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Jetzt könnt Ihr den unsinnigen BVT-Ausschuss endgültig zusperren

Die Aussagen von zwei Staatsanwälten und dem zuständigen Richter im BVT-Untersuchungsausschuss waren so eindeutig, dass jetzt endgültig die Sinnhaftigkeit des ganzen Ausschusses zerstört ist. Sie alle haben sich so glasklar zum Beschluss und zur Durchführung der Hausdurchsuchung im Verfassungsschutz bekannt, dass all die medialen und oppositionellen Vermutungen rund um jene Hausdurchsuchung wie ein Kartenhaus eingestürzt sind. Jetzt wäre etwas ganz anderes anstelle dieses Ausschusses für geplatzte Verschwörungstheorien notwendig: ein Verfassungsgesetz, damit so etwas nie wieder passieren kann, damit die österreichischen Nachrichtendienste auch endlich so arbeiten können, wie es in anderen Ländern möglich ist.

Wenn weder Staatsanwältin noch ihr Vorgesetzter noch der zuständig gewesene Journalrichter die kunstvoll aufgebaute These der drei Linksparteien auch nur im Geringsten stützen, dass der Innenminister schuld an der Hausdurchsuchung sei, und dass die FPÖ damit für sie unangenehme Daten verschwinden lassen wollte, dann ist das ein mehr als deutliches Ergebnis. Da könnten ja die drei Parteien auch einmal einen Fehler zugeben.

Freilich, wer gibt schon gern eine Blamage zu? Und natürlich ist es eine Blamage, wenn der zweifellos schärfste Angriff auf die Regierung, den die drei Parteien im ganzen ersten Jahr gestartet haben, wie ein Luftballon platzt. Was viel schlimmer ist: Die Einberufung des Ausschusses hat sogar arge Schäden ausgelöst. Denn natürlich werden ausländische Partner der österreichischen Nachrichtendienste extrem misstrauisch, wenn alle Parlamentsparteien Zugang zu geheimen Unterlagen bekommen, die (auch) von diesen Diensten stammen.

Der Glaube, dass Oppositionsparteien dabei ausschließlich oder zumindest primär die Geheimhaltungsinteressen der Republik und nicht ihre taktischen Spielchen im Blick hätten, ist mehr als naiv und schon mehrfach durch die Realität wiederlegt worden. So etwa auch am Montagabend, als eine ORF-Journalistin, deren sehr gute Kontakte zur SPÖ bekannt sind, eine vertrauliche Aktion des BVT an die Öffentlichkeit getragen hat, die wohl zweifellos aus den U-Ausschuss-Akten stammt: Das BVT hat in den vergangenen Jahren einen nordkoreanischen Diplomaten beobachtet, der im Verdacht steht, seinerseits für den nordkoreanischen Geheimdienst zu arbeiten.

Eigentlich sollten solche Beobachtungsaktionen eine alltägliche Selbstverständlichkeit und das Mindeste sein, was man von einem österreichischen Nachrichtendienst erwarten sollte. Jedoch bemüht sich die Linke offensichtlich, sogar Selbstverständlichkeiten zu skandalisieren und mit ihnen zu punkten.

Wenn der Untersuchungsausschuss nun eindeutig zeigt, dass Staatsanwälte und Journalrichter sich voll zu allen Entscheidungen bekennen und sich nicht etwa auf einen "Ermittlungsdruck" des Innenministers ausreden (was der Justizminister nebulos in den Raum gestellt hatte – der jetzt auch selbst enormen Erklärungsbedarf hat), dann haben sie sich damit wohl auch selber geschützt. Es wäre ja eher erstaunlich gewesen, wenn die beiden einzig für jene Hausdurchsuchung zuständigen Justizfunktionäre gesagt hätten, sie hätten unter Druck unzuständiger Personen wider besseres Wissen und Gewissen gehandelt.

Ein weiterer skandalöser Aspekt des BVT-Ausschusses ist nun auch der Versuch der Parlamentarier geworden, sich zum Oberrichter über einen Richter aufzuschwingen. Das widerspricht grob der Gewaltentrennung. Die Unabhängigkeit der Justiz könnte, wie der Richter zu Recht sagte, als Gesamtänderung der Verfassung nur durch eine Volksabstimmung aufgehoben werden.

Dennoch gibt es wenig Zweifel (was im Rahmen der persönlichen Meinungsfreiheit zu äußern, etwas ganz anderes ist als ein parlamentarisches Tribunal über einen Richter): Die Entscheidungen der Staatsanwältin und des Richters waren wohl falsch. Ebenso war die Aufregung der Führung des Innenministeriums unberechtigt, welche die von anonymen Quellen (die eindeutig zu einem Macht- und Intrigenspiel um die BVT-Führung gehören) vorgebrachten Vorwürfe gegen das BVT als großes Kapitalverbrechen behandelt hat und ihretwegen gleich vier Zeugen zur Staatsanwältin gebracht hat. Wobei wir annehmen wollen, der neue Minister wollte halt beim Auftauchen von Vorwürfen gegen ein wichtiges Amt zeigen, dass er mit jedem Verdacht einer Unsauberkeit von Anfang an aufräumt, dass er ein starker Mann ist. Dass er aber nicht Teil des Intrigenspiels ist - wofür zumindest die Tatsache spricht, dass er knapp davor selbst den BVT-Chef verlängert hat.

Denn die fraglichen Vorwürfe sind ganz und gar keine Kapitalverbrechen.

Alle "Delikte", um die es geht, sind lächerlich. Sie sollten für einen professionellen Dienst sogar selbstverständliche Verhaltensweisen sein:

  • Es ist absolut richtig und sollte nicht als Delikt behandelt werden, dass Österreich mit Südkorea kooperiert und diesem demokratischen Rechtsstaat Zugang zu nordkoreanischen Passformularen einräumt; ist doch Nordkorea eine der brutalsten Diktaturen der Welt, und war es doch zumindest bis vor kurzem auch eine der gefährlichsten Quellen möglicher Kriege (unabhängig davon, dass neuerdings Donald Trump seine "Liebe" zum dortigen Diktator entdeckt zu haben behauptet).
  • Es ist absolut richtig und sollte nicht als Delikt behandelt werden, dass ein Nachrichtendienst – natürlich vertraulich und eben nicht für die Weiterleitung an alle Parlamentsparteien bestimmt – Unterlagen und Mails über die Kontakte zwischen einem österreichischen Rechtsanwalt und zentralasiatischen Diktaturen aufbewahrt, die ja mit schweren Verbrechen auch auf österreichischem Boden zusammenhängen (noch dazu, wo das BVT diese Unterlagen offensichtlich von jemandem zugespielt bekommen hat, der mit Sicherheit selbst Kopien der Unterlagen noch an sicheren Orten im Ausland aufbewahrt hat, der also weit mehr Wissen – und damit Macht – hätte als der österreichische Verfassungsschutz, wenn dieser die Unterlagen löschen müsste).
  • Und auch die Tatsache, dass Beamte verbotenerweise Akten zum Studium abends nach Hause nehmen, ist primär als Zeichen großen Beamten-Fleißes erstaunlich und sollte nicht als Delikt behandelt werden.
  • Wenn das alles verboten ist, dann könnte man das BVT auch gleich zusperren.

Also, selbst wenn es formaljuristisch für diese Aktivitäten des BVT keine direktegesetzliche  Deckung gibt, und selbst wenn das spätere Urteil des Oberlandesgerichts eher naiv ist, die Staatsanwaltschaft hätte doch vom BVT anstelle einer Hausdurchsuchung in einem "Amtshilfeverfahren" die Herausgabe aller Informationen verlangen können: Dennoch ist es maßlos überschießend, deswegen die größte Hausdurchsuchung des Jahres in Gang zu setzen.

Fiat iustitia, pereat mundus. Viele in der Justiz denken nur formaljuristisch, selbst wenn die Welt daneben untergeht. Gesundes Augenmaß und Menschenverstand sollten aber eigentlich auch in der Justiz nicht ganz verboten sein.

Aber da offensichtlich beides weder in der Justiz noch im Parlament noch bei den Medien, die sich mit voyeuristischer Lust auf die Zerfleischung des österreichischen Verfassungsschutzes stürzen, in gehäuftem Umfang zu finden ist, braucht Österreich dringend ein Geheimdienstgesetz. Es kann ja nicht sein, dass für den Verfassungsschutz der gleiche Rechtsrahmen gilt wie für einen Polizeiposten im Südburgenland.

Ein solches Gesetz müsste im Interesse der österreichischen Sicherheit ähnlich wie in anderen demokratischen Staaten regeln:

  1. Was alles darf ein Nachrichtendienst? (es muss wohl ein bisschen mehr sein als derzeit – ein solcher Dienst sollte vieles im Interesse der Republik dürfen, solange er damit keinem österreichischen Bürger schadet)
  2. Wie weit kann die Kooperation mit befreundeten Diensten anderer demokratischer Staaten gehen? (im Grund dürften die österreichischen Dienste derzeit nämlich überhaupt nichts an Informationen hergeben – was ihnen aber die Chance nimmt, im Gegenzug an wirklich interessantes Material heranzukommen, das über Interpol-Fahndungen hinausgeht)
  3. Wem hat ein solcher Dienst zu berichten, also wem untersteht er? (auf wen auch immer man sich einigt: Der Kreis muss klein sein – im Idealfall ein einziger Staatssekretär – und darf keinesfalls de facto das ganze Parlament umfassen, was jede Geheimhaltungspflicht ad absurdum führt)
  4. Darf der BVT in die Öffentlichkeit gehen? (genau das ist ja dem deutschen Verfassungsschutz-Präsidenten zum Vorwurf gemacht worden, dass er, wenn auch nach bestem Wissen und Gewissen, Interviews gegeben hat)
  5. Wie ist vorzugehen, wenn durch einen Dienst wirkliche strafrechtliche Verfehlungen passieren? (also wenn nicht nur zu viele Informationen gesammelt worden sind – dann sollte es nicht wieder so sein, dass dann ein x-beliebiger Journalrichter plötzlich darüber zu entscheiden hat)
  6. Was passiert, wenn ein zur Kontrolle eines Nachrichtendienstes beauftragter Amtsträger Informationen an Medien weiterspielt? (wie es jetzt geradezu tagtäglich geschieht – siehe etwa das Protokoll eines Gesprächs zwischen dem BVT-Chef und dem Generalsekretär des Innenministeriums, das nur wenige Stunden, nachdem die für die Opposition peinliche Befragung der Staatsanwältin und des Richters vorbei war, von einem linken Medium veröffentlicht worden ist. Ganz offensichtlich zur Ablenkung).

Die neue SPÖ-Chefin hat angekündigt, dass sie für  Dialog und Kompromisse zur Verfügung stünde. Ernstgemeinte Verhandlungen über ein solches Geheimdienstgesetz wären der perfekte Beweis, ob sie das ernst gemeint hat, oder ob sie eh nur ein neuer Christian Kern ist, nur ein wenig hübscher.

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