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AUA: Der Handlungsbedarf für die Regierung besteht weiter!

Zu spät und zu wenig: Das ist der nunmehrige Verzicht der vier AUA-Vorstandsmitglieder auf den noch vor kurzem von ihnen beanspruchten Teil des Bonus für 2019. Damit haben die AUA-Bosse zwar einem - um etliche Wochen verspätet - an sie gerichteten Verlangen von Finanzminister Blümel nachgegeben. Aber 200 weitere Führungskräfte sollen weiterhin den Bonus kassieren. Damit bleibt nicht nur das Image der einst "friendly" Airline schwer beschädigt. Damit zeigt sich, dass alle Beteiligten die juristische Seite der Angelegenheit noch überhaupt nicht begriffen haben. Denn Juristen weisen nun glasklar nach: Die Fluggesellschaft hätte nach österreichischer Judikatur sehr wohl ALLEN AUA-Mitarbeitern den Bonus vorenthalten können, obwohl ihnen dieser laut Vertrag zusteht. Das aber schafft weiter Handlungsdruck auf die Regierung, von der AUA einen solchen Schritt zu verlangen.

Denn nach österreichischer Judikatur ist der Anspruch der AUA-Führungskräfte auf den Bonus für das (gut gelaufene) Jahr 2019 hinfällig, weil 2020 die Fluggesellschaft de facto insolvent geworden ist. Ohne De-facto-Insolvenz wäre ja gar keine 450 Millionen teure Rettung aus Steuermitteln notwendig geworden. In einer Insolvenz sind solche Bonus-Ansprüche aber bloße Forderungen an die Masse, die in aller Regel unerfüllt bleiben. Das müssen etwa derzeit auch all jene schmerzhaft erfahren, die (über 100.000 Euro hinausgehende) Einlagen bei der burgenländischen Commerzialbank haben – oder genauer gesagt: hatten.

Der Einwand, dass die AUA ja nicht formell in Konkurs gegangen ist, sondern, dass dieser nur gedroht hat, ist nach der österreichischen Rechtssprechung irrelevant. Das zeigt ein berühmtes Beispiel aus der jüngeren Wirtschaftsgeschichte, nämlich das der Voest. Das einstige Flaggschiff der verstaatlichten Industrie ist in den 80er Jahren pleite gewesen. Die Voest war einer der spektakulärsten und bekanntesten Beweise gewesen, wie unfähig der Staat als Eigentümer von Wirtschaftsunternehmen ist. Bei der Voest sind im Zuge der von Bruno Kreisky und Hannes Androsch geprägten sozialistischen Wirtschaftspolitik (die in Wahrheit nur Parteipolitik ohne jede Ahnung von Wirtschaft gewesen ist) Posten fast bis zum Portier herunter nur mit Partei- (und ÖGB-)Buch vergeben worden.

Teil dieser Politik waren auch üppige Zusatzpensionen für die Voest-Arbeitnehmer gewesen. Als aber  die Voest mit ordentlichen Belastungen für den Steuerzahler gerettet und privatisiert werden musste, haben die neuen Eigentümer diese Pensionszahlungen sofort eingestellt. Das wurde damals von den Betroffenen und der Gewerkschaft wild bekämpft, weil es ja kein formeller, sondern nur ein De-Facto-Konkurs gewesen ist. Dennoch blieben die Gerichte dabei: Die Pensionsansprüche können gestrichen werden.

Höchstgerichtlich ist eindeutig festgestellt worden, dass die Voest eigentlich sehr wohl insolvent gewesen ist und dass daher solche Folgen einer Insolvenz legitim seien.

Haargenau eine solche De-Facto-Insolvenz war auch bei der AUA eingetreten. Und auch der Anspruch der Manager auf Bonus-Zahlungen hat haargenau die gleiche rechtliche Qualität wie einst der Anspruch der Voest-Arbeiter auf die zusätzlichen Pensionszahlungen des Unternehmens.

Diese Parallelität erklärt auch, warum sich die Gewerkschaft im Falle der AUA so zurückhaltend verhält. Zwar vertritt sie in keiner Weise die Vorstandsmitglieder, aber sie tut sich  schwer mit den Interessen von 200 leitenden Angestellten. Unterstüzt man sie, dann verbreitet sich der Eindruck, dass der ÖGB vor allem für die Gutverdienenden auf Kosten der Steuerzahler da ist. Lässt der ÖGB sie fallen, dann werden auch anderswo viele Gutverdiende aus der Gewerkschaft austreten, dann widerspricht man dem eigenen Verhalten zugunsten der Voest-Arbeiter.

Das ist aber auch für die Regierung ein Riesenproblem: Kleine Arbeiter werden geschröpft, AUA-Spitzenverdiener dürfen hingegen ihre Boni behalten. Niemand versteht aber auch sonst, warum die Regierung rund um die Fluggesellschaft gleich mehrere schwere Fehler begangen hat (zu diesen Fehlern siehe etwa auch hier und hier).

Gewiss: Formalrechtlich kann jetzt nur das Unternehmen selbst, konkret der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat und dessen Vergütungsausschuss, den Stopp der Bonus-Zahlungen beschließen. Aber die Regierung hat einen eindeutigen schweren Fehler begangen, als sie die AUA-Rettung um 450 Millionen Steuergelder vereinbart, aber dabei auf die noch ausstehenden Bonus-Zahlungen für 2019 vergessen hat. Und den nächsten Fehler begeht sie jetzt, indem sie zwar Druck ausübt, dass die Vorstandmitglieder verzichten (was eine halbe Million einspart), aber nicht die sonstigen 200 Manager (das hätte noch einmal das Fünffache gebracht).

Sollte daher nicht die Regierung spätestens jetzt ganz große Geschütze auffahren, dann könnte  sie ähnliche Probleme bekommen, wie einst wegen der Anschaffung der Eurofighter (obwohl der einzige nachweisbare schwere Fehler beim Kauf dieser Militärflugzeuge in der nachträglichen Vertragsverschlechterung durch Verteidigungsminister Darabos bestanden hat, was die Staatsanwälte freilich noch nicht ganz begriffen haben, beziehungsweise nicht begreifen wollen).

Das Handeln in Sachen AUA kann legitimerweise nur in einem sofortigen Stopp aller Zahlungen der Republik an die Lufthansa-Tochter AUA bestehen. Dieser Stopp müsste solange gelten, bis die Eigentümer und Aufsichtsräte der AUA selbst sämtliche Bonus-Zahlungen stoppen,  beziehungsweise mit allen rechtlichen Mitteln zurückfordern. Das wäre nicht nur politisch und wirtschaftlich richtig. Das wäre auch juristisch legitim. 

PS: Vorerst noch zurückhaltend sei die seltsame Formulierung kommentiert, die  der AUA-Vorstandsvorsitzende gefunden hat. Das Geld werde "zurückgelegt". Was heißt das denn wieder? Ist das nur ein Wort aus dem seltsamen Deutschdeutsch der Importösterreicher, das man halt in Österreich nur schlecht versteht. Verbirgt sich dahinter am Ende ein übler Trick, dass die Vorstände sehr wohl das Geld haben wollen?

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