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Jubel-Nachricht: Heumarkt-Hochhaus vor dem Exitus

Das ist wirklich eine Freudenbotschaft: Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Plan eines Hochhauses neben dem Konzerthaus eine so schallende Ohrfeige versetzt, dass sich das im Dreieck zwischen Rot, Grün und einem Spekulanten ausgebrütete Skandalprojekt kaum noch davon erholen wird können. Die Freude ist freilich durch den Zorn über den obersten Paten von Rotgrün, also den ORF, ziemlich getrübt, der diese sensationelle Meldung weder auf der orf.at-Startseite noch in der ZIB bringt, der aber für seine ständige Desinformation jedem von uns alljährlich über 300 Euro abnimmt.

Der ORF serviert uns, statt etwa über das Hochhaus-Urteil zu berichten, seit Wochen täglich eine neue Folge einer Rechtsextremismus-Kampagne als einzig wichtiges Thema. Derzeit ist er ob einschlägiger Razzien im Milieu der Besucher eines Neonazi-Konzerts vor einem Jahr im Schnappatmen, nachdem der Identitären-Aufregung die Luft ausgeht. Dabei hatte die große Inszenierung dieser von einem Leobner Staatsanwalt gewünschten Razzien allem Anschein nach primär den Zweck, politisch eine Versöhnung zwischen Innen- und Justizministerium sowie Verfassungsschutz zu demonstrieren (nur so ist ja auch die mediale Rund-um-die-Uhr-Präsenz des Justizministeriums-Generalsekretärs zu erklären, der bisher noch nie wenige Minuten nach einer Hausdurchsuchung eine Pressekonferenz veranstaltet hat).

Allerdings können ORF und die mit Hunderten Mann ausgerückten Hausdurchsucher vorerst absolut nichts vorweisen, was irgendjemanden außerhalb der linken Aufregungszirkel erregen kann: Es gibt keine einzige Festnahme; es wurden lediglich einige einschlägige T-Shirts aus der Neonazi-Szene gefunden; ein grausliches Tattoo; sowie etliche offensichtlich nicht zum Brotstreichen gedachte Messer und angeblich eine Schusswaffe. Gewiss überaus unerfreuliche Dinge, aber solche suspekten Messer sind – leider – schon zu Tausenden gefunden worden (in anderen Szenen). Ohne dass der ORF davon Notiz genommen hätte.

Aber von den ORF-Grauslichkeiten weg zu den Erfreulichkeiten aus dem Bundesverwaltungsgericht. Gewiss kann gegen dessen Spruch noch ein Höchstgericht angerufen werden. Angesichts der gewaltigen Spekulationsgewinne, um die es auf Kosten der Schönheit Wiens geht, ist das auch mit Sicherheit zu erwarten. Aber dennoch ist dessen Spruch absolut sensationell.

Denn das BVwG verlangt für das Hochhaus nicht nur eindeutig eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die ja Rot und Grün in Tateinheit mit dem Spekulanten bisher unbedingt vermeiden wollten. Sondern es formuliert dabei in einer solchen Klarheit, dass eigentlich den Ausgang dieser Prüfung schon weitestgehend determiniert scheint, nämlich negativ für das Hochhausprojekt.

Diese Worte sind inhaltlich so eindeutig und klar, dass sich auch ein Höchstgericht nur noch extrem schwer darüber hinwegsetzen kann. Auch wenn gewiss einige Sprüche des Verfassungsgerichtshof in letzter Zeit viel Anlass zum Kopfschütteln gegeben haben, sollte die Causa eventuell auch dort und nicht nur beim Verwaltungsgerichtshof landen (teure Rechtsanwälte werden sicher alles versuchen ...).

Daher die Kernsätze des Bundesverwaltungsgerichts im Wortlaut:

"Das Vorhaben stellt im Fall seiner Realisierung aufgrund von Masse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline dar, die von der UNESCO im Dokument 40COM8E unter anderen Kriterien als grundlegend für den außergewöhnlichen Wert ("Outstanding Universal Value – OUV") genannt wurde. Es führt in diesem Sinn zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Authentizität und Integrität der Welterbestätte und widerspricht damit den Ernennungskriterien des Welterbeareals "Wien – Innere Stadt". 

Dies ergibt sich aus Kap. 3 des ortsbildpflegerischen Gerichtsgutachtens und aus den Aussagen des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung, wonach sich die Silhouette durch den Maßstab der barocken Bauten bis zur Gründerzeit bestimme und der vorgegebene Maßstab aus der Geschichte von den Neubauten nicht aufgenommen werde. Die Feststellung wird unterstützt vom Advisory Mission Report, der sehr explizit anführt (S. x, 38):

Das derzeit geplante Projekt Heumarkt Neu hätte eine stark negative Auswirkung auf den außergewöhnlichen Wert der Welterbestätte, vor allem aufgrund seines besonders negativen visuellen Einflusses auf die Welterbestätte. Das Projekt bedrohe die Erhaltung und den Wert der Welterbestätte; 

- Das Projekt würde eine Sichtbeziehung zerstören, die eine Schlüsselkomponente des außergewöhnlichen Werts darstelle, was daher zu einem wichtigen Verlust historischer Authentizität und kultureller Signifikanz führen würde; 

- Die Verwirklichung des Vorhabens würde … zum Schluss führen, dass die Welterbestätte nicht nachhaltig in die Zukunft erhalten werden kann und weiterhin degradieren würde, was die weitere Führung der Stätte in der Liste des Welterbes unhaltbar machen würde" ...

Noch irgendwelche Fragen?

Ja, vielleicht die eine: Dass Rot und Grün sich bei dem Projekt bis zu den Ellbogen schmutzig gemacht haben, ist inzwischen allgemein bekannt (auch wenn es die SPÖ-Medien krampfhaft totzuschweigen versuchen) – aber warum haben nicht Schwarz und Blau schon seit langem mit mindestens jener Klarheit gesprochen, die man nun vom Gericht hört?

Dazu wird man zwei Vermutungen nicht los. Die eine: Die Schwarzen dürften schon wieder einmal allzu lustvoll an das mit den Roten zu beziehende Ehebett im Rathaus denken und sich daher zurückhalten (oder deutet gar die seltsame Rolle des (Ex-?) Schwarzen Christian Konrad auf noch Schlimmeres hin?). Die andere: Die Blauen haben sich noch nie sonderlich für Ästhetik, für die Schönheit dieser Stadt interessiert …

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