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Hausdurchsuchung mit provozierender Verzögerung

Das Tagebuch will sich nicht überbewerten. Aber es ist schon ziemlich auffällig, dass jetzt endlich eine Hausdurchsuchung bei jenem Rechtsanwalt stattgefunden hat, der (schon lange) zugegeben hat, eine aktive Rolle beim Zustandekommen jenes Videos gespielt zu haben. Diese Durchsuchung ist jedenfalls sehr knapp und plötzlich nach jenem Zeitpunkt erfolgt, als hier kritisch gefragt worden ist, ob drei Monate nach Auftauchen des Ibiza-Videos wirklich noch keine solche Aktion stattgefunden hat. Während ja beim Ex-Vizekanzler Strache eine anonyme und offenbar keinerlei konkrete Beweismittel enthaltende Denunziationsanzeige umgehend zu einer Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme des Strache-Telefons geführt hat.

Wörtlich hat es an dieser Stelle ja vorgestern geheißen: "Nichts gehört hat man auch davon, dass bei jenem Rechtsanwalt eine Hausdurchsuchung gemacht worden wäre, der eingestanden hat, die Ibiza-Videofalle mitorganisiert zu haben. Auf dessen Handy hätte man – rechtzeitig – wohl entscheidende Spuren eines (eindeutig stattgefundenen) Rechtsbruchs gefunden."

Auch wenn es recht seltsam wäre, wenn die Staatsanwaltschaft für eine eigentlich so selbstverständliche Ermittlungsaktion erst eine Forderung des Tagebuchs gebraucht haben sollte, so ist es ja an sich jedenfalls erfreulich, wenn zumindest bisweilen Anregungen Früchte tragen. Aber trotzdem muss man hoffen, dass in dieser Justiz selbst jemandem aufgefallen ist, dass es eigentlich eine katastrophale Optik ergibt, wenn beim Altvizekanzler Strache wegen einer anonymen Anzeige ohne jeden konkreten Beweis eines korrupten Aktes eine Hausdurchsuchung erfolgt ist, wegen der kriminellen Video-Falle für Strache hingegen drei Monate nicht.

  1. Obwohl die Ibiza-Affäre die Staatsanwaltschaft schon viel früher beschäftigt hat.
  2. Obwohl es beim Fall jenes Anwalts sogar eine Art Geständnis gegeben hat, dass er aus ideologischen Gründen eine aktive Mittlerrolle gespielt hat (das ist also etwas weit über die eigentlichen Aufgaben und – streng zu schützenden! – Rechte eines Rechtsanwalts Hinausgehendes).
  3. Obwohl gerade dieses Teilgeständnis es notwendig gemacht hätte, sofort nach den weiteren Hintermännern und Financiers der Ibiza-Aktion zu fahnden, damit nicht Spuren verwischt werden.
  4. Obwohl dieses träge Verhalten der Staatsanwaltschaft den weit verbreiteten Verdacht verstärkt, dass man dort insgeheim mit jeder Aktion gegen die FPÖ sympathisiert.
  5. Obwohl von SPÖ bis ÖVP bis zu diversen linksradikalen Vereinen bis zum Bundesamt für Verfassungsschutz bis zu fast sämtlichen großen Geheimdiensten dieser Welt schon unzählige Organisationen öffentlich verdächtigt worden sind – von denen ja jedenfalls mindestens 90 Prozent unschuldig sind. Diese hätten daher auch ein moralisches Anrecht, möglichst rasch reingewaschen zu werden.
  6. Obwohl die Rechtfertigung der Staatsanwaltschaft, man hätte in der Causa Ibiza erst weitere Beweise sammeln wollen, läppisch ist: Denn ganz offensichtlich sind die "gesammelten" Beweise lauter Umstände, die alle schon in der ersten Woche nach Bekanntwerden des Videos allgemein bekannt waren.
  7. Obwohl man bei Strache in Sachen Casino-Vorstand keinerlei Beweise gesammelt hat, bevor man in früher Morgenstunde den gestürzten Vizekanzler – angeblich war dieser noch nackt – heimgesucht hat.
  8. Obwohl rein juristisch schon der Anfangsverdacht gegen Strache läppisch war (weil das angebliche Gegengeschäft bei der Vorstandsbestellung rechtlich gar nicht denkbar war und ist), war in Sachen Ibiza-Falle die Rechtswidrigkeit von Anfang an eindeutig.

Vielleicht wäre es besser gewesen, Brigitte Bierlein wäre nicht Bundeskanzlerin, sondern Justizministerin geworden. Immerhin hat es seit langem kein Regierungsmitglied mit so langer Erfahrung in der Strafjustiz gegeben, wie sie Bierlein gesammelt hat, bevor sie in den Verfassungsgerichtshof gegangen ist. Immerhin hat sie ja selber, wie sie gerne erzählt, beim Ruf zum Bundespräsidenten noch geglaubt, sie werde wegen des Justizressorts (und nicht des Kanzleramts) gefragt. Immerhin ist es jammervoll, dass wir jetzt schon wieder einen Justizminister haben, der zwar Jurist ist, der aber als solcher nach seinem Studium nie mit den zentralen Kompetenzen und Aufgaben des Justizministeriums, also mit Straf- und Zivilrecht, zu tun hatte. Er war so wie sein Vorgänger Moser immer nur im Bereich von Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig, was zwar auch sehr wichtig, aber eben etwas ganz anderes ist.

Beide sind und waren daher völlig außerstande, mit den schlimmen Missständen in der Staatsanwaltschaft, vor allem der für Korruption zuständigen, aufzuräumen. Siehe nicht nur die aktuellen Vorgänge, sondern auch die peinlich gescheiterte Anzeige gegen den eigenen Sektionschef, siehe die peinlich gescheiterte Hausdurchsuchung beim Verfassungsschutz.

Und wenn jemand fragt: Was man da denn tun sollte? Dann gibt es drei klare Notwendigkeiten, wenn es der Justiz wieder besser gehen soll:

  • Die Suspendierung der schwer überforderten und ihre Funktion völlig missverstehenden Leiterin dieser Korruptionsstaatsanwaltschaft;
  • die gesetzliche Herstellung einer Berichtspflicht dieser Korruptionsstaatsanwaltschaft ans Ministerium, so wie sie jede andere Staatsanwaltschaft hat, damit man in dieser WKStA nicht glaubt, als unkontrollierter Staat im Staat herumberserkern zu können (hingegen sollte man keinesfalls dem ständigen Verlangen der Staatsanwälte nachgeben, sie noch mehr unabhängig zu stellen, was dazu führen könnte, dass dann dort jeder profilierungssüchtige Jungjurist nach Belieben Megabomben zünden könnte, um in die Medien zu kommen, oder um seinen ideologischen Vorlieben nachzugehen);
  • eine Intensivierung des Drucks auch noch auf eine andere Justizbehörde, nämlich die Wiener Staatsanwaltschaft, die ja für die Video-Falle zuständig ist. Ihr muss endlich klar werden, dass sie vor allem in wichtigen Causen viel zügiger vorzugehen hat. Was sie ja auch schon bei den diversen Eurofighter-Anzeigen total verabsäumt hat. 

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