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Sicherungshaft: Was geht, und was gar nicht geht

Die Verteidigung der Bürger und ihres friedlichen Zusammenlebens gegen Bedrohungen ist der wichtigste Urgrund, warum es Staaten, Regierungen und Gerichte überhaupt gibt. Mit der Aufklärung ist dieser Staatsaufgabe Sicherheit eine zweite fundamentale Zielsetzung gleichwertig an die Seite getreten: Das ist die Freiheit der Bürger. Diese Ziele sind beide fundamental, auch wenn sie immer wieder in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Dieses Spannungsverhältnis ist spürbar geworden, seit es zu einer neuen Völkerwanderung historischen Ausmaßes und zu einer radikalen Fundamentalisierung großer Teile der Moslems gekommen ist (mit nachträglicher Aktualisierung).

Viele Europäer, viele Österreicher sehen dadurch sowohl ihre Sicherheit wie auch ihre Freiheit bedroht. Die österreichische Regierung hat nun – wie auch etliche andere – die Notwendigkeit des Handelns erkannt. Diese Erkenntnis greift inzwischen nicht nur bei Parteien des konservativ-bürgerlich-rechtspopulistischen Bogens um sich, sondern neuerdings auch bei manchen, die einst von sehr weit links kamen, wo ja viele noch immer fanatisch Migration und Islamisierung unterstützen. Zu den klüger Gewordenen zählen etwa die Deutsche Sahra Wagenknecht, der Österreicher Peter Pilz und die italienischen "Cinque Stelle". Selbst die EU-Kommission versucht neuerdings – wider alle Evidenz – zu leugnen, dass sie in vielerlei Hinsicht die Migration gefördert hat. Was zeigt, dass man selbst dort langsam umdenkt. Sonst würde Brüssel ja nicht so heftig die ungarische Kritik verdammen.

Die Liste der entstandenen und hoffentlich erkannten Handlungsnotwendigkeiten reicht vom Asyl- und Migrationsrecht bis zum Islamgesetz. Überall gibt es eine lange Liste von ToDos.

Und ganz aktuell ist nun die Diskussion um eine sogenannte Sicherungshaft entbrannt, also darum, ob man jemanden in Haft nehmen darf, der eine Bedrohung der Sicherheit darstellen dürfte. Eine Reihe von Verbrechen hat diese Diskussion angezündet.

Freilich: Dieses Projekt ist mit gutem Grund von einer Reihe von Fragezeichen umgeben. Wären wir der liebe Gott und könnten vorhersehen, wer eine konkrete Tat begehen wird, wäre es gewiss einfacher, über eine Sicherungshaft zu entscheiden. Aber ohne solche Allwissenheit verlieren sich manche im Spannungsfeld zwischen den grundlegenden Staatsaufgaben Sicherheit und Freiheit. Außerdem könnte selbst der liebe Gott folgenden Widerspruch nicht lösen: Wenn die Sicherungshaft erfolgreich ist, also wenn es zu keiner Tat kommt, fehlt der einzig mögliche Beweis, dass diese Haft überhaupt notwendig gewesen ist.

Der Ersatzgott der modernen Gesellschaft, also die Klasse der Psychologen und Psychiater, ist hingegen ungeeignet vorherzusagen, ob jemand ein Delikt begehen würde, sollte er nicht eingesperrt werden. Es löst ja schon die jetzige Situation im Strafrecht großes Bauchweh aus, wo diese Psycho-Klasse Menschen NACH einer Straftat unbefristet als Gefährdung wegsperren kann. Und zwar weit über die gesetzliche Höchststrafe für das begangene Delikt hinaus, letztlich sogar lebenslänglich. Es gibt zwar bei eindeutig schwer geisteskranken Menschen keine Alternative. Aber dennoch möchte ich nie und nimmer, dass meine Freiheit nur vom gutachterlichen Gutdünken eines Angehörigen der Psychoklasse abhängig ist.

Alle an solchen Entscheidungen Beteiligten (also insbesondere auch die involvierten Richter) sollten sich zumindest der existenziellen Dramatik solcher Entscheidungen bewusst sein. Und auch der Tatsache, wie sehr totalitäre Regime schon oft das Wegsperren von Regimekritikern als angeblich Geisteskranke praktiziert haben. Solche Regime hätten dann noch viel leichteres Agieren, wenn sie auf demokratische Rechtsstaaten verweisen könnten, die ebenfalls Menschen wegsperren, weil sie angeblich eine Gefahr darstellen.

Es ist also den Kritikern des Planes einer Sicherungshaft eindeutig Recht zu geben: Ohne konkretes, schon begangenes Delikt Menschen wegzusperren auf Grund einer bloßen Gefahrenprognose durch einen Psycho-Irgendwas ist völlig unakzeptabel. Noch schlimmer wäre es, wenn die Polizei ohne Richter auf irgendeinem Weg ein über die gegenwärtigen 48 Stunden hinausgehendes Recht bekäme, jemanden festzusetzen. Es ist daher dringend, zu verlangen, dass Österreich dabei bleibt, nur bei konkreten Delikten einem Menschen die Freiheit zu nehmen.

Das heißt aber ganz und gar nicht, dass nichts zu dieser Herausforderung zu unternehmen wäre. Es besteht sogar ein ganz großer und dringender Handlungsbedarf, den Kreis der zu Haft – auch langer Haft – führenden Tatbestände auszuweiten und eigentlich ohnedies vorhandene Paragraphen viel konsequenter anzuwenden. Es gibt viele saubere Wege, die Gefährder zu bekämpfen und die Sicherheit der Bürger zu erhöhen – ohne dass willkürliche Freiheitseinschränkungen möglich werden. Aber dort, wo es ein konkretes Fehlverhalten schon gegeben hat, muss der Staat dringend die Samthandschuhe ausziehen, und handeln.

Dazu muss man freilich genauer zwischen den einzelnen Arten von Fehlverhalten unterscheiden.

Die IS-Heimkehrer

Aktuell den größten Zeit- und Handlungsdruck schaffen jene Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die jetzt aus dem offenbar nicht mit dem Segen Allahs versehenen Krieg ihres "Islamischen Staates" nach Österreich zurückkehren wollen. Folgende vier Möglichkeiten sollten konsequent angesteuert werden:

  1. Aberkennung der Staatsbürgerschaft: Das geht nach geltenden Regeln nur dann, wenn jemand eine fremde Staatsbürgerschaft angenommen hat. Da gibt es auf den ersten Blick scheinbar nur sehr wenige Fälle.
    Freilich kann man mit guten Argumenten sagen: Wer sich in den Dienst dieses Islamischen Staates gestellt hat (ob mit der Waffe oder dem Kochlöffel), hat damit konkludent dessen Staatsbürgerschaft angenommen. Und das ist unabhängig davon zu sehen, ob Österreich mit diesem Staat diplomatische Beziehungen hat. Aber der IS hat verkündet, ein Staat zu sein, er hat(te) ein Staatsgebiet, eine Regierung (einen "Kalifen") und ein Staatsvolk (die "Dschihadisten") – also alles, was nach der Völkerrechtslehre einen Staat ausmacht. Daher ist er oder war er eigentlich ein Staat, dessen Staatsbürger man geworden sein konnte.
  2. Kriegsgefangenschaft: Der IS hat nicht nur gegen Syrien und den Irak Krieg geführt, sondern durch verheerende Terrorschläge auch gegen Europa. Daher ist die Analogie zu allen anderen Kriegen klar und legitim: Man darf feindliche Kämpfer und ihre Helfer solange in Kriegsgefangenschaft nehmen, bis der Krieg an allen Fronten – einschließlich der Terrorfront – eindeutig zu Ende ist.
  3. Kriminelle Vereinigung: Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Regierung beiden zuletzt genannten Möglichkeiten aus dem Weg geht, fehlt ihr doch weit und breit jede juristische Kapazität, insbesondere auf den Feldern des Staats- und Völkerrechts. Sie wird es daher wohl eher nicht wagen, diesbezüglich mutig Neuland zu betreten.
    Aber jedenfalls kennt zumindest eine Staatssekretärin dieser Regierung das österreichische Strafgesetzbuch sehr gut. Um dieses zur Anwendung zu bringen, ist zwar nur in wenigen Fällen das Begehen eines Verbrechens durch eine konkrete Person nachweisbar (obwohl es solche in den letzten Jahren durch den IS in unerträglicher Fülle gegeben hat). Jedoch gibt es sehr wohl einen Paragraphen des Strafgesetzes, der für alle Kämpfer wie auch deren Helfer anwendbar ist.
    Der Paragraph 278 lautet nämlich: "Wer eine kriminelle Vereinigung gründet oder sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren zu bestrafen". Der IS erfüllt zu hundert Prozent alle Voraussetzungen einer solchen Vereinigung, wenn man ihn schon nicht als Staat sehen will.
    Er ist das tausendmal mehr als es eine Tierschützer-Gruppe ist oder gar die völlig gewaltfreie Identitäre Bewegung. Also Gruppen, gegen die Staatsanwälte schon diesen Paragraphen in Stellung zu bringen versucht haben. Es bräuchte also gar kein neues Gesetz erlassen zu werden, sondern maximal eine Weisung des Justizministers an die Staatsanwälte, bei allen IS-Mitläufern diesen Paragraphen anzuklagen.
    Hinzugefügt sei: Ein Verfassungsgesetz, das auch rückwirkend den Strafrahmen dieses §278 deutlich erhöht, wäre für die Bürger ein beruhigendes und für alle künftigen Fanatiker ein präventives Signal.
  4. Die schlechteste Möglichkeit wäre das, was manche Linke jetzt vorschlagen: Eine Rundumdieuhr-Überwachung. Dafür würde man pro IS-Kämpfer rund 16 Beamte benötigen.

Schon einmal Abgeschobene, die neuerlich Asyl beantragen

Eine völlig absurde Judikatur hat rund um den Komplex Migration-Asyl auch folgende Möglichkeit geschaffen: dass man immer wieder einen schon abgelehnten Asylantrag wiederholen kann. Man muss nur die vorgebrachten Behauptungen abändern und kann schon wieder monatelang die Grundsicherung konsumieren, schwarz arbeiten, die Behörden beschäftigen und unterzutauchen versuchen.

Solange Österreichs Regierung keine Änderung der diesbezüglichen Rechtssprechung erreicht, kann und muss es (neben der sowieso dringend benötigten Beschleunigung aller Verfahren) in diesen Fällen eine klare Konsequenz geben: Solche Serien-Asylwerber sind vom ersten Tag an in Abschiebehaft zu nehmen.

Abgewiesene Asylwerber, die in Österreich bleiben

Hier geht es um die derzeit weitaus größte Gruppe. Trotz Abweisung eines Asylantrags bleiben viele illegale Migranten im Land. Die drei wichtigsten Gründe dafür:

  • weil nicht eruierbar ist, aus welchem Land sie stammen und wie sie nach Österreich gekommen sind;
  • weil ihr Heimatland sie nicht zurücknehmen will;
  • weil ihnen in ihrer Heimat Folter oder Todesstrafe droht (weshalb viele sogar absichtlich in Österreich Delikte wie Drogenhandel begehen, die daheim theoretisch so bestraft werden, um nicht abgeschoben zu werden).

Für diese Fälle muss es eine Mehrfachstrategie geben, da sie ja erwiesenermaßen in recht hohem Ausmaß kriminalitätsaffin sind:

  1. Auf europäischer Ebene:
    1. Die neue EU-Kommission muss an oberster Stelle mit dem österreichischen (und italienischen und ungarischen und dänischen und polnischen und tschechischen ...) Verlangen konfrontiert werden, dass sie den Abschluss von funktionierenden Rücknahmeabkommen mit allen Herkunftsstaaten der Migranten zu ihrer obersten Priorität macht. Solche Abkommen kann nur eine gemeinsame europäische Politik schaffen. Denn diese allein hätte gute Drohmittel zur Erreichung solcher Abkommen: Entzug von EU-Visa für Bürger von widerstrebenden Staaten, Umlenkung von Entwicklungshilfe an kooperationswillige Länder und Beschlagnahme von in Europa liegendem Vermögen der Politiker und Beamten jenes Staates (bei den USA könnte man solche Strategien lernen!).
    2. Versuche, die migrationsfreundliche Judikatur der Europa-Gerichtshöfe zu ändern – etwa durch Zusätze zu den vorhandenen Konventionen.
  2. Auf österreichischer Ebene:
    1. Auch hier ist genau aufzulisten, wieweit heimische Höchstgerichtsjudikatur einer Verfahrensbeschleunigung und Reduktion der Fälle von Asylgewährung entgegensteht. In mehreren Punkten wird man dann Verfassungsgesetze brauchen, um den Wildwuchs eines weltfremd-gutmenschlichen Richterrechts zu beschneiden.
    2. Es sind dringend neue Strafgesetze zu schaffen, die das Verhalten mancher Asylantenhelfer pönalisieren, wenn sie etwa Asylwerbern zu einem falschen Lebenslauf oder zum Wegwerfen von Pässen raten.
    3. Darüber hinaus braucht es notfalls auch dauerhaft eine Abschiebehaft für alle jene, die nicht direkt abschiebbar sind. Das ist sicher für die SPÖ, die man zu einem solchen Verfassungsgesetz bräuchte, am schwierigsten zu schlucken. Aber es ist eindeutig klarzumachen: Jeder abgewiesene Asylwerber kann ja jederzeit das Land verlassen – Österreich sollte ihm auch die Flugtickets an welches Wunschziel immer zahlen –, aber es ist nicht primäre Aufgabe der Republik, dass sie selbst das Land finden muss, dass den Typen aufnimmt. Eine solche Regelung würde zu einem rapiden Abnehmen der als "Asylsuche" getarnten Migration führen.
      Nur eine solche Lösung ist derzeit die einzige Möglichkeit, die von Sebastian Kurz oft genannten Vorbildmodelle Australien oder Anlandeplattformen mit rein österreichischen Mitteln zu realisieren.
    4. Ganz eindeutig ist die Liste der Delikte zu verlängern, bei deren Vorliegen das Asyl abzuerkennen ist.
    5. Zusätzlich ist als Asyl-Ablehnungsgrund jedenfalls auch jede falsche – und durch medizinische Gutachten eindeutig widerlegte – Altersangabe festzumachen.

