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Der linke Justizminister Jabloner und die geistesverwandte Korruptionsstaatsanwaltschaft haben es offensichtlich nicht mehr ausgehalten: Trotz unzähliger Abspielungen des Ibiza-Videos im ORF, trotz begeisterter Dauerberichterstattung des Mainstreams über die Segeljacht-Tour der heiligen Greta kommt der rotgrüne Wahlkampf nicht in Gang. Die beiden eng verschwisterten Parteien verharren von Umfrage zu Umfrage unverändert bei 34 Prozent. Zusammen. Und selbst gemeinsam mit den als Dritte im Bunde angepeilten Koalitionspartnern, den immer mehr nach links abdriftenden Neos, übersteigen sie nur knapp die 40 Prozent. Die sensationelle Recherche der Polizei, dass ein Afghane ein Täter des Brandanschlags auf ein FPÖ-Lokal gewesen sein dürfte, wird der Linken da gewiss nicht sonderlich helfen. Daher haben die politisierten Teile der Justiz anscheinend beschlossen, sich selbst an die Spitze des linken Wahlkampfs zu stellen. Ohne zu begreifen, welchen Schaden sie damit für Rechtsstaat und Demokratie anrichten.
Auch die höhere Tochter an der Spitze der Richtervereinigung macht dabei durch skandalöse Aussagen mit. Obwohl es primär um dubiose Aktionen des Ministers und der ihm unterstellten Staatsanwaltschaft geht, verteidigt die RICHTER-Vertreterin die involvierten Staatsanwälte, für die sie gar nicht zuständig ist, und den Minister im Fernsehen massiv gegen jede Kritik (wohl auch im Wissen, dass sie sonst gar nicht vom ORF eingeladen würde).
Begreift die Dame nicht, dass all die Aktionen der Staatsanwaltschaft eines Tages noch von unabhängigen Richtern überprüft werden? Warum rückt sie mit eindeutig parteiischen Aussagen die ganze Justiz ins Licht der Voreingenommenheit?
In Amerika würden Geschworene, die sich öffentlich so einseitig äußern wie die Richtervertreterin, sofort von jedem damit zusammenhängenden Prozess ausgeschlossen. In Österreich hingegen kann die Dame ohne Not und Kompetenz laufende Verfahren kommentieren. Tut sie das, um einem U-Richter zu helfen, der eine von der Korruptionsstaatsanwaltschaft verlangte Hausdurchsuchung abgesegnet hat? Hat sie vergessen, dass schon einmal die Absegnung einer Hausdurchsuchung derselben Staatsanwaltschaft durch einen U-Richter von der – einzig zuständigen!! – Gerichtsinstanz als übereilt und falsch entlarvt worden ist? Hat sie daraus nicht gelernt, dass man in diesen Dingen skeptisch sein und nicht aus der Hüfte schießen sollte?
Während bei der Richter-Präsidentin eher politisch-korrekte Naivität im Spiel sein dürfte, sind hingegen Korruptionsstaatsanwaltschaft und Justizminister wohl politisch motiviert. Der Minister outet ganz offiziell in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung ohne jeden Beweis den ungeheuerlichen Vorwurf, dass das Schreddern von Drucker-Festplatten des Kurz-Büros vor dem Ende von dessen Kanzlerschaft mit dem Ibiza-Video zusammenhängen könnte. Zwar hat Jabloner keine Namen genannt. Aber seine Anfragebeantwortung ist so gehalten, dass auch politische Analphabeten den eindeutigen Vorwurf erkennen können.
Damit hat Herr Jabloner über den Einzelfall hinaus ein skandalöses und den Rechtsstaat bedrohendes Präjudiz gesetzt: Ein Justizminister outet in einer Anfragebeantwortung (an die anfragenden Neos) einen unbewiesenen Verdacht aus der Kategorie der dümmsten Verschwörungstheorien. Damit ist das, was linke Staatsanwälte seit Jahr und Tag heimlich tun, indem sie linken Wochenheften vertrauliche Unterlagen mit einschlägiger Färbung zukommen lassen, nun staatsoffiziell geworden. Wenn die Aktion Jabloners wirklich rechtens gewesen sein soll, dann kann sich künftig jeder x-beliebige Verbrecher über befreundete Abgeordnete nach dem Stand der Erhebungen erkundigen. Halt ohne Namensnennung.
