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Das Tagebuch will sich nicht überbewerten. Aber es ist schon ziemlich auffällig, dass jetzt endlich eine Hausdurchsuchung bei jenem Rechtsanwalt stattgefunden hat, der (schon lange) zugegeben hat, eine aktive Rolle beim Zustandekommen jenes Videos gespielt zu haben. Diese Durchsuchung ist jedenfalls sehr knapp und plötzlich nach jenem Zeitpunkt erfolgt, als hier kritisch gefragt worden ist, ob drei Monate nach Auftauchen des Ibiza-Videos wirklich noch keine solche Aktion stattgefunden hat. Während ja beim Ex-Vizekanzler Strache eine anonyme und offenbar keinerlei konkrete Beweismittel enthaltende Denunziationsanzeige umgehend zu einer Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme des Strache-Telefons geführt hat.
Wörtlich hat es an dieser Stelle ja vorgestern geheißen: "Nichts gehört hat man auch davon, dass bei jenem Rechtsanwalt eine Hausdurchsuchung gemacht worden wäre, der eingestanden hat, die Ibiza-Videofalle mitorganisiert zu haben. Auf dessen Handy hätte man – rechtzeitig – wohl entscheidende Spuren eines (eindeutig stattgefundenen) Rechtsbruchs gefunden."
Auch wenn es recht seltsam wäre, wenn die Staatsanwaltschaft für eine eigentlich so selbstverständliche Ermittlungsaktion erst eine Forderung des Tagebuchs gebraucht haben sollte, so ist es ja an sich jedenfalls erfreulich, wenn zumindest bisweilen Anregungen Früchte tragen. Aber trotzdem muss man hoffen, dass in dieser Justiz selbst jemandem aufgefallen ist, dass es eigentlich eine katastrophale Optik ergibt, wenn beim Altvizekanzler Strache wegen einer anonymen Anzeige ohne jeden konkreten Beweis eines korrupten Aktes eine Hausdurchsuchung erfolgt ist, wegen der kriminellen Video-Falle für Strache hingegen drei Monate nicht.
Vielleicht wäre es besser gewesen, Brigitte Bierlein wäre nicht Bundeskanzlerin, sondern Justizministerin geworden. Immerhin hat es seit langem kein Regierungsmitglied mit so langer Erfahrung in der Strafjustiz gegeben, wie sie Bierlein gesammelt hat, bevor sie in den Verfassungsgerichtshof gegangen ist. Immerhin hat sie ja selber, wie sie gerne erzählt, beim Ruf zum Bundespräsidenten noch geglaubt, sie werde wegen des Justizressorts (und nicht des Kanzleramts) gefragt. Immerhin ist es jammervoll, dass wir jetzt schon wieder einen Justizminister haben, der zwar Jurist ist, der aber als solcher nach seinem Studium nie mit den zentralen Kompetenzen und Aufgaben des Justizministeriums, also mit Straf- und Zivilrecht, zu tun hatte. Er war so wie sein Vorgänger Moser immer nur im Bereich von Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig, was zwar auch sehr wichtig, aber eben etwas ganz anderes ist.
Beide sind und waren daher völlig außerstande, mit den schlimmen Missständen in der Staatsanwaltschaft, vor allem der für Korruption zuständigen, aufzuräumen. Siehe nicht nur die aktuellen Vorgänge, sondern auch die peinlich gescheiterte Anzeige gegen den eigenen Sektionschef, siehe die peinlich gescheiterte Hausdurchsuchung beim Verfassungsschutz.
Und wenn jemand fragt: Was man da denn tun sollte? Dann gibt es drei klare Notwendigkeiten, wenn es der Justiz wieder besser gehen soll: