem Spruch der Luxemburger Richter bedeutete deren Speicherung und Verwendung einen erheblichen Eingriff in das Privatleben! Sie hätten daher nicht erfolgen dürfen.

Wenn der Gerichtshof diese Judikatur nicht wieder über Nacht umstürzt, dann muss sie eigentlich für all die von Korruptionsstaatsanwaltschaft geschnappten SMS-Dialoge von ÖVP und FPÖ-Politikern genauso gelten. An ihnen ergötzen sich derzeit ja entgegen dieser Judikatur bestimmte Staatsanwälte. Rote wie pinke Oppositionspolitiker gieren derzeit besonders auf die SMS-Dialoge zwischen den Herrn Kurz und Strache.

Jedoch: Wenn schon die Standortdaten eines Mobiltelefons (also die Information, wann ein bestimmtes Handy an welchem Ort gewesen ist) vom EuGH geschützt werden, dann muss es eigentlich noch viel eindeutiger sein, dass auch die viel persönlicheren SMS-Dialoge eines Mobiltelefons ebenfalls genauso geschützt sind.

Es sei denn, ein Politiker der beiden Rechtsparteien wäre in terroristische Aktivitäten verwickelt gewesen. Das aber behauptet bisher nicht einmal die WKStA.

Und es kann schon gar keinen Unterschied machen, ob die Behörden über einen Telekom-Zentralcomputer oder über die Beschlagnahme eines Handys an die Daten herangekommen sind.

Freilich freiwillig wird die Volksfront, also die im Gleichschritt marschierenden Truppen von WKStA, SPÖ und Neos, sich der klaren Analogie zu diesem Präjudiz-Urteil nicht beugen.

Bei ihnen herrschen ja sowieso Vertreter des seltsamen Rechtsgrundsatzes vor, dass für ÖVP und FPÖ ein ganz anderes Recht zu gelten hat als für sie selber. Das ist auch jetzt an einem neuen aktuellen Beispiel klar geworden:

Erst vor wenigen Tagen haben die Neos Bundeskanzler Kurz einen "Frontalangriff" auf die unabhängige "Justiz" vorgeworfen. Dabei hat Kurz nur eine einzige Behörde, nämlich die Korruptionsstaatsanwaltschaft, kritisiert.

Jetzt starten die Neos jedoch selber einen Frontalangriff auf eine andere Behörde, nämlich die Oberstaatsanwaltschaft: Ihr sollen wichtige Kompetenzen entzogen werden, weil ihr Leiter mehr gegen als für die Korruptionsstaatsanwaltschaft gearbeitet hätte, so die Neos.

Warum sich die Neos so flammend vor diese WKStA stellen, braucht wohl nicht weiter erläutert zu werden. Absolut sprachlos macht aber schon die Chuzpe, haargenau dasselbe wie Kurz zu tun, was sie erst wenige Tage davor bei diesem so scharf kritisiert haben.

Zur pinken Doppelmoral gehört wohl auch, dass die Neos in ihrer Propaganda jede Kritik an der WKStA immer als Kritik an der ganzen "Justiz" hinstellen (obwohl der allgemeine Sprachgebrauch und auch die Schutzgarantien der Verfassung unter "Justiz" immer nur die Richter verstanden haben und weder Staats- noch Rechtsanwälte oder Gerichtsschreiber). Wenn die Neos hingegen selber die Oberstaatsanwaltschaft mindestens ebenso scharf kritisieren, dann ist das offenbar über Nacht kein "Angriff auf die Justiz" mehr.

Widerliche Heuchelei.

Damit kein Missverständnis verbreitet werden kann, sei – neuerlich – ausdrücklich betont: Selbstverständlich muss in einem Rechtsstaat, in dem das Grund- und Menschenrecht der Meinungsfreiheit gilt, sowohl Kritik an der Oberstaatsanwaltschaft wie auch an der WKStA wie auch an Entscheidungen eines Gerichts problemlos möglich sein.

Es widert nur an, wenn dabei so doppelbödig vorgegangen wird. Quod licet bovi …

Was nicht nur auf die Neos zutrifft, sondern auch auf die linken Mainstream-Medien: Diese haben sich in den letzten Tagen maßlos über die ÖVP-Kritik an der WKStA empört, haben aber kein Wort zur Neos-Kritik an der OStA verloren.

Das Ganze wird aber nun doppelt spannend, weil der Verfassungsgerichtshof – im diametralen Gegensatz zu dieser Judikatur des EuGH – dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Zugang zur gesamten SMS-Korrespondenz von Bundes- und Vizekanzler aus der schwarz-blauen Zeit verschafft hat. Man kann jede Summe wetten, dass diese Korrespondenz sehr bald in – natürlich manipulativ ausgewählten – Häppchen in einschlägigen Medien erscheinen wird. Diese Korrespondenz müsste von den Abgeordneten zwar theoretisch streng geheim gehalten werden. Aber es wäre fast das erste Mal, dass sich bestimmte Abgeordnete selbst an die Geheimhaltungsgesetze halten.

PS: Diesmal ganz offiziell kommuniziert hat die WKStA jetzt die nächste nur scheinbar unpolitische Causa: Das namentlich von ihr genannte österreichische Unternehmen "Hygiene Austria" soll chinesische Corona-Schutzmasken umetikettiert und als "Made in Austria" verkauft haben. Das ist zweifellos ein schwerer Betrugsvorwurf. Mit diesem unter voller Namensnennung an die Öffentlichkeit zu gehen, ist extrem ungewöhnlich. Da muss man eigentlich schon sehr gute Beweise in der Hand haben (die sie aber bisher im Gegensatz zur Anschuldigung nicht vorgelegt hat). Freilich: Sollte der Vorwurf nicht stimmen und zu den 99 Prozent der von der WKStA gegen letztlich Unschuldige geführten Verfahren zählen, dann hat die WKStA – oder am Ende der Steuerzahler? – diesmal wirklich ein Millionenproblem wegen Verleumdung und Kreditschädigung am Hals. Das wird noch extrem spannend. Interessant ist dabei vor allem zweierlei: Einerseits, dass ein indirekter Bezug des Unternehmens zu einer Kabinettsmitarbeiterin des Bundeskanzlers besteht – was die Sache innenpolitisch explosiv macht, was aber auch die Jagdgier der WKStA doppelt angetrieben haben könnte. Andererseits aber fällt auf, dass sich diese Firma "Hygiene Austria" erst vor wenigen Wochen öffentlich beschwert hat, dass die Republik im Ausland und nicht bei ihr Schutzmasken für die große Verteilaktion bei Senioren gekauft hat …

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