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Wozu gehen wir in dieser Richterdiktatur eigentlich noch wählen?

Mehr noch als die Inhalte der beiden jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs empört etwas anderes: In diesem Land haben 14 niemandem Rechenschaft schuldige Frauen und Männer die absolute Macht ergriffen. Sie haben in den letzten Jahren im Alleingang jenseits aller demokratischen Kontrolle alle gesellschaftlich relevanten Entscheidungen getroffen. Denn diese Entscheidungen dürfte in einer echten Demokratie in Wahrheit nur ein einziger treffen: nämlich der Stimmbürger, beziehungsweise in der repräsentativen Demokratie das von den Bürgern gewählte Parlament. Hingegen entspricht fast keine der Entscheidungen, die diese Richter in ihrem seit einiger Zeit stattfindenden Juristenputsch an sich gerissen haben, dem demokratischen Willen der Österreicher.

Um diesen brauchen sich die Verfassungsrichter nicht zu kümmern. Und sie wollen es auch gar nicht. Gegen sie hat das Volk keine Chance, von dem laut Verfassung eigentlich das Recht ausgehen sollte. Denn die vom Volk gewählten Vertreter buckeln immer nur demütig, sobald diese 14 Dunkelmänner und -frauen ihre Willkür walten lassen.

Daher kann man zunehmend auch die wachsende Zahl der Österreicher verstehen, die sagen: "Gegen dieses Feudalsystem haben wir ohnedies keine Chance. Die tun sowieso, was sie wollen. Da brauche ich mir doch gar nicht mehr die Mühe zu machen, wählen zu gehen. Denn ob der Bundeskanzler große oder kleine Ohren hat als offenbar einzige Konsequenz einer Wahl, ist mir ziemlich egal."

Wenn nun manche meinen: Aber das, was da passiert, entspricht nun einmal der von den Österreichern beziehungsweise ihren gewählten Vertretern angenommenen Verfassung, dann ist dem entschieden zu widersprechen. Diese Allmacht-Usurpation geht keineswegs zwingend aus der Verfassung hervor.

Denn früher hat der – wenn auch damals noch anders zusammengesetzte – Verfassungsgerichtshof noch absolut die Regeln der Demokratie respektiert und demütig nur darauf geachtet, ob Gesetze korrekt von den dafür vorgesehenen und gewählten Institutionen beschlossen worden sind. Aber er hat viele Jahrzehnte lang weder Recht gestaltet noch Ideologie betrieben.

Mit den heutigen Höchstrichtern ist aber offensichtlich die ganz persönliche Lust zur Macht ohne Rücksicht auf die Demokratie durchgegangen. Das ist menschlich und psychologisch zwar nachvollziehbar, das ist aber ein ganz schlimmer Verstoß gegen den Geist der Demokratie und der Verfassung.

Diese Entwicklung lässt sich durch viele empörende Entscheidungen dieses VfGH in letzter Zeit beweisen. Die beiden jüngsten sind nur die letzten Wassertropfen – oder eigentlich sehr voll gefüllten Gießkannen –, die das Fass endgültig zum Überschäumen gebracht haben.

  • An der Spitze steht da zweifellos die Aufhebung des vom Parlament beschlossenen Kopftuchverbots zumindest für Volksschüler. Ein entlarvender Hohn dieses Fehlurteils ist die Begründung, die die Richter dafür zu geben gewagt haben: Ein Kopftuchverbot verstoße gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, weil dieses Verbot de facto nur auf Muslime abzielt.

In Wahrheit verstößt aber nicht das Kopftuchverbot, sondern gerade dieses VfGH-Urteil frontal gegen die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates. Diese Neutralität ist zweifellos nur dann gegeben, wenn kein Schüler eine religiöse Kleidung trägt. Tragen muss – ist doch die gesamte (zumindest bisherige und vor der VfGH-Machtergreifung gültig gewesene) Rechtsordnung davon ausgegangen, dass Kinder unter 14 gar keinen rechtlich relevanten eigenen Willen haben können.

Daher ist es nur irrsinniges Gewäsch, wenn das Gericht die Aufhebung dieses Verbots mit der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu begründen versucht. Sechs- oder Zehnjährige haben ja auch nicht die Freiheit, sich selbständig vom Religionsunterricht abzumelden. Dort haben sie ja auch nicht selbst Gewissens- und Religionsfreiheit, sondern nur ihre Eltern die Macht, diesbezüglich Zwang auszuüben.

Ein weltanschaulicher neutraler Staat soll sogar, muss sogar verlangen, dass man den Schülern in staatlichen Schulen ihre Ideologie, ihre Religion nicht ansieht. Genau das hat das Kopftuchverbot zukletzt zumindest für die Volksschulen erreicht.

Auch die Argumentation, dass dieses Verbot sich nur gegen den Islam richtet, ist scheinheilig, heuchlerisch und absurd. Gibt es doch gar keine anderen Religionsangehörigen, denen man schon an der Kleidung auf den ersten Blick ihre Religion ansehen würde (mit Ausnahme von Priestern und Nonnen, die aber in aller Regel keine Pflichtschüler sind …). Gibt es doch weit und breit keine andere Religion, in deren Namen Väter und Imame Pflichtschul-Mädchen zu einer bestimmten Kleidung zwingen können, wodurch ihnen schon von Kindheit an eingetrichtert wird, dass sie demütige Sexualobjekte für Männer zu sein haben. Und dass sie sich auch äußerlich nicht in die österreichische Gesellschaft integrieren sollen.

Trotz dieses eindeutig massiv frauendiskriminierenden Zusammenhangs haben auch die – überwiegend linken – Frauen im Verfassungsgerichtshof nicht gegen das nunmehrige Urteil gekämpft.

Wie ungeheuerlich dieses ist, ist auch am Vergleich mit der Türkei abzulesen. Dort hat Staatsgründer Atatürk nämlich einst ein Kopftuchverbot in die demokratische Rechtsordnung des fast rein islamischen Landes geschrieben, und zwar eines, dass sogar bis auf die Universitäten gegolten hat. Erst der Diktator Erdogan hat das Verbot aufgehoben, der mit Hilfe der Islamisten, Muslimbrüder und türkischen Nationalfaschisten an die Macht gekommen ist und sich dort hält.

Wirklich eine tolle Gesellschaft, in die uns da jetzt der Verfassungsgerichtshof eingereiht hat.

  • Eine ähnliche Provokation ist die nunmehrige Freigabe der Sterbehilfe durch das gleiche Gericht. Der VfGH ist damit vielen Österreichern von den Christen bis zur Ärztekammer (unter einem linken Präsidenten!) mit offensichtlich tiefer Verachtung ins Gesicht gesprungen.

Gewiss gibt es Menschen, die sich - meist auf Grund eines körperlichen oder seelischen Leidens - nur noch den Tod ersehnen. Aber die moderne Medizin kann sie seit langem, wenn auch mit massiver Chemie, leidensfrei stellen. Künftig muss man sagen: hätte sie alle leidensfrei stellen können …

Auf der anderen Seite wird es mit Sicherheit viele Menschen geben, die auf Grund des neuen Urteils künftig ums Leben kommen werden. Etwa weil sie sich einbilden, der Allgemeinheit oder der Familie eine zu große Last ohne jeden Nutzen zu sein. Etwa weil sie eine depressive Phase durchmachen. Künftig darf ihnen jeder helfen, sich umzubringen.

Es ist schlicht infam, wenn die Richter jetzt so tun, als gäbe es da einen Mittelweg, der trotz Freigabe der Beihilfe solch problematische Selbstmorde verhindert. Jetzt müsse halt der Gesetzgeber diesen Mittelweg finden. Das ist aber nichts als ein mieses Abschieben der Endverantwortung. Denn da gibt es gar keinen solchen Mittelweg, auch wenn sich der VfGH jetzt die Hände in Unschuld wäscht.

