Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Buwog: Skandalöse Rache statt Justiz-Erdbeben

Nun ist die nächste Etappe des ersten politischen Prozesses in Österreich seit langem zu Ende. Der Ausgang war angesichts der Vorgeschichte, der prozessführenden Richterin und der Dauer des Verfahrens mehr als erwartbar gewesen. Auch wenn ich genauso wenig wie das Gericht die Wahrheit kenne, so ist dennoch zweierlei klar: Das Gericht hat Karl-Heinz Grasser verurteilt, ohne in 168 Verhandlungstagen (außer den ohne Sachbeweis vorgebrachten Behauptungen zweier Grasser-Gegner) einen einzigen Beweis für den Hauptvorwurf gefunden zu haben, nämlich dass der damalige Finanzminister dem letztlich obsiegenden Bieter beim Buwog-Kauf die Höhe des Gebots des Gegenbieters "gesteckt" hätte oder auch nur stecken hätte können. Zweitens aber ist ebenso klar, dass Grasser einige dubiose Dinge getan hat, wie etwa den Transport eines größeren Geldbetrags im Plastiksackerl über die Grenze.

Dennoch hätte das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" zum Durchbruch kommen müssen. Es hatte aber in diesem Verfahren aus drei Gründen keine Chance:

  1. weil es ein politischer Prozess war;
  2. weil jeder andere Ausgang eine schwere Justizkrise ausgelöst hätte;
  3. weil die prozessführende Richterin – jenseits der allseits attestierten sachkundigen Verhandlungsführung – eine klar erkennbare Schlagseite hatte.

Trotz dieses vernichtenden Urteils scheint es eher unwahrscheinlich, dass Grasser am Ende wirklich jahrelang ins Gefängnis gehen muss. Dem stehen zwei Faktoren entgegen:

Erstens der naturgemäß noch völlig ungewisse Ausgang des Nichtigkeits- und Berufungsverfahrens, in dem dann möglicherweise Richter urteilen werden, bei denen diese drei Aspekte keine Rolle spielen.

Und zweitens die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der schon mehrfach eine so lange Verfahrensdauer für eine schwere Menschenrechtsverletzung erklärt hat. Die sich ja noch um etliches verlängern wird ...

Beides wird jedenfalls noch jahrelang für Spannung sorgen. Aber wichtiger ist jetzt eine Analyse der Gründe, warum Grasser von Anfang an praktisch keine Chancen hatte:

Ein politischer Prozess

Fast jeder Richter hat sich – so wie auch jeder andere Staatsbürger – persönlich schon oft über die Politik geärgert. Oft zu Recht, oft zu Unrecht. Nicht nur wegen vermeintlicher politischer Fehlentscheidungen, sondern zusätzlich auch wegen justizspezifischer Gründe, wie etwa wegen einer als zu gering empfundenen persönlichen Gehalts, wegen irgendwelcher Gesetzesdetails, die zeigen würden, dass alle Politiker Trottel seien, oder wegen fehlender Schreibkräfte und Ähnlichem.

Das hat – auch wenn das den agierenden Richtern oft selbst nicht bewusst wird – fast automatisch eine negative Grundemotion zur Folge, sobald ein Politiker als Angeklagter vor ihnen sitzt. Denn auch Richter sind Menschen. Auch für sie ist es verlockend, wenn die Faust einmal nicht nur im Hosensack geballt bleiben muss.

Man schaue nur auf die spektakulärsten Politikerprozesse in den Jahrzehnten seit dem Staatsvertrag, wo angeklagte Politiker fast nie Chancen auf einen Freispruch hatten:

  • Da war der Prozess gegen Franz Olah in den 60er Jahren, als die SPÖ ihren widerspenstig gewordenen Ex-Innenminister wegen eines reichlich dubiosen Vorwurfs ins Gefängnis bringen hat lassen. Der Vorwurf betraf die Mitfinanzierung der Gründung der "Kronenzeitung" durch Gewerkschaftsgelder. Diese Finanzierung geschah anfangs zwar zweifellos im breiten, wenn auch geheimen Einverständnis der SPÖ-Genossen und ÖGB-Kollegen, war doch damals die unabhängige Presse weitgehend bürgerlich orientiert gewesen, der man ein Gegengewicht entgegensetzen wollte. Später aber wurde die Verantwortung für die Finanzierung allein dem zum Dissidenten gewordenen Olah umgehängt, der es einst versäumt hatte, die notwendigen formalen Beschlüsse einzuholen.
  • Da war dann der Prozess gegen einige SPÖ-Politiker wie Fred Sinowatz, weil sie geleugnet hatten, die internationale Kampagne gegen Kurt Waldheim ausgelöst zu haben. Diese Rolle der SPÖ-Spitze ist zwar nur durch die Mitschriften einer einzigen Sitzungsteilnehmerin bezeugt, sie hat aber für das Gericht gereicht.
  • Und das war die Verurteilung des früheren ÖVP-Innenministers Ernst Strasser, weil er dann später als EU-Abgeordneter Geld von einem vermeintlichen Tabak-Lobbyisten genommen hat. Das war zwar (durch versteckte Kameras) eindeutig bewiesen, das war aber eigentlich Folge der seltsamen Tatsache, dass Strasser gleichzeitig mit seiner Abgeordnetentätigkeit ganz offiziell seine Lobbying-Firma weiter betreiben hat dürfen. Dies erlaubt zu haben war ein schwerer Fehler des damaligen ÖVP-Obmannes Josef Pröll gewesen (der Strasser aber unbedingt als Spitzenkandidaten  haben wollte, um den schon damals massiv auffälligen Othmar Karas zu verhindern).

Inzwischen wenden Politiker einen Großteil ihrer Energie dafür auf, nur ja keinen Formalfehler zu begehen, der ihnen sofort zum Strick werden könnte.

Die verhinderte Justizkrise

Die folgende Ursache des nunmehrigen Grasser-Buwog-Urteils ist noch viel gravierender: Hätte das Buwog-Verfahren mit Freisprüchen geendet, hätte das mit absoluter Sicherheit eine schwere Justizkrise ausgelöst. Deren Vermeidung liegt im ureigenen Interesse der Richter.

Diese Krise nach einem Freispruch wäre aber geradezu zwingende Folge der Tatsache gewesen, dass das Verfahren (wegen Vorgängen vor 16 Jahren) bis jetzt schon ungeheuerliche elf Jahre gedauert hat. Davon hat zuletzt alleine der Monsterprozess der ersten Instanz drei Jahre gedauert.

Alleine die im Fall eines Freispruchs vor den Augen aller Steuerzahler in den Sand gesetzten Millionenkosten, allein die wohl noch höheren Millionenkosten für die Verteidigung der Beschuldigten (die in Österreich skandalöserweise auch bei einem Freispruch nicht ersetzt werden) sowie der Umstand, dass die – jetzt schon! – verstrichene Verfahrensdauer länger war als jede denkbare Strafe: All das hätte mit Sicherheit eine massive Diskussion über den Rechtsstaat Österreich – und nicht nur über die auch in diesem Fall eine problematische Rolle spielende Korruptionsstaatsanwaltschaft – ausgelöst. Millionen Österreicher hätten dann gespürt: Es ist sehr viel faul in der Justiz des Staates Österreich.

Dieses Erdbeben im Falle eines Freispruchs hätte die Richterschaft allein schon wegen der Verhandlungsdauer im Hauptverfahren auch keineswegs allein der Staatsanwaltschaft in die Schuhe schieben können. Es hätte vielmehr auch die Richter massiv erschüttert.

Dazu kommt, dass man in den letzten Jahren generell ein eindeutiges Näherrücken zwischen Richter- und Staatsanwaltschaft beobachten hat können. Beide stecken in einem ähnlichen Gehaltsschema. Beide haben ähnliche Anliegen. Es gibt immer wieder Karrieresprünge von Strafrichtern in die Staatsanwaltschaft.

Insbesondere haben in letzter Zeit auch manche Äußerungen der Richtervereinigung gezeigt, dass man auch dort die Staatsanwälte als gemeinsamen Teil der "Justiz" zu sehen begonnen hat. Was diese ja schon lange anstreben – samt Weisungsfreiheit, samt Unabsetzbarkeit. Was ihnen derzeit gemäß der Verfassung aber nicht zusteht. Diese ordnet die Staatsanwälte zu ihrem Unwillen vielmehr eindeutig der Staatsverwaltung zu. Besonders die in ihren ersten Jahren von einem grünen Politiker geführte Korruptionsstaatsanwaltschaft kämpft de facto schon lange darum, zur höchsten Gewalt im Staat zu werden, die noch über Regierung, Parlament und Rechtsstaat steht.

Das heißt natürlich nicht, dass Staatsanwälte mit jeder Anklage bei den Richtern durchdringen. Das würde schon der individuelle Stolz vieler Richter nicht zulassen. Aber beim spektakulärsten Verfahren der letzten Jahrzehnte war völlig klar: Am Ende wissen Richter und Staatsanwälte, dass sie im absolut gleichen Boot sitzen. Und dass beide ins Wasser fallen, wenn dieses Boot ins Schaukeln gerät.

Daher war es von Anfang an – und erst recht mit jedem weiteren Monat der Prozessdauer – das Eigeninteresse der Richter, auch wenn sie das nie zeigen durften: Ein Freispruch wäre eine Katastrophe.

Die Richterin

Korrekte Verhandlungsführung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass insbesondere Frau Hohenecker niemals mit diesem Prozess hätte betraut werden dürfen, wofür sich aber der Präsident des Landesgerichts in einer eigenartigen Weise auffallend stark gemacht hat.

  • Erstens wegen schadenfroh-hämischer Bemerkungen, die sie ein paar Jahre davor nach der ebenfalls extrem merkwürdigen Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Westenthaler zu diesem gemacht hat. Westenthaler war von ihr befremdlicherweise verurteilt worden, weil er als Bundesliga-Geschäftsführer mit legal erhaltenen Geldern andere ebenso legale Ausgaben der Bundesliga zwischenfinanziert hat. Delikte dieser Größenordnung könnten so gut wie jedem Vorstand und Geschäftsführer eines Unternehmens nachgewiesen werden. Die Staatsanwälte sind aber halt nur bei (ehemaligen) blauen oder schwarzen Politikern daran interessiert, diese zu verfolgen.
  • Zweitens weil der Ehemann der Richterin schon vor dem Prozess über Twitter mehrmals bösartige und vorverurteilende Attacken gegen Grasser veröffentlicht hat. Gewiss ist richtig, dass heutzutage Ehepartner nicht füreinander verantwortlich sind. Aber ebenso richtig ist, dass eine saubere Justiz jeden Anschein der Voreingenommenheit absolut vermeiden müsste. Und das trifft ganz eindeutig auch bei einem solchen Verhalten des Ehepartners zu.
  • Und drittens war den Prozessberichten mehrfach eine Aversion des Gerichts gegen das zu entnehmen, was eigentlich der Anlass der angeblichen Informationsweitergabe durch Grasser gewesen ist: die Privatisierung der Buwog. Diese Aversion gegen Privatisierungen entspricht zwar der allgemeinen Haltung vieler Linker. Wenn man sie aber in einem Prozess spüren kann, bleibt das aber dennoch ein Skandal. Denn über solche Vorgänge hat allein der demokratisch gewählte Gesetzgeber zu entscheiden.

Dieser hatte damals auch viele gute Gründe für eine Privatisierung (die natürlich auch heute noch in Hinblick auf die verbliebenen Staatsunternehmen überzeugend wären).
- Dabei geht es um die Entlastung des Steuerzahlers durch den erzielten Kaufpreis.
- Dabei geht es um die Zurücknahme des Staates aus Bereichen, wo er nur als Aufsichtsbehörde, aber nicht als Unternehmer etwa verloren hat, weil er als Eigentümer bei einem Marktteilnehmer nie unparteiische Aufsicht über den ganzen Markt sein kann.
- Und dabei geht es darum, dass in jedem Staatsbetrieb jede einzelne Besetzung, jede einzelne Sachentscheidung mit großer Regelmäßigkeit zum Politikum wird, dass in jedem Staatsbetrieb die Betriebsräte sofort politisch intervenieren, wenn sie Wünsche haben. Man denke nur an das Geschrei "Korruption!", das auch derzeit wieder bei jedem einzelnen Vorgang bei Casinos, OMV, Post oder Telekom ertönt.

Daher sollte es eigentlich logisch, ja geradezu zwingend sein, dass man den Staat möglichst rasch aus allen Unternehmen herausnimmt, wie es auch in vielen westlichen Demokratien längst der Fall ist (während es einem Land umso schlechter geht, je mehr der Staat in Unternehmen sitzt – siehe etwa Italien). Sozialisten aller Schattierungen wollen aber immer alle Macht beim Staat haben – beziehungsweise bei den Betriebsräten.

Diese grundsätzliche Aversion hat man auch den Auftritten der vorsitzführenden Richterin entnehmen können. Sie mag Privatisierungen nicht. Und sie ist absolut ahnungslos in Hinblick auf Wirtschaft und Finanzen. Das ist jetzt auch mit dramatischer Klarheit einem ihrer Nebensätze  in der Urteilsverkündigung zu entnehmen, wo die Dame unbekümmert sagt: "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein."

Damit hat sie klar gemacht, welche Denkmuster in ihrem Kopf bestehen. Damit hat eine österreichische Strafrichterin jedes Unternehmen, das im befreundeten Nachbarland Liechtenstein ein Konto hat, pauschal der Unredlichkeit beschuldigt! Obwohl das sicher Zehntausende sind. Sie alle haben Liechtenstein wegen seiner hochklassigen und über viele Generationen bewährten Bankenlandschaft, seiner Internationalität, wegen der Seriosität der Finanzpolitik des Fürstentums, wegen der ausgestrahlten Veranlagungssicherheit, wegen der Nicht-Eu-Mitgliedschaft und auch wegen der höheren Vertraulichkeit im Vergleich zur heimischen Finanzindustrie vorgezogen. Das ist alles andere als unredlich – für einen Beamten ist das freilich eine völlig fremde Welt, bekommt er doch 14 Mal im Jahr ganz automatisch sein Gehalt vom Steuerzahler aufs Sparkassenkonto.