Noch viel atemberaubender ist aber die Begründung, warum – so Jabloner – die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt (immer wieder die Korruptionsstaatsanwaltschaft!): Ein Zusammenhang zwischen Schreddern und Ibiza-Video könne nicht ausgeschlossen werden.
Könne nicht ausgeschlossen werden! Wenn Staatsanwaltschaft und Justizminister so argumentieren, ist wirklich das Ende des Rechtsstaats erreicht. Mit einer solchen Begründung kann in diesem Land jeder verfolgt werden. Denn niemand "kann ausschließen", dass sein Nachbar, die Chefin der SPÖ oder der Chef der Grünen ein schweres Verbrechen begangen hat. Nach der Logik dieser grauslichen Justiz müssen sich die Beschuldigten immer erst selbst frei-beweisen, dass sie nichts getan haben.
Eine Staatsanwaltschaft, die mit offensichtlicher Billigung durch den zuständigen Minister gegen politische Gegner ermittelt, nur weil etwas nicht ausgeschlossen werden könne, ist die Staatsanwaltschaft einer Diktatur. Und ein Minister, der mit einer solchen Universalbegründung ohne weitere Beweise wenige Wochen vor einer Wahl einen politischen Gegner anschwärzt, muss sich zumindest den Vorwurf eines Amtsmissbrauchs gefallen lassen (auch wenn ihm jetzt natürlich Rotgrün Schützenhilfe zukommen lassen). Jedenfalls müsste ihn ein um Objektivität bemühter Bundespräsident jetzt zu einem sehr kritischen Gespräch bitten. Und die Bundeskanzlerin auch – aber die will ja nur verwalten …
Genauso arg wie dieser Komplex ist auch die Hausdurchsuchung durch (natürlich wiederum) die Korruptionsstaatsanwaltschaft bei H.C. Strache. Dadurch ist die Justizgeschichte am absoluten Tiefpunkt der Nachkriegsgzeit angekommen, indem dabei auch das Handy eines Ex-Vizekanzlers beschlagnahmt worden und jetzt dem gierigen und neugierigen Zugriff von umstrittenen Staatsanwälten und Polizisten ausgesetzt ist. Jede Wette, dass in Kürze irgendwelche aus dem Zusammenhang gerissenen Details der auf diesem Handy gespeicherten Daten den Weg in die Öffentlichkeit finden werden.
Dabei geht es nicht etwa um die Ibiza-Affäre, sondern um läppische Vorwürfe, die in einer anonymen(!) Anzeige erhoben worden sind.
Wie läppisch rechtlich diese Vorwürfe sind – selbst wenn sie stimmen sollten, wofür es ja überhaupt keinen Beweis gibt –, ist einem brillanten Juristentext im Montags-Rechtspanorama der "Presse" zu entnehmen: Es geht um eine Vorstandsbestellung in der Casino-AG durch die letzte Regierung. Dort braucht die Regierung als Vertreter des Hauptaktionärs für die Bestellung von Vorständen noch die Zustimmung eines weiteren Aktionärs und hat deshalb mit einem solchen verhandelt. Das ist der normalste Vorgang in jeder Aktiengesellschaft (wobei man freilich linken Staatsanwälten einräumen muss, dass sie in aller Regel aus ideologischen Gründen vom Handelsrecht wenig Ahnung haben – möglicherweise wissen sie nur, dass es da um irgendetwas Kapitalistisches geht, was ja automatisch des Teufels ist). Angeblich hat, so der anonyme Anzeiger, die FPÖ dabei diesem anderen Aktionär Gegenleistungen in Aussicht gestellt. Diese Versprechungen – sollten sie überhaupt gegeben worden sein – sind jedoch weder rechtlich noch politisch in irgendeiner Weise sinnvoll oder gar realisierbar. Aber so etwas prüfen offensichtlich diese Korruptionsstaatsanwälte nicht. Ihnen ist das Nichtvorhandensein eines juristisch plausiblen Anfangsverdachts egal. Wichtig ist nur, an Straches Handy mit allen dort gespeicherten Daten heranzukommen.
