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Man hätte fast darauf wetten können, dass wenige Tage vor der Wiener Wahl wieder – natürlich ganz zufällig – ein Verfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Medien durchsickern wird, das Schwarz und Blau in ein schiefes Licht zu rücken versucht. Diesmal geht es um die Frage, ob sich Casino-Chefin Bettina Glatz-Kremsner bei Aussagen über einen eigentlich ganz selbstverständlichen und rechtlich korrekten Vorgang nur reichlich ungenau ausgedrückt hat oder ob sie dabei direkt gegen die gesetzliche Wahrheitspflicht verstoßen hat. Dabei wäre es überhaupt kein Problem gewesen, hätte sie voll die Wahrheit gesagt. Pikanterweise ist aber durch dieses Durchsickern auch Justizminister Zadic unter massiven Verdacht geraten, das Parlament falsch informiert zu haben.
Die eigentlichen Vorgänge, über die Glatz-Kremsner befragt worden ist, waren jeweils der Vorlauf ihrer eigenen Bestellung zur Vorstandschefin bei den Casinos Austria und jener der späteren Bestellung des FPÖ-Kandidaten Peter Sidlo als weiteres Vorstandsmitglied. Es ist eigentlich ganz selbstverständlich und sogar absolut notwendig, dass es vor solchen Bestellungen bei Unternehmen mit einer relevanten Beteiligung der Republik zwischen den jeweils regierenden Koalitionsparteien als Eigentümervertreter wie auch den schon bestellten oder noch zu bestellenden Vorstandsmitgliedern Gespräche gibt.
Dass das ganz selbstverständlich und bisher auch nie für rechtlich bedenklich gehalten worden ist, zeigen zahllose Bestellungen der letzten 75 Jahre. Solche Postenbesetzungen waren bei etlichen Koalitionsabkommen sogar Bestandteil eigener, freilich meist geheimgehaltener "Sideletters". Darin war für jeden Posten in staatlichen Unternehmen festgehalten worden, ob er schwarz oder rot besetzt wird. So habe ich zufällig gerade in den (durchaus spannenden) Lebenserinnerungen des langjährigen Chefs der Creditanstalt, Heinrich Treichl, der davor einige Jahre im Bereich der Staatsbeteiligungen gearbeitet hatte, über viele solcher Proporzbesetzungen gelesen.
Diese sind rechtlich problemlos, wirtschaftlich allerdings extrem unerfreulich. Sie sind vor allem der beste Beweis, dass der Staat in Wirtschaftsunternehmen überhaupt nichts verloren haben sollte. Denn durch den Staat als Eigentümer kehrt zum Schaden jedes Unternehmens immer Parteipolitik ein.
Die Exponenten der letzten schwarz-blauen Regierung haben diese Gespräche jedoch bei ihren offiziellen Zeugenvernehmungen erstaunlicherweise geleugnet. Bettina Glatz-Kremsner tat dies so plump, dass ihr die alle schwarzen und blauen Politiker seit Jahren mit ideologischer Inbrunst jagende Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das jetzt relativ leicht als falsche Zeugenaussage vorwerfen kann.
Man kann freilich streiten, ob die Einladung Glatz-Kremsners zu einem "privaten Abendessen" des höchsten Beamten im Finanzministerium – also dem für sie zuständigen Ministerium –, bei dem sie Gernot Blümel, den Hauptstrategen der Regierungspartei ÖVP, kennenlernen sollte, wirklich ein privater Termin im normalen Sprachgebrauch gewesen ist. Solche Einladungen sind in Wahrheit natürlich hochgradig berufsbezogen. Sie können deshalb auch immer von der Steuer abgezogen werden, auch wenn sie der Diskretion wegen in einer privaten Wohnung stattfinden.
Abendessen dieser Art zwischen Politikern, Managern, Professoren, Journalisten und Künstlern finden in Wien jeden Tag zu Hunderten statt. Für eine Person im öffentlichen Leben gibt es in Wahrheit nur in der eigenen Familie und mit alten Freunden ein wirkliches Privatleben. Besonders wenig "privat" scheint dieses Treffen auch deshalb gewesen zu sein, weil sich Glatz-Kremsner vorher erst erkundigen hat müssen, wo denn diese private Adresse überhaupt sei. Was ja nicht gerade auf eine private Beziehung hindeutet.
Aber es war dennoch grenzintelligent von der Dame, bei ihren Zeugenaussagen alle privaten Kontakte, aber auch alle Gespräche über die Nominierung des künftigen Vorstandskollegen Sidlo strikt zu dementieren. Solche Gespräche sind ja eben nicht rechtswidrig, sondern logisch und normal. Ja, es wäre geradezu eine Pflichtverletzung gewesen, hätte sie sich nicht intensiv dafür interessiert.
Offen bleibt, warum sie sich aber dennoch überflüssigerweise mit apodiktischen klingenden Aussagen festgelegt hat.
Vieles bleibt da vorerst rätselhaft. Besonders rätselhaft und anrüchig ist aber durch das nunmehrige Vorgehen der WKStA auch das Verhalten von Justizministerin Zadic geworden. Denn sie verantwortet eine mindestens ebenso unrichtige Information des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, die eindeutig zum Schaden von Glatz-Kremsner geworden ist.
Vieles deutet dabei sogar auf eine üble Intrige der Linksaußenpartner Zadic und WKStA hin: Zuerst war nämlich die Casino-Chefin auf einer offiziellen Liste des Justizministeriums, die im Ausschuss aufgelegen ist, als Beschuldigte geführt worden. Dann aber wurde nach einer Rücksprache des Verfahrensrichters mit dem Zadic-Ministerium Glatz-Kremsner plötzlich als von dieser Liste gestrichen erklärt. Jetzt aber stellt sich plötzlich heraus, dass sie sehr wohl als Beschuldigte geführt wird.
Das hatte jedenfalls negative Konsequenzen für Glatz-Kremsner: Als Beschuldigte hätte sie sich weitestgehend der Antwort auf alle Fragen entschlagen können. Als plötzlich wieder Nicht-mehr-Beschuldigte war ihr diese Gelegenheit wieder genommen worden.
Das riecht auf zehn Kilometer gegen den Wind nach einem üblen Trick von WKStA und Ministerin, der wohl noch Konsequenzen haben wird. Er dürfte nicht nur zur Vorladung aller Involvierten (Ministerin und WKStA-Exponenten) vor den Ausschuss führen, sondern auch zur Nichtigerklärung der Glatz-Kremsner-Aussagen gemäß der ständigen Judikatur der Höchstgerichte, weil sie ja durch eine bewusste Intrige oder zumindest Falschinformation zur Aussage verleitet worden war, obwohl sie gar nicht aussagen hätte müssen.
Mit großer Berechtigung wird Bundeskanzler Kurz jetzt auch das wieder aufnehmen, was er schon im vergangenen Winter intensiv begonnen hatte: nämlich scharfe Kritik an der eigentlich zur Objektivität verpflichteten WKStA, der Frau Zadic aber trotz aller Skandale bisher immer die Mauer gemacht hat (während der SPÖ-nahe Interimsminister Jabloner im Vorjahr auf deutliche Distanz zu dieser einst vom ehemaligen Grün-Abgeordneten Walter Geyer als erstem Chef persönlich und personell geprägten Behörde gegangen war).
Mit noch größerer Wahrscheinlichkeit hat das Verhalten dieser Staatsanwaltschaft aber jetzt bei allen Politikern ab einer minimalen Intelligenzstufe zweierlei Nachwirkungen:
Sie tun gut daran, diese zu haben. Denn eine inquisitorische Hass-Behörde kann sonst im Zusammenspiel mit den ihr nahestehenden Behörden jederzeit so lange suchen, bis sie irgendwo einen Widerspruch gefunden hat.