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Der Karfreitag und die Frauen: Es wird amüsant

Es war so wie im Kommunismus, wo jeder Student Vorlesungen über Marxismus-Leninismus belegen musste. Die vergangenen Tage waren auch mit dem Nationalsozialismus vergleichbar, wo bei Dissertationen ein Hitler-Zitat an den Beginn gestellt werden musste, und war es noch so unpassend. In vergleichbarer Intensität wurden wir jetzt wieder in allen Medien tagelang durch eine massive feministische Gehirnwäsche terrorisiert. Das Gleiche passiert auch an den zahlreichen übers Jahr verstreuten Equal-Pay-Tagen. Offenbar haben die Medien noch nicht genügend Leser- und Seher-Verluste erlitten. Zugleich macht freilich das von der Arbeiterkammer erkämpfte Karfreitagsurteil klar: Sowohl im Bereich etlicher frauenbevorzugender Regelungen wie auch in anderen Rechtsmaterien wird dieses Urteil spannende Konsequenzen haben. Die Arbeiterkammer und Genossen nicht sonderlich freuen werden.

Klar ist jedenfalls: Die Karfreitags-Judikatur ist inhaltlich in allen Konsequenzen eindeutig. Und sie ist rechtlich verbindlich. Auch wenn man sie inhaltlich für falsch findet. Und auch wenn sie jedenfalls eine weitere ärgerliche und dem Ansehen Europas gar nicht förderliche Einmischung von EU-Institutionen in eine rein nationale Frage ist.

Aber seither sind alle Länder Europas verpflichtet, die Gleichbehandlung noch viel genauer zu nehmen, als sie bisher gesehen wurde. Es sei denn, der Europäische Gerichtshof ändert nochmals seine Judikatur – was vorerst kaum zu erwarten ist. Das heißt: Unsachliche Bevorzugungen einer Bevölkerungsgruppe durch den Staat sind eine Verletzung des Gleichheitsgebots und daher immer unzulässig. Dabei kann es keinen Unterschied geben, ob eine Ungleichbehandlung durch Religion, Geschlecht oder Haarfarbe begründet wird.

Der Europäische Gerichtshof hat es ja nicht einmal als ausreichende Begründung für eine Ungleichbehandlung (die im Fall der Protestanten im zusätzlichen Feiertag am Karfreitag bestanden hat) angesehen, dass eine Bevölkerungsgruppe in der Vergangenheit arg diskriminiert worden ist und dass die Bevorzugung eine späte Kompensation darstellt. Sind Protestanten in Österreich doch bis tief ins 18. Jahrhundert hinein in vielerlei Hinsicht gedemütigt worden: Sie mussten zum Katholizismus übertreten, wenn sie im Staatsdienst Karriere machen wollten. Tausende von ihnen wurden sogar – ganz besonders schlimm – wie Verbrecher an den äußersten und arg unterentwickelten Rand der Monarchie zwangsverschickt, etwa nach Siebenbürgen (= Transsylvanien, jenseits der Wälder).

Daher kann es auch kein valides Argument zur Rechtfertigung irgendwelcher Bevorzugungen von Frauen sein, dass Frauen erst 13 Jahre später als die Männer das allgemeine Wahlrecht erhalten haben. Diese 13 Jahre sind im Vergleich zu den Protestanten eine harmlose Dskriminierung.

Im Lichte dieser Entscheidung ist nun eine Fülle von Regelungen kritisch zu überprüfen, die von der Politik aus Populismus getroffen worden sind, um eine Gruppe zu bevorzugen. Ob das nun Angehörige einzelner Religionen sind oder etwa Frauen. Auf deren vielfältige Bevorzugung hat ja gerade der Frauentag – wenn auch mit gegenteiliger Intention – hingewiesen.

Einige Beispiele:

  1. Es war ein eindeutiger Verstoß gegen Verfassung und Menschenrechtskonvention, dass Außenministerin Karin Kneissl im Vorjahr allen Frauen ihres Ministeriums am "Frauentag" einen freien Tag als "Sonderurlaub" geschenkt hat. Dass dieser Tag vom Kommunismus erfunden worden ist, unter dem es fast allen Frauen (bis auf die der machthabenden Nomenklatura) massiv schlechter gegangen ist als den Frauen im heutigen Österreich, ist eine Pikanterie am Rande, da ja Kneissl von einer bisher eigentlich für antikommunistisch geltenden Partei ins Ministeramt gebracht worden war. Kneissl hat den rechtswidrigen Sonderurlaub auch heuer wieder dekretiert. Aber nun hat sie jemand, der offensichtlich das Karfreitagserkenntnis studiert hat, darauf aufmerksam gemacht, dass ein geschlechtsspezifischer Sonderurlaub gleichheitswidrig ist. Im letzten Augenblick hat sie daher jetzt auch für Männer den Männertag als Sonderurlaub gegeben (auch für jene, die gar nicht gewusst haben, dass es so etwas gibt).
  2. Und plötzlich ist das Ganze auch kein Sonderurlaub mehr, sondern schlicht vom normalen Urlaubskonto abzuziehen. Denn sonst wäre die Freigeberei der Außenministerin erst recht wieder rechtswidrig geworden:
    • Erstens wäre es gleichheitswidrig, wenn nur die Beamten des Außenministeriums, nicht aber aller anderen Ministerien frei bekommen. Das Beamtendienstrecht ist ein Gesetz und nicht eine huldvolle und beliebig erteilbare Geste eines Fürsten.
    • Zweitens wäre es möglicherweise auch Amtsmissbrauch. Denn es ist ja Steuergeld, das die Beamten bekommen. Gemäß dem Legalitätsprinzip der Verfassung kann ein Minister nicht einfach sagen: Ich erkläre aus eigener Machtvollkommenheit, dass meine Beamten ums gleiche Geld weniger arbeiten müssen.
    • Und drittens noch ein scherzhafter Hinweis: Hätten wir schon deutsche Verhältnisse, wäre selbst das Nachziehen für die Männer bei einem solchen "Sonderurlaub" eine Diskriminierung – nämlich der "Divers"-Gruppe, wie winzig klein sie auch immer ist. Auch für sie müsste es einen Divers-Tag geben, an dem sie Sonderurlaub bekommen.
  3. Haargenau das Gleiche trifft auf viele Bürgermeister zu, die in populistischer Hirnlosigkeit als Reaktion auf das Urteil jetzt aus eigener Willkür allen Protestanten den Karfreitag als freien Tag geschenkt haben. So als ob sie nicht Teil des Staates wären, so als ob Recht und Judikatur nicht auch für sie gelten würde. Und auch für sie trifft all das zu Kneissl Gesagte zu, falls sie nun – um der Peinlichkeit zu entgehen – aus eigener Machtvollkommenheit allen den Karfreitag frei geben wollen.
  4. Ebenso grundrechtswidrig geworden sind seit dem Karfreitag die überproportionalen Förderungen von weilblichen Arbeitslosen durch das AMS. Dort werden männliche Arbeitslose nämlich im Schnitt weniger durch Sonderprogramme gefördert als weibliche.
  5. Ähnliches trifft auch auf die Überholschiene für weibliche Bewerber im öffentlichen Dienst zu, vor allem bei den Unis. Es ist eindeutig gleichheitswidrig, dass in einzelnen Bereichen Ausschreibungen zu wiederholen sind, wenn sich gar keine Frau beworben hat – dass aber keine Wiederholung erfolgt, wenn sich nur Frauen beworben haben. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind auch all die Bestimmungen gleichheitswidrig, dass bei gleicher Qualifikation de facto immer eine Frau zu nehmen ist.
  6. Im Grund ist das Wissen um die Gleichbehandlungspflicht gar nichts Neues. Es war seit langem klar, dass es eine Verfassungsverletzung ist, wenn ein Geschlecht willkürlich bevorzugt wird. Dementsprechend hat die Politik einige der allergröbsten einseitigen Bevorzugungen von Frauen ausdrücklich in die Verfassung geschrieben, um sie vor Anfechtungen zu schützen. Dies geschah etwa bei der nur für Männer geltenden Wehrdienstpflicht. Dies geschah etwa zur Absicherung des noch auf lange niedrigeren Frauenpensionsalters.
  7. Allerdings ist damit nur die österreichische Bundesverfassung ausgehebelt. EU-Recht und Menschenrechtskonvention können jedoch durch ein heimisches Verfassungsgesetz gar nicht unwirksam gemacht werden. Wir werden daher noch viele lustige Wunder erleben, was alles bei den beiden europäischen Höchstgerichten aufgehoben werden dürfte. Zumindest wenn diese bei der aktuellen Judikatur bleiben.
  8. Fraglich ist nur, ob sich die Arbeiterkammer – die ja den Karfreitagskrieg ins Rollen gebracht hat – noch sehr freuen wird über all das, was da noch als Folge des Karfreitagsurteils herauskommen wird. Ist doch Gewerkschaftsarbeit nichts anderes ein ständiger Kampf um Privilegien für eine Gruppe.

Die Mär vom ungleichen Lohn für gleiche Leistung

Noch einmal zurück zum Feminismus und all dem Schwachsinn, der in den letzten Tagen dazu wieder konzentriert in vielen Medien zu lesen und hören war. Es würde zwar den Rahmen sprengen, alle schon erfolgten Widerlegungen des Genderismus neuerlich aufzuzählen. Fakten haben ja die kampffeministische Front in Medien und Politik ohnedies nie irritiert.

Dies trifft etwa bei der ständig behaupteten gigantischen ungleichen Bezahlung zu. Faktum ist:

Alle Unterschiede in der Entlohnung sind seit langem aus allen Kollektivverträgen eliminiert. Die immer wieder zitierten Statistiken, die geringere Durchschnittsverdienste der Frauen zeigen, haben mehrere Ursachen, die aber zum Gutteil in der freien Entscheidung der Menschen wurzeln, und die alles nichts mit der ständig unterstellten Bösartigkeit der Männer oder Geringschätzung für Frauen zu tun haben. Die wichtigsten dieser Ursachen:

  1. ungleiche Arbeitszeit der Kinder wegen;
  2. Frauen haben viel öfter als Männer die modisch gewordene Work-Life-Balance zur eigenen Lebensdevise gemacht;
  3. die Berufswahl richtet sich weniger als die der Männer nach den Verdienstmöglichkeiten;
  4. viele – durch die Gewerkschaft verschuldete – Kollektivverträge sehen Gehaltserhöhungen rein auf Grund des Dienstalters vor (statt dass nur Leistung oder Funktion zählen würden, was gerecht wäre), damit wirkt sich bei Frauen die Babypause besonders nachteilig aus;
  5. durch das niedrigere gesetzliche Pensionsantrittsalter fehlen Frauen die bei den meisten Menschen auf Grund der Karriere besten Einkommensjahre;
  6. Frauen wechseln öfter als Männer den Job, weil ihnen das Arbeitsklima nicht passt;
  7. Männliche wie weibliche Arbeitgeber sind bei Anstellung eines neuen jungen Mitarbeiters sehr oft mehr an Männern als an Frauen interessiert – aus einem logischen Grund: Bei Frauen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie wegen Babykarenz in ein paar Jahren wieder fehlen werden. Deswegen sind Arbeitgeber bei Männern eher bereit, den Kollektivvertrag zu überzahlen, um sie an sich zu binden.

Was wirklich für viele ältere Frauen schlimm ist – und da ist der Gesetzgeber zum zweiten Mal neben dem Frauenpensionsalter gefordert –, ist die niedrigere Durchschnittspension. Deren Hauptursache ist die auf Grund des Kinder-Aufziehens kürzere Lebensarbeitszeit. Die einzigen wirksamen Maßnahmen dagegen wären:

  • Entweder: ein gesetzliches Pensionssplitting, also die verpflichtende Teilung aller von Ehepaaren angesammelten Versicherungsjahre (so wie sie ja auch bei Scheidungen das angesammelte Vermögen teilen müssen); ein solches Pensionssplitting wird freilich von den männlich dominierten Gewerkschaften total abgelehnt, weil es zu niedrigeren Männerpensionen führen würde. Es würde aber für viele Frauen, die nur der Männerpension wegen in unglücklichen Ehen leben, eine großes Stück Freiheit bringen.
  • Oder: eine bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten, also der Zeiten ohne Versicherungsbeitrag, auf die Pensionsberechnung; das wird wiederum von allen Finanzministern abgelehnt (verständlich, solange sich beim Pensionsantrittsalter – auch dem von Männern – nichts tut).

Einen ersten ganz wichtigen, weil bahnbrechenden Schritt zur teilweisen Anrechnung von Erziehungszeiten hat die Regierung Schüssel gesetzt. Da das aber ein schwarz-blaues Verdienst war, wird es von der linken Feministinnenfront total abgelehnt.

Allerdings gehört diese Anrechnung noch ausgebaut. Denn sie gilt zum einen nicht für die Vergangenheit (also die älteren Frauen). Und zum anderen werden Mehrkinderfamilien diskriminiert, denn die Anrechnung gilt nur vier Jahre nach Geburt des letzten Kindes – eine Mutter mit drei und mehr Kindern kann aber da oft noch nicht wieder arbeiten.

Aber um diese im Interesse vieler Frauen wirklich wichtigen Reformen kümmern sich interessanterweise die politischen Feministinnen nie. Sie sind weit mehr an Aufsichtsratssitzen und Uni-Professuren (für sich selber) interessiert als an der Situation der Mütter.

So zerfällt ein feministisches Argument nach dem anderen. Ein Rohrkrepierer ist natürlich auch der in den letzten Monaten aufgezwirbelte Slogan von der gefährlichen Männergewalt. Denn auch alle Frauen wissen, dass die schlimme Zunahme von Gewalt – insbesondere durch Messer – einzig eine Folge der Massenmigration ist, und dass die autochthonen Männer im Schnitt sogar immer harmloser werden (auch als Folge der Überalterung).

PS: Eine lobenswerte Ausnahme von der eingangs getadelten Medien-Gehirnwäsche in Sachen Feminismus stellt je ein Gastkommentar in der "Presse" (ein Text der großartigen Birgit Kelle) und im "Standard" (der auch in diesem Tagebuch veröffentlichte Aufruf von Wissenschaftern gegen das Gendern) dar.

PPS: Keine einzige Zeitung hat hingegen die sensationelle Studie angesprochen, die zeigt, dass international Gender-Professoren (zu 99 Prozent Frauen) weit mehr verdienen als jene für Mathematik. Was angesichts der Wichtigkeit von Naturwissenschaft und der Unwissenschaftlichkeit des gesamten Genderismus absolut unfassbar ist.

PPPS: Nochmals zum Karfreitags-Vorstoß der Arbeiterkammer. Der hat nämlich noch eine absolut amüsante Folge: Auch der österreichische Generalkollektivvertrag – die heiligste Kuh der Sozialpartner – ist wohl klar EU-widrig und wird daher bald in Luxemburg vor die Richter kommen. 

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