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Was sich der amtierende Justizminister Kogler unter einer unabhängigen und objektiven Institution und Untersuchung vorstellt, bekommen wir jetzt ganz leibhaftig und aktuell vorgeführt. Die "Objektivität" dieses Ministeriums zeigt sich diesmal nämlich nicht (nur) am Beispiel der Korruptionsstaatsanwaltschaft, nicht nur in den Themenbereichen Blümel-Hausdurchsuchung und Generalstaatsanwaltschaft. Es geht vielmehr um die von Kogler – ohne jede gesetzliche Basis – ins Leben gerufene "Kindeswohlkommission". Bei dieser kann man jetzt schon mit hundertprozentiger Sicherheit voraussagen, was herauskommen wird. Damit könnte man dem Steuerzahler wenigstens eine Menge Spesen für diese Kommission ersparen. Um zu diesem Schluss zu kommen, muss man sich nur die nun bekanntgegebene Zusammensetzung dieser Kommission anschauen.
Damit kein Missverständnis entsteht: Jeder Minister hat das Recht, zu seiner Beratung (und im Rahmen seines Ressortbudgets) Kommissionen einzusetzen, so viel er will. Der Steuerzahler kann sich höchstens denken, dass Minister, die unnötige Kommissionen installieren, eindeutig ein zu hohes Budget haben. Aber wenn man gleichzeitig den Finanzminister mit Polizeistaatsmethoden in die Ecke treibt, wird sich zumindest dieser kaum mehr trauen, Nein zu Budgetwünschen eines solchen Ressorts zu sagen.
Dabei sollte "Nein" das wichtigste Wort sein, das jeder Finanzminister am besten kennen und können müsste. Übrigens auch gegenüber:
Das sind nur die aktuellsten Beispiele sinnloser Geldausgaben durch Minister aus Steuermitteln. Denen aus früheren Zeiten und früheren Regierungen hunderte andere hinzuzufügen wären.
Zurück zur "Kindeswohlkommission" des Justizministers. Zumindest drei der fünf Köpfe in dieser Kommission stellen sicher, dass der Bericht millimetergenau auf der Linie der drei Linksparteien rund um den Fall der abgeschobenen georgischen Familie ausfallen wird, die trotz zahlreicher rechtskräftiger Asylverweigerungsbescheide und Ausreiseanordnungen ein Jahrzehnt illegal in Österreich gelebt hat. Es genügt im Grund, die Presseaussendungen von Rot, Grün und Pink aneinanderzukleben, und schon könnte man den Bericht auch selber schreiben.
Sein erwartbarer Leitsatz: "Österreich hätte diese Familie nicht abschieben dürfen und darf auch künftig nie mehr Familien abschieben, denen es geglückt ist, mit Kindern nach Österreich zu gelangen und dort dann einen gleichlautenden Asylantrag nach dem anderen einzubringen."
Schauen wir uns nur die drei Kommissionsmitglieder an:
Hat noch irgendjemand eine Sekunde Zweifel über das, was diese Griss-Kommission am Ende sagen wird, wenn drei von fünf Teilnehmern so eindeutig positioniert sind? Es ist halt so wie bei jeder Kommission, bei jeder Studie, bei jedem Computermodell: Am Ende kommt exakt immer das heraus, was man am Anfang hineingibt.
PS: Formale Einwände, dass ja nicht Kogler, sondern Griss die Zusammensetzung bestimmt habe, sind lächerlich. Selbst wenn Griss sich nicht, wie zweifellos anzunehmen ist, mit Kogler über die Zusammensetzung der Kommission beraten haben sollte, ist jedenfalls eindeutige Tatsache, dass sie von Kogler ausgewählt worden ist, und dass schon diese Auswahl ein Steilpass in eine eindeutige Richtung gewesen ist.
PPS: Gerade weil Objektivität und Unabhängigkeit im fast gesamten Bereich des Justizministeriums so zweifelhaft geworden sind, sei ausdrücklich festgehalten, dass Österreichs Richter – also die einzigen, die laut Verfassung unabhängig, weisungsfrei und unversetzbar sind – nach wie vor zum allergrößten Teil noch immer exzellent den Rechtsstaat verkörpern und vermitteln. Aber solche Kommissionen und etliche Staatsanwaltschaften tun das gewiss nicht – zumindest nicht mehr, seit die Staatsanwälte den sie beaufsichtigenden Sektionschef mit unsauberen Methoden abschießen konnten, seit man weiß, dass 99 Prozent der 40.000 von dieser Korruptionsstaatsanwaltschaft verfolgten Österreicher unschuldig sind.
PPPS: Ausdrücklich sei auf den brillanten Text des Rechtsanwalts Georg Vetter verwiesen. Dieser wirft Finanzminister Blümel wohl zu Recht vor, entweder naiv zu sein oder sich auf unverbindliche Zusagen von Staatsanwälten zu verlassen, weil er nicht Rechtsmittel gegen die Illegalität der bei ihm durchgeführten (aber bezeichnenderweise schon Wochen vorher, nämlich ausgerechnet am 23. Dezember bei einem vermutlich nicht sonderlich konzentrierten Journalrichter beantragten!) Hausdurchsuchung einlegt.