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Jetzt wird es eng für Zadic und die WKStA-Staatsanwälte

Eine Strafanzeige gegen eine Reihe von Oberstaatsanwälten der sogenannten Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA, die offensichtlich aus den ob der verheerenden Folgen für das eigene Ansehen empörten Reihen der Justiz kommt, erhöht nun enorm den Druck nicht nur auf die mehr als umstrittene WKStA, sondern auch auf die grüne Justizministerin Zadic, die dieser WKStA bisher immer die Mauer gemacht hat. Wenn die in dieser Anzeige genannten Fakten stimmen – und eigentlich wäre das für die Ministerin (beziehungsweise den sie während der Karenz vertretenden Vizekanzler) und Oberstaatsanwaltschaft binnen weniger Stunden überprüfbar – müsste das Justizministerium zumindest einen der WKStA-Staatsanwälte umgehend suspendieren.

In dieser Strafanzeige wird nämlich ein Fall berichtet, in dem dieser WKStA-Angehörige – für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt – eine Beschuldigte mit der Drohung unter Druck gesetzt habe, private Details aus ihren Handydaten willkürlich zu verwerten (also vermutlich an die Öffentlichkeit beziehungsweise an Oppositionspolitiker zu spielen, wie es schon oft passiert ist), wenn die Frau nicht in dem von den Staatsanwälten gewünschten Sinn einen anderen Beschuldigten belastet.

Genau dieses Verhalten war – in Zusammenhang mit anderen Fällen – schon Inhalt einer für die WKStA unangenehmen OGH-Entscheidung und eines Kommentars des früheren OGH-Präsidenten und Kurzzeit-Innenministers Ratz gewesen. Als eine Journalistin darüber berichtet hatte, haben mehrere WKStA-Staatsanwälte deswegen gegen diese Journalistin Strafanzeige erstattet. Diese Strafanzeige ist aber sehr rasch von der Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt worden, die offensichtlich nicht bereit ist, bei den im hohen Ausmaß von ideologischen Vorurteilen getriebenen Machenschaften der WKStA mitzumachen, sondern die verfassungsrechtliche Meinungsfreiheit zu verteidigen. Die nunmehrige Anzeige wirft der WKStA nun umgekehrt wegen dieses Vorgehens gegen die Journalistin Verleumdung vor (was rechtlich allerdings meiner Analyse nach wohl nicht haltbar sein dürfte).

Dem gleichen WKStA-Staatsanwalt, der schon mit der willkürlichen Auswertung der Handydaten gedroht haben soll, wird noch ein weiteres Delikt vorgeworfen, das möglicherweise ebenfalls so wie das oben beschriebene Vorgehen einen "Missbrauch der Amtsgewalt" nach dem Strafgesetz darstellt: Der Mann hat sich dem Schreiben zufolge Entscheidungen im Strafverfahren auf "Expertenberichte" seiner langjährigen Lebensgefährtin gestützt. Auch das würde – sofern es durch die Aktenlage tatsächlich bewiesen ist – einen Missbrauch der staatsanwaltlichen Befugnisse darstellen. 

Anzeige_gegen_WKStA.docx

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