Die Schuld an Migration und Bürokratie

Auch schon etliche frühere Urteile des VfGH haben Österreich in den letzten Jahren in eine Richtung gelenkt, die allen traditionellen, insbesondere allen christlichen Werten diametral widerspricht. In eine Richtung, die niemals von einer Mehrheit der Österreicher unterstützt würde.

  • Das davor negativ herausragendste Urteil war die Freigabe der sogenannten Homoehe. Zu deren schlimmsten Folgen zählt erstens die Möglichkeit der Adoption von hilflosen Kindern durch schwule beziehungsweise lesbische Paare; und zweitens der Genuss von "Witwenrenten" durch solche Paare, die dafür nie einen Cent einbezahlt haben.

Diese Witwenrenten sind ja historisch nur deswegen eingeführt worden, um Mütter von Kindern nach dem Tod des Mannes zu versorgen. Der VfGH hat diese Witwenrenten einst auch auf Witwer ausgedehnt – aber er hat nie die aus volkswirtschaftlichen wie Gerechtigkeits-Gründen gleichzeitig notwendige Beschränkung der Witwen/Witwer-Renten auf Ehepaare vorgenommen, die auch gemeinsame Kinder haben (obwohl nur das der "Schutzzweck der Norm" ist).

  • Eine weitere Provokation war die Einführung eines dritten Geschlechts durch das Verfassungsgericht.

Das hat wiederum verheerende psychologische Folgen für Jugendliche, die in der Pubertät sehr oft massiv sexuell desorientiert sind. Und bei denen dann Geschlechtsumwandlungs-Operationen stattfinden, die natürlich nie wieder reversibel sind, und unter denen diese Menschen dann lebenslang leiden.

  • Noch viel größere, die Republik destabilisierende Folgen hat eine andere, schon einige Jahre befolgte Linie der Judikatur, die die illegale Migration nach Österreich massiv gefördert hat.

Der VfGH hat der Regierung mit Hilfe abstruser juristischer Formalkonstruktionen die Wiederabschiebung extrem schwer gemacht hat. Dabei ist es völlig klar: Ein Land, aus dem man kaum abgeschoben werden kann, ist ein besonders attraktives Ziel für illegale Migranten. Noch dazu wenn der gleiche VfGH ständig die sozialen Unterstützungen für diese Migranten erhöht.

  • Absurd war deshalb etwa auch die Abschaffung des Druckes auf nach Österreich gekommene Migranten, wenigstens ordentlich die deutsche (oder englische) Sprache zu erlernen.

Den hatte das Parlament sinnvollerweise dadurch herzustellen versucht, dass erst nach Spracherwerb die volle Sozialhilfe zusteht. Dabei ist Spracherwerb die allerwichtigste Voraussetzung, dass Integration gelingen kann.

  • Der Verfassungsgerichtshof ist weiters verantwortlich dafür, dass die Polizei unangemeldete und willkürliche "Kundgebungen" nicht beenden darf, mit denen oft nur ein paar Dutzend Menschen stundenlang Straßen blockieren und Zehntausende andere zu hilflosen Opfern ihrer Aktion machen.

Solche Auswirkungen mögen zwar den Damen und Herren Verfassungsrichtern als vernachlässigenswert erscheinen. Diese Judikatur ist aber zweifellos ein weiteres gewichtiges jener Elemente geworden, die den Menschen immer mehr den Glauben und das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat nehmen. Sie werden immer stärker in die Überzeugung getrieben, dass dieser Staat nur extreme Provokateure schützt, aber nicht das Leben der normalen und gesetzestreuen Bürger.

  • Die Dummheit eines weiteren VfGH-Urteils ist erst mit ein wenig Nachdenken zu erkennen: Das war die vom Parlament beschlossene Reduktion der zusätzlichen(!) Sozialhilfe für Mehrkinderfamilien, die neben der normalen Familienbeihilfe ausgeschüttet wird. Diese Reduktion hat das Gericht verboten.

Damit ist der Druck, arbeiten zu gehen, statt nur von der Sozialhilfe zu leben, bei kinderreichen Familien noch kleiner worden. Obwohl es ohnedies auch nach der Reduktion mehr Staatsgeld für jedes einzelne Kind gibt als bei arbeitenden Eltern. Auch das war natürlich eine Entscheidung, die massiv den illegalen Migranten nützt.

  • Eine ganze Reihe von VfGH-Urteilen ist für eine massive Behinderung der Bürokratie – und damit indirekt gewaltige Kosten für die Steuerzahler – verantwortlich:
    - So dürfen die Kontrolltätigkeiten von Finanz- und Sozialversicherungsbeamten seit einem VfGH-Urteil nicht zusammengelegt werden.
    - So dürfen die Aufnahmen der "Section Control" auf der Autobahn nicht zur Verbrecherjagd benutzt werden.
    - So war auch die Wiederholung der letzten Bundespräsidentenwahl nur von einem engstirnigen Formalismus und von Wichtigmacherei motiviert und in Wahrheit völlig überflüssig.

Diese Liste ist nur eine kurze Aufzählung der ärgsten Provokationen der Österreicher durch den VfGH.

Nun werden manche zu seiner Verteidigung einwenden: Aber indirekt sind die Verfassungsrichter ja sehr wohl durch das demokratisch gewählte Parlament beziehungsweise die von ihm bestellte Regierung ins Amt gekommen, also durch demokratische Institutionen. Das stimmt zwar. Nur gibt es einen dramatischen Unterschied: Parlamente und Regierungen müssen in jeder Demokratie alle vier oder fünf Jahre dem Volk Rechenschaft geben, können von diesem in die totale Ohnmacht gestürzt werden.

Die Verfassungsrichter hingegen brauchen sich nach ihrer Bestellung nie mehr um das Wollen von Parlament oder Bürgern zu kümmern. Sie brauchen sich abgesehen von ein paar offiziellen Worten bei Verkündigung seiner Erkenntnisse nie einer kritischen Diskussion zu stellen. Sie können von ihrem elfenbeinernen Turm aus lebenslang der ganzen Nation ihre eigenen Vorstellungen und Ideologien aufzwingen (und überdies zugleich als Professoren oder Anwälte aktiv sein!). Sie können das sogar bis zum 70. Lebensjahr.

Auch dieses erstaunliche Pensionierungsalter zeigt, wie belebend absolute Macht offenbar ist, während doch alle anderen Österreicher angeblich schon fünf oder zehn Jahre früher total pensionsreif sind.

Die Mitschuld der ÖVP an diesem Irrweg

Tatsache ist im übrigen, dass es in Österreich seit 1983 bei allen Wahlen eine Mehrheit rechts der Mitte gibt. Dass alle VfGH-Richter erst in den Jahren seither ins Amt gekommen sind. Dass sie aber dennoch eine kontinuierlich sehr weit links stehende Judikatur verfolgen. Im Gegensatz zu der ideologischen Zurückhaltung der Vorgänger in den Jahrzehnten davor.

Damit trägt zweifellos die ÖVP die politische Hauptschuld an einer der gravierendsten Fehlentwicklungen, die dieses Land erleidet. Denn ohne sie könnte der VfGH nie so ausschauen, wie er jetzt aussieht und damit auch nie so urteilen. Dabei ist die ÖVP kein einziges Mal in diesen Jahren dafür gewählt worden, damit sie den Weg freimacht für Schwulenehe, drittes Geschlecht, Beihilfe zum Selbstmord, Nichtabschiebbarkeit illegaler Migranten, Kopftüchern in Volksschulen oder Aufblähung der Bürokratie.

Hingegen haben SPÖ und neuerdings die Grünen noch nie Richter nominiert, die nicht auch nachher stramm ideologisch agieren würden.

Ein bürgerliches Trauerspiel.

PS: Wer meint, das wäre irgendwie doch überall so, der möge einmal in die Schweiz schauen: Dort haben sie gar kein Verfassungsgericht. Dort ist wirklich der Stimmbürger das oberste Entscheidungsorgan. Und dennoch - oder gerade deshalb ist die Schweiz eindeutig demokratischer und rechtsstaatlicher als Österreich.

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