Dabei sollten in einem Rechtsstaat anonyme Anzeigen eigentlich sofort im Papierkorb landen, wenn in diesen keine konkreten Beweise, sondern nur wilde Spekulationen und Verschwörungstheorien stehen. Das sollte man spätestens seit dem wilden Konvolut rund um den Verfassungsschutz leidvoll gelernt haben. Aber in Österreich führen auch heute noch solche anonymen Anzeigen dazu, dass einem (ehemaligen?) FPÖ-Politiker die Polizei in früher Morgenstunde ins Haus geschickt und das Handy beschlagnahmt wird. Knapp vor einer wichtigen Wahl.
Wetten, dass jetzt reihum angesichts einer so verrotteten Justiz die Verfasser anonymer Anzeigen schon eifrig beim Tippen sind, um aufzulisten, was alles beim politischen Gegner nicht ausgeschlossen werden kann. Freilich werden die Anzeigenschreiber nur dann Erfolg haben, wenn sie einen ÖVP- oder FPÖ-Politiker verdächtigen, an dessen Handy man dann herankommen kann.
Umso deprimierender ist, dass weder ÖVP noch FPÖ begreifen, dass da ein parteipolitisch motivierter Generalangriff eines Teils der Justiz auf sie in Gang ist. Statt sich gegenseitig wenigstens jetzt solidarisch beizustehen, feixt die FPÖ, wenn die Korruptionsstaatsanwaltschaft unsauber gegen die ÖVP vorgeht. Und die ÖVP, wenn es unsauber gegen die FPÖ geht.
Dabei gäbe es für eine um Objektivität bemühte Staatsanwaltschaft genug Gravierenderes zu tun, als anonymen Hinweisen darüber nachzugehen, was alles nicht auszuschließen sei. Zum Beispiel:
PS: An dem, was in dieser Korruptionsstaatsanwaltschaft alles falsch läuft, zeigt sich ein schon bei der Gründung begangener kapitaler Fehler: Denn als ersten Chef hatte man sich damals ausgerechnet einen früheren grünen Parlamentsabgeordneten geholt. Der hat dann offensichtlich dafür gesorgt, dass die ganze Behörde mit ähnlich denkenden Menschen gefüllt wird. Ursache der Besetzung war, dass SPÖ und ÖVP einander in Sachen Korruption so wenig getraut haben, dass sie sich nur auf einen Grünen einigen konnten. Die ÖVP hat dabei nicht begriffen, dass Grün und Rot nur verschiedene Seiten derselben Münze sind. Objektiverweise muss man allerdings sagen, dass jener Grüne (Walter Geyer) selbst noch sehr korrekt gearbeitet hat.
PPS: Auch dann, wenn man durch den Justizminister erfährt, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Causa eingestellt hat, die intensiv die Öffentlichkeit beschäftigt hat, kann das extrem unbefriedigend sein. Er hat im Juli ohne jede Erläuterung mitgeteilt, dass die Ermittlungen wegen des angeblich zu billigen Verkaufs des Heumarkt-Grundstücks durch den sogenannten Stadterneuerungsfonds eingestellt worden sind. Solange nicht erklärt wird, warum das trotz sehr konkreter Vorwürfe geschehen ist, schürt das naturgemäß neue Gerüchte. Und unterminiert weiter das Vertrauen in den Rechtsstaat.
PPPS: Noch deprimierender als das gegenseitige Hickhack der beiden Ex-Koalitionsparteien ist die Tatsache, dass keine der beiden Parteien in Regierung oder Parlament (bis auf eine jetzt nach Brüssel geschickte Staatssekretärin) straf- oder verfassungsrechtlich qualifizierte Politiker in ihren Reihen hatte. Und auch im neuen Parlament nicht haben wird.