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Und jetzt nehmen die Staatsanwälte Hofer ins Visier

Fast jeden Tag gibt es neuen Anlass zur Empörung über das Treiben der Staatsanwaltschaft. Jetzt hat sie wegen der Spenden eines Mannes an einen FPÖ-nahen Verein, der dann zum Asfinag-Aufsichtsrat geworden ist, ein Verfahren gegen den damaligen Infrastrukturminister Norbert Hofer eingeleitet. Das ist absolut ungeheuerlich und dürfte massive Willkür sein.

Dieser Vorwurf gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beruht gar nicht darauf, dass Hofer den Vorwurf leugnet. Er habe von den Spenden an den Verein überhaupt nichts gewusst, sagt er. Das ist übrigens nicht ganz unglaubwürdig: Denn Hofer war damals weder Parteiobmann noch FPÖ-Generalsekretär noch Finanzreferent; denn er hatte auch sonst mit dem Verein nichts zu tun; denn er sagt, dass er an dem Abend, an dem er laut Staatsanwaltschaft mit dem künftigen Aufsichtsrat auf dessen Einladung essen gewesen sei, bei seiner Familie gegessen habe.

Aber selbst wenn er doch mit dem Aufsichtsrat gegessen und wenn er doch von den Spenden gewusst hat, bleibt das Verfahren der Staatsanwaltschaft ungeheuerlich und willkürlich. Denn offensichtlich untersucht die Staatsanwaltschaft solche Vorwürfe nur gegen die FPÖ! Wobei es im Übrigen auch lächerlich ist zu glauben, dass ein Aufsichtsratssitz gegen eine Essenseinladung und eine Spende von über 20.000 Euro vergeben wird.

Absolut jeder Kenner der politischen Szene in Österreich ist überzeugt, dass auch Politiker der anderen Parteien schon mit Personen essen gewesen sind, die dann eine Funktion bekommen haben. Man will – und soll! – ja die Menschen besser kennenlernen, die man in eine wichtige Position zu befördern plant. Gegen solche Treffen ist in Wahrheit überhaupt nichts einzuwenden. Und wer die Höflichkeitsregeln kennt, ist sich auch sicher, dass diese Menschen am Ende des Essens die Rechnung des Kellners an sich reißen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben etliche der ja meist einer Partei nahestehenden Menschen, die irgendetwas geworden sind, auch einem parteinahen Verein gespendet – oder der Partei selber.

Aber das untersuchen die Staatsanwälte bei allen anderen Parteien nicht. Nur bei der FPÖ.

Wenn es noch eines Beweises für den Vorwurf von Sebastian Kurz gebraucht hätte, dass in der WKStA linke Netzwerke ihr Unwesen treiben, dann liegt es jetzt offen auf dem Tisch.

Was für ein Unterschied etwa zum desinteressierten Vorgehen der Staatsanwälte bei den Spenden aus der Bauwirtschaft an einen Verein des grünen Planungssprechers im Wiener Rathaus!

Auch das – möglicherweise damit zusammenhängende – rotgrüne "Commitment" lange vor allen rechtlichen Beschlüssen, dass ein Spekulant (mit guten Kontakten zur Bauwirtschaft) ein Hochhaus zwischen den Jugendstiljuwelen Stadtpark und Konzerthaus bauen dürfe, hätte schon längst als extrem dubios intensiv durchleuchtet gehört. Aber an diesem "Commitment" ist keinerlei Interesse der WKStA bemerkbar.

  • Obwohl es jeder Vernunft widersprechen würde, dass die beiden Rathausparteien eine Verpflichtung eingehen, ohne irgendeine Gegenleistung erhalten zu haben.
  • Obwohl zum damaligen Zeitpunkt die Rechtslage einen solchen Bau noch gar nicht erlaubt hat.
  • Obwohl durch dieses Heumarkt-Projekt ein schwerer Schaden für Wien droht – nämlich der Verlust des Status als "Weltkulturerbe".

Durch die Bestellung von Aufsichtsräten der Asfinag ist hingegen keinerlei Schaden bekannt.

Eindeutig noch viel schlimmere Korruption sind jene Fälle, wo Geld aus der von uns gefüllten Steuerkasse zugunsten von Parteien geflossen sind. Da ist neuerlich der Verein dieses grünen Planungssprechers relevant, der auch vom Rathaus Gelder bekommen hat. Da stellt sich jetzt heraus, dass dabei das Rathaus sogar darauf verzichtet hat, die Verwendung der Spenden genau zu überprüfen.

Der allergrößte von den Staatsanwälten unter den Teppich gekehrte Skandal ist aber zweifellos die Selbstbedienung vieler Politiker – insbesondere jener des Wiener Rathauses – in den öffentlichen Kassen zugunsten von Inseratenkooperationen mit willigen Medien.

Angesichts des Hofer-Verfahrens muss man aber auch fragen: Wo ist das Verfahren gegen die SPÖ-Vorsitzenden Kern und Rendi-Wagner, für die es nachweislich Gewerkschaftsveranstaltungen in den letzten beiden Wahlkämpfen gegeben hat? Auch da war halt zur Tarnung ein Verein dazwischengeschaltet. Wieso kommt das nicht vor Gericht, ging es doch um weit, weit höhere Summen? Sind die roten Vereine etwa besser getarnt als die blauen?

Bei diesem Geldfluss aus dem ÖGB zugunsten der SPÖ geht es nicht nur um illegale Parteifinanzierung. Die Durchführung und Bezahlung dieser Veranstaltungen erregen vielmehr auch den direkten Verdacht der "Bestechlichkeit". Dieser Verdacht stützt sich auf viel bessere Gründe als im Fall Hofer-Asfinag. Denn die SPÖ hat hunderte Male als Regierungspartei zugunsten von Gewerkschaft und Arbeiterkammer Gesetze beeinflusst.

Die engst mit dem ÖGB verbundene Arbeiterkammer wiederum finanziert in jedem Wahlkampf in dichter Folge "Studien", die total die Wahlkampflinie der SPÖ unterstützen, sodass sich die SPÖ viel Geld erspart. Außerhalb der Wahlkampfzeiten ist die Arbeiterkammer hingegen sehr zurückhaltend mit bemerkbaren Aktivitäten und sammelt offenbar Geld für die nächsten Aktionen im Interesse der SPÖ.

Natürlich ist es auch bei der Wirtschaftspartei ÖVP und ihren überaus engen Beziehungen zur Wirtschaftskammer kaum anders. Ein weiterer Fall ist etwa KTM, dessen Eigentümer der ÖVP gespendet hat, während KTM für ein Museum vom Land Kultursubventionen bekommen hat.

In all den hier angerissenen grünen, roten, schwarzen Fällen scheint der Zusammenhang zwischen Spende und politischen Maßnahmen zugunsten des Spenders evident. Wenn jedoch nur gegen eine Partei wegen solcher vermuteten Zusammenhänge vorgegangen wird, bei den anderen durchaus vergleichbaren oder weit schlimmeren Fällen hingegen weggeschaut wird, dann ist das ganz eindeutig verfassungswidrige und parteipolitisch motivierte Willkür.

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