Wir werden sehen, wieweit Regierung und SPÖ (die Neos auf ihrem Linkskurs sind derzeit außen vor) zu einer gemeinsamen kraftvollen Politik im Interesse Österreichs imstande sind. Die Hoffnung ist klein. Aber sie lebt, weil Meinungsumfragen deutlicher denn je sagen: Eine große Mehrheit der Österreicher will, dass in Sachen Sicherungsverwahrung dringend etwas geschieht. Und die Stimmung der Bürger ist allemal der stärkste Antriebsmotor der Politik.

Wenn hingegen die SPÖ ein seriöses Mitziehen verweigern sollte – was wahrscheinlich, aber nicht sicher ist, weil es ihren Abstieg noch weiter beschleunigen würde –, dann ist es klare Aufgabe der Regierung, so weit wie möglich die Umsetzung durch einfache Gesetze anzustreben. Viel von dem hier Aufgelisteten wäre nämlich auch auf diesem Weg erreichbar. Und bei den ebenso notwendigen Änderungen des Islamgesetzes und der Asylverfahren erst recht.

PS: Lächerlich machen sich alle jene, die eine Erhöhung der Sicherheit mit angeblicher Sorge um die Freiheit ablehnen, wenn sie gleichzeitig die fortschreitende Einschränkung der Meinungsfreiheit (vom Verhetzungsparagraphen bis zur Internet-Zensur) ignorieren. Denn diese Dinge sind in Wahrheit viel schlimmere Verletzung der Freiheit der Österreicher.

Nachträgliche Ergänzung: Das, was die Regierung inzwischen quasi als Verhandlungsangebot an die Opposition beschlossen hat, klingt nur oberflächlich gut. Es ist zwar sicher notwendig, die Einzelfall-Entscheidung über Sicherungshaft formal in die Hände eines Richters zu legen. Aber das ist ja nicht das zentrale Problem – dieses ist jedoch offensichtlich auch der Regierung nicht bewusst: Denn ohne genaue rechtliche Festlegung, wann Sicherungshaft verhängt werden MUSS, wird mit Sicherheit in allen konkreten Fällen die schlechteste Variante eintreten: Die Richter werden einen "Gutachter", also etwa einen Psychologen, beauftragen, und der trifft dann de facto die Entscheidung, ob jemand gefährlich ist, die ein Richter nur noch formal ausfertigt. Jedoch sind Gutachter genausowenig wie Richter Hellseher. Daher öffnet das der Willkür Tür und Tor. Diese Entwicklung hin zum Gutachter als eigentlichem Richter sieht man in vielen anderen Bereichen der Justiz schon lange, und sie wird als immer größeres Problem erkannt. Bei einer "Gefährdungseinschätzung" wird das nicht nur kosten- und zeitaufwendig, sondern auch total ineffizient sein. Eine Gutachter-Justiz kann in diesem Bereich mit Sicherheit keine präventive Wirkung haben. Sie signalisiert nur: Wer am besten lügt, gewinnt. Es kann keine funktionierende Lösung geben, wenn nicht ein ganz konkreter Katalog von Sachverhalten aufgezählt wird, bei denen die Sicherungshaft verhängt werden MUSS. Die Notwendigkeit eines solchen Katalogs hat die Opposition an sich richtig gesehen. Nur ist eher fraglich, ob sie wirklich einen effizienten Katalog – wie er etwa in diesem Text angeregt wird –  haben will oder nur Vorwände sucht, um parteitaktisch Njet zu sagen.

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