Solche Menschen urteilen in Österreich in einem komplizierten Wirtschaftsprozess! Da kann man heimischen Unternehmern nur raten: Verlegt Eure Firmen, soweit es geht, ins Ausland, wo noch nicht der Realsozialismus so viele Gehirne durchdrungen hat.

Angesichts dieser Haltung liegt wohl auch die Verteidigung falsch, die ständig die "mediale Vorverurteilung" Grassers durch eine überwiegend linke Medienlandschaft als Hauptursache des Prozessausganges geißelt. So eingestellte Richter haben selbst die Vorverurteilung im Kopf. Die brauchen keine mediale Nachhilfe.

Jörg Haider

Da ich immer wieder gefragt werde, was meiner Meinung und auf Grund meiner engen Kenntnis der handelnden Personen bei der Buwog-Privatisierung wirklich passiert sein dürfte, sei meine stärkste Vermutung genannt: Während Grasser (zusammen mit Wolfgang Schüssel und Susanne Riess-Passer) damals mit großer Begeisterung und Überzeugung für die Privatisierung gearbeitet hat, hat der große steinerne Gast der damaligen Regierung, also Jörg Haider, ganz andere Prioritäten im Sinn gehabt. Nämlich die Interessen der FPÖ (und die Kärntens).

Gerade Haider war als langjährig schärfster Kritiker von Rot-Schwarz überzeugt, dass jeder größere Vorgang einer Regierungspolitik sowieso und unweigerlich von Korruption begleitet ist. Gerade für Menschen, die so geprägt sind, ist dann bei einem Regierungswechsel völlig klar: "Wir haben so lange in der Opposition darben müssen, jetzt sind wir dran."

Mit der Umsetzung dieses Wunsches hatte Haider vermutlich die jetzigen Mitverurteilten rund um Grasser beauftragt. Offen mag bleiben, woher Haider oder Meischberger & Co die Höhe des Bietergebots kannten, mit dessen Kenntnis dann die Millionenprovision ins Rollen gebracht werden konnte.

In dieser Frage scheint nur eines gewiss: Es hat zwar nie einen Beweis gegeben, dass Grasser überhaupt das in einem Kuvert verschlossene Bietergebot vorzeitig gekannt hat. Es hat zwar gerade für einen Machtmenschen wie Haider auch andere denkbare Informationsquellen gegeben. Zugleich ist aber auch sicher: Sollte Grasser das Gebot gekannt haben, hätte er es wohl sicher bedenkenlos seinem De-Facto-Parteichef vertraulich mitgeteilt, sobald der vertraulich anfragt. Schließlich hat Haider ihn einst erfunden. Schließich hatte man damals in der FPÖ (trotz der Strache-Revolte) noch stark den Eindruck, dass Haider alles sei. Schließlich lebt Politik ständig von vertraulicher Kommunikation.

Aber diese Vermutung schließt noch keineswegs ein, dass Grasser auch die Absicht Haiders erkannt haben muss, mit Hilfe der Herren Meischberger, Hochegger und Plech aus der Information Geld zu machen. Und vor allem nicht, dass Grasser die Gebotshöhe selbst gekannt hat.

All das hier zuletzt Gesagte ist nichts als eine Wahrscheinlichkeitsberechnung und keineswegs die Überzeugung, dass es sicher so gewesen ist. Eine solche Anmaßung hat nur das Gericht gehabt.

Dieses Gericht hat in der Urteilsbegründung noch einen weiteren ungeheuerlichen Satz gesagt: Ein Verweis auf Haider als Drahtzieher sei eine reine Schutzbehauptung, weil Haider ja tot ist. Als ob dies nicht trotz Haiders Tod stimmen könnte. Als ob man nicht inzwischen auch in vielen anderen Zusammenhängen viele bedenkliche Hinweise auf die kriminelle Energie Haiders bekommen hätte.

Aber in der Logik des Gerichts – fast hätte ich geschrieben: der Polemik des Gerichts – ist der Tod Haiders Beweis genug, dass Haider unschuldig ist.

Gott schütze uns vor solchen Gerichten, die solche skurrile Argumentationen für Beweise halten.

PS: Genau die gleiche Einstellung wie die Richterin hat in ihrer Reaktion auf das Urteil die SPÖ gezeigt. Sie jubelt nicht nur der Richterin zu, sondern verlangt nach 16 Jahren eine Rückabwicklung der Buwog-Privatisierung. 

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung