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Linke Medien und Politiker hetzen ununterbrochen gegen Staaten wie Ungarn oder Polen, weil dort der Rechtsstaat abgeschafft wäre. Allerdings fehlte es ihnen hinten und vorne an echten Beweisen für diese rein parteipolitisch motivierten Behauptungen. Daher wird von ihnen jetzt sogar die Absetzung eines ungarischen Chefredakteurs durch die Eigentümer des Mediums wegen wirtschaftlicher Misserfolge triumphierend als Beweis angesehen (also ob so etwas nicht in allen Rechtsstaaten jährlich unzählige Male passieren würde). Einen viel härteren Beweis der Aufhebung des Rechtsstaats würde es hingegen bedeuten, wenn sich eine Regierung frontal über rechtskräftige Urteile des höchsten Verfassungsgerichts hinwegsetzt. Genau das scheint aber jetzt in Deutschland bevorzustehen.
Denn das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen mehrmals klar festgehalten, dass die EU kein Bundesstaat sei (sondern ein Staatenbund) und sich nicht aus eigener Macht Finanzmittel beschaffen dürfe. Solchen EU-Steuern könne die deutsche Regierung und das deutsche Parlament nur zustimmen, wenn auch das Grundgesetz (die deutsche Verfassung) diesbezüglich geändert und das in einer verfassunggebenden Volksabstimmung von der Bevölkerung angenommen werde.
Aber genau solche EU-eigenen Steuern wurden jetzt im Prinzip, wenn auch noch nicht im Detail vom EU-Gipfel beschlossen. Begonnen werden soll mit einer eigenen Plastiksteuer; sehr bald soll es auch eine eigene Digitalsteuer geben (mit der man die erfolgreichen US-Digitalunternehmen abkassieren will, wobei Europa aber heftige Vergeltungsmaßnahmen der USA fürchten muss, und überdies dadurch die Entwicklung der IT- und Internet-Branche in Europa nur noch weiter hemmen würde).
Freilich weiß man auch in der EU, dass die Einführung von EU-Steuern alles andere als einfach ist – nämlich auch gemäß dem EU-Recht. Zwar wird diffus nur davon gesprochen, dass man die Einführung solcher Steuern jetzt rechtlich prüft.
In Wahrheit aber haben EU-Juristen heftige Probleme, solche EU-eigenen Steuern zu kreieren, ohne dass der EU-Vertrag geändert wird. Machen sie das ohne Vertragsänderung, läuft das zumindest auf eine massive Rechtsbeugung hinaus. Versucht man hingegen eine Vertragsänderung, dann gibt es praktisch keine Chancen, diese auch durchzubringen. Denn einer solchen müssten unter anderem sämtliche nationalen Parlamente zustimmen. Überdies wäre dann in vielen Staaten ein nationales Referendum zu erwarten. Außer man missbraucht eine Hintertür des Vertrags von Lissabon, die niemals für so gravierende Änderungen gedacht gewesen ist, mit denen man erstmals in der Geschichte der Demokratien die nationalen Parlamente bei Abschluss eines internationalen Vertrags umgehen würde.
Das alles fürchten die EU-Gewaltigen wie der Teufel das Weihwasser. Und zwar absolut zu Recht. Eine EU-Vertragsänderung durchzubringen ist alles andere als realistisch. Europa würde in sehr ernsthafte Gefahr eines Zerbrechens geraten.
Völlig unabhängig von diesen EU-internen Problemen sind die deutschen Probleme durch die ständige Judikatur des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes. Er verbietet der deutschen Regierung auf Grund des deutschen Grundgesetzes, einer Einführung EU-eigener Steuern ohne eine per Referendum abgesegneten Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen.
Wenn die Regierung aber dennoch zustimmt, dann wäre das eine gravierende Verletzung des Rechtsstaatsprinzips. Dann müssten eigentlich wiederum die EU gegen Deutschland aktiv werden, die schon in viel lächerlicheren Fällen gegen osteuropäische Länder wilde Drohungen wegen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit ausgestoßen hat. Solche Drohungen hat die linke Mehrheit im Parlament mehrfach formuliert. Solche Drohungen hat auch die frühere Juncker-Kommission voller Emotionen erhoben – während sich die jetzige Kommission diesbezüglich klugerweise deutlich zurückhält.
Es gibt aber auch zwei Aspekte in jenen zwei Ländern, die an sich wirklich bedenklich erscheinen: