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Wenn sich das Recht immer mehr von den Menschen entfernt

Kann der Rechtsstaat überleben? Drei schockierende Entwicklungen der Justiz aus der jüngsten Zeit lassen die Zweifel dramatisch wachsen. Dabei geht es um: das Bundesverwaltungsgericht und seine Hintergründe; die Europäische Union, ihre Gesetze und die europäischen Gerichtshöfe als Schuldige an der Asylkrise; sowie um die Rolle des Verfassungsgerichtshofs bei der Homo-Ehe.

Die Justiz versucht mit Hilfe einiger von Rot-Schwarz erlassener Knebelgesetze ja zunehmend, unerlaubte Meinungen von Kritikern zu verfolgen. Aber sie kann dennoch immer weniger verwischen, dass sie selbst in eine tiefe Vertrauenskrise gerutscht ist. Aus der sie sich dringend erholen sollte – in ihrem wie unser aller Interesse.

Denn ohne das Vertrauen der Menschen in die Justiz, in die Sinnhaftigkeit und Gerechtigkeit ihres Wirkens und in ihre Schutzfunktion für die Bürger geht die wichtigste Grundlage der Justiz und des Rechtsstaates verloren. Das sollten sich alle Justizakteure auf österreichischer wie europäischer Ebene dringend bewusst machen. Von den Richtern über die Strafverfolger bis zum Ministerium und den anderen Gesetzesmachern.

Wenn einmal die Menschen im Justizsystem nur noch die Apparatur einer abgehobenen Elite sehen, die neben den eigenen Interessen nur noch sozialromantische Asylanten-Ideologie bedient, die die normalen Bürger nicht mehr gegen Gewalttäter schützt, sondern immer mehr deren Meinungsfreiheit beschränkt, dann beginnen diese auf den Rechtsstaat zu pfeifen. Diese Gefahr ist riesig. Das sieht man auch daran, dass die Justiz ohnedies schon seit längerem signifikant niedrigere Imagewerte hat als die Polizei.

Das Bundesverwaltungsgericht

Ein besonders übles Exempel dieser Entwicklung wird immer mehr das Bundesverwaltungsgericht. Es hat sich zum weitaus effektivsten Instrument entwickelt, mit dem es der Asylindustrie gelingt, viele abweisende Asylbescheide der Sicherheits-Behörden nachträglich doch noch in Asylgenehmigungen zu verwandeln. Es sind oft wilde Asylanten-Behauptungen, die dabei von diesem Gericht akzeptiert werden.

Und jetzt hat dieses – von einem ehemaligen Kabinettsmitarbeiter eines SPÖ-Kanzlers geleitete! – Gericht geradezu die ultimative Provokation gesetzt. Es gab einem Mann Recht, der vom AMS und dem – gewerkschaftsnahen! – BFI gemaßregelt worden war, weil er vom AMS beauftragte Fortbildungsveranstaltungen durch Drohungen gestört hatte.

Man muss sich die Urteilsbegründung dieser seltsamen "Richter" wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Sie sind nicht etwa zum Schluss gekommen, dass der Mann nicht aggressiv geworden wäre oder dass sich die anderen Kursteilnehmer nicht gefährdet gesehen hätten. Das Gericht behauptet vielmehr: Es sei davon auszugehen, "dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der erste war, der sich unangemessen verhalten hat". Daher sei der Ausschluss "eine übereilte Entscheidung" gewesen. Außerdem habe sich der Mann eh wieder beruhigt.

Atemberaubende Logik: Weil ein Ladendieb, ein Erpresser, ein mit dem Messer Herumwachelnder, was auch immer, nicht der Erste ist, der ein bestimmtes Delikt setzt, ist es offenbar falsch, gegen ihn vorzugehen.

Danke für eine solche Justiz! Erst unlängst hat dieses Bundesverwaltungsgericht auch durch das Verbot einer dritten Flughafenpiste seine linke, in diesem Fall grüne, Ideologielastigkeit gezeigt.

Was für ein "Gericht" ist das überhaupt? Das Bundesverwaltungsgericht ist eine Schöpfung der letzten rot-schwarzen Regierung. Seine Schaffung wurde als Verwaltungsvereinfachung verkauft, weil dort mehrere frühere Spezialverwaltungsgerichte zusammengefasst worden sind. Inzwischen ist freilich klar:

  • Es gibt weit und breit keine Einsparung in der Verwaltungsjustiz.
  • Es sind in der Regel gar keine echten Richter, die dorthin berufen werden, sondern eben Beamte, die ja in der Regel gelernt haben, sich politischen Strömungen anzupassen, und die nie auf Unabhängigkeit und die Suche nach möglichster Objektivität hin gedrillt worden sind.
  • Die durchaus respektable Expertise der früheren Spezialgerichte ist durch ein massiv politisiertes Universal-Verwaltungsgericht mit geringer juristischer Qualität ersetzt worden.
  • Und es stellt – neben dem ORF und der Arbeiterkammer – heute offensichtlich die dritte Pfeilspitze der Opposition dar.

Die beiden damaligen Regierungsparteien haben aus allen Bereichen der Bürokratie stramme Parteisoldaten in das Gericht gehievt. Dabei hat es – wie auch bei den Höchstgerichten – die SPÖ am besten geschafft, die am stärksten ideologisch verankerten Gesinnungsgenossen hineinzubringen. Wie sich von der Asyljudikatur über den Flughafen bis zu diesem AMS-Urteil zeigt.

Wie gezielt die SPÖ Richterposten mit ihren Parteisoldaten durchzusetzen versucht, hat sich ja auch gerade erst im Burgenland gezeigt, wo die Partei die Kabinettschefin ihres Landeshauptmanns Niessl direkt zur Chefin des Landesverwaltungsgerichts machen wollte. Also jenes Gerichts, das die Aktionen der burgenländischen Landesregierung kontrollieren sollte! Erst monatelanger öffentlicher Protest des abgehenden Gerichtspräsidenten hat im letzten Augenblick diesen Coup verhindert.

Europa als Asylantenhelfer

Noch viel folgenreicher hat sich die linke Ideologisierung wichtiger Justizposten an einer anderen Asylfront ausgewirkt, wie jetzt die üble Häufung von schweren Straftaten durch Asylanten und Asylwerber zeigt. Denn etliche waren schon vorbestraft gewesen – aber sie konnten nicht abgeschoben werden. Konkret schuld daran sind diverse EU-Gesetze, das Verhalten der EU-Kommission und die Judikatur des ebenfalls immer problematischer gewordenen Menschenrechts-Gerichtshofs in Straßburg (der nichts mit der EU zu tun hat).

Immer mehr empörte EU-Bürger fragen sich:

  1. Warum limitiert die sogenannte Statusverordnung der EU die Gründe so eng, weshalb das Asyl wieder aberkannt werden darf? Das ist selbst nach Straftaten extrem schwierig geworden.
  2. Vertreten EU und EGMR nur noch die Interessen straffällig gewordener Immigranten, während ihnen das Verlangen der EU-Bürger nach Recht und Ordnung wurscht ist?
  3. Warum ist die Asyl-Aberkennung nicht überhaupt der nationalen Regelung überlassen worden?
  4. Welche Binnenmarkt-Gründe gibt es, das einheitlich zu regeln?
  5. Warum riskiert die EU durch die Einmischung in solche Bereiche überflüssigerweise, dass sie noch unpopulärer wird?
  6. Warum dürfen Migranten in viele Länder nicht abgeschoben werden, nicht einmal in Mitgliedsländer der Menschenrechtskonvention, die selbst EGMR-Richter stellen, nur weil dort das Justizsystem nicht ganz dem mitteleuropäischen Standard entspricht?
  7. Warum sind Abschiebungen nach Syrien noch immer unmöglich, obwohl ein Großteil des Landes längst befriedet ist, obwohl Nachbarländer Flüchtlinge schon dorthin zurückschieben?
  8. Warum sind Homosexualität oder Drogenhandel ein Schutz gegen Abschiebungen?
  9. Warum wird nicht ein "Schutzsuchender", der nachweislich beim Asylantrag lügt, automatisch abgeschoben?
  10. Warum kümmert sich die EU-Kommission nicht endlich um jenen Bereich des Asylwesens, wo sie wirklich einen vertraglichen Auftrag dazu hätte: nämlich um Abkommen mit den Herkunftsländern der Migranten, diese wieder zurückzunehmen? Solche Abkommen wären vielfach nur mit geschlossenem europäischem Druck erreichbar.

Jede dieser Fragen bohrt immer schmerzhafter in den Köpfen der Europäer. Und je mehr sich die Menschen dieser Fragen bewusst werden, umso mehr entfernen sie sich geistig von EU, EGMR und dem Vertrauen in den Rechtsstaat.

Das Verfassungsgericht 

Aber auch das Verhalten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs macht zornig. Das tut schon seit langem seine Pro-Immigrations-Haltung. Und das tat zuletzt seine Wegbereiterrolle für die vor wenigen Tagen in Kraft getretene Homo-Ehe und die – ebenso problematische – Ermöglichung der "Verpartnerung" als einer "Ehe light" auch heterosexueller Paare. Gewiss, in diesem ganzen Bereich hat auch die rot-schwarze Regierung viele schwere Verfehlungen gesetzt. Und Schwarz-Blau hätten noch im letzten Moment viel verhindern können. Sebastian Kurz hat sich aber nicht getraut. Aber die Hauptschuld liegt eindeutig beim VfGH.

Das lässt sich gleich vierfach festmachen:

  1. Der VfGH hat brutal mit der Tradition des österreichischen Verfassungssystems gebrochen, das solche grundlegenden Fragen nur durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber und nie durch – demokratisch eben nicht legitimierte – Richter entschieden werden (genau das hat unser System ja lange sehr positiv vom amerikanischen unterschieden).
  2. Die linke VfGH-Mehrheit hat ganz offensichtlich bewusst und gezielt die Entscheidungsunfähigkeit der Regierung während einer Wahl genutzt: Sie hat ihr nur eine überaus knappe Frist zur Stellungnahme zum Thema Schwulen-Ehe gesetzt. Und sie hat überdies diese Frist sage und schreibe vier Tage vor der Nationalratswahl auslaufen lassen. Wer da keinen dolosen, keinen bösen Willen erkennen will, die demokratisch legitimierten Entscheider durch die Hintertür auszuhebeln, muss blind sein.
  3. Der VfGH hat nicht nur der Homo-Ehe den Weg gebahnt – von der man ja noch irgendwie behaupten kann, sie würde konkret keinem Dritten schaden, – sondern auch ohne jede Not die Kindesadoption durch gleichgeschlechtliche Eltern ermöglicht. Diese ist mit großer Sicherheit ein schwerer Schaden für betroffene Kinder. Zeigen doch zahllose Studien, wie wichtig Vater und Mutter – gerade in ihrer Verschiedenheit – als ideale Umgebung für das Aufwachsen von Kindern sind. Und zeigen doch viele Berichte solcher von gleichgeschlechtlichen Paaren aufgezogener Menschen, dass sie sich unglücklich gefühlt haben. Aber die sich dabei mehrheitlich durchsetzenden linken VfGH-Richter und in ihrem Kielwasser der rot-schwarze Gesetzgeber haben ganz offensichtlich primär immer nur an die Wünsche schwuler Paare gedacht, die behaupten, ein "Recht auf ein Kind" zu haben, die sich ein Kind "gönnen" wollen, nicht aber an die Interessen der Kinder. Dabei sollten diese nicht nur primär, sondern einzig und allein im Zentrum stehen.
  4. Und der VfGH hat nie den (neben der Adoption) zweiten schweren und wohl eindeutig verfassungswidrigen Schaden beseitigt, den schon die Verpartnerung und dann erst recht die Homo-Ehe ausgelöst haben: nämlich den Anspruch homosexueller Partner auf eine Witwer/Witwen-Rente. Das ist eine besonders absurde Regelung, die einen völlig unbegründeten und unberechtigten Geldanspruch schafft, den alle anderen zahlen müssen. Er belastet das ohnedies größte ökonomische Zukunftsproblem Österreichs zusätzlich, eben das Pensionssystem. Denn der absolut einzige Grund, warum einst die Witwenrente überhaupt eingeführt worden ist, und warum sie auch breite Akzeptanz gefunden hat, obwohl ja für diese Pension einer zweiten Person nie auch nur ein Cent, ein Groschen, ein Heller einbezahlt worden ist, waren eindeutig die Kinder. Im 19. Jahrhundert haben ja über 90 Prozent aller Ehen Kinder großgezogen, daher bestand seither Konsens, dass die meist dafür zuständigen Mütter auch im Alter eine Pension bekommen sollen. Das Großziehen von Kindern ist eindeutig eine gesamtgesellschaftlich wichtige Leistung, die daher auch Ansprüche an die Allgemeinheit rechtfertigt. Da aber 100 Prozent der schwulen Paare keine Kinder erzeugen können und (für die Kinder zum Glück) 99 Prozent davon auch keine Kinder großziehen, ist das Entstehen von Ansprüchen auf Hinterbliebenen-Pensionen eine reine Provokation, die aber den in diesem Bereich sich ständig groß einmischenden VfGH offensichtlich überhaupt nicht stört.

Braucht es noch die Erwähnung, dass wie beim oben erwähnten Bundesverwaltungsgericht, auch im VfGH in aller Regel keine Richter sitzen, sondern politisch ausgewählte Personen?

Geht der Weg Richtung Brasilien und Philippinen?

Diese drei Beispiele – es gibt noch viele andere – machen klar, warum man sich um den Rechtsstaat große Sorgen machen muss. Natürlich macht man sich diese nur, wenn einem an diesem etwas gelegen ist. Genau das aber ist immer öfter sowohl bei den rechtsetzenden wie auch den rechtsprechenden Eliten fraglich geworden.

Die Konsequenzen sind gar nicht auszudenken, sollte diese Entwicklung weitergehen. Denn dann werden sich auch die Menschen immer weiter vom Rechtsstaat abwenden. Dann kehrt die Gesellschaft immer mehr zum Faustrecht zurück. Wenn ein System den Menschen nicht mehr das Gefühl von Schutz für sie und für Recht und Ordnung zu geben vermag, dann werden sie sich Typen zuwenden wie jenen, die zuletzt mit großer – und demokratischer! – Mehrheit in den Philippinen und Brasilien an die Macht gewählt worden sind. Dann ist vom liberalen Rechtsstaat nicht mehr viel zu sehen. Dann wird hemdsärmlig und robust Ordnung gemacht.

Es hilft auch gar nichts, vom hohen Ross eines vermeintlich über solche Entwicklungen weit erhabenen europäischen Landes auf diese Länder und Typen zu schimpfen. Viel wichtiger wäre es, allen Anfängen einer Entfremdung zwischen Bürgern und Rechtsstaat Einhalt zu gebieten. Vor allem, wenn man schon weit über die Anfänge hinaus ist.

Auch in Österreich deutet schon vieles darauf hin, dass – zwar demokratische, aber unüblich handfeste – Politiker wie Italiens Salvini oder Ungarns Orban die Zukunft für sich haben.

Ein anderes Beispiel war um die Jahrtausendwende der New Yorker Bürgermeister Giuliani: Dieser hat mit harten Maßnahmen die von einer liberal-ohnmächtigen Justiz und korrupten Polizei ermöglichte Kriminalität in der Stadt wieder ausgerottet. Giuliani ist deswegen bis heute überaus populär. Man denke etwa daran, dass man damals sogar begonnen hat, öffentliches Urinieren unter Strafe zu stellen. Und dass damals in den USA die harte – und natürlich von allen Linken verdammte – Regel eingeführt worden ist, dass die dritte strafrechtliche Verurteilung immer automatisch eine lebenslängliche ist …

PS: Es ist keinesfalls Zufall, dass alle Gerichte, die da in diesem Bericht negativ aufgefallen sind, keine normalen Gerichte mit ihrer doch deutlich größeren Unabhängigkeit sind, sondern durchwegs politisch besetzte Gerichtshöfe, wo sich die Epochen starker linker Dominanz in Österreich wie Europa noch Jahrzehnte lang auswirken werden. Sie sind aber dennoch viel mächtiger als diese - und daher für das Überleben des Rechtsstaats, der wieder vom Vertrauen der Menschen in ihn abhängig ist, eigentlich entscheidend.

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