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Zum zweiten Mal hat der Gesundheitsminister jetzt den Entwurf eines neuen Coronagesetzes vorgelegt. Zum zweiten Mal steht da ein unglaublicher Anschlag auf die bürgerlichen Freiheiten drinnen. Was aber noch mehr empört, ist die gleichgültige, ja fast wohlwollende Reaktion vieler linker Medien. Hätte ein schwarzer oder gar ein blauer Minister dasselbe auch nur ein einziges Mal angedacht, was da neuerlich in einem offiziellen Gesetzesentwurf steht, würde ein lautes Empörungsgebrüll durchs Land hallen. Der ORF würde Sondersendungen und Diskussions-Tribunale veranstalten. Und der Bundespräsident würde sich wieder einmal mit tiefbetroffener Zitterstimme auf allen verfügbaren Kanälen um Österreich sorgen.
Aber wenn ein grüner Minister so etwas vorschlägt, dann kann es ja nichts Böses sein. Und wenn der beim schwarzen Bundeskanzler angesiedelte Verfassungsdienst diese Passage zweimal kritisiert, muss das offenbar eo ipso etwas Gutes sein. Das merkt man schon an den Formulierungen der Überschrift auf orf.at: "Reges Interesse an neuer Begutachtung von CoV-Gesetzen." Und in anderen Medien liest man: "Coronagesetze – Kleinere Anmerkungen des Verfassungsdienstes".
"Kleine Anmerkungen", "Reges Interesse" – dabei geht es um fundamentale Grundrechte, die auch der Verfassungsdienst zum zweiten Mal infrage gestellt sieht!
Mediale Empörung sieht jedenfalls anders aus. Dabei hätten die Medien gleich doppelten Grund zur Empörung. Denn diesmal ist es nicht "nur" eine Fortsetzung der Attacken des Gesundheitsministers auf die Grundrechte der Österreicher. Diesmal geht es auch direkt gegen die Redaktionen, gegen die Rechtsanwälte, gegen die Ärzte. Obwohl die alle von der Verfassung her eigentlich einen besonderen Schutz ihrer Geheimnisse und Unterlagen haben.
Aber offenbar denken sich die schlichten Durchschnittsjournalisten dieses Landes: Wenn ein grüner Minister da etwas will, kann es sich ja nur gegen böse Rechte richten und geht daher schon in Ordnung.
Das Gesundheitsministerium kann jetzt jedenfalls nicht mehr die Ausrede für sich in Anspruch nehmen, dass es halt – samt dem oberösterreichischen Volkschullehrer an der Spitze – nicht gerade juristische Kompetenz konzentriert besitze. Es muss vielmehr zielgerichtete Absicht sein, wenn dieses Ministerium trotz aller Kritik unbeirrlich nun schon zum zweiten Mal den in seinem Auftrag handelnden Bezirksverwaltungsbehörden (also etwa dem gesamten Magistrat das Wiener Rathauses) das Recht verschaffen will, künftig auch an Betriebsstätten, also eben in Anwaltskanzleien oder Redaktionen "in alle Unterlagen Einsicht zu nehmen und Beweismittel zu sichern"!
Was schon in jeder Privatwohnung ein ungeheurer Skandal ist, wird das doppelt, wenn sich die politische Macht damit auch das Recht verschafft, in den Akten eines Rechtsanwalts oder den Rechercheunterlagen eines Journalisten herumzuschnüffeln.
Dieser neuerliche Anschlag auf die bürgerlichen Freiheiten der Österreicher reiht sich nahtlos an die (schon mit dem Koalitionspartner abgesprochene!) Attacke der Justizministerin auf die Meinungsfreiheit. Frau Zadic will den totalitären Polizeistaat unter der Behauptung vorantreiben, dadurch den "Hass im Netz" bekämpfen zu wollen. Der in Wahrheit meist Hass der Bürger gegen die Politik ist. Der Gesundheitsminister wiederum tut so, als ob er in den Akten eines Rechtsanwalts das Corona-Virus finden könnte …
Diese beiden Aktionen grüner Minister stellen jeden der von den Mainstreammedien jeweils zum Jahrhundertverbrechen hochstilisierten Halbsätze des früheren Innenministers Herbert Kickl weit in den Schatten. Dieser hat zwar einmal eine mehr als überflüssige Hausdurchsuchung beantragen lassen – aber das geschah wenigstens über die verfassungsrechtlich dazu befugten Justizbehörden.
Umso unglaublicher ist das wohlwollende Schweigen der bei Kickl so lauten und entsetzten Medien zu diesem viel schlimmeren Doppelschlag zweier grüner Minister gegen die wichtigsten Fundamente des Rechtsstaats. Denn da geht es nicht nur um einen unguten Antrag zu einer problematischen Hausdurchsuchung. Da geht es gleich um zwei universell geltende Gesetze, die Österreich ohne jeden wirklichen Grund näher zu den furchtbaren totalitären Systemen des 20. Jahrhunderts rücken.
Wenigstens beim zweiten dieser Vorstöße ist freilich noch nicht klar, ob die ÖVP mitgeht. Hat doch zumindest der Verfassungsdienst neuerlich Kritik daran vorgebracht.
Dieser Vorstoß des Herrn Anschober reiht sich übrigens nahtlos an den von ihm im Frühjahr geplanten Ostererlass, der den Schergen des Staates das jederzeitige Eindringen in Privatwohnungen ermöglicht hätte. Dieser wurde letztlich aber doch zurückgezogen. Inzwischen hat zumindest der Bundeskanzler zumindest in diesem Punkt gelernt, dass die Österreicher eine Verfassung mit klaren Grundrechten haben.
Es täte auch den Linksparteien gut, zu lernen, dass die Verfassung primär den Österreichern Grundrechte einräumt. Und weniger den Afghanen, die illegal nach Europa